Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta008/12.04.2019/09:00) - Erste Group Bank AG FN 33209 m
Einberufung der Hauptversammlung
Der Vorstand der Erste Group Bank AG lädt die Aktionäre (ISIN AT0000652011) zu der am Mittwoch, dem 15. Mai 2019, um 09:00 Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, A-1150 Wien, Roland-Rainer-Platz 1 stattfindenden
26. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des (konsolidierten) Corporate-Governance-Berichts des Vorstands, des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 sowie Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts über das Geschäftsjahr 2018. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018. 5. Wahl eines zusätzlichen Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020. 6. Änderung der Satzung in Punkt 15.1 bezogen auf die Aufsichtsratsanzahl. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Genehmigung des Erwerbs eigener Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels. 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Aktien an die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung, an deren Begünstigte, an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder der Erste Group Bank AG sowie mit dieser verbundene Konzernunternehmen oder sonstige Unternehmen im Sinne von § 4d Abs. 5 Z 1 EStG. 10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien ohne besondere Zweckbindung und unter Ausschluss des Handels in eigenen Aktien als Zweck des Erwerbs sowie die Ermächtigung des Vorstands, die rückerworbenen Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern, verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei das allgemeine Andienungsrecht und die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen sowie die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen.
Alle in der Einberufung angeführten Zeitangaben beziehen sich auf die in Wien gültige Zeit ("Wiener Zeit"). Diese entspricht entweder der "Mitteleuropäischen Zeit (MEZ)" oder der "Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ)".
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 24. April 2019 gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG zur Einsicht im Internet unter www.erstegroup.com/hauptversammlung zugänglich:
* Jahresabschluss mit Lagebericht; * (Konsolidierter) Corporate-Governance-Bericht; * (Konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht; * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht; * Vorschlag für die Gewinnverwendung; * Bericht des Aufsichtsrats; jeweils für das Geschäftsjahr 2018; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-10; * Anforderungsprofil für Aufsichtsratsmitglieder sowie die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten zu Tagesordnungspunkt 7; * Berichte des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10; * Text dieser Einberufung; * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Alle Inhaberaktien der Erste Group Bank AG sind depotverwahrt.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des Sonntags, 5. Mai 2019, 24:00 Uhr (Nachweisstichtag, § 111 Abs 1 AktG).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz von Aktien am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft spätestens am Freitag, 10. Mai 2019, 24:00 Uhr, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Per E-Mail: anmeldung.erste@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 1
Per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000652011 im Text angeben.
Per Post Erste Group Bank AG oder c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH per Boten: Köppel 60 8242 St. Lorenzen/Wechsel Österreich
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code); * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000652011) des Aktionärs; * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; * die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag Sonntag 5. Mai 2019, 24:00 Uhr beziehen.
Im Sinne des § 10a Abs 1 letzter Satz AktG wird die Erste Group Bank AG auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht oder gemäß rumänischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind, sowie von allen zum Konzern der Erste Group Bank AG gehörenden Gesellschaften, die entweder Kreditinstitute sind oder über eine Berechtigung zur Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten verfügen.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung frei verfügen.
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionären und deren Bevollmächtigten, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Weitergehende Informationen zum Datenschutz der Aktionäre sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.erstegroup.com/hauptversammlung zugänglich.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per E-Mail: anmeldung.erste@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 1
Per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599; unbedingt bei Aktien ISIN AT0000652011 im Text angeben.
Per Post: Erste Group Bank AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen/Wechsel Österreich
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Die Vollmachtsformulare und die Formulare für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.erstegroup.com/hauptversammlung abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, soll die Vollmacht spätestens am 14. Mai 2019, 16:00 Uhr an einer der oben genannten Empfangsadressen einlangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Für Aktionäre ist eine Vollmachtserteilung auch an den von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter möglich und am oben angeführten Vollmachtsformular als Variante vorgesehen.
Eine Vollmachtserteilung an die Erste Group Bank AG, ihre Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder, ist ausgeschlossen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 24. April 2019 der Gesellschaft in Schriftform an Erste Group Bank AG, 1100 Wien, Am Belvedere 1, OE 196 333 - Group Secretariat, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 12, 2019 03:00 ET (07:00 GMT)
Wien (pta008/12.04.2019/09:00) - Erste Group Bank AG FN 33209 m
Einberufung der Hauptversammlung
Der Vorstand der Erste Group Bank AG lädt die Aktionäre (ISIN AT0000652011) zu der am Mittwoch, dem 15. Mai 2019, um 09:00 Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, A-1150 Wien, Roland-Rainer-Platz 1 stattfindenden
26. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des (konsolidierten) Corporate-Governance-Berichts des Vorstands, des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 sowie Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts über das Geschäftsjahr 2018. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018. 5. Wahl eines zusätzlichen Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020. 6. Änderung der Satzung in Punkt 15.1 bezogen auf die Aufsichtsratsanzahl. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Genehmigung des Erwerbs eigener Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels. 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Aktien an die Erste Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung, an deren Begünstigte, an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder der Erste Group Bank AG sowie mit dieser verbundene Konzernunternehmen oder sonstige Unternehmen im Sinne von § 4d Abs. 5 Z 1 EStG. 10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien ohne besondere Zweckbindung und unter Ausschluss des Handels in eigenen Aktien als Zweck des Erwerbs sowie die Ermächtigung des Vorstands, die rückerworbenen Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern, verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei das allgemeine Andienungsrecht und die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen sowie die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen.
Alle in der Einberufung angeführten Zeitangaben beziehen sich auf die in Wien gültige Zeit ("Wiener Zeit"). Diese entspricht entweder der "Mitteleuropäischen Zeit (MEZ)" oder der "Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ)".
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 24. April 2019 gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG zur Einsicht im Internet unter www.erstegroup.com/hauptversammlung zugänglich:
* Jahresabschluss mit Lagebericht; * (Konsolidierter) Corporate-Governance-Bericht; * (Konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht; * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht; * Vorschlag für die Gewinnverwendung; * Bericht des Aufsichtsrats; jeweils für das Geschäftsjahr 2018; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-10; * Anforderungsprofil für Aufsichtsratsmitglieder sowie die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten zu Tagesordnungspunkt 7; * Berichte des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10; * Text dieser Einberufung; * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Alle Inhaberaktien der Erste Group Bank AG sind depotverwahrt.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des Sonntags, 5. Mai 2019, 24:00 Uhr (Nachweisstichtag, § 111 Abs 1 AktG).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz von Aktien am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft spätestens am Freitag, 10. Mai 2019, 24:00 Uhr, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Per E-Mail: anmeldung.erste@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 1
Per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000652011 im Text angeben.
Per Post Erste Group Bank AG oder c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH per Boten: Köppel 60 8242 St. Lorenzen/Wechsel Österreich
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code); * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000652011) des Aktionärs; * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; * die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag Sonntag 5. Mai 2019, 24:00 Uhr beziehen.
Im Sinne des § 10a Abs 1 letzter Satz AktG wird die Erste Group Bank AG auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht oder gemäß rumänischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind, sowie von allen zum Konzern der Erste Group Bank AG gehörenden Gesellschaften, die entweder Kreditinstitute sind oder über eine Berechtigung zur Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten verfügen.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung frei verfügen.
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionären und deren Bevollmächtigten, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Weitergehende Informationen zum Datenschutz der Aktionäre sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.erstegroup.com/hauptversammlung zugänglich.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per E-Mail: anmeldung.erste@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 1
Per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599; unbedingt bei Aktien ISIN AT0000652011 im Text angeben.
Per Post: Erste Group Bank AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen/Wechsel Österreich
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Die Vollmachtsformulare und die Formulare für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.erstegroup.com/hauptversammlung abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, soll die Vollmacht spätestens am 14. Mai 2019, 16:00 Uhr an einer der oben genannten Empfangsadressen einlangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Für Aktionäre ist eine Vollmachtserteilung auch an den von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter möglich und am oben angeführten Vollmachtsformular als Variante vorgesehen.
Eine Vollmachtserteilung an die Erste Group Bank AG, ihre Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder, ist ausgeschlossen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 24. April 2019 der Gesellschaft in Schriftform an Erste Group Bank AG, 1100 Wien, Am Belvedere 1, OE 196 333 - Group Secretariat, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 12, 2019 03:00 ET (07:00 GMT)
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