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DGAP-Adhoc: Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG: Barabfindung für Minderheitsaktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft auf EUR 62,79 je Aktie festgesetzt (deutsch)

Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG: Barabfindung für Minderheitsaktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft auf EUR 62,79 je Aktie festgesetzt

DGAP-Ad-hoc: Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG / Schlagwort(e):
Squeeze-Out
Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG: Barabfindung für
Minderheitsaktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen
Aktiengesellschaft auf EUR 62,79 je Aktie festgesetzt

12.04.2019 / 11:28 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft: Barabfindung für Minderheitsaktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft auf EUR 62,79 je Aktie festgesetzt Borken, Deutschland, 12.04.2019 Die Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft (ISIN DE0005254007) gibt bekannt, daß die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG, Borken (Hessen), heute gegenüber dem Vorstand der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft ihr am 5. Dezember 2018 gemäß § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen, die Hauptversammlung der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft auf die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (sog. Squeeze-out), bestätigt und konkretisiert hat. Die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG hat hierbei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktien-gesellschaft auf die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG auf EUR 62,79 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft festgelegt. Der für die Übertragung erforderliche Hauptversammlungsbeschluss soll im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich am 24. Mai 2019 stattfinden wird. Borken (Hessen), 12.04.2019 Der Vorstand Kontakt: Rainer-Michael Rudolph Vorstand
12.04.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Elektrische Lichtund Kraftanlagen AG Frielendorfer Str. 26 34582 Borken Deutschland Telefon: +49 6693 1812 33 Fax: +49 6693 1812 18 E-Mail: info@elikraft.de Internet: www.elikraft.de ISIN: DE0005254007 WKN: 525400 Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board), Stuttgart EQS News ID: 798887 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
798887 12.04.2019 CET/CEST ISIN DE0005254007 AXC0109 2019-04-12/11:28
© 2019 dpa-AFX
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