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DGAP-News: H&R GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
24.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-12 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
H&R GmbH & Co. KGaA Salzbergen - International
Securities Identification Number (ISIN): DE000A2E4T77 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A2E4T7 - Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung 2019 Wir laden die
Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am
*Freitag, dem 24. Mai 2019, um 10:00 Uhr,*
im
*Hotel Le Méridien Hamburg, Palais I und II*
*An der Alster 52 - 56, 20099 Hamburg*
stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung 2019*
der Gesellschaft ein. Tagesordnung und
Beschlussvorschläge der Verwaltung
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der
H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2018, des
zusammengefassten Lage- und
Konzernlageberichts der H&R GmbH & Co. KGaA
für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie
des erläuternden Berichts der Geschäftsführung
zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs.
1 des Handelsgesetzbuches (HGB),
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA für
das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich
haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am
19. März 2019 gemäß §§ 171, 278 Abs. 3
Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß §
286 Abs. 1 AktG beschließt die
Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses. Die übrigen genannten
Unterlagen sind der Hauptversammlung
zugänglich zu machen. Hierzu bedarf es keines
Beschlusses der Hauptversammlung.
Vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an liegen in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Neuenkirchener Straße 8, 48499
Salzbergen, sowie Am Sandtorkai 50, 20457
Hamburg, die vorgenannten Unterlagen zur
Einsicht der Aktionäre während der üblichen
Geschäftszeiten aus. Sie sind ab diesem
Zeitpunkt außerdem im Internet unter
https://hur.com/de/
im Bereich Investoren - Hauptversammlung
zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von
der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos
eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen
erteilt. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss der H&R GmbH & Co. KGaA zum
31. Dezember 2018 in der der Hauptversammlung
vorgelegten Fassung festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 26.694.178,52 auf neue Rechnung
vorzutragen und keine Dividende auszuschütten.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2018*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich
haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Peter
Seifried hat sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats gemäß § 8 der Satzung durch
Erklärung vom 19. März 2019 mit Wirkung auf
den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 24. Mai 2019 niedergelegt.
Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung ist daher
eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit von
Herrn Dr. Seifried durchzuführen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
nach §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 Satz 1,
278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 4
Abs. 1 DrittelbG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung
aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und
drei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung am 24. Mai
2019
*Frau Sabine U. Dietrich*, wohnhaft in
Mülheim an der Ruhr, Aufsichtsrätin der
COMMERZBANK Aktiengesellschaft
für die Restamtszeit des
Aufsichtsratsmitglieds Herr Dr. Peter
Seifried, d.h. bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
*Ergänzende Angaben zu der zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatin:*
Lebenslauf Sabine U. Dietrich:
Persönliche * Geboren 19. April 1960
Daten:
Ausgeübter Beruf: * Aufsichtsrätin der
COMMERZBANK
Aktiengesellschaft
Ausbildung / * Ausbildung zur
Studium: Reiseverkehrskauffrau
* Studium der
Ingenieurswissenschaften
mit Abschluss als Dipl.-
Ingenieurin
Beruflicher * Frau Dietrich war als
Werdegang: Dipl.-Ingenieurin lange
Jahre im BP-Konzern
national und
international tätig.
Zuletzt bekleidete sie
die Position eines
Vorstandsmitglieds der
BP Europa SE in Bochum.
Sie verantwortete vor
allem die Bereiche Air
BP, Marine Fuels, LPG
und European Property
Management, Risk und
Compliance, sowie das
Gesundheits-,
Sicherheits- und
Umweltmanagement (HSSE)
Besondere * Raffineriegeschäft und
Kenntnisse und Mineralölspezialitäten,
Fähigkeiten: insbesondere in den
Bereichen Produktion,
Marketing und Vertrieb;
Internationalität
* Erfahrungen im
Raffineriegeschäft und
dem Bereich
Mineralölspezialitäten
der H&R GmbH & Co. KGaA
durch mehrjährige
Mitgliedschaft im
beratenden Beirat der
Gesellschaft
Angaben nach §§ 125 Abs. 1 Satz 5, 278 Abs. 3
AktG:
Frau Dietrich ist Mitglied des Aufsichtsrats
der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt
am Main. Davon abgesehen ist Frau Dietrich
kein Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8
des Deutschen Corporate Governance Kodex
(DCGK):
Frau Dietrich ist seit 1. Juli 2013 Mitglied
des beratenden Beirats der H&R GmbH & Co. KGaA
(bzw. bis zum Rechtsformwechsel: der H&R AG).
Davon abgesehen bestehen keine persönlichen
und geschäftlichen Beziehungen von Frau
Dietrich zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft und wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionären.
Der Aufsichtsrat hat sich bei der
vorgeschlagenen Kandidatin versichert, dass
sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen kann.
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, wie folgt zu beschließen:
Die Warth & Klein Grant Thornton AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel
16 Abs. 2 Unterabs. 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass
seine Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers (Artikel 16 Abs. 6
der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt
wurde.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex empfohlene Erklärung der
Warth & Klein Grant Thornton AG,
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April 12, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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