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Dow Jones News
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DGAP-HV: H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: H&R GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-12 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
H&R GmbH & Co. KGaA Salzbergen - International 
Securities Identification Number (ISIN): DE000A2E4T77 - 
- Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A2E4T7 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2019 Wir laden die 
Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 
*Freitag, dem 24. Mai 2019, um 10:00 Uhr,* 
im 
*Hotel Le Méridien Hamburg, Palais I und II* 
*An der Alster 52 - 56, 20099 Hamburg* 
stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung 2019* 
der Gesellschaft ein. Tagesordnung und 
Beschlussvorschläge der Verwaltung 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der 
   H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2018, des 
   zusammengefassten Lage- und 
   Konzernlageberichts der H&R GmbH & Co. KGaA 
   für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   des erläuternden Berichts der Geschäftsführung 
   zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 
   1 des Handelsgesetzbuches (HGB), 
   Beschlussfassung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA für 
   das Geschäftsjahr 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 
   19. März 2019 gemäß §§ 171, 278 Abs. 3 
   Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 
   286 Abs. 1 AktG beschließt die 
   Hauptversammlung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses. Die übrigen genannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen. Hierzu bedarf es keines 
   Beschlusses der Hauptversammlung. 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an liegen in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Neuenkirchener Straße 8, 48499 
   Salzbergen, sowie Am Sandtorkai 50, 20457 
   Hamburg, die vorgenannten Unterlagen zur 
   Einsicht der Aktionäre während der üblichen 
   Geschäftszeiten aus. Sie sind ab diesem 
   Zeitpunkt außerdem im Internet unter 
 
   https://hur.com/de/ 
 
   im Bereich Investoren - Hauptversammlung 
   zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von 
   der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos 
   eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen 
   erteilt. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Jahresabschluss der H&R GmbH & Co. KGaA zum 
   31. Dezember 2018 in der der Hauptversammlung 
   vorgelegten Fassung festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. 
   Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 26.694.178,52 auf neue Rechnung 
   vorzutragen und keine Dividende auszuschütten. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Peter 
   Seifried hat sein Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats gemäß § 8 der Satzung durch 
   Erklärung vom 19. März 2019 mit Wirkung auf 
   den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 24. Mai 2019 niedergelegt. 
   Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung ist daher 
   eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit von 
   Herrn Dr. Seifried durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   nach §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 Satz 1, 
   278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 4 
   Abs. 1 DrittelbG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung 
   aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und 
   drei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung am 24. Mai 
   2019 
 
    *Frau Sabine U. Dietrich*, wohnhaft in 
    Mülheim an der Ruhr, Aufsichtsrätin der 
    COMMERZBANK Aktiengesellschaft 
 
   für die Restamtszeit des 
   Aufsichtsratsmitglieds Herr Dr. Peter 
   Seifried, d.h. bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   *Ergänzende Angaben zu der zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatin:* 
 
   Lebenslauf Sabine U. Dietrich: 
 
   Persönliche       * Geboren 19. April 1960 
   Daten: 
   Ausgeübter Beruf: * Aufsichtsrätin der 
                       COMMERZBANK 
                       Aktiengesellschaft 
   Ausbildung /      * Ausbildung zur 
   Studium:            Reiseverkehrskauffrau 
                     * Studium der 
                       Ingenieurswissenschaften 
                       mit Abschluss als Dipl.- 
                       Ingenieurin 
   Beruflicher       * Frau Dietrich war als 
   Werdegang:          Dipl.-Ingenieurin lange 
                       Jahre im BP-Konzern 
                       national und 
                       international tätig. 
                       Zuletzt bekleidete sie 
                       die Position eines 
                       Vorstandsmitglieds der 
                       BP Europa SE in Bochum. 
                       Sie verantwortete vor 
                       allem die Bereiche Air 
                       BP, Marine Fuels, LPG 
                       und European Property 
                       Management, Risk und 
                       Compliance, sowie das 
                       Gesundheits-, 
                       Sicherheits- und 
                       Umweltmanagement (HSSE) 
   Besondere         * Raffineriegeschäft und 
   Kenntnisse und      Mineralölspezialitäten, 
   Fähigkeiten:        insbesondere in den 
                       Bereichen Produktion, 
                       Marketing und Vertrieb; 
                       Internationalität 
                     * Erfahrungen im 
                       Raffineriegeschäft und 
                       dem Bereich 
                       Mineralölspezialitäten 
                       der H&R GmbH & Co. KGaA 
                       durch mehrjährige 
                       Mitgliedschaft im 
                       beratenden Beirat der 
                       Gesellschaft 
 
   Angaben nach §§ 125 Abs. 1 Satz 5, 278 Abs. 3 
   AktG: 
 
   Frau Dietrich ist Mitglied des Aufsichtsrats 
   der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt 
   am Main. Davon abgesehen ist Frau Dietrich 
   kein Mitglied in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   (DCGK): 
 
   Frau Dietrich ist seit 1. Juli 2013 Mitglied 
   des beratenden Beirats der H&R GmbH & Co. KGaA 
   (bzw. bis zum Rechtsformwechsel: der H&R AG). 
   Davon abgesehen bestehen keine persönlichen 
   und geschäftlichen Beziehungen von Frau 
   Dietrich zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft und wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionären. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei der 
   vorgeschlagenen Kandidatin versichert, dass 
   sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen kann. 
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   Die Warth & Klein Grant Thornton AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 bestellt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 
   16 Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers (Artikel 16 Abs. 6 
   der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt 
   wurde. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex empfohlene Erklärung der 
   Warth & Klein Grant Thornton AG, 

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April 12, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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