DJ DGAP-HV: H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: H&R GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
24.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-12 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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H&R GmbH & Co. KGaA Salzbergen - International
Securities Identification Number (ISIN): DE000A2E4T77 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A2E4T7 - Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung 2019 Wir laden die
Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am
*Freitag, dem 24. Mai 2019, um 10:00 Uhr,*
im
*Hotel Le Méridien Hamburg, Palais I und II*
*An der Alster 52 - 56, 20099 Hamburg*
stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung 2019*
der Gesellschaft ein. Tagesordnung und
Beschlussvorschläge der Verwaltung
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der
H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2018, des
zusammengefassten Lage- und
Konzernlageberichts der H&R GmbH & Co. KGaA
für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie
des erläuternden Berichts der Geschäftsführung
zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs.
1 des Handelsgesetzbuches (HGB),
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA für
das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich
haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am
19. März 2019 gemäß §§ 171, 278 Abs. 3
Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß §
286 Abs. 1 AktG beschließt die
Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses. Die übrigen genannten
Unterlagen sind der Hauptversammlung
zugänglich zu machen. Hierzu bedarf es keines
Beschlusses der Hauptversammlung.
Vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an liegen in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Neuenkirchener Straße 8, 48499
Salzbergen, sowie Am Sandtorkai 50, 20457
Hamburg, die vorgenannten Unterlagen zur
Einsicht der Aktionäre während der üblichen
Geschäftszeiten aus. Sie sind ab diesem
Zeitpunkt außerdem im Internet unter
https://hur.com/de/
im Bereich Investoren - Hauptversammlung
zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von
der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos
eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen
erteilt. Die Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss der H&R GmbH & Co. KGaA zum
31. Dezember 2018 in der der Hauptversammlung
vorgelegten Fassung festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 26.694.178,52 auf neue Rechnung
vorzutragen und keine Dividende auszuschütten.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2018*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich
haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Peter
Seifried hat sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats gemäß § 8 der Satzung durch
Erklärung vom 19. März 2019 mit Wirkung auf
den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 24. Mai 2019 niedergelegt.
Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung ist daher
eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit von
Herrn Dr. Seifried durchzuführen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
nach §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 Satz 1,
278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 4
Abs. 1 DrittelbG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung
aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und
drei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung am 24. Mai
2019
*Frau Sabine U. Dietrich*, wohnhaft in
Mülheim an der Ruhr, Aufsichtsrätin der
COMMERZBANK Aktiengesellschaft
für die Restamtszeit des
Aufsichtsratsmitglieds Herr Dr. Peter
Seifried, d.h. bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
*Ergänzende Angaben zu der zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatin:*
Lebenslauf Sabine U. Dietrich:
Persönliche * Geboren 19. April 1960
Daten:
Ausgeübter Beruf: * Aufsichtsrätin der
COMMERZBANK
Aktiengesellschaft
Ausbildung / * Ausbildung zur
Studium: Reiseverkehrskauffrau
* Studium der
Ingenieurswissenschaften
mit Abschluss als Dipl.-
Ingenieurin
Beruflicher * Frau Dietrich war als
Werdegang: Dipl.-Ingenieurin lange
Jahre im BP-Konzern
national und
international tätig.
Zuletzt bekleidete sie
die Position eines
Vorstandsmitglieds der
BP Europa SE in Bochum.
Sie verantwortete vor
allem die Bereiche Air
BP, Marine Fuels, LPG
und European Property
Management, Risk und
Compliance, sowie das
Gesundheits-,
Sicherheits- und
Umweltmanagement (HSSE)
Besondere * Raffineriegeschäft und
Kenntnisse und Mineralölspezialitäten,
Fähigkeiten: insbesondere in den
Bereichen Produktion,
Marketing und Vertrieb;
Internationalität
* Erfahrungen im
Raffineriegeschäft und
dem Bereich
Mineralölspezialitäten
der H&R GmbH & Co. KGaA
durch mehrjährige
Mitgliedschaft im
beratenden Beirat der
Gesellschaft
Angaben nach §§ 125 Abs. 1 Satz 5, 278 Abs. 3
AktG:
Frau Dietrich ist Mitglied des Aufsichtsrats
der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt
am Main. Davon abgesehen ist Frau Dietrich
kein Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8
des Deutschen Corporate Governance Kodex
(DCGK):
Frau Dietrich ist seit 1. Juli 2013 Mitglied
des beratenden Beirats der H&R GmbH & Co. KGaA
(bzw. bis zum Rechtsformwechsel: der H&R AG).
Davon abgesehen bestehen keine persönlichen
und geschäftlichen Beziehungen von Frau
Dietrich zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft und wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionären.
Der Aufsichtsrat hat sich bei der
vorgeschlagenen Kandidatin versichert, dass
sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen kann.
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, wie folgt zu beschließen:
Die Warth & Klein Grant Thornton AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel
16 Abs. 2 Unterabs. 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass
seine Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers (Artikel 16 Abs. 6
der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt
wurde.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex empfohlene Erklärung der
Warth & Klein Grant Thornton AG,
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April 12, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
DJ DGAP-HV: H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der -2-
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. *Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre* *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach §§ 123 Abs. 4 Satz 2, 278 Abs. 3 AktG und dessen Bedeutung)* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis zum *17. Mai 2019, 24:00 Uhr,* unter der nachfolgend genannten, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle (die '*Anmeldeadresse*') zugehen: *H&R GmbH & Co. KGaA* c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den *3. Mai 2019, 0:00 Uhr,* (der '*Nachweisstichtag*'), beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen, und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. Die Eintrittskarte ist keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dient nur der Vereinfachung der organisatorischen Abwicklung an der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der gemäß §§ 135 Abs. 8, 278 Abs. 3 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 i.V.m. 278 Abs. 3 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach vorgenannten Vorschriften gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann an die oben genannte Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail übermittelt oder am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorgelegt werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Es kann zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Es steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft https://hur.com/de/ im Bereich Investoren - Hauptversammlung zum Herunterladen bereit. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können auch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, Herrn Ties Kaiser, Börnsen, und Frau Tanja Passlack, Holm-Seppensen, bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Die Vollmachten mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. Auch für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Das Formular kann zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Es steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft https://hur.com/de/ im Bereich Investoren - Hauptversammlung zum Herunterladen bereit. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen die Vollmachten nebst Weisungen bis zum *22. Mai 2019, 24:00 Uhr,* (Zugang) postalisch, per Fax oder per E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse übermitteln. Ein Widerruf der Vollmacht sowie eine Änderung von Weisungen sind ebenfalls bis zum *22. Mai 2019, 24:00 Uhr,* (Zugang) postalisch, per Fax oder per E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse zu übermitteln. Am Tag der Hauptversammlung kann die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw. ein Widerruf oder eine Änderung der Vollmacht oder einer Weisung in Textform bei der Ein- und Ausgangskontrolle erteilt werden. *Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1, 278 Abs. 3 AktG* _Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach §§ 122 Abs. 2, 278 Abs. 3 AktG_ Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital, das entspricht 195.583 Stückaktien, erreichen (die '*Mindestbeteiligung*'), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die durch die Geschäftsführung vertretene H&R GmbH & Co. KGaA zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Es muss der Gesellschaft bis zum *23. April 2019, 24:00 Uhr,* unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: *H&R GmbH & Co. KGaA* - Geschäftsführung - Neuenkirchener Str. 8 48499 Salzbergen Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3, Satz 4 i.V.m. § 121 Abs. 7 AktG und § 70 AktG (jeweils i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG) verwiesen. _Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127, 278 Abs. 3 AktG_ Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag von persönlich haftender Gesellschafterin und Aufsichtsrat zu stellen sowie Wahlvorschläge zu Punkt 5 und Punkt 6 der Tagesordnung zu machen. Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG können der Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse übermittelt werden: *H&R GmbH & Co. KGaA* Investor Relations - HV 2019 Neuenkirchener Str. 8 48499 Salzbergen Fax: +49 (0)5976-94 53 08
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E-Mail: investor.relations@hur.com
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der
Gesellschaft bis zum *9. Mai 2019, 24:00 Uhr,* unter
der vorgenannten Adresse zugegangen sind, werden
einschließlich des Namens des Aktionärs und einer
etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang im
Internet unter
https://hur.com/de/
im Bereich Investoren - Hauptversammlung zugänglich
gemacht. Gegenanträgen, nicht aber Wahlvorschlägen, ist
eine Begründung beizufügen. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse zugänglich gemacht. Eine Abstimmung
über einen Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag in der
Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag
bzw. Wahlvorschlag während der Hauptversammlung
mündlich gestellt wird. In der Hauptversammlung können
mündliche Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne
vorherige fristgerechte Übermittlung gestellt
werden.
_Auskunftsrecht nach §§ 131 Abs. 1, 278 Abs. 3 AktG_
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und
Aktionärsvertreter von der persönlich haftenden
Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen, soweit diese Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft*
Die Informationen nach §§ 124a, 278 Abs. 3 AktG zur
Hauptversammlung, weitergehende Erläuterungen der
Aktionärsrechte nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und
131 Abs. 1 AktG (jeweils i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG)
sowie ergänzende Informationen zu der
Aufsichtsratskandidatin Frau Sabine U. Dietrich finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://hur.com/de/
im Bereich Investoren - Hauptversammlung.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
95.155.882,68. Es ist eingeteilt in 37.221.746
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt somit 37.221.746 Stimmrechte.
Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von
Aktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
*Informationen zum Datenschutz*
Bei der Anmeldung zur und der Teilnahme an der
Hauptversammlung und der Erteilung von
Stimmrechtsvollmachten erhebt die H&R GmbH & Co. KGaA
personenbezogene Daten über den sich anmeldenden
Aktionär und/oder die bevollmächtigte Person. Die
Datenerhebung erfolgt zu dem Zweck, den Aktionären die
Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung zu
ermöglichen. Die H&R GmbH & Co. KGaA verarbeitet die
personenbezogenen Daten als Verantwortlicher gemäß
den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung
('*DS-GVO*') und des Bundesdatenschutzgesetzes.
Einzelheiten zur Verarbeitung der personenbezogenen
Daten und den Rechten der Betroffenen gemäß der
DS-GVO finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.hur.com/de/investoren/datenschutz/
Salzbergen, im April 2019
*H&R GmbH & Co. KGaA*
_Die persönlich haftende Gesellschafterin H&R
Komplementär GmbH_
_Die Geschäftsführung_
2019-04-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: H&R GmbH & Co. KGaA
Neuenkirchener Straße 8
48499 Salzbergen
Deutschland
Telefon: +49 40 43218321
E-Mail: investor.relations@hur.com
Internet: https://www.hur.com
ISIN: DE000A2E4T77
WKN: A2E4T7
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April 12, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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