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DGAP-HV: H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: H&R GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.05.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-12 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
H&R GmbH & Co. KGaA Salzbergen - International 
Securities Identification Number (ISIN): DE000A2E4T77 - 
- Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A2E4T7 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2019 Wir laden die 
Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 
*Freitag, dem 24. Mai 2019, um 10:00 Uhr,* 
im 
*Hotel Le Méridien Hamburg, Palais I und II* 
*An der Alster 52 - 56, 20099 Hamburg* 
stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung 2019* 
der Gesellschaft ein. Tagesordnung und 
Beschlussvorschläge der Verwaltung 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der 
   H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2018, des 
   zusammengefassten Lage- und 
   Konzernlageberichts der H&R GmbH & Co. KGaA 
   für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   des erläuternden Berichts der Geschäftsführung 
   zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 
   1 des Handelsgesetzbuches (HGB), 
   Beschlussfassung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA für 
   das Geschäftsjahr 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 
   19. März 2019 gemäß §§ 171, 278 Abs. 3 
   Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 
   286 Abs. 1 AktG beschließt die 
   Hauptversammlung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses. Die übrigen genannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen. Hierzu bedarf es keines 
   Beschlusses der Hauptversammlung. 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an liegen in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Neuenkirchener Straße 8, 48499 
   Salzbergen, sowie Am Sandtorkai 50, 20457 
   Hamburg, die vorgenannten Unterlagen zur 
   Einsicht der Aktionäre während der üblichen 
   Geschäftszeiten aus. Sie sind ab diesem 
   Zeitpunkt außerdem im Internet unter 
 
   https://hur.com/de/ 
 
   im Bereich Investoren - Hauptversammlung 
   zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von 
   der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos 
   eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen 
   erteilt. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Jahresabschluss der H&R GmbH & Co. KGaA zum 
   31. Dezember 2018 in der der Hauptversammlung 
   vorgelegten Fassung festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. 
   Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 26.694.178,52 auf neue Rechnung 
   vorzutragen und keine Dividende auszuschütten. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Peter 
   Seifried hat sein Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats gemäß § 8 der Satzung durch 
   Erklärung vom 19. März 2019 mit Wirkung auf 
   den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 24. Mai 2019 niedergelegt. 
   Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung ist daher 
   eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit von 
   Herrn Dr. Seifried durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   nach §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 Satz 1, 
   278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 4 
   Abs. 1 DrittelbG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung 
   aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und 
   drei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung am 24. Mai 
   2019 
 
    *Frau Sabine U. Dietrich*, wohnhaft in 
    Mülheim an der Ruhr, Aufsichtsrätin der 
    COMMERZBANK Aktiengesellschaft 
 
   für die Restamtszeit des 
   Aufsichtsratsmitglieds Herr Dr. Peter 
   Seifried, d.h. bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   *Ergänzende Angaben zu der zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidatin:* 
 
   Lebenslauf Sabine U. Dietrich: 
 
   Persönliche       * Geboren 19. April 1960 
   Daten: 
   Ausgeübter Beruf: * Aufsichtsrätin der 
                       COMMERZBANK 
                       Aktiengesellschaft 
   Ausbildung /      * Ausbildung zur 
   Studium:            Reiseverkehrskauffrau 
                     * Studium der 
                       Ingenieurswissenschaften 
                       mit Abschluss als Dipl.- 
                       Ingenieurin 
   Beruflicher       * Frau Dietrich war als 
   Werdegang:          Dipl.-Ingenieurin lange 
                       Jahre im BP-Konzern 
                       national und 
                       international tätig. 
                       Zuletzt bekleidete sie 
                       die Position eines 
                       Vorstandsmitglieds der 
                       BP Europa SE in Bochum. 
                       Sie verantwortete vor 
                       allem die Bereiche Air 
                       BP, Marine Fuels, LPG 
                       und European Property 
                       Management, Risk und 
                       Compliance, sowie das 
                       Gesundheits-, 
                       Sicherheits- und 
                       Umweltmanagement (HSSE) 
   Besondere         * Raffineriegeschäft und 
   Kenntnisse und      Mineralölspezialitäten, 
   Fähigkeiten:        insbesondere in den 
                       Bereichen Produktion, 
                       Marketing und Vertrieb; 
                       Internationalität 
                     * Erfahrungen im 
                       Raffineriegeschäft und 
                       dem Bereich 
                       Mineralölspezialitäten 
                       der H&R GmbH & Co. KGaA 
                       durch mehrjährige 
                       Mitgliedschaft im 
                       beratenden Beirat der 
                       Gesellschaft 
 
   Angaben nach §§ 125 Abs. 1 Satz 5, 278 Abs. 3 
   AktG: 
 
   Frau Dietrich ist Mitglied des Aufsichtsrats 
   der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt 
   am Main. Davon abgesehen ist Frau Dietrich 
   kein Mitglied in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   (DCGK): 
 
   Frau Dietrich ist seit 1. Juli 2013 Mitglied 
   des beratenden Beirats der H&R GmbH & Co. KGaA 
   (bzw. bis zum Rechtsformwechsel: der H&R AG). 
   Davon abgesehen bestehen keine persönlichen 
   und geschäftlichen Beziehungen von Frau 
   Dietrich zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft und wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionären. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei der 
   vorgeschlagenen Kandidatin versichert, dass 
   sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen kann. 
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   Die Warth & Klein Grant Thornton AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 bestellt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 
   16 Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers (Artikel 16 Abs. 6 
   der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt 
   wurde. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex empfohlene Erklärung der 
   Warth & Klein Grant Thornton AG, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

DJ DGAP-HV: H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der -2-

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
*Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit 
Nachweisstichtag nach §§ 123 Abs. 4 Satz 2, 278 Abs. 3 
AktG und dessen Bedeutung)* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden 
und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
bis zum *17. Mai 2019, 24:00 Uhr,* unter der 
nachfolgend genannten, für die Gesellschaft 
empfangsberechtigten Stelle (die '*Anmeldeadresse*') 
zugehen: 
 
*H&R GmbH & Co. KGaA* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung hat 
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) 
erstellten und in deutscher oder englischer Sprache 
abgefassten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der 
besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also 
auf den *3. Mai 2019, 0:00 Uhr,* (der 
'*Nachweisstichtag*'), beziehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen 
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, 
frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung 
des Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen, und 
empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem 
depotführenden Institut in Verbindung zu setzen. Die 
Eintrittskarte ist keine Teilnahmevoraussetzung, 
sondern dient nur der Vereinfachung der 
organisatorischen Abwicklung an der Einlasskontrolle am 
Tag der Hauptversammlung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an 
der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, 
haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum 
Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine 
Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in diesem 
Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung zur 
Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), es sei 
denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine 
andere der gemäß §§ 135 Abs. 8, 278 Abs. 3 AktG 
oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 i.V.m. 278 Abs. 3 AktG 
gleichgestellten Personen oder Institutionen. Bei der 
Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach 
vorgenannten Vorschriften gleichgestellten Person oder 
Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre 
werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder 
gegenüber der Gesellschaft unter der oben genannten 
Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail oder 
gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die 
Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt, so 
bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann an die oben 
genannte Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per 
E-Mail übermittelt oder am Tag der Hauptversammlung an 
der Einlasskontrolle vorgelegt werden. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das 
Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür 
bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten 
Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Es 
kann zudem unter der oben genannten Anmeldeadresse 
postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. 
Es steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
https://hur.com/de/ 
 
im Bereich Investoren - Hauptversammlung zum 
Herunterladen bereit. 
 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet 
haben, können auch die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, Herrn Ties Kaiser, Börnsen, und 
Frau Tanja Passlack, Holm-Seppensen, bevollmächtigen. 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur 
weisungsgebunden aus. Die Vollmachten mit Weisungen 
müssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt 
werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur 
Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu 
Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von 
Anträgen entgegen. 
 
Auch für die Bevollmächtigung eines von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann das 
den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte 
zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet 
werden. Das Formular kann zudem unter der oben 
genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per 
E-Mail angefordert werden. Es steht ferner auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
 
https://hur.com/de/ 
 
im Bereich Investoren - Hauptversammlung zum 
Herunterladen bereit. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen 
die Vollmachten nebst Weisungen bis zum *22. Mai 2019, 
24:00 Uhr,* (Zugang) postalisch, per Fax oder per 
E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse übermitteln. 
Ein Widerruf der Vollmacht sowie eine Änderung von 
Weisungen sind ebenfalls bis zum *22. Mai 2019, 24:00 
Uhr,* (Zugang) postalisch, per Fax oder per E-Mail an 
die oben genannte Anmeldeadresse zu übermitteln. 
 
Am Tag der Hauptversammlung kann die Bevollmächtigung 
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine 
Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
bzw. ein Widerruf oder eine Änderung der Vollmacht 
oder einer Weisung in Textform bei der Ein- und 
Ausgangskontrolle erteilt werden. 
 
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
127, 131 Abs. 1, 278 Abs. 3 AktG* 
 
_Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach §§ 122 Abs. 
2, 278 Abs. 3 AktG_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals 
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am 
Grundkapital, das entspricht 195.583 Stückaktien, 
erreichen (die '*Mindestbeteiligung*'), können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. 
 
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die durch 
die Geschäftsführung vertretene H&R GmbH & Co. KGaA zu 
richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung 
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen 
muss. Es muss der Gesellschaft bis zum *23. April 2019, 
24:00 Uhr,* unter der nachfolgend genannten Adresse 
zugehen: 
 
*H&R GmbH & Co. KGaA* 
- Geschäftsführung - 
Neuenkirchener Str. 8 
48499 Salzbergen 
 
Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 
Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3, Satz 4 i.V.m. § 121 Abs. 7 
AktG und § 70 AktG (jeweils i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG) 
verwiesen. 
 
_Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
126 Abs. 1, 127, 278 Abs. 3 AktG_ 
 
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen 
Beschlussvorschlag von persönlich haftender 
Gesellschafterin und Aufsichtsrat zu stellen sowie 
Wahlvorschläge zu Punkt 5 und Punkt 6 der Tagesordnung 
zu machen. Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach 
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG können der Gesellschaft 
ausschließlich an folgende Adresse übermittelt 
werden: 
 
*H&R GmbH & Co. KGaA* 
Investor Relations - HV 2019 
Neuenkirchener Str. 8 
48499 Salzbergen 
Fax: +49 (0)5976-94 53 08 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

E-Mail: investor.relations@hur.com 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
Gesellschaft bis zum *9. Mai 2019, 24:00 Uhr,* unter 
der vorgenannten Adresse zugegangen sind, werden 
einschließlich des Namens des Aktionärs und einer 
etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang im 
Internet unter 
 
https://hur.com/de/ 
 
im Bereich Investoren - Hauptversammlung zugänglich 
gemacht. Gegenanträgen, nicht aber Wahlvorschlägen, ist 
eine Begründung beizufügen. Eventuelle Stellungnahmen 
der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse zugänglich gemacht. Eine Abstimmung 
über einen Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag in der 
Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag 
bzw. Wahlvorschlag während der Hauptversammlung 
mündlich gestellt wird. In der Hauptversammlung können 
mündliche Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne 
vorherige fristgerechte Übermittlung gestellt 
werden. 
 
_Auskunftsrecht nach §§ 131 Abs. 1, 278 Abs. 3 AktG_ 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und 
Aktionärsvertreter von der persönlich haftenden 
Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft verlangen, soweit diese Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Die Informationen nach §§ 124a, 278 Abs. 3 AktG zur 
Hauptversammlung, weitergehende Erläuterungen der 
Aktionärsrechte nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 
131 Abs. 1 AktG (jeweils i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG) 
sowie ergänzende Informationen zu der 
Aufsichtsratskandidatin Frau Sabine U. Dietrich finden 
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://hur.com/de/ 
 
im Bereich Investoren - Hauptversammlung. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
95.155.882,68. Es ist eingeteilt in 37.221.746 
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der 
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt somit 37.221.746 Stimmrechte. 
Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von 
Aktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
*Informationen zum Datenschutz* 
 
Bei der Anmeldung zur und der Teilnahme an der 
Hauptversammlung und der Erteilung von 
Stimmrechtsvollmachten erhebt die H&R GmbH & Co. KGaA 
personenbezogene Daten über den sich anmeldenden 
Aktionär und/oder die bevollmächtigte Person. Die 
Datenerhebung erfolgt zu dem Zweck, den Aktionären die 
Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Die H&R GmbH & Co. KGaA verarbeitet die 
personenbezogenen Daten als Verantwortlicher gemäß 
den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung 
('*DS-GVO*') und des Bundesdatenschutzgesetzes. 
Einzelheiten zur Verarbeitung der personenbezogenen 
Daten und den Rechten der Betroffenen gemäß der 
DS-GVO finden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
https://www.hur.com/de/investoren/datenschutz/ 
 
Salzbergen, im April 2019 
 
*H&R GmbH & Co. KGaA* 
 
_Die persönlich haftende Gesellschafterin H&R 
Komplementär GmbH_ 
 
_Die Geschäftsführung_ 
 
2019-04-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: H&R GmbH & Co. KGaA 
             Neuenkirchener Straße 8 
             48499 Salzbergen 
             Deutschland 
Telefon:     +49 40 43218321 
E-Mail:      investor.relations@hur.com 
Internet:    https://www.hur.com 
ISIN:        DE000A2E4T77 
WKN:         A2E4T7 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
799567 2019-04-12 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 12, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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