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DGAP-HV: OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2019 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: OHB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2019 in 
Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-12 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
OHB SE Bremen ISIN DE0005936124 
WKN 593 612 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie 
zu der am Freitag, dem 24. Mai 2019, um 9:00 Uhr, im 
ATLANTIC Hotel Universum, Wiener Straße 4, 28359 
Bremen, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung 
*ein. 
 
Tagesordnung 
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
  des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) 
  sowie der Lageberichte für die OHB SE und den 
  Konzern für das Geschäftsjahr 2018, des 
  Berichts des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2018 und des erläuternden 
  Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
  289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch* 
 
  Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
  am Sitz der Gesellschaft, Manfred-Fuchs-Platz 
  2-4, 28359 Bremen, und im Internet unter 
 
  www.ohb.de 
 
  eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
  auf Wunsch auch kostenlos zugesandt. 
 
  Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
  aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 
  2018 sowie den Konzernabschluss zum 31. 
  Dezember 2018 in seiner Sitzung am 19. März 
  2019 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
  gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer 
  Feststellung des Jahresabschlusses bzw. 
  Billigung des Konzernabschlusses durch die 
  Hauptversammlung bedarf es mithin nicht, 
  weshalb zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
  Beschlussfassung erfolgt. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
  Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des 
  Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 
  11.374.578,92 wie folgt zu verwenden: 
 
  Ausschüttung einer         EUR 7.482.043,00 
  Dividende von EUR 0,43 auf 
  jede dividendenberechtigte 
  Stückaktie 
  (17.400.100 Stückaktien) 
  Vortrag auf neue Rechnung  EUR 3.892.535,92 
  Bilanzgewinn               EUR 11.374.578,92 
 
  Bei den angegebenen Beträgen für die 
  Gesamtdividende und für den Vortrag auf neue 
  Rechnung sind die im Zeitpunkt des 
  Gewinnverwendungsvorschlags der Verwaltung 
  dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. 
  Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen 
  Aktien (67.996 Stückaktien zum Zeitpunkt der 
  Einberufung der Hauptversammlung) sind 
  gemäß § 71b AktG nicht 
  dividendenberechtigt. 
 
  Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von 
  der Gesellschaft im Zeitpunkt der 
  Beschlussfassung der Hauptversammlung über die 
  Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, 
  größer oder kleiner sein als im Zeitpunkt 
  des Gewinnverwendungsvorschlags der 
  Verwaltung, vermindert bzw. erhöht sich der 
  insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende 
  Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf 
  die Differenz an Aktien entfällt. Der in den 
  Vortrag auf neue Rechnung einzustellende 
  Betrag verändert sich gegenläufig um den 
  gleichen Betrag. Die auszuschüttende Dividende 
  pro dividendenberechtigter Stückaktie bleibt 
  hingegen unverändert. Der Hauptversammlung 
  wird gegebenenfalls ein entsprechend 
  modifizierter Beschlussvorschlag unterbreitet 
  werden. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
  2018* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu 
  erteilen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2018* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu 
  erteilen. 
5 *Bestätigungsbeschlussfassung über die 
  Bestellung des Abschlussprüfers und des 
  Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
  2019* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
  PricewaterhouseCoopers GmbH 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum 
  Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
  das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
*Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie 
Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet 
und ihre Berechtigung durch einen durch das 
depotführende Institut in Textform (§ 126b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf 
Freitag, den 3. Mai 2019, 00:00 Uhr Ortszeit am Sitz 
der Gesellschaft, beziehen und der Gesellschaft ebenso 
wie die Anmeldung für die Hauptversammlung unter 
folgender Adresse bis spätestens Freitag, den 17. Mai 
2019, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, 
zugehen: 
 
OHB SE 
c/o DZ-Bank vertr. durch die dwpbank 
DSHVG 
Landsberger Straße 187 
80687 München 
Fax: +49 (0)69 / 5099 1110 
E-Mail: HV-Eintrittskarten@dwpbank.de 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d. h., Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer 
etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch 
vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag 
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe bei 
Stimmrechtsvertretung* 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch die depotführende Bank, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner 
Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und 
der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach 
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch 
diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen 
bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). 
 
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine nach § 135 AktG 
gleichgestellte Institution oder Person mit der 
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir 
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
bevollmächtigende Institution oder Person 
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die 
Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher 
die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der 
Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
OHB SE 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 / 8896906 55 
E-Mail: ohb@better-orange.de 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch unter 
 
www.ohb.de 
 
über die Links 'Investor Relations' und 
'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. 
 
Aktionäre können sich auch durch die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten 
lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den 
Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den 
Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der 
Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen 
der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern 

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April 12, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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