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Dow Jones News
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DGAP-HV: OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2019 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: OHB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2019 in 
Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-12 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
OHB SE Bremen ISIN DE0005936124 
WKN 593 612 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie 
zu der am Freitag, dem 24. Mai 2019, um 9:00 Uhr, im 
ATLANTIC Hotel Universum, Wiener Straße 4, 28359 
Bremen, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung 
*ein. 
 
Tagesordnung 
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
  des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) 
  sowie der Lageberichte für die OHB SE und den 
  Konzern für das Geschäftsjahr 2018, des 
  Berichts des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2018 und des erläuternden 
  Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
  289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch* 
 
  Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
  am Sitz der Gesellschaft, Manfred-Fuchs-Platz 
  2-4, 28359 Bremen, und im Internet unter 
 
  www.ohb.de 
 
  eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
  auf Wunsch auch kostenlos zugesandt. 
 
  Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
  aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 
  2018 sowie den Konzernabschluss zum 31. 
  Dezember 2018 in seiner Sitzung am 19. März 
  2019 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
  gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer 
  Feststellung des Jahresabschlusses bzw. 
  Billigung des Konzernabschlusses durch die 
  Hauptversammlung bedarf es mithin nicht, 
  weshalb zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
  Beschlussfassung erfolgt. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
  Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des 
  Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 
  11.374.578,92 wie folgt zu verwenden: 
 
  Ausschüttung einer         EUR 7.482.043,00 
  Dividende von EUR 0,43 auf 
  jede dividendenberechtigte 
  Stückaktie 
  (17.400.100 Stückaktien) 
  Vortrag auf neue Rechnung  EUR 3.892.535,92 
  Bilanzgewinn               EUR 11.374.578,92 
 
  Bei den angegebenen Beträgen für die 
  Gesamtdividende und für den Vortrag auf neue 
  Rechnung sind die im Zeitpunkt des 
  Gewinnverwendungsvorschlags der Verwaltung 
  dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. 
  Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen 
  Aktien (67.996 Stückaktien zum Zeitpunkt der 
  Einberufung der Hauptversammlung) sind 
  gemäß § 71b AktG nicht 
  dividendenberechtigt. 
 
  Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von 
  der Gesellschaft im Zeitpunkt der 
  Beschlussfassung der Hauptversammlung über die 
  Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, 
  größer oder kleiner sein als im Zeitpunkt 
  des Gewinnverwendungsvorschlags der 
  Verwaltung, vermindert bzw. erhöht sich der 
  insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende 
  Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf 
  die Differenz an Aktien entfällt. Der in den 
  Vortrag auf neue Rechnung einzustellende 
  Betrag verändert sich gegenläufig um den 
  gleichen Betrag. Die auszuschüttende Dividende 
  pro dividendenberechtigter Stückaktie bleibt 
  hingegen unverändert. Der Hauptversammlung 
  wird gegebenenfalls ein entsprechend 
  modifizierter Beschlussvorschlag unterbreitet 
  werden. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
  2018* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu 
  erteilen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2018* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu 
  erteilen. 
5 *Bestätigungsbeschlussfassung über die 
  Bestellung des Abschlussprüfers und des 
  Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
  2019* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
  PricewaterhouseCoopers GmbH 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum 
  Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
  das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
*Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie 
Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet 
und ihre Berechtigung durch einen durch das 
depotführende Institut in Textform (§ 126b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf 
Freitag, den 3. Mai 2019, 00:00 Uhr Ortszeit am Sitz 
der Gesellschaft, beziehen und der Gesellschaft ebenso 
wie die Anmeldung für die Hauptversammlung unter 
folgender Adresse bis spätestens Freitag, den 17. Mai 
2019, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, 
zugehen: 
 
OHB SE 
c/o DZ-Bank vertr. durch die dwpbank 
DSHVG 
Landsberger Straße 187 
80687 München 
Fax: +49 (0)69 / 5099 1110 
E-Mail: HV-Eintrittskarten@dwpbank.de 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d. h., Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer 
etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch 
vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag 
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe bei 
Stimmrechtsvertretung* 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch die depotführende Bank, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner 
Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und 
der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach 
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch 
diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen 
bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). 
 
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine nach § 135 AktG 
gleichgestellte Institution oder Person mit der 
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir 
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
bevollmächtigende Institution oder Person 
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die 
Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher 
die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der 
Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
OHB SE 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 / 8896906 55 
E-Mail: ohb@better-orange.de 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch unter 
 
www.ohb.de 
 
über die Links 'Investor Relations' und 
'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. 
 
Aktionäre können sich auch durch die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten 
lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den 
Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den 
Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der 
Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen 
der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener 
Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur 
Widerspruchserklärung sowie zur Stellung von Anträgen 
und Fragen ist nicht möglich. 
 
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet 
werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch unter 
 
www.ohb.de 
 
über die Links 'Investor Relations' und 
'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Der 
Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft mit den Weisungen muss spätestens mit 
Ablauf des 23. Mai 2019 bei der oben genannten Adresse, 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren 
Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der 
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 AktG, Art. 56 Satz 2 und 
3. SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 AktG, § 50 SEAG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
(5%) des Grundkapitals, das entspricht zurzeit 873.404 
Aktien, oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
(dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt oder bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem 
Vorstand der Gesellschaft schriftlich, spätestens bis 
zum 23. April 2019, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der 
Gesellschaft, unter folgender Adresse zugehen: 
 
OHB SE 
Vorstand 
Manfred-Fuchs-Platz 2-4 
28359 Bremen 
Fax: +49 (0)421 / 2020 613 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der Internetadresse 
 
www.ohb.de 
 
über die Links 'Investor Relations' und 
'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären 
mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 
1, § 127 AktG* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats und des 
Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge müssen mit 
einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten 
an: 
 
OHB SE 
Vorstand 
Manfred-Fuchs-Platz 2-4 
28359 Bremen 
Fax: +49 (0)421 / 2020 613 
ir@ohb.de 
 
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem 
Vorschlag des Vorstands und/ oder des Aufsichtsrats zu 
einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 
Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG 
einschließlich einer Begründung (diese ist bei 
Wahlvorschlägen gemäß § 127 AktG nicht 
erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung im Internet unter 
 
www.ohb.de 
 
über die Links 'Investor Relations' und 
'Hauptversammlung' veröffentlichen, wenn sie der 
Gesellschaft spätestens bis zum 9. Mai 2019, 24:00 Uhr 
Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der oben 
genannten Adresse, Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse zugehen 
und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur 
Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG 
erfüllt sind, insbesondere sofern ein Nachweis der 
Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben 
unberücksichtigt. 
 
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner 
Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 
Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine 
Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
gemacht zu werden, wenn sie aus insgesamt mehr als 
5.000 Zeichen besteht. Der Vorstand braucht 
Wahlvorschläge von Aktionären, außer in den Fällen 
des § 126 Abs. 2 AktG, auch dann nicht zugänglich zu 
machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 
Satz 4 AktG enthalten. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vor der 
Hauptversammlung fristgerecht übermittelt worden sind, 
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn 
sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt 
werden. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten bzw. zur Wahl des Abschlussprüfers 
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung 
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist und ein gesetzliches 
Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft 
verweigern. 
 
Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 
Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 
AktG) der Aktionäre können auch im Internet unter 
 
www.ohb.de 
 
über die Links 'Investor Relations' und 
'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über 
die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind* 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu 
machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie 
weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft 
 
www.ohb.de 
 
über die Links 'Investor Relations' und 
'Hauptversammlung' zur Verfügung. Die 
Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Gemäß § 49 WpHG wird mitgeteilt, dass zum 
Zeitpunkt der Einberufung das Grundkapital der OHB SE 
EUR 17.468.096,00 beträgt und in ebenso viele 
nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Jede Aktie 
gewährt ein Stimmrecht. 
 
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 67.996 eigene Aktien. Hieraus stehen 
ihr keine Rechte zu. 
 
*Informationen zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
*1. Allgemeine Informationen* 
 
*a) Einleitung* 
 
Die OHB SE legt großen Wert auf Datenschutz und 
die Wahrung der Privatsphäre. Mit den folgenden 
Datenschutzhinweisen möchten wir unsere Aktionäre über 
die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und ihre 
diesbezüglichen Rechte gemäß den anwendbaren 
Datenschutzgesetzen, insbesondere der Verordnung (EU) 
2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO), im 
Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und 
Nachbereitung der Hauptversammlung informieren. 
 
*b) Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO* 
 
OHB SE, Manfred-Fuchs-Platz 2 -4 , 28359 Bremen 
 
*c) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten* 
 
Jochen Zurborg 
OHB SE 
Manfred-Fuchs-Platz 2-4 
28359 Bremen 
datenschutz@ohb.de 
 
*2. Informationen bezüglich der Verarbeitung* 
 
*a) Datenkategorien* 
 
Wir verarbeiten insbesondere folgende Kategorien 
personenbezogener Daten: 
 
* Vor- und Nachname, 
* Anschrift, 
* Aktienanzahl, 
* Aktiengattung, 
* Besitzart der Aktien und 
* Nummer der Eintrittskarte. 
 
Darüber hinaus können wir auch die personenbezogenen 
Daten eines von einem Aktionär benannten 
Stimmrechtsvertreters (insbesondere dessen Name sowie 
dessen Wohnort) verarbeiten. Sofern Aktionäre oder ihre 
Vertreter mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir 
zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die 
erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten 
(etwa die vom Aktionär oder Vertreter angegebenen 
Kontaktdaten, wie zum Beispiel E-Mail-Adresse oder 
Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeiten wir auch 
Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und 
Verlangen von Aktionären in der Hauptversammlung. 
 
*b) Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung* 
 
Wir verwenden personenbezogene Daten, um Aktionären die 
Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung 
personenbezogener Daten ist für die ordnungsgemäße 
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der 
Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung der Teilnahme 
der Aktionäre an der Hauptversammlung nach §§ 118 ff. 
AktG zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die 
Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das AktG 

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April 12, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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