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DGAP-HV: 4SC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2019 in Planegg-Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: 4SC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
4SC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2019 in 
Planegg-Martinsried mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-12 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
4SC AG Planegg Wertpapier-Kennnummer A14KL7 
ISIN DE000A14KL72 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 Sehr geehrte Aktionärinnen und 
Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der 4SC AG 
am Freitag, den 24. Mai 2019, um 10:00 Uhr, 
im Konferenzraum 'Ellipse' des Innovations- und 
Gründerzentrums Biotechnologie (IZB) 
Am Klopferspitz 19, 82152 Planegg-Martinsried. 
 
*Tagesordnung* 
 
TOP Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1:  und des gebilligten Einzelabschlusses nach § 
    325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuches jeweils zum 
    31. Dezember 2018 sowie des zusammengefassten 
    Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, 
    einschließlich des erläuternden Berichts 
    des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 
    1 des Handelsgesetzbuches und des Berichts des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und den 
    Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a des 
    Handelsgesetzbuches am 12. März 2019 gebilligt. 
    Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
    Eine Beschlussfassung durch die 
    Hauptversammlung ist deshalb nicht 
    erforderlich. Die vorgenannten Unterlagen sind 
    der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem 
    Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, 
    zugänglich zu machen. Die Aktionäre haben auf 
    der Hauptversammlung im Rahmen ihres 
    Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu 
    zu stellen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
2:  Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 
    2018 Entlastung zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
3:  Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Bestellung des 
4:  Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
    Prüfungsausschusses vor, die Baker Tilly GmbH & 
    Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    München, zum Abschlussprüfer des 
    Jahresabschlusses und des Einzelabschlusses 
    nach § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuches für 
    das am 31. Dezember 2019 ablaufende 
    Geschäftsjahr zu bestellen. Der Abschlussprüfer 
    wird auch zum Prüfer für die prüferische 
    Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
    Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2019 
    gemäß § 115 Abs. 5 WpHG (gegebenenfalls 
    i.V.m. § 117 WpHG) bestellt. 
TOP *Beschlussfassung über Aufhebung des Bedingten 
5:  Kapitals IV und entsprechende Änderung der 
    Satzung in § 5, einschließlich 
    Neunummerierung der Absätze* 
 
    Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 
    28. Juni 2006 unter TOP 8 lit. b) eine 
    Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsrechten an 
    Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der 
    Gesellschaft sowie Arbeitnehmer etwaiger 
    verbundener Unternehmen beschlossen und zu 
    deren Bedienung das Bedingte Kapital IV in § 5 
    Abs. (3a) der Satzung geschaffen. Da die auf 
    der Grundlage dieser Ermächtigung ausgegebenen 
    Optionsrechte nicht mehr ausgeübt werden 
    können, kann das Bedingte Kapital IV in § 5 
    Abs. (3a) der Satzung in Höhe von derzeit noch 
    940,00 EUR aufgehoben werden. 
 
    In diesem Zuge sollen zudem auch die schon 
    bisher inhaltsleeren Absätze (2), (2a), (3), 
    (4), (6) und (8) des § 5 der Satzung aufgehoben 
    und die verbleibenden Absätze neu nummeriert 
    werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
    folgt zu beschließen: 
 
    a) Das in § 5 Abs. (3a) der Satzung 
       enthaltene Bedingte Kapital IV wird 
       aufgehoben. Der bestehende § 5 Abs. (3a) 
       der Satzung wird ersatzlos gestrichen. 
    b) Die bisher inhaltsleeren Absätze (2), 
       (2a), (3), (4), (6) und (8) von § 5 der 
       Satzung werden aufgehoben und die 
       nachfolgenden Absätze des § 5 werden wie 
       folgt neu nummeriert: der bisherige 
       Absatz (5) wird zu Absatz (2), der 
       bisherige Absatz (7) wird zu Absatz (3), 
       der bisherige Absatz (9) wird zu Absatz 
       (4) und der bisherige Absatz (10) wird zu 
       Absatz (5). 
TOP *Beschlussfassung über die Erteilung einer 
6:  Ermächtigung zur Ausgabe von 
    Wandelschuldverschreibungen, 
    Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten 
    und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. 
    Kombinationen dieser Instrumente) mit der 
    Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die 
    Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019/I 
    sowie entsprechende Änderung von § 5 der 
    Satzung* 
 
    Die von der Hauptversammlung am 9. Mai 2014 
    beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von 
    Wandelschuldverschreibungen, 
    Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten 
    oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. 
    Kombinationen dieser Instrumente) läuft am 8. 
    Mai 2019 aus. Die Gesellschaft hat von dieser 
    Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht, das 
    ebenfalls von der Hauptversammlung 2014 
    beschlossene korrespondierende Bedingte Kapital 
    VII wurde bereits durch die Hauptversammlung 
    2016 aufgehoben. 
 
    Um der Gesellschaft auch künftig die gebotene 
    Flexibilität bei ihrer Finanzierung zu geben, 
    soll eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von 
    entsprechenden Instrumenten mit Options- oder 
    Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft 
    sowie ein neues Bedingtes Kapital 2019/I 
    geschaffen werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
    wie folgt zu beschließen 
 
    a) Ermächtigung zur Ausgabe von 
       Wandelschuldverschreibungen, 
       Optionsschuldverschreibungen, 
       Genussrechten und/oder 
       Gewinnschuldverschreibungen (bzw. 
       Kombinationen dieser Instrumente) und zum 
       Ausschluss des Bezugsrechts 
 
       _(1) Nennbetrag, Ermächtigungszeitraum, 
       Aktienzahl_ 
 
       Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
       Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. 
       Mai 2024 auf den Inhaber und/oder auf den 
       Namen lautende 
       Wandelschuldverschreibungen, 
       Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte 
       oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. 
       Kombinationen dieser Instrumente) 
       (zusammen "Schuldverschreibungen") mit 
       oder ohne Laufzeitbegrenzung mit einem 
       Gesamtnennbetrag von bis zu 60.000.000,00 
       EUR zu begeben und den Inhabern bzw. 
       Gläubigern von Schuldverschreibungen 
       Wandlungs- oder Optionsrechte auf auf den 
       Inhaber lautende Stückaktien der 
       Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag 
       des Grundkapitals von insgesamt bis zu 
       7.500.000,00 EUR nach näherer Maßgabe 
       der Anleihebedingungen der 
       Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. 
       aufzuerlegen ("Ermächtigung 2019"). Die 
       Schuldverschreibungen können einmalig oder 
       mehrmals, insgesamt oder in Teilen sowie 
       auch gleichzeitig in verschiedenen 
       Tranchen begeben werden. Die jeweiligen 
       Anleihebedingungen können auch 
       Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit 
       oder zu anderen Zeiten vorsehen, 
       einschließlich der Verpflichtung zur 
       Ausübung des Wandlungs- oder 
       Optionsrechts. 
 
       Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann 
       auch ganz oder teilweise gegen Erbringung 
       einer Sachleistung, insbesondere zum 
       Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von 
       Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, 
       Unternehmensteilen, Patenten und Lizenzen 
       oder von sonstigen Vermögensgegenständen 
       (einschließlich Forderungen), 
       erfolgen. Die Schuldverschreibungen können 
       in Euro oder - unter Begrenzung auf den 
       entsprechenden Euro-Gegenwert - in einer 
       anderen gesetzlichen Währung, 
       beispielsweise eines OECD-Landes, begeben 
       werden. Sie können auch - soweit die 
       Mittelaufnahme 
       Konzernfinanzierungsinteressen dient - 
       durch eine Gesellschaft, an der die 4SC AG 
       unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich 
       beteiligt ist ("nachgeordnete 
       Konzernunternehmen"), begeben werden; in 
       diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, 
       mit Zustimmung des Aufsichtsrats die 
       Garantie für die Schuldverschreibungen zu 
       übernehmen und den Inhabern solcher 
       Schuldverschreibungen Wandlungs- oder 
       Optionsrechte auf auf den Inhaber lautende 
       Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren - 
       wobei diese auch die Verpflichtung zur 
       Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte 
       enthalten können - sowie weitere, für eine 
       erfolgreiche Begebung der 
       Schuldverschreibungen erforderlichen 
       Erklärungen abzugeben und Handlungen 
       vorzunehmen. Bei Emissionen der 

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April 12, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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