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DGAP-HV: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 22.05.2019 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-12 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Haselünne Wertpapierkennnummer 
(WKN) 520 160 
International Securities Identification Number (ISIN) DE0005201602 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere 
Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 22. Mai 2019, 
10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), 
in der Glashalle im Hannover Congress Centrum, 
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover, 
stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die Berentzen-Gruppe 
   Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) 
   am 19. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den 
   Konzernabschluss gebilligt. 
 
   Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung 
   des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist 
   deshalb nach § 173 Abs. 1 AktG nicht erforderlich. Auch die 
   übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von 
   der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - 
   einer Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind über die 
   Internetadresse 
 
   www.berentzen-gruppe.de/investoren/termine/hauptversammlung/ 
 
   zugänglich und werden in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für das 
   Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 10.421.712,00 wie folgt 
   zu verwenden: 
 
   a) Zahlung einer Dividende   EUR 
      von EUR 0,28 je           2.630.233,48 
      dividendenberechtigter 
      Stammaktie für das 
      Geschäftsjahr 2018 
      und 
   b) Vortrag des verbleibenden EUR 
      Betrages in Höhe von      7.791.478,52 
      auf neue Rechnung. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
   Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   der Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar oder 
   mittelbar gehaltenen 206.309 eigenen Aktien, die gemäß 
   § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird 
   bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,28 je 
   dividendenberechtigter Stammaktie der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die 
   Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag, das heißt am 27. Mai 2019, 
   fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der 
   Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
5. *Wahl des Jahres- und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019, des Prüfers für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers 
   für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende 
   Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses, vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Warth & Klein Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum 
   Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019, zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 des 
   Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2019 sowie zum 
   Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von 
   zusätzlichen unterjährigen Finanzinformationen gemäß §§ 
   115 Abs. 7, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im 
   Geschäftsjahr 2019 und 2020 bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung bestellt. 
 
   Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 
   Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
   erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkenden 
   Vertragsklauseln im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurden. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit aller amtierenden Anteilseignervertreter im 
   Aufsichtsrat endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018 beschließt, also mit Beendigung 
   der Hauptversammlung am 22. Mai 2019, so dass die 
   Anteilseignervertreter in dieser Hauptversammlung neu 
   gewählt werden müssen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 des 
   Drittelbeteiligungsgesetzes und § 8 Abs. 1 der Satzung nach 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 beschließt, aus insgesamt sechs 
   Mitgliedern - davon vier von der Hauptversammlung zu 
   wählende Anteilseignervertreter und zwei 
   Arbeitnehmervertreter - zusammen. Die Hauptversammlung ist 
   an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende 
   Empfehlung des Nominierungsausschusses, vor, 
 
   a) Herrn Uwe Bergheim, wohnhaft in 
      Düsseldorf, Deutschland, selbständiger 
      Unternehmensberater, 
   b) Herrn Hendrik H. van der Lof, wohnhaft in 
      Almelo, Niederlande, Geschäftsführer der 
      Via Finis Invest B.V., Almelo, 
      Niederlande, 
   c) Herrn Frank Schübel, wohnhaft in 
      Gräfelfing, Deutschland, Geschäftsführer 
      der TEEKANNE Holding GmbH, Düsseldorf, 
      Deutschland, als persönlich haftende 
      Gesellschafterin der TEEKANNE GmbH & Co. 
      KG, Düsseldorf, Deutschland, 
   d) Herrn Daniël M.G. van Vlaardingen, 
      wohnhaft in Hilversum, Niederlande, 
      Geschäftsführer der Monolith Investment 
      Management B.V., Amsterdam, Niederlande, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der für den 22. Mai 2019 
   einberufenen ordentlichen Hauptversammlung als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat für die Amtszeit 
   zu wählen, die mit Beendigung der Hauptversammlung endet, 
   die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2023 beschließt. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
   a) Herr Uwe Bergheim: 
 
      Herr Uwe Bergheim ist nicht Mitglied in 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
   b) Herr Hendrik H. van der Lof: 
 
      Herr Hendrik H. van der Lof ist nicht 
      Mitglied in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten. 
 
      Herr van der Lof ist Mitglied in 
      folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Monolith N.V., Amsterdam, Niederlande 
        (Mitglied des Aufsichtsrats) 
      - TIIN Buy-Out & Growth Fund B.V., 
        Naarden, Niederlande (Vorsitzender des 
        Aufsichtsrats) 
   c) Herr Frank Schübel: 
 
      Herr Frank Schübel ist nicht Mitglied in 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 

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