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DGAP-News: Salzgitter Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Salzgitter Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.05.2019 in Braunschweig mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-12 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Salzgitter Aktiengesellschaft Salzgitter
Wertpapier-Kenn-Nr. 620 200
ISIN: DE0006202005 Einberufung der Hauptversammlung
2019
*Tagesordnung auf einen Blick*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Salzgitter Aktiengesellschaft und des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit
dem gemeinsamen Lagebericht und dem Bericht
des Aufsichtsrats*
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
*Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,*
wir laden Sie hiermit ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Salzgitter Aktiengesellschaft, die
am *Donnerstag, dem 23. Mai 2019, 11:00 Uhr*, in der
Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz, 38102
Braunschweig, stattfindet.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Salzgitter Aktiengesellschaft und des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit
dem gemeinsamen Lagebericht und dem Bericht
des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
vorgelegten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018
(1. Januar bis 31. Dezember 2018) am 21. März
2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Die Hauptversammlung hat
deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt keinen
Beschluss zu fassen.
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss,
der gemeinsame Lagebericht, der erläuternde
Bericht zu den Angaben gemäß § 289a
Absatz 1 und § 315a Absatz 1 HGB im
Lagebericht sowie der Bericht des
Aufsichtsrats liegen von der Einberufung der
Hauptversammlung an in unseren
Geschäftsräumen Eisenhüttenstraße 99,
38239 Salzgitter, und in der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und
sind im Internet unter
https://www.salzgitter-ag.com
zugänglich.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in
Höhe von 33.100.000,00 EUR wird wie folgt
verwendet:
- Ausschüttung einer 29.748.015,00
Dividende von 0,55 EUR je EUR
Aktie auf die 54.087.300
dividendenberechtigten
Aktien:
- Gewinnvortrag auf neue 3.351.985,00
Rechnung: EUR
Der Gewinnverwendungsvorschlag geht davon
aus, dass die 6.009.700 zum Zeitpunkt des
Vorschlags von der Gesellschaft gehaltenen
eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG
nicht dividendenberechtigt sind, auch noch am
Tag der Hauptversammlung nicht
dividendenberechtigt sind. Soweit diese
Aktien am Tag der Hauptversammlung infolge
Veräußerung dividendenberechtigt sein
sollten, wird der Gewinnverwendungsvorschlag
in der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von 0,55 EUR je
dividendenberechtigter Aktie zulasten des
Gewinnvortrags entsprechend angepasst.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu
beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor zu
beschließen:
Die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover,
wird zum Abschlussprüfer sowohl des Jahres-
als auch des Konzernabschlusses der
Salzgitter Aktiengesellschaft für das
Geschäftsjahr 2019 gewählt.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16
Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 erklärt, dass
seine Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
vertragliche Verpflichtung auferlegt wurde,
welche die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick
auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers beschränkt hätten.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
*1. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich spätestens bis zum Ablauf des *16. Mai 2019*
unter der Adresse
Salzgitter AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt
hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Fax-Nr. +49 69 136 26351
in Textform angemeldet und ihre Berechtigung durch
einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
nachgewiesen haben. Zur Fristwahrung ist der Eingang
der Anmeldung und des Nachweises an der obigen Adresse
maßgeblich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat
sich auf den Beginn des *2. Mai 2019* (0:00 Uhr) - im
Folgenden 'Nachweisstichtag' - zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes auf den Nachweisstichtag erbracht hat.
*Mit der Anmeldung geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher, so
dass Aktionäre auch nach erfolgter Anmeldung und
Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes weiterhin
jederzeit frei über ihre Aktien verfügen können.*
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können an der
Hauptversammlung nicht teilnehmen.
Aktionären, die ihre Aktien bei einem depotführenden
Institut verwahren lassen, empfehlen wir, die Anmeldung
und die Übermittlung des Nachweises durch dieses
Institut vornehmen zu lassen; dazu ist bei dem Institut
rechtzeitig eine Eintrittskarte anzufordern.
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren,
wenden sich bitte für die Anmeldung und den Nachweis
rechtzeitig vor dem 2. Mai 2019 ebenfalls an ein zur
Verwahrung von Wertpapieren zugelassenes Institut.
Sowohl bei Depotverwahrung als auch bei
Selbstverwahrung wird das Institut die erforderliche
Anmeldung übernehmen und der oben genannten Stelle den
maßgeblichen Anteilsbesitz bestätigen. Die
angemeldeten Aktionäre erhalten daraufhin die
Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig
anzufordern.
*Um eine hohe Präsenz in der Hauptversammlung zu
gewährleisten, bitten wir diejenigen Aktionäre, die
nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, von einer der nachfolgend beschriebenen
Möglichkeiten der Bevollmächtigung Gebrauch zu machen.*
*2. Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl
zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch
hierzu sind zunächst eine rechtzeitige Anmeldung und
ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie unter Ziffer 1.
beschrieben - am einfachsten durch Anforderung einer
Eintrittskarte - erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, die
Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder an im Hinblick auf die
Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen
Bestimmungen diesen gleichgestellte Personen. Es wird
gebeten, für die Vollmachtserteilung das der
Eintrittskarte beigefügte Vollmachtsformular zu
verwenden. *Auch nach Erteilung der Vollmacht kann der
Aktionär weiterhin jederzeit frei über seine Aktien
verfügen.*
Die Vollmacht kann dem Bevollmächtigten mit der
Eintrittskarte ausgehändigt, der Gesellschaft über das
elektronische Vollmachts- und Weisungssystem unter der
Internetadresse
https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung
unter Verwendung der mit der Eintrittskarte übersandten
Zugangsdaten oder der Gesellschaft per E-Mail unter
Salzgitter-HV2019@computershare.de
übermittelt werden. Erteilung und Widerruf der
Vollmacht sind elektronisch bis 12:00 Uhr am Tag der
Hauptversammlung möglich.
*3. Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter*
Wir bieten Aktionären, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, darüber hinaus an,
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April 12, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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