Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 11.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Innocan Pharma News: Unfassbare Studie - LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
358 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Salzgitter Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Braunschweig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Salzgitter Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Salzgitter Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2019 in Braunschweig mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-12 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Salzgitter Aktiengesellschaft Salzgitter 
Wertpapier-Kenn-Nr. 620 200 
ISIN: DE0006202005 Einberufung der Hauptversammlung 
2019 
 
*Tagesordnung auf einen Blick* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Salzgitter Aktiengesellschaft und des 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit 
   dem gemeinsamen Lagebericht und dem Bericht 
   des Aufsichtsrats* 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
*Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,* 
 
wir laden Sie hiermit ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der Salzgitter Aktiengesellschaft, die 
am *Donnerstag, dem 23. Mai 2019, 11:00 Uhr*, in der 
Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz, 38102 
Braunschweig, stattfindet. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Salzgitter Aktiengesellschaft und des 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit 
   dem gemeinsamen Lagebericht und dem Bericht 
   des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   vorgelegten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 
   (1. Januar bis 31. Dezember 2018) am 21. März 
   2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Die Hauptversammlung hat 
   deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt keinen 
   Beschluss zu fassen. 
 
   Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, 
   der gemeinsame Lagebericht, der erläuternde 
   Bericht zu den Angaben gemäß § 289a 
   Absatz 1 und § 315a Absatz 1 HGB im 
   Lagebericht sowie der Bericht des 
   Aufsichtsrats liegen von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in unseren 
   Geschäftsräumen Eisenhüttenstraße 99, 
   38239 Salzgitter, und in der Hauptversammlung 
   zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und 
   sind im Internet unter 
 
   https://www.salzgitter-ag.com 
 
   zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in 
   Höhe von 33.100.000,00 EUR wird wie folgt 
   verwendet: 
 
   - Ausschüttung einer         29.748.015,00 
     Dividende von 0,55 EUR je  EUR 
     Aktie auf die 54.087.300 
     dividendenberechtigten 
     Aktien: 
   - Gewinnvortrag auf neue     3.351.985,00 
     Rechnung:                  EUR 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag geht davon 
   aus, dass die 6.009.700 zum Zeitpunkt des 
   Vorschlags von der Gesellschaft gehaltenen 
   eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG 
   nicht dividendenberechtigt sind, auch noch am 
   Tag der Hauptversammlung nicht 
   dividendenberechtigt sind. Soweit diese 
   Aktien am Tag der Hauptversammlung infolge 
   Veräußerung dividendenberechtigt sein 
   sollten, wird der Gewinnverwendungsvorschlag 
   in der Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von 0,55 EUR je 
   dividendenberechtigter Aktie zulasten des 
   Gewinnvortrags entsprechend angepasst. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands wird für diesen 
   Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen 
   Zeitraum Entlastung erteilt. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor zu 
   beschließen: 
 
   Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, 
   wird zum Abschlussprüfer sowohl des Jahres- 
   als auch des Konzernabschlusses der 
   Salzgitter Aktiengesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2019 gewählt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 
   Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   vertragliche Verpflichtung auferlegt wurde, 
   welche die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick 
   auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers beschränkt hätten. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
*1. Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich spätestens bis zum Ablauf des *16. Mai 2019* 
unter der Adresse 
 
Salzgitter AG 
c/o Commerzbank AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt 
hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
Fax-Nr. +49 69 136 26351 
 
in Textform angemeldet und ihre Berechtigung durch 
einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
nachgewiesen haben. Zur Fristwahrung ist der Eingang 
der Anmeldung und des Nachweises an der obigen Adresse 
maßgeblich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat 
sich auf den Beginn des *2. Mai 2019* (0:00 Uhr) - im 
Folgenden 'Nachweisstichtag' - zu beziehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes auf den Nachweisstichtag erbracht hat. 
*Mit der Anmeldung geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher, so 
dass Aktionäre auch nach erfolgter Anmeldung und 
Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes weiterhin 
jederzeit frei über ihre Aktien verfügen können.* 
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, können an der 
Hauptversammlung nicht teilnehmen. 
 
Aktionären, die ihre Aktien bei einem depotführenden 
Institut verwahren lassen, empfehlen wir, die Anmeldung 
und die Übermittlung des Nachweises durch dieses 
Institut vornehmen zu lassen; dazu ist bei dem Institut 
rechtzeitig eine Eintrittskarte anzufordern. 
 
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, 
wenden sich bitte für die Anmeldung und den Nachweis 
rechtzeitig vor dem 2. Mai 2019 ebenfalls an ein zur 
Verwahrung von Wertpapieren zugelassenes Institut. 
Sowohl bei Depotverwahrung als auch bei 
Selbstverwahrung wird das Institut die erforderliche 
Anmeldung übernehmen und der oben genannten Stelle den 
maßgeblichen Anteilsbesitz bestätigen. Die 
angemeldeten Aktionäre erhalten daraufhin die 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig 
anzufordern. 
 
*Um eine hohe Präsenz in der Hauptversammlung zu 
gewährleisten, bitten wir diejenigen Aktionäre, die 
nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, von einer der nachfolgend beschriebenen 
Möglichkeiten der Bevollmächtigung Gebrauch zu machen.* 
 
*2. Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch 
hierzu sind zunächst eine rechtzeitige Anmeldung und 
ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie unter Ziffer 1. 
beschrieben - am einfachsten durch Anforderung einer 
Eintrittskarte - erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, die 
Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder an im Hinblick auf die 
Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen 
Bestimmungen diesen gleichgestellte Personen. Es wird 
gebeten, für die Vollmachtserteilung das der 
Eintrittskarte beigefügte Vollmachtsformular zu 
verwenden. *Auch nach Erteilung der Vollmacht kann der 
Aktionär weiterhin jederzeit frei über seine Aktien 
verfügen.* 
 
Die Vollmacht kann dem Bevollmächtigten mit der 
Eintrittskarte ausgehändigt, der Gesellschaft über das 
elektronische Vollmachts- und Weisungssystem unter der 
Internetadresse 
 
https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung 
 
unter Verwendung der mit der Eintrittskarte übersandten 
Zugangsdaten oder der Gesellschaft per E-Mail unter 
 
Salzgitter-HV2019@computershare.de 
 
übermittelt werden. Erteilung und Widerruf der 
Vollmacht sind elektronisch bis 12:00 Uhr am Tag der 
Hauptversammlung möglich. 
 
*3. Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter* 
 
Wir bieten Aktionären, die nicht persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen möchten, darüber hinaus an, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

Lithium vs. Palladium - Ist das die Chance des Jahrzehnts?
Sichern Sie sich den kostenlosen PDF-Report! So können Sie vom Boom der Rohstoffe profitieren.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.