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Dow Jones News
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DGAP-HV: Salzgitter Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Salzgitter Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Braunschweig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Salzgitter Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Salzgitter Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2019 in Braunschweig mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-12 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Salzgitter Aktiengesellschaft Salzgitter 
Wertpapier-Kenn-Nr. 620 200 
ISIN: DE0006202005 Einberufung der Hauptversammlung 
2019 
 
*Tagesordnung auf einen Blick* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Salzgitter Aktiengesellschaft und des 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit 
   dem gemeinsamen Lagebericht und dem Bericht 
   des Aufsichtsrats* 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
*Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,* 
 
wir laden Sie hiermit ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der Salzgitter Aktiengesellschaft, die 
am *Donnerstag, dem 23. Mai 2019, 11:00 Uhr*, in der 
Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz, 38102 
Braunschweig, stattfindet. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Salzgitter Aktiengesellschaft und des 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit 
   dem gemeinsamen Lagebericht und dem Bericht 
   des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   vorgelegten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 
   (1. Januar bis 31. Dezember 2018) am 21. März 
   2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Die Hauptversammlung hat 
   deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt keinen 
   Beschluss zu fassen. 
 
   Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, 
   der gemeinsame Lagebericht, der erläuternde 
   Bericht zu den Angaben gemäß § 289a 
   Absatz 1 und § 315a Absatz 1 HGB im 
   Lagebericht sowie der Bericht des 
   Aufsichtsrats liegen von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in unseren 
   Geschäftsräumen Eisenhüttenstraße 99, 
   38239 Salzgitter, und in der Hauptversammlung 
   zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und 
   sind im Internet unter 
 
   https://www.salzgitter-ag.com 
 
   zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in 
   Höhe von 33.100.000,00 EUR wird wie folgt 
   verwendet: 
 
   - Ausschüttung einer         29.748.015,00 
     Dividende von 0,55 EUR je  EUR 
     Aktie auf die 54.087.300 
     dividendenberechtigten 
     Aktien: 
   - Gewinnvortrag auf neue     3.351.985,00 
     Rechnung:                  EUR 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag geht davon 
   aus, dass die 6.009.700 zum Zeitpunkt des 
   Vorschlags von der Gesellschaft gehaltenen 
   eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG 
   nicht dividendenberechtigt sind, auch noch am 
   Tag der Hauptversammlung nicht 
   dividendenberechtigt sind. Soweit diese 
   Aktien am Tag der Hauptversammlung infolge 
   Veräußerung dividendenberechtigt sein 
   sollten, wird der Gewinnverwendungsvorschlag 
   in der Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von 0,55 EUR je 
   dividendenberechtigter Aktie zulasten des 
   Gewinnvortrags entsprechend angepasst. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands wird für diesen 
   Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen 
   Zeitraum Entlastung erteilt. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor zu 
   beschließen: 
 
   Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, 
   wird zum Abschlussprüfer sowohl des Jahres- 
   als auch des Konzernabschlusses der 
   Salzgitter Aktiengesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2019 gewählt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 
   Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   vertragliche Verpflichtung auferlegt wurde, 
   welche die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick 
   auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers beschränkt hätten. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
*1. Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich spätestens bis zum Ablauf des *16. Mai 2019* 
unter der Adresse 
 
Salzgitter AG 
c/o Commerzbank AG 
GS-MO 3.1.1 General Meetings 
60261 Frankfurt 
hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
Fax-Nr. +49 69 136 26351 
 
in Textform angemeldet und ihre Berechtigung durch 
einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
nachgewiesen haben. Zur Fristwahrung ist der Eingang 
der Anmeldung und des Nachweises an der obigen Adresse 
maßgeblich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat 
sich auf den Beginn des *2. Mai 2019* (0:00 Uhr) - im 
Folgenden 'Nachweisstichtag' - zu beziehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes auf den Nachweisstichtag erbracht hat. 
*Mit der Anmeldung geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher, so 
dass Aktionäre auch nach erfolgter Anmeldung und 
Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes weiterhin 
jederzeit frei über ihre Aktien verfügen können.* 
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, können an der 
Hauptversammlung nicht teilnehmen. 
 
Aktionären, die ihre Aktien bei einem depotführenden 
Institut verwahren lassen, empfehlen wir, die Anmeldung 
und die Übermittlung des Nachweises durch dieses 
Institut vornehmen zu lassen; dazu ist bei dem Institut 
rechtzeitig eine Eintrittskarte anzufordern. 
 
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, 
wenden sich bitte für die Anmeldung und den Nachweis 
rechtzeitig vor dem 2. Mai 2019 ebenfalls an ein zur 
Verwahrung von Wertpapieren zugelassenes Institut. 
Sowohl bei Depotverwahrung als auch bei 
Selbstverwahrung wird das Institut die erforderliche 
Anmeldung übernehmen und der oben genannten Stelle den 
maßgeblichen Anteilsbesitz bestätigen. Die 
angemeldeten Aktionäre erhalten daraufhin die 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig 
anzufordern. 
 
*Um eine hohe Präsenz in der Hauptversammlung zu 
gewährleisten, bitten wir diejenigen Aktionäre, die 
nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, von einer der nachfolgend beschriebenen 
Möglichkeiten der Bevollmächtigung Gebrauch zu machen.* 
 
*2. Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch 
hierzu sind zunächst eine rechtzeitige Anmeldung und 
ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie unter Ziffer 1. 
beschrieben - am einfachsten durch Anforderung einer 
Eintrittskarte - erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, die 
Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder an im Hinblick auf die 
Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen 
Bestimmungen diesen gleichgestellte Personen. Es wird 
gebeten, für die Vollmachtserteilung das der 
Eintrittskarte beigefügte Vollmachtsformular zu 
verwenden. *Auch nach Erteilung der Vollmacht kann der 
Aktionär weiterhin jederzeit frei über seine Aktien 
verfügen.* 
 
Die Vollmacht kann dem Bevollmächtigten mit der 
Eintrittskarte ausgehändigt, der Gesellschaft über das 
elektronische Vollmachts- und Weisungssystem unter der 
Internetadresse 
 
https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung 
 
unter Verwendung der mit der Eintrittskarte übersandten 
Zugangsdaten oder der Gesellschaft per E-Mail unter 
 
Salzgitter-HV2019@computershare.de 
 
übermittelt werden. Erteilung und Widerruf der 
Vollmacht sind elektronisch bis 12:00 Uhr am Tag der 
Hauptversammlung möglich. 
 
*3. Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter* 
 
Wir bieten Aktionären, die nicht persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen möchten, darüber hinaus an, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

sich durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten 
zu lassen. Auch hierzu ist zunächst eine rechtzeitige 
Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie 
unter Ziffer 1. beschrieben - am einfachsten durch 
Anforderung einer Eintrittskarte - und dann die 
Erteilung einer Vollmacht erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Es wird gebeten, 
für die Vollmachtserteilung das der Eintrittskarte 
beigefügte Vollmachtsformular zu verwenden. Bei der 
Vollmachtserteilung müssen Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen 
ist die Vollmacht für von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter ungültig. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Es besteht die Möglichkeit, die Vollmacht mit den 
Weisungen entweder bis spätestens *22. Mai 2019*, 12:00 
Uhr (Eingang) an die Adresse 
 
Salzgitter AG 
Abteilung Recht und Versicherungen 
Eisenhüttenstraße 99 
38239 Salzgitter 
Fax-Nr. +49 5341 21-2921 
hv@salzgitter-ag.de 
 
zu senden oder der Gesellschaft bis spätestens *22. Mai 
2019*, 18:00 Uhr (Eingang) über das elektronische 
Vollmachts- und Weisungssystem unter der 
Internetadresse 
 
https://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung 
 
unter Verwendung der mit der Eintrittskarte übersandten 
Zugangsdaten zu übermitteln. *Auch nach Erteilung der 
Vollmacht kann der Aktionär weiterhin frei über seine 
Aktien verfügen.* 
 
*4. Rechte der Aktionäre hinsichtlich einer Ergänzung 
der Tagesordnung, Anträgen, Wahlvorschlägen und 
Auskunftsverlangen* 
 
*a) Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Absatz 2 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag 
von 500.000,00 EUR am Grundkapital der Gesellschaft 
(entsprechend 185.927 Aktien) erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der 
Gesellschaft schriftlich unter der folgenden Adresse 
bis zum *22. April 2019* zugegangen sein: 
 
Salzgitter AG 
Abteilung Recht und Versicherungen 
Eisenhüttenstraße 99 
38239 Salzgitter 
 
Die Antragsteller haben dabei nachzuweisen, dass sie 
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten. Als Nachweis hierfür ist eine 
entsprechende Bestätigung durch das depotführende 
Institut einzureichen. 
 
*b) Gegenanträge und Wahlvorschläge (§ 126 Absatz 1 und 
§ 127 AktG)* 
 
Anträge von Aktionären und Vorschläge von Aktionären 
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
Abschlussprüfern einschließlich des Namens des 
Aktionärs, der Begründung (Wahlvorschläge brauchen 
nicht begründet zu werden) und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung sind über die 
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, 
wenn der Aktionär bis zum *8. Mai 2019* der 
Gesellschaft einen Gegenantrag oder einen Wahlvorschlag 
gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung 
(Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden) an 
die folgende Adresse übersandt hat: 
 
Salzgitter AG 
Abteilung Recht und Versicherungen 
Eisenhüttenstraße 99 
38239 Salzgitter 
Fax-Nr. +49 5341 21-2921 
hv@salzgitter-ag.de 
 
*c) Auskunftsverlangen (§ 131 Absatz 1 AktG)* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. 
 
*5. Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich 
zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären sowie 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind unter der Internetadresse 
 
https://www.salzgitter-ag.com 
 
abrufbar. 
 
*6. Hinweise zum Datenschutz* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und 
Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene 
Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. 
Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den 
Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige 
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die 
Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger 
Stimmrechtsvollmacht. Je nach Lage des Falls kommen 
auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. 
 
*a) Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage* 
 
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die 
verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung 
ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die 
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung 
ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 
ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) 
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 
 
*b) Empfänger* 
 
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer 
Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und 
Berater, die von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten erhalten, die zur Ausführung 
des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die 
Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im 
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen 
der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich 
über das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung. 
 
*c) Speicherungsdauer* 
 
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange 
dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein 
berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im 
Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher 
Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. 
Anschließend werden die personenbezogenen Daten 
gelöscht. 
 
*d) Betroffenenrechte* 
 
Die an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre und 
Aktionärsvertreter haben unter bestimmten gesetzlichen 
Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, 
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit 
Blick auf ihre personenbezogenen Daten bzw. deren 
Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit 
nach Kapitel III DSGVO. Außerdem steht ihnen ein 
Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden 
nach Art. 77 DSGVO zu. 
 
Kontaktdaten 
 
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten: 
 
Salzgitter AG 
Eisenhüttenstraße 99 
38239 Salzgitter 
 
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: 
 
datenschutz.holding@salzgitter-ag.de 
Telefon: +49 5341 21-01 
 
oder unter folgender Adresse: 
 
Salzgitter AG 
Datenschutzbeauftragter 
Eisenhüttenstraße 99 
38239 Salzgitter 
 
*7. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt die Gesamtzahl der Aktien und die Gesamtzahl 
der Stimmrechte jeweils 60.097.000. Es bestehen keine 
unterschiedlichen Gattungen von Aktien. 
 
Salzgitter, im April 2019 
 
*Salzgitter Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Salzgitter Aktiengesellschaft 
             Eisenhüttenstraße 99 
             38239 Salzgitter 
             Deutschland 
E-Mail:      hv@salzgitter-ag.de 
Internet:    https://www.salzgitter-ag.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
799581 2019-04-12 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 12, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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