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DGAP-News: Fair Value REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-12 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Fair Value REIT-AG Gräfelfing WKN A0MW97 ISIN DE000A0MW975 Einladung zur Hauptversammlung am 20. Mai 2019 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG mit Sitz in Gräfelfing am Montag, den 20. Mai 2019, um 11:00 Uhr, im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München. *Tagesordnung* der ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 20. Mai 2019 im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, München 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 - einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch - sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss am 18. März 2019 gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte für die Fair Value REIT-AG und den Konzern, erläuternde Berichte des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG, Würmstraße 13a, 82166 Gräfelfing, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts Gelegenheit, Fragen zu stellen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Fair Value REIT-AG für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 3.377.330,06 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von insgesamt EUR 2.104.351,95, entsprechend einer Dividende in Höhe von EUR 0,15 für jede der 14.029.013 dividendenberechtigten Stückaktien. Die Dividende ist zahlbar am 23. Mai 2019. b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR 1.272.978,11. Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung sind die zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen 14.029.013 dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat von der Gesellschaft gehaltenen 81.310 eigenen Aktien bzw. solche, die ihr als eigene Aktien zugerechnet werden, wurden nicht berücksichtigt, da der Gesellschaft gemäß § 71b Aktiengesetz aus diesen Aktien kein Dividendenrecht zusteht. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, wird weiterhin unverändert eine Dividende von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet. Der die Dividendensumme überschreitende Bilanzgewinn wird in diesem Fall auf neue Rechnung vorgetragen. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien erhöht, erfolgt eine entsprechende Herabsetzung der je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschüttenden Dividende. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 und das Geschäftsjahr 2020 bis zur nächsten Hauptversammlung* Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart und Zweigniederlassung in München zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2019 und im Geschäftsjahr 2020 bis zur nächsten Hauptversammlung zu bestellen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr beschließt. Die acht unmittelbar an der Gesellschaft beteiligten Beteiligungsgesellschaften des mittelbaren Hauptaktionärs, der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG, die FVR Beteiligungsgesellschaft Erste mbH & Co. KG, die FVR Beteiligungsgesellschaft Zweite mbH & Co. KG, die FVR Beteiligungsgesellschaft Dritte mbH & Co. KG, die FVR Beteiligungsgesellschaft Vierte mbH & Co. KG, die FVR Beteiligungsgesellschaft Fünfte mbH & Co. KG, die FVR Beteiligungsgesellschaft Sechste mbH & Co. KG, die FVR Beteiligungsgesellschaft Siebte mbH & Co. KG und die FVR Beteiligungsgesellschaft Achte mbH & Co. KG, haben dem Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG mit gemeinsamem Schreiben vom 1. April 2019 gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 4 Aktiengesetz vorgeschlagen, Herrn Ingo Hartlief zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG hat sich diesen Vorschlag durch Beschluss vom 1. April 2019 zu Eigen gemacht. Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG setzt sich derzeit gemäß §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: a) Herr Ingo Hartlief FRICS, Vorstandsvorsitzender der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG, wohnhaft in Heikendorf, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Hartlief ist über die Internetseite der Gesellschaft unter dem Link www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung zugänglich. Herr Hartlief bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 1. Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Herr Hartlief bekleidet kein Amt in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. 2. Ämter in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Herr Hartlief bekleidet kein Amt in einem vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium von
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April 12, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)