DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Fair Value REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-12 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Fair Value REIT-AG Gräfelfing WKN A0MW97 ISIN DE000A0MW975 Einladung zur Hauptversammlung am 20. Mai 2019 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG mit Sitz in Gräfelfing am Montag, den 20. Mai 2019, um 11:00 Uhr, im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München. *Tagesordnung* der ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 20. Mai 2019 im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, München 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 - einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch - sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss am 18. März 2019 gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte für die Fair Value REIT-AG und den Konzern, erläuternde Berichte des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG, Würmstraße 13a, 82166 Gräfelfing, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts Gelegenheit, Fragen zu stellen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Fair Value REIT-AG für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 3.377.330,06 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von insgesamt EUR 2.104.351,95, entsprechend einer Dividende in Höhe von EUR 0,15 für jede der 14.029.013 dividendenberechtigten Stückaktien. Die Dividende ist zahlbar am 23. Mai 2019. b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe von EUR 1.272.978,11. Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung sind die zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen 14.029.013 dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat von der Gesellschaft gehaltenen 81.310 eigenen Aktien bzw. solche, die ihr als eigene Aktien zugerechnet werden, wurden nicht berücksichtigt, da der Gesellschaft gemäß § 71b Aktiengesetz aus diesen Aktien kein Dividendenrecht zusteht. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, wird weiterhin unverändert eine Dividende von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet. Der die Dividendensumme überschreitende Bilanzgewinn wird in diesem Fall auf neue Rechnung vorgetragen. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien erhöht, erfolgt eine entsprechende Herabsetzung der je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschüttenden Dividende. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2019 und das Geschäftsjahr 2020 bis zur nächsten Hauptversammlung* Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart und Zweigniederlassung in München zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2019 und im Geschäftsjahr 2020 bis zur nächsten Hauptversammlung zu bestellen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr beschließt. Die acht unmittelbar an der Gesellschaft beteiligten Beteiligungsgesellschaften des mittelbaren Hauptaktionärs, der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG, die FVR Beteiligungsgesellschaft Erste mbH & Co. KG, die FVR Beteiligungsgesellschaft Zweite mbH & Co. KG, die FVR Beteiligungsgesellschaft Dritte mbH & Co. KG, die FVR Beteiligungsgesellschaft Vierte mbH & Co. KG, die FVR Beteiligungsgesellschaft Fünfte mbH & Co. KG, die FVR Beteiligungsgesellschaft Sechste mbH & Co. KG, die FVR Beteiligungsgesellschaft Siebte mbH & Co. KG und die FVR Beteiligungsgesellschaft Achte mbH & Co. KG, haben dem Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG mit gemeinsamem Schreiben vom 1. April 2019 gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 4 Aktiengesetz vorgeschlagen, Herrn Ingo Hartlief zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG hat sich diesen Vorschlag durch Beschluss vom 1. April 2019 zu Eigen gemacht. Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG setzt sich derzeit gemäß §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: a) Herr Ingo Hartlief FRICS, Vorstandsvorsitzender der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG, wohnhaft in Heikendorf, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Hartlief ist über die Internetseite der Gesellschaft unter dem Link www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung zugänglich. Herr Hartlief bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 1. Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Herr Hartlief bekleidet kein Amt in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. 2. Ämter in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Herr Hartlief bekleidet kein Amt in einem vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium von
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April 12, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
Wirtschaftsunternehmen. *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen Corporate Governance Kodex* Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr Hartlief, ist aufgrund seiner Bestellung vom 15. Januar 2019 Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft und unterhält damit eine geschäftliche Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Organ 'Vorstand'. Außerdem ist Herr Hartlief Vorstandsvorsitzender der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG und steht damit in einer geschäftlichen Beziehung zu einem (mittelbar) wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Darüber hinaus steht Herr Hartlief nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wäre. b) Herr Frank Hölzle, Diplom-Volkswirt, Verwaltungsratsvorsitzender und Chief Executive Officer der Care4 AG, Basel, wohnhaft in Freiburg im Breisgau, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Hölzle ist über die Internetseite der Gesellschaft unter dem Link www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung zugänglich. Herr Hölzle bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 1. Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - Aufsichtsratsvorsitzender der mobileObjects AG, Büren; - Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG. 2. Ämter in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Mitglied des Verwaltungsrats der SIC invent AG, Basel, Schweiz; - Vorsitzender des Beirats der clickworker GmbH, Essen; - Vorsitzender des Beirats der Mindlab Solutions GmbH, Stuttgart; - Vorsitzender des Beirats der rankingCoach International GmbH, Köln; - Mitglied des Beirats der Rebuy GmbH, Berlin. *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen Corporate Governance Kodex* Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr Hölzle, ist bereits aufgrund seiner Wahl durch die ordentliche Hauptversammlung am 8. Juni 2018 Mitglied des Aufsichtsrats und unterhält damit eine geschäftliche Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Organ 'Aufsichtsrat'. Außerdem ist Herr Hölzle stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG und steht damit in einer geschäftlichen Beziehung zu einem (mittelbar) wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Darüber hinaus steht Herr Hölzle nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wäre. Es ist vorgesehen, dass Herr Hölzle im Falle seiner Wahl durch die Hauptversammlung erneut dem neuen Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. c) Herr Daniel Zimmer, Leiter der Rechtsabteilung der Consus Real Estate AG, wohnhaft in Frankfurt am Main, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Zimmer ist über die Internetseite der Gesellschaft unter dem Link www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung zugänglich. Herr Zimmer bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 1. Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Herr Zimmer bekleidet kein Amt in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat. 2. Ämter in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Herr Zimmer bekleidet kein Amt in einem vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen. *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen Corporate Governance Kodex* Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr Zimmer, ist bereits aufgrund seiner Wahl durch die ordentliche Hauptversammlung am 8. Juni 2018 Mitglied des Aufsichtsrats und unterhält damit eine geschäftliche Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Organ 'Aufsichtsrat'. Darüber hinaus steht Herr Zimmer nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offen zu legen wäre. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats verfügt Herr Frank Hölzle über hinreichenden Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und der Abschlussprüfung und sind auch die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, hinreichend vertraut im Sinne von § 100 Abs. 5 Aktiengesetz. *Weitere Angaben zur Einberufung* *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 28.220.646,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 14.110.323 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 81.310 eigene Stückaktien. Die Gesamtzahl der ausübbaren Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 14.029.013. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des Montag, 13. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft in Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Montag, 29. April 2019, 0:00 Uhr (MESZ), als den sogenannten Nachweisstichtag (nach § 123 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz) beziehen und ist durch Bestätigung des depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch) zu erbringen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des Montag, 13. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse oder der angegebenen Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: Fair Value REIT-AG c/o BADER & HUBL GmbH Friedrich-List-Str. 4a 70565 Stuttgart Telefax: (0711) 23 43 18 - 33 E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt
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