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DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fair Value REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-04-12 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Fair Value REIT-AG Gräfelfing WKN A0MW97 
ISIN DE000A0MW975 Einladung zur Hauptversammlung 
am 20. Mai 2019 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Fair 
Value REIT-AG mit Sitz in Gräfelfing am Montag, den 20. Mai 2019, um 
11:00 Uhr, im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München. 
 
*Tagesordnung* 
 
der ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 20. Mai 
2019 
 
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, München 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 
   2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 
   und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2018 - einschließlich der erläuternden 
   Berichte des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a 
   Abs. 1 Handelsgesetzbuch - sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss am 18. März 2019 
   gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der 
   Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte für die 
   Fair Value REIT-AG und den Konzern, erläuternde Berichte des 
   Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats sind der 
   Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer 
   Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 
 
   Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen liegen vom Tag der 
   Einberufung an in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG, 
   Würmstraße 13a, 82166 Gräfelfing, Deutschland, zur Einsicht 
   der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
   zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur 
   Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär 
   auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. 
 
   Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen 
   ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen 
   im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf 
   der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts Gelegenheit, 
   Fragen zu stellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Fair 
   Value REIT-AG für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 
   3.377.330,06 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von 
      insgesamt EUR 2.104.351,95, entsprechend 
      einer Dividende in Höhe von EUR 0,15 für 
      jede der 14.029.013 
      dividendenberechtigten Stückaktien. Die 
      Dividende ist zahlbar am 23. Mai 2019. 
   b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe 
      von EUR 1.272.978,11. 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung sind die 
   zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und 
   Aufsichtsrat vorhandenen 14.029.013 dividendenberechtigten Aktien 
   berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags 
   von Vorstand und Aufsichtsrat von der Gesellschaft gehaltenen 
   81.310 eigenen Aktien bzw. solche, die ihr als eigene Aktien 
   zugerechnet werden, wurden nicht berücksichtigt, da der 
   Gesellschaft gemäß § 71b Aktiengesetz aus diesen Aktien kein 
   Dividendenrecht zusteht. 
 
   Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur 
   Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt: 
 
   Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und 
   damit die Dividendensumme vermindert, wird weiterhin unverändert 
   eine Dividende von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   ausgeschüttet. Der die Dividendensumme überschreitende 
   Bilanzgewinn wird in diesem Fall auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien erhöht, 
   erfolgt eine entsprechende Herabsetzung der je 
   dividendenberechtigter Stückaktie auszuschüttenden Dividende. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für 
   dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2019 sowie für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 
   2019 und das Geschäftsjahr 2020 bis zur nächsten 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart 
   und Zweigniederlassung in München zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
   Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2019 und im 
   Geschäftsjahr 2020 bis zur nächsten Hauptversammlung zu 
   bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2018 
   endende Geschäftsjahr beschließt. 
 
   Die acht unmittelbar an der Gesellschaft beteiligten 
   Beteiligungsgesellschaften des mittelbaren Hauptaktionärs, der 
   DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG, die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Erste mbH & Co. KG, die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Zweite mbH & Co. KG, die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Dritte mbH & Co. KG, die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Vierte mbH & Co. KG, die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Fünfte mbH & Co. KG, die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Sechste mbH & Co. KG, die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Siebte mbH & Co. KG und die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Achte mbH & Co. KG, haben dem 
   Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG mit gemeinsamem Schreiben vom 
   1. April 2019 gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 4 Aktiengesetz 
   vorgeschlagen, Herrn Ingo Hartlief zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   zu wählen. Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG hat sich 
   diesen Vorschlag durch Beschluss vom 1. April 2019 zu Eigen 
   gemacht. 
 
   Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG setzt sich derzeit 
   gemäß §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 
   1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung 
   nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
   a) Herr Ingo Hartlief FRICS, Vorstandsvorsitzender der DEMIRE 
      Deutsche Mittelstand Real Estate AG, wohnhaft in 
      Heikendorf, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser 
      Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
      ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
      Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2023 
      endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des 
      Aufsichtsrats bestellt. 
 
      Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Hartlief ist über die 
      Internetseite der Gesellschaft unter dem Link 
 
      www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
      zugänglich. 
 
      Herr Hartlief bekleidet bei folgenden in- und ausländischen 
      Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
      1. Ämter in gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsräten: 
 
         Herr Hartlief bekleidet kein Amt in 
         einem gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsrat. 
      2. Ämter in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen: 
 
         Herr Hartlief bekleidet kein Amt in 
         einem vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremium von 

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April 12, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

Wirtschaftsunternehmen. 
 
      *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
      des vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
      Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr 
      Hartlief, ist aufgrund seiner Bestellung vom 15. Januar 
      2019 Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzender der 
      Gesellschaft und unterhält damit eine geschäftliche 
      Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Organ 'Vorstand'. 
      Außerdem ist Herr Hartlief Vorstandsvorsitzender der 
      DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG und steht damit 
      in einer geschäftlichen Beziehung zu einem (mittelbar) 
      wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
      Darüber hinaus steht Herr Hartlief nach Einschätzung des 
      Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft 
      oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
      Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne 
      der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
      offenzulegen wäre. 
   b) Herr Frank Hölzle, Diplom-Volkswirt, 
      Verwaltungsratsvorsitzender und Chief Executive Officer der 
      Care4 AG, Basel, wohnhaft in Freiburg im Breisgau, wird mit 
      Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit 
      bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
      das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr 
      beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 
 
      Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Hölzle ist über die 
      Internetseite der Gesellschaft unter dem Link 
 
      www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
      zugänglich. 
 
      Herr Hölzle bekleidet bei folgenden in- und ausländischen 
      Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
      1. Ämter in gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsräten: 
 
         - Aufsichtsratsvorsitzender der 
           mobileObjects AG, Büren; 
         - Stellvertretender 
           Aufsichtsratsvorsitzender der 
           DEMIRE Deutsche Mittelstand Real 
           Estate AG. 
      2. Ämter in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen: 
 
         - Mitglied des Verwaltungsrats der 
           SIC invent AG, Basel, Schweiz; 
         - Vorsitzender des Beirats der 
           clickworker GmbH, Essen; 
         - Vorsitzender des Beirats der 
           Mindlab Solutions GmbH, Stuttgart; 
         - Vorsitzender des Beirats der 
           rankingCoach International GmbH, 
           Köln; 
         - Mitglied des Beirats der Rebuy 
           GmbH, Berlin. 
 
      *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
      des vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
      Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr Hölzle, 
      ist bereits aufgrund seiner Wahl durch die ordentliche 
      Hauptversammlung am 8. Juni 2018 Mitglied des Aufsichtsrats 
      und unterhält damit eine geschäftliche Beziehung zum 
      Unternehmen bzw. dem Organ 'Aufsichtsrat'. Außerdem 
      ist Herr Hölzle stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 
      der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG und steht 
      damit in einer geschäftlichen Beziehung zu einem 
      (mittelbar) wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
      Aktionär. 
 
      Darüber hinaus steht Herr Hölzle nach Einschätzung des 
      Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft 
      oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
      Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne 
      der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
      offenzulegen wäre. 
 
      Es ist vorgesehen, dass Herr Hölzle im Falle seiner Wahl 
      durch die Hauptversammlung erneut dem neuen Aufsichtsrat 
      als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
      wird. 
   c) Herr Daniel Zimmer, Leiter der Rechtsabteilung der Consus 
      Real Estate AG, wohnhaft in Frankfurt am Main, wird mit 
      Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit 
      bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
      das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr 
      beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 
 
      Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Zimmer ist über die 
      Internetseite der Gesellschaft unter dem Link 
 
      www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
      zugänglich. 
 
      Herr Zimmer bekleidet bei folgenden in- und ausländischen 
      Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
      1. Ämter in gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsräten: 
 
         Herr Zimmer bekleidet kein Amt in 
         einem gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsrat. 
      2. Ämter in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen: 
 
         Herr Zimmer bekleidet kein Amt in 
         einem vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremium von 
         Wirtschaftsunternehmen. 
 
      *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
      des vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
      Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr Zimmer, 
      ist bereits aufgrund seiner Wahl durch die ordentliche 
      Hauptversammlung am 8. Juni 2018 Mitglied des Aufsichtsrats 
      und unterhält damit eine geschäftliche Beziehung zum 
      Unternehmen bzw. dem Organ 'Aufsichtsrat'. 
 
      Darüber hinaus steht Herr Zimmer nach Einschätzung des 
      Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft 
      oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
      Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne 
      der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
      offen zu legen wäre. 
 
      Nach Einschätzung des Aufsichtsrats verfügt Herr Frank 
      Hölzle über hinreichenden Sachverstand auf den Gebieten 
      Rechnungslegung und der Abschlussprüfung und sind auch die 
      zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten in ihrer Gesamtheit mit 
      dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, hinreichend 
      vertraut im Sinne von § 100 Abs. 5 Aktiengesetz. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 28.220.646,00 ist im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 14.110.323 
auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine 
Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein 
Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 81.310 eigene Stückaktien. Die Gesamtzahl der 
ausübbaren Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung somit 14.029.013. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des Montag, 13. Mai 
2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft in Textform (§ 126 b 
Bürgerliches Gesetzbuch) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss 
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf 
Montag, 29. April 2019, 0:00 Uhr (MESZ), als den sogenannten 
Nachweisstichtag (nach § 123 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz) beziehen und 
ist durch Bestätigung des depotführenden Instituts in deutscher oder 
englischer Sprache in Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch) zu 
erbringen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der 
Gesellschaft bis zum Ablauf des Montag, 13. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), 
unter folgender Adresse oder der angegebenen Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
Fair Value REIT-AG 
c/o BADER & HUBL GmbH 
Friedrich-List-Str. 4a 
70565 Stuttgart 
Telefax: (0711) 23 43 18 - 33 
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 

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April 12, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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