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Dow Jones News
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DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fair Value REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-04-12 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Fair Value REIT-AG Gräfelfing WKN A0MW97 
ISIN DE000A0MW975 Einladung zur Hauptversammlung 
am 20. Mai 2019 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Fair 
Value REIT-AG mit Sitz in Gräfelfing am Montag, den 20. Mai 2019, um 
11:00 Uhr, im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München. 
 
*Tagesordnung* 
 
der ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 20. Mai 
2019 
 
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, München 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 
   2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 
   und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2018 - einschließlich der erläuternden 
   Berichte des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a 
   Abs. 1 Handelsgesetzbuch - sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss am 18. März 2019 
   gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der 
   Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte für die 
   Fair Value REIT-AG und den Konzern, erläuternde Berichte des 
   Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats sind der 
   Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer 
   Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 
 
   Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen liegen vom Tag der 
   Einberufung an in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG, 
   Würmstraße 13a, 82166 Gräfelfing, Deutschland, zur Einsicht 
   der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
   zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur 
   Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär 
   auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt. 
 
   Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen 
   ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen 
   im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf 
   der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts Gelegenheit, 
   Fragen zu stellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Fair 
   Value REIT-AG für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 
   3.377.330,06 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von 
      insgesamt EUR 2.104.351,95, entsprechend 
      einer Dividende in Höhe von EUR 0,15 für 
      jede der 14.029.013 
      dividendenberechtigten Stückaktien. Die 
      Dividende ist zahlbar am 23. Mai 2019. 
   b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe 
      von EUR 1.272.978,11. 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung sind die 
   zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und 
   Aufsichtsrat vorhandenen 14.029.013 dividendenberechtigten Aktien 
   berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags 
   von Vorstand und Aufsichtsrat von der Gesellschaft gehaltenen 
   81.310 eigenen Aktien bzw. solche, die ihr als eigene Aktien 
   zugerechnet werden, wurden nicht berücksichtigt, da der 
   Gesellschaft gemäß § 71b Aktiengesetz aus diesen Aktien kein 
   Dividendenrecht zusteht. 
 
   Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur 
   Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt: 
 
   Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und 
   damit die Dividendensumme vermindert, wird weiterhin unverändert 
   eine Dividende von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   ausgeschüttet. Der die Dividendensumme überschreitende 
   Bilanzgewinn wird in diesem Fall auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien erhöht, 
   erfolgt eine entsprechende Herabsetzung der je 
   dividendenberechtigter Stückaktie auszuschüttenden Dividende. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für 
   dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2019 sowie für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 
   2019 und das Geschäftsjahr 2020 bis zur nächsten 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart 
   und Zweigniederlassung in München zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
   Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2019 und im 
   Geschäftsjahr 2020 bis zur nächsten Hauptversammlung zu 
   bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2018 
   endende Geschäftsjahr beschließt. 
 
   Die acht unmittelbar an der Gesellschaft beteiligten 
   Beteiligungsgesellschaften des mittelbaren Hauptaktionärs, der 
   DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG, die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Erste mbH & Co. KG, die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Zweite mbH & Co. KG, die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Dritte mbH & Co. KG, die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Vierte mbH & Co. KG, die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Fünfte mbH & Co. KG, die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Sechste mbH & Co. KG, die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Siebte mbH & Co. KG und die FVR 
   Beteiligungsgesellschaft Achte mbH & Co. KG, haben dem 
   Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG mit gemeinsamem Schreiben vom 
   1. April 2019 gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 4 Aktiengesetz 
   vorgeschlagen, Herrn Ingo Hartlief zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   zu wählen. Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG hat sich 
   diesen Vorschlag durch Beschluss vom 1. April 2019 zu Eigen 
   gemacht. 
 
   Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG setzt sich derzeit 
   gemäß §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 
   1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung 
   nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
   a) Herr Ingo Hartlief FRICS, Vorstandsvorsitzender der DEMIRE 
      Deutsche Mittelstand Real Estate AG, wohnhaft in 
      Heikendorf, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser 
      Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
      ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
      Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2023 
      endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des 
      Aufsichtsrats bestellt. 
 
      Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Hartlief ist über die 
      Internetseite der Gesellschaft unter dem Link 
 
      www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
      zugänglich. 
 
      Herr Hartlief bekleidet bei folgenden in- und ausländischen 
      Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
      1. Ämter in gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsräten: 
 
         Herr Hartlief bekleidet kein Amt in 
         einem gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsrat. 
      2. Ämter in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen: 
 
         Herr Hartlief bekleidet kein Amt in 
         einem vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremium von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der -2-

Wirtschaftsunternehmen. 
 
      *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
      des vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
      Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr 
      Hartlief, ist aufgrund seiner Bestellung vom 15. Januar 
      2019 Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzender der 
      Gesellschaft und unterhält damit eine geschäftliche 
      Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Organ 'Vorstand'. 
      Außerdem ist Herr Hartlief Vorstandsvorsitzender der 
      DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG und steht damit 
      in einer geschäftlichen Beziehung zu einem (mittelbar) 
      wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
      Darüber hinaus steht Herr Hartlief nach Einschätzung des 
      Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft 
      oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
      Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne 
      der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
      offenzulegen wäre. 
   b) Herr Frank Hölzle, Diplom-Volkswirt, 
      Verwaltungsratsvorsitzender und Chief Executive Officer der 
      Care4 AG, Basel, wohnhaft in Freiburg im Breisgau, wird mit 
      Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit 
      bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
      das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr 
      beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 
 
      Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Hölzle ist über die 
      Internetseite der Gesellschaft unter dem Link 
 
      www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
      zugänglich. 
 
      Herr Hölzle bekleidet bei folgenden in- und ausländischen 
      Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
      1. Ämter in gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsräten: 
 
         - Aufsichtsratsvorsitzender der 
           mobileObjects AG, Büren; 
         - Stellvertretender 
           Aufsichtsratsvorsitzender der 
           DEMIRE Deutsche Mittelstand Real 
           Estate AG. 
      2. Ämter in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen: 
 
         - Mitglied des Verwaltungsrats der 
           SIC invent AG, Basel, Schweiz; 
         - Vorsitzender des Beirats der 
           clickworker GmbH, Essen; 
         - Vorsitzender des Beirats der 
           Mindlab Solutions GmbH, Stuttgart; 
         - Vorsitzender des Beirats der 
           rankingCoach International GmbH, 
           Köln; 
         - Mitglied des Beirats der Rebuy 
           GmbH, Berlin. 
 
      *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
      des vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
      Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr Hölzle, 
      ist bereits aufgrund seiner Wahl durch die ordentliche 
      Hauptversammlung am 8. Juni 2018 Mitglied des Aufsichtsrats 
      und unterhält damit eine geschäftliche Beziehung zum 
      Unternehmen bzw. dem Organ 'Aufsichtsrat'. Außerdem 
      ist Herr Hölzle stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 
      der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG und steht 
      damit in einer geschäftlichen Beziehung zu einem 
      (mittelbar) wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
      Aktionär. 
 
      Darüber hinaus steht Herr Hölzle nach Einschätzung des 
      Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft 
      oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
      Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne 
      der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
      offenzulegen wäre. 
 
      Es ist vorgesehen, dass Herr Hölzle im Falle seiner Wahl 
      durch die Hauptversammlung erneut dem neuen Aufsichtsrat 
      als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
      wird. 
   c) Herr Daniel Zimmer, Leiter der Rechtsabteilung der Consus 
      Real Estate AG, wohnhaft in Frankfurt am Main, wird mit 
      Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit 
      bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
      das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr 
      beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 
 
      Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Zimmer ist über die 
      Internetseite der Gesellschaft unter dem Link 
 
      www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
      zugänglich. 
 
      Herr Zimmer bekleidet bei folgenden in- und ausländischen 
      Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
      1. Ämter in gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsräten: 
 
         Herr Zimmer bekleidet kein Amt in 
         einem gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsrat. 
      2. Ämter in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen: 
 
         Herr Zimmer bekleidet kein Amt in 
         einem vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremium von 
         Wirtschaftsunternehmen. 
 
      *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
      des vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
      Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr Zimmer, 
      ist bereits aufgrund seiner Wahl durch die ordentliche 
      Hauptversammlung am 8. Juni 2018 Mitglied des Aufsichtsrats 
      und unterhält damit eine geschäftliche Beziehung zum 
      Unternehmen bzw. dem Organ 'Aufsichtsrat'. 
 
      Darüber hinaus steht Herr Zimmer nach Einschätzung des 
      Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft 
      oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
      Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne 
      der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
      offen zu legen wäre. 
 
      Nach Einschätzung des Aufsichtsrats verfügt Herr Frank 
      Hölzle über hinreichenden Sachverstand auf den Gebieten 
      Rechnungslegung und der Abschlussprüfung und sind auch die 
      zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten in ihrer Gesamtheit mit 
      dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, hinreichend 
      vertraut im Sinne von § 100 Abs. 5 Aktiengesetz. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 28.220.646,00 ist im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 14.110.323 
auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine 
Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein 
Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 81.310 eigene Stückaktien. Die Gesamtzahl der 
ausübbaren Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung somit 14.029.013. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des Montag, 13. Mai 
2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft in Textform (§ 126 b 
Bürgerliches Gesetzbuch) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss 
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf 
Montag, 29. April 2019, 0:00 Uhr (MESZ), als den sogenannten 
Nachweisstichtag (nach § 123 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz) beziehen und 
ist durch Bestätigung des depotführenden Instituts in deutscher oder 
englischer Sprache in Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch) zu 
erbringen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der 
Gesellschaft bis zum Ablauf des Montag, 13. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), 
unter folgender Adresse oder der angegebenen Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
Fair Value REIT-AG 
c/o BADER & HUBL GmbH 
Friedrich-List-Str. 4a 
70565 Stuttgart 
Telefax: (0711) 23 43 18 - 33 
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der -3-

für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch 
vor der Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine 
eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden 
gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu 
benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis des 
Aktienbesitzes an die Anmeldestelle übermittelt, die die 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausstellt. 
 
Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten 
sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
Die Aktionäre können an der Hauptversammlung nicht ohne Anwesenheit am 
Versammlungsort und ohne Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder 
einzelne Rechte ganz noch teilweise im Wege elektronischer 
Kommunikation ausüben. Die Bild- und Tonübertragung der 
Hauptversammlung ist nicht zugelassen. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien* 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Auch dann sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 
Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz grundsätzlich der Textform. Die Einhaltung 
der Textform ist im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
einer Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz 
oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz 
gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht 
erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz müssen die 
dort genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar festhalten. 
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz oder 
nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz gleichgestellten 
Instituten, Unternehmen und Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu 
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am 
Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an 
folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt 
werden: 
 
Fair Value REIT-AG 
c/o BADER & HUBL GmbH 
Friedrich-List-Str. 4a 
70565 Stuttgart 
Telefax: (0711) 23 43 18 - 33 
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht. 
 
Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte. Daneben stellen wir unter 
 
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
ein entsprechendes Formular zur Erteilung einer Vollmacht für die 
Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Sollen die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt 
werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, 
wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Bei Abstimmungen, für die 
keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sich die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach 
Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Diejenigen 
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, 
benötigen hierzu ein Vollmachtsformular, das zugleich die Erteilung von 
Weisungen ermöglicht. Dieses Formular wird den Aktionären zusammen mit 
der Eintrittskarte zugesandt. Der Aktionär hat das 
Vollmachts-/Weisungsformular auszufüllen und wird aus organisatorischen 
Gründen gebeten, der Gesellschaft das Vollmachts-/Weisungsformular 
unter folgender Adresse oder der angegebenen Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse bis zum Sonntag, 19. Mai 2019, bis 24:00 Uhr (MESZ) 
zukommen zu lassen: 
 
Fair Value REIT-AG 
c/o BADER & HUBL GmbH 
Friedrich-List-Str. 4a 
70565 Stuttgart 
Telefax: (0711) 23 43 18 - 33 
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. 
deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der 
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter lediglich für die Wahrnehmung der Stimmrechte der 
Aktionäre zur Verfügung stehen. Aufträge für z.B. Wortmeldungen, das 
Stellen von Anträgen oder die Erklärung von Widersprüchen können nicht 
entgegengenommen werden. Zu beachten ist weiter, dass die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Falle einer vor der 
Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung im Hinblick auf 
Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im Vorfeld der 
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge nicht bevollmächtigt sind und 
diesbezüglich nur in der Hauptversammlung Weisungen erteilt werden 
können. 
 
Die Aktionäre können ihre Stimmen nicht ohne an der Hauptversammlung 
teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation 
abgeben (keine Briefwahl). 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder 
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den 
Vorstand der Gesellschaft zu richten (Telefax ausreichend). Bitte 
richten Sie das entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
Fair Value REIT-AG 
Vorstand 
Würmstr. 13a 
82166 Gräfelfing 
Telefax: (089) 92 92 815-15 
 
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 
Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen ist. Demnach muss das Ergänzungsverlangen der Gesellschaft 
spätestens bis zum Freitag, 19. April 2019, bis 24:00 Uhr (MESZ) 
zugehen. 
 
Gemäß § 122 Abs. 2 S. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 122 Abs. 
1 Satz 3 Aktiengesetz haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie 
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber 
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
Vorstands über den Antrag halten. Dabei ist § 121 Abs. 7 Aktiengesetz 
entsprechend anzuwenden. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse 
 
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
Aktiengesetz* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge zu 
Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
der Tagesordnung *('Gegenanträge'*) sowie Vorschläge zur Wahl der 
Aufsichtsratsmitglieder und/oder des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers - sofern dies Gegenstand der Tagesordnung ist - 
übersenden *('Wahlvorschläge'*). Gegenanträge müssen begründet werden, 
für Wahlvorschläge gilt das nicht. Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären zur Hauptversammlung im Sinne von §§ 126, 127 Aktiengesetz 
sind ausschließlich zu übermitteln an: 
 
Fair Value REIT-AG 
Anträge zur HV 2019 
Würmstr. 13a 
82166 Gräfelfing 
Telefax: (089) 92 92 815-15 
E-Mail: info@fvreit.de 
 
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die 
Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 Aktiengesetz nicht berücksichtigt. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens 
14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Sonntag, 5. Mai 2019, 
24:00 Uhr (MESZ), bei o.g. Adresse eingehen, werden unverzüglich nach 
ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs und der 
Begründung von Gegenanträgen unter der Internetadresse 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 12, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände 
gemäß § 126 Abs. 2 Aktiengesetz vorliegt, etwa weil der 
Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags 
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 
5.000 Zeichen beträgt. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände 
des § 126 Abs. 2 Aktiengesetz hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch 
dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht 
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen 
Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu 
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen enthält. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der 
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der 
Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte 
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines 
Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 Handelsgesetzbuch) in der 
Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht 
vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der 
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich 
im Rahmen der Aussprache zu stellen. Nach § 25 Abs. 3 der Satzung der 
Gesellschaft ist der Versammlungsleiter auch ermächtigt, das Frage- und 
Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken und 
insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs der 
Aussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie des Rede- oder 
Fragebeitrags einzelner Aktionäre angemessen festsetzen. Außerdem 
ist der Vorstand berechtigt, unter den in § 131 Abs. 3 Aktiengesetz 
genannten Voraussetzungen die Auskunft zu verweigern. 
 
Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 
Aktiengesetz) und Auskunftsrechten (§ 131 Aktiengesetz) der Aktionäre 
können auch im Internet unter 
 
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
eingesehen werden. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft und Unterlagen* 
 
Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 
Aktiengesetz, Informationen und Unterlagen nach § 124a Aktiengesetz 
einschließlich der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen 
sowie der Vorschlag zur Gewinnverwendung liegen während der 
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus, können im Internet unter 
 
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
heruntergeladen werden und von der Einberufung der Hauptversammlung an 
in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG, Würmstr. 13a, 82166 
Gräfelfing, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage 
auch kostenfrei zugesandt. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. 
 
*Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die 
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im 
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist 
die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die 
Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) der 
Datenschutz-Grundverordnung ('*DS-GVO*'). Zum Zwecke der Ausrichtung 
der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene 
Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten 
Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese 
Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im 
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen 
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit 
der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das 
Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der 
gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. 
 
Aktionäre haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Kapitel III 
DS-GVO ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, 
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer 
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese 
Rechte können Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der 
Gesellschaft unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten 
geltend machen: 
 
Fair Value REIT-AG 
Würmstr. 13a 
82166 Gräfelfing 
Telefax: (089) 92 92 815-15 
E-Mail: info@fvreit.de 
 
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu. 
 
Gräfelfing, im April 2019 
 
*Fair Value REIT-AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Fair Value REIT-AG 
             Würmstr. 13a 
             82166 Gräfelfing 
             Deutschland 
E-Mail:      info@fvreit.de 
Internet:    https://www.fvreit.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
799583 2019-04-12 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 12, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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