DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Fair Value REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
20.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2019-04-12 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Fair Value REIT-AG Gräfelfing WKN A0MW97
ISIN DE000A0MW975 Einladung zur Hauptversammlung
am 20. Mai 2019
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Fair
Value REIT-AG mit Sitz in Gräfelfing am Montag, den 20. Mai 2019, um
11:00 Uhr, im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal,
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München.
*Tagesordnung*
der ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 20. Mai
2019
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, München
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018
und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2018 - einschließlich der erläuternden
Berichte des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a
Abs. 1 Handelsgesetzbuch - sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss am 18. März 2019
gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der
Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte für die
Fair Value REIT-AG und den Konzern, erläuternde Berichte des
Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats sind der
Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer
Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.
Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen liegen vom Tag der
Einberufung an in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG,
Würmstraße 13a, 82166 Gräfelfing, Deutschland, zur Einsicht
der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft
unter
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur
Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär
auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.
Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen
ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen
im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf
der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts Gelegenheit,
Fragen zu stellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Fair
Value REIT-AG für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR
3.377.330,06 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von
insgesamt EUR 2.104.351,95, entsprechend
einer Dividende in Höhe von EUR 0,15 für
jede der 14.029.013
dividendenberechtigten Stückaktien. Die
Dividende ist zahlbar am 23. Mai 2019.
b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe
von EUR 1.272.978,11.
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung sind die
zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und
Aufsichtsrat vorhandenen 14.029.013 dividendenberechtigten Aktien
berücksichtigt. Die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags
von Vorstand und Aufsichtsrat von der Gesellschaft gehaltenen
81.310 eigenen Aktien bzw. solche, die ihr als eigene Aktien
zugerechnet werden, wurden nicht berücksichtigt, da der
Gesellschaft gemäß § 71b Aktiengesetz aus diesen Aktien kein
Dividendenrecht zusteht.
Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur
Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt:
Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und
damit die Dividendensumme vermindert, wird weiterhin unverändert
eine Dividende von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie
ausgeschüttet. Der die Dividendensumme überschreitende
Bilanzgewinn wird in diesem Fall auf neue Rechnung vorgetragen.
Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien erhöht,
erfolgt eine entsprechende Herabsetzung der je
dividendenberechtigter Stückaktie auszuschüttenden Dividende.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für
dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2019 sowie für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr
2019 und das Geschäftsjahr 2020 bis zur nächsten
Hauptversammlung*
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart
und Zweigniederlassung in München zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.
Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2019 und im
Geschäftsjahr 2020 bis zur nächsten Hauptversammlung zu
bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom
Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2018
endende Geschäftsjahr beschließt.
Die acht unmittelbar an der Gesellschaft beteiligten
Beteiligungsgesellschaften des mittelbaren Hauptaktionärs, der
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG, die FVR
Beteiligungsgesellschaft Erste mbH & Co. KG, die FVR
Beteiligungsgesellschaft Zweite mbH & Co. KG, die FVR
Beteiligungsgesellschaft Dritte mbH & Co. KG, die FVR
Beteiligungsgesellschaft Vierte mbH & Co. KG, die FVR
Beteiligungsgesellschaft Fünfte mbH & Co. KG, die FVR
Beteiligungsgesellschaft Sechste mbH & Co. KG, die FVR
Beteiligungsgesellschaft Siebte mbH & Co. KG und die FVR
Beteiligungsgesellschaft Achte mbH & Co. KG, haben dem
Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG mit gemeinsamem Schreiben vom
1. April 2019 gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 4 Aktiengesetz
vorgeschlagen, Herrn Ingo Hartlief zum Mitglied des Aufsichtsrats
zu wählen. Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG hat sich
diesen Vorschlag durch Beschluss vom 1. April 2019 zu Eigen
gemacht.
Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG setzt sich derzeit
gemäß §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs.
1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung
nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
a) Herr Ingo Hartlief FRICS, Vorstandsvorsitzender der DEMIRE
Deutsche Mittelstand Real Estate AG, wohnhaft in
Heikendorf, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2023
endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats bestellt.
Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Hartlief ist über die
Internetseite der Gesellschaft unter dem Link
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
zugänglich.
Herr Hartlief bekleidet bei folgenden in- und ausländischen
Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:
1. Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
Herr Hartlief bekleidet kein Amt in
einem gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat.
2. Ämter in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Herr Hartlief bekleidet kein Amt in
einem vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremium von
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 12, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der -2-
Wirtschaftsunternehmen.
*Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
des vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des
Deutschen Corporate Governance Kodex*
Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr
Hartlief, ist aufgrund seiner Bestellung vom 15. Januar
2019 Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzender der
Gesellschaft und unterhält damit eine geschäftliche
Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Organ 'Vorstand'.
Außerdem ist Herr Hartlief Vorstandsvorsitzender der
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG und steht damit
in einer geschäftlichen Beziehung zu einem (mittelbar)
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Darüber hinaus steht Herr Hartlief nach Einschätzung des
Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen
Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft
oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne
der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegen wäre.
b) Herr Frank Hölzle, Diplom-Volkswirt,
Verwaltungsratsvorsitzender und Chief Executive Officer der
Care4 AG, Basel, wohnhaft in Freiburg im Breisgau, wird mit
Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit
bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die
über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr
beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.
Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Hölzle ist über die
Internetseite der Gesellschaft unter dem Link
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
zugänglich.
Herr Hölzle bekleidet bei folgenden in- und ausländischen
Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:
1. Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
- Aufsichtsratsvorsitzender der
mobileObjects AG, Büren;
- Stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender der
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real
Estate AG.
2. Ämter in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- Mitglied des Verwaltungsrats der
SIC invent AG, Basel, Schweiz;
- Vorsitzender des Beirats der
clickworker GmbH, Essen;
- Vorsitzender des Beirats der
Mindlab Solutions GmbH, Stuttgart;
- Vorsitzender des Beirats der
rankingCoach International GmbH,
Köln;
- Mitglied des Beirats der Rebuy
GmbH, Berlin.
*Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
des vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des
Deutschen Corporate Governance Kodex*
Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr Hölzle,
ist bereits aufgrund seiner Wahl durch die ordentliche
Hauptversammlung am 8. Juni 2018 Mitglied des Aufsichtsrats
und unterhält damit eine geschäftliche Beziehung zum
Unternehmen bzw. dem Organ 'Aufsichtsrat'. Außerdem
ist Herr Hölzle stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG und steht
damit in einer geschäftlichen Beziehung zu einem
(mittelbar) wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär.
Darüber hinaus steht Herr Hölzle nach Einschätzung des
Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen
Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft
oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne
der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegen wäre.
Es ist vorgesehen, dass Herr Hölzle im Falle seiner Wahl
durch die Hauptversammlung erneut dem neuen Aufsichtsrat
als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen
wird.
c) Herr Daniel Zimmer, Leiter der Rechtsabteilung der Consus
Real Estate AG, wohnhaft in Frankfurt am Main, wird mit
Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit
bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die
über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr
beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.
Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Zimmer ist über die
Internetseite der Gesellschaft unter dem Link
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
zugänglich.
Herr Zimmer bekleidet bei folgenden in- und ausländischen
Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:
1. Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
Herr Zimmer bekleidet kein Amt in
einem gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat.
2. Ämter in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Herr Zimmer bekleidet kein Amt in
einem vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremium von
Wirtschaftsunternehmen.
*Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
des vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des
Deutschen Corporate Governance Kodex*
Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr Zimmer,
ist bereits aufgrund seiner Wahl durch die ordentliche
Hauptversammlung am 8. Juni 2018 Mitglied des Aufsichtsrats
und unterhält damit eine geschäftliche Beziehung zum
Unternehmen bzw. dem Organ 'Aufsichtsrat'.
Darüber hinaus steht Herr Zimmer nach Einschätzung des
Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen
Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft
oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne
der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
offen zu legen wäre.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats verfügt Herr Frank
Hölzle über hinreichenden Sachverstand auf den Gebieten
Rechnungslegung und der Abschlussprüfung und sind auch die
zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten in ihrer Gesamtheit mit
dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, hinreichend
vertraut im Sinne von § 100 Abs. 5 Aktiengesetz.
*Weitere Angaben zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 28.220.646,00 ist im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 14.110.323
auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein
Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 81.310 eigene Stückaktien. Die Gesamtzahl der
ausübbaren Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung somit 14.029.013.
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des Montag, 13. Mai
2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft in Textform (§ 126 b
Bürgerliches Gesetzbuch) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf
Montag, 29. April 2019, 0:00 Uhr (MESZ), als den sogenannten
Nachweisstichtag (nach § 123 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz) beziehen und
ist durch Bestätigung des depotführenden Instituts in deutscher oder
englischer Sprache in Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch) zu
erbringen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der
Gesellschaft bis zum Ablauf des Montag, 13. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ),
unter folgender Adresse oder der angegebenen Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zugehen:
Fair Value REIT-AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
Telefax: (0711) 23 43 18 - 33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung
zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 12, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der -3-
für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch
vor der Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden
gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu
benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis des
Aktienbesitzes an die Anmeldestelle übermittelt, die die
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausstellt.
Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten
sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.
Die Aktionäre können an der Hauptversammlung nicht ohne Anwesenheit am
Versammlungsort und ohne Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder
einzelne Rechte ganz noch teilweise im Wege elektronischer
Kommunikation ausüben. Die Bild- und Tonübertragung der
Hauptversammlung ist nicht zugelassen.
*Freie Verfügbarkeit der Aktien*
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
*Stimmrechtsvertretung*
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Auch dann sind eine
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134
Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz grundsätzlich der Textform. Die Einhaltung
der Textform ist im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts,
einer Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz
oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz
gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht
erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz müssen die
dort genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar festhalten.
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz oder
nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz gleichgestellten
Instituten, Unternehmen und Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu
Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am
Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort
erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an
folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt
werden:
Fair Value REIT-AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
Telefax: (0711) 23 43 18 - 33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte. Daneben stellen wir unter
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
ein entsprechendes Formular zur Erteilung einer Vollmacht für die
Hauptversammlung zur Verfügung.
Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Sollen die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt
werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen,
wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Bei Abstimmungen, für die
keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sich die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach
Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Diejenigen
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten,
benötigen hierzu ein Vollmachtsformular, das zugleich die Erteilung von
Weisungen ermöglicht. Dieses Formular wird den Aktionären zusammen mit
der Eintrittskarte zugesandt. Der Aktionär hat das
Vollmachts-/Weisungsformular auszufüllen und wird aus organisatorischen
Gründen gebeten, der Gesellschaft das Vollmachts-/Weisungsformular
unter folgender Adresse oder der angegebenen Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse bis zum Sonntag, 19. Mai 2019, bis 24:00 Uhr (MESZ)
zukommen zu lassen:
Fair Value REIT-AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
Telefax: (0711) 23 43 18 - 33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw.
deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter lediglich für die Wahrnehmung der Stimmrechte der
Aktionäre zur Verfügung stehen. Aufträge für z.B. Wortmeldungen, das
Stellen von Anträgen oder die Erklärung von Widersprüchen können nicht
entgegengenommen werden. Zu beachten ist weiter, dass die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Falle einer vor der
Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung im Hinblick auf
Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte
Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im Vorfeld der
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge nicht bevollmächtigt sind und
diesbezüglich nur in der Hauptversammlung Weisungen erteilt werden
können.
Die Aktionäre können ihre Stimmen nicht ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
abgeben (keine Briefwahl).
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand der Gesellschaft zu richten (Telefax ausreichend). Bitte
richten Sie das entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Fair Value REIT-AG
Vorstand
Würmstr. 13a
82166 Gräfelfing
Telefax: (089) 92 92 815-15
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen ist. Demnach muss das Ergänzungsverlangen der Gesellschaft
spätestens bis zum Freitag, 19. April 2019, bis 24:00 Uhr (MESZ)
zugehen.
Gemäß § 122 Abs. 2 S. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 122 Abs.
1 Satz 3 Aktiengesetz haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten. Dabei ist § 121 Abs. 7 Aktiengesetz
entsprechend anzuwenden.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
Aktiengesetz*
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge zu
Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung *('Gegenanträge'*) sowie Vorschläge zur Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder und/oder des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers - sofern dies Gegenstand der Tagesordnung ist -
übersenden *('Wahlvorschläge'*). Gegenanträge müssen begründet werden,
für Wahlvorschläge gilt das nicht. Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären zur Hauptversammlung im Sinne von §§ 126, 127 Aktiengesetz
sind ausschließlich zu übermitteln an:
Fair Value REIT-AG
Anträge zur HV 2019
Würmstr. 13a
82166 Gräfelfing
Telefax: (089) 92 92 815-15
E-Mail: info@fvreit.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die
Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 Aktiengesetz nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens
14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Sonntag, 5. Mai 2019,
24:00 Uhr (MESZ), bei o.g. Adresse eingehen, werden unverzüglich nach
ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs und der
Begründung von Gegenanträgen unter der Internetadresse
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 12, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände
gemäß § 126 Abs. 2 Aktiengesetz vorliegt, etwa weil der
Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als
5.000 Zeichen beträgt. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände
des § 126 Abs. 2 Aktiengesetz hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch
dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen
Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen enthält.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der
Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines
Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 Handelsgesetzbuch) in der
Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht
vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Aussprache zu stellen. Nach § 25 Abs. 3 der Satzung der
Gesellschaft ist der Versammlungsleiter auch ermächtigt, das Frage- und
Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken und
insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs der
Aussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie des Rede- oder
Fragebeitrags einzelner Aktionäre angemessen festsetzen. Außerdem
ist der Vorstand berechtigt, unter den in § 131 Abs. 3 Aktiengesetz
genannten Voraussetzungen die Auskunft zu verweigern.
Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127
Aktiengesetz) und Auskunftsrechten (§ 131 Aktiengesetz) der Aktionäre
können auch im Internet unter
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
eingesehen werden.
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft und Unterlagen*
Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3
Aktiengesetz, Informationen und Unterlagen nach § 124a Aktiengesetz
einschließlich der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen
sowie der Vorschlag zur Gewinnverwendung liegen während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus, können im Internet unter
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
heruntergeladen werden und von der Einberufung der Hauptversammlung an
in den Geschäftsräumen der Fair Value REIT-AG, Würmstr. 13a, 82166
Gräfelfing, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage
auch kostenfrei zugesandt. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
*Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre*
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist
die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) der
Datenschutz-Grundverordnung ('*DS-GVO*'). Zum Zwecke der Ausrichtung
der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene
Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese
Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit
der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das
Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der
gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.
Aktionäre haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Kapitel III
DS-GVO ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese
Rechte können Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der
Gesellschaft unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten
geltend machen:
Fair Value REIT-AG
Würmstr. 13a
82166 Gräfelfing
Telefax: (089) 92 92 815-15
E-Mail: info@fvreit.de
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.
Gräfelfing, im April 2019
*Fair Value REIT-AG*
_Der Vorstand_
2019-04-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fair Value REIT-AG
Würmstr. 13a
82166 Gräfelfing
Deutschland
E-Mail: info@fvreit.de
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
799583 2019-04-12
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April 12, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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