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DGAP-News: MLP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MLP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-12 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. MLP SE Wiesloch ISIN DE0006569908 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 29. Mai 2019, um 10.00 Uhr in Wiesloch, Palatin Kongress- und Kulturzentrum Ringstraße 17-19 69168 Wiesloch. Tagesordnung 1. *Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß §§ 176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 des Aktiengesetzes** Der Vorstand macht gemäß §§ 176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung die folgenden Vorlagen sowie den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs zugänglich: * den festgestellten Jahresabschluss der MLP SE zum 31. Dezember 2018, * den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018, * den zusammengefassten Lagebericht für die MLP SE und den Konzern zum 31. Dezember 2018, * den Bericht des Aufsichtsrats sowie * den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Diese Unterlagen sind über die Internetadresse http://www.mlp-hauptversammlung.de zugänglich. Während der Hauptversammlung liegen sie auch zur Einsichtnahme aus bzw. sind über entsprechende, von der MLP SE bereitgestellte Terminals online einsehbar. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG am 13. März 2019 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses oder einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG bedarf es deshalb nicht. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - einer Beschlussfassung hierzu bedarf. * Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes, finden auf die MLP SE aufgrund der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-Verordnung nichts anderes ergibt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von Euro 21.866.937,20 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,20 je Stückaktie auf 109.334.300 dividendenberechtigte Stückaktien. Ausschüttung: Euro 21.866.860,00 Einstellung in die Euro 0,00 Gewinnrücklagen: Gewinnvortrag: Euro 77,20 Bilanzgewinn: Euro 21.866.937,20 Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf der Annahme eines dividendenberechtigten Grundkapitals in Höhe von Euro 109.334.300,00, eingeteilt in 109.334.300 Stückaktien. Sollte sich die tatsächliche Anzahl der dividendenberechtigten Aktien - und damit die Dividendensumme - bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns verändern, wird von Vorstand und Aufsichtsrat ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von Euro 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. Die Auszahlung der Dividende soll am 4. Juni 2019 erfolgen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der MLP SE für das Geschäftsjahr 2018* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands der MLP SE für diesen Zeitraum zu entlasten. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der MLP SE für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der MLP SE für diesen Zeitraum zu entlasten. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Bilanzprüfungsausschusses, vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 bestellt. 6. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands* Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2011 hat letztmalig das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands mit großer Mehrheit gebilligt. An dem System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands haben sich seitdem keine strukturellen Veränderungen ergeben. Das aktuelle Vergütungssystem für den Vorstand soll nun der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt werden. Das Vergütungssystem für den Vorstand ist ausführlich unter der Überschrift 'Vergütungspolitik' im Vergütungsbericht im Geschäftsbericht 2018 des MLP Konzerns, dort als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts, beschrieben. Auf diese Darstellung wird für die Beschlussfassung Bezug genommen. Der Geschäftsbericht mit dem Vergütungsbericht ist über die Internetadresse http://www.mlp-hauptversammlung.de zugänglich. Des Weiteren wird der Vergütungsbericht in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen: Die Hauptversammlung billigt das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, wie es im Vergütungsbericht als Bestandteil des Geschäftsberichts 2018 des MLP Konzerns, dort als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts, unter der Überschrift 'Vergütungspolitik' beschrieben ist. 7. *Beschlussfassung über Änderung des Unternehmensgegenstandes und eine entsprechende Änderung der Satzung* Als wachstumsorientiertes Unternehmen ist die MLP SE ständig bestrebt, kontinuierlich neue Geschäftsfelder zu erschließen und auszubauen. Vor dem Hintergrund weiterhin steigender Nachfrage nach sachwertorientierten Investments plant MLP die Ausweitung ihres diesbezüglichen Angebots. Dazu zählen die Möglichkeiten, in der Unternehmensgruppe bislang nur vermittelte Immobilien auch zu entwickeln und die Vermittlung von Beteiligungen auszubauen. Diesem Umstand soll durch eine entsprechende Ergänzung des Unternehmensgegenstands der MLP SE Rechnung getragen werden. Im Übrigen soll die Satzung aufgrund von regulatorischen und technischen Weiterentwicklungen angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) wird geändert wie folgt neu gefasst: '*Gegenstand des Unternehmens* (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Leitung einer Gruppe von Unternehmen, die in den Bereichen der Entwicklung, Verwaltung, Beratung und Vermittlung von Dienstleistungen auf den Gebieten von Bank- und Finanzdienstleistungen aller Art, Versicherungen, Kapital- und Vermögensanlagen, Immobilien, Private Equity- und sonstige Unternehmensbeteiligungen sowie ähnlichen Dienstleistungen aller Art tätig sind. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich zu dem in Abs. 1 beschriebenen Zweck insbesondere an solchen Gesellschaften zu beteiligen, die Vermögensverwaltung, Kapitalanlage- und Bankgeschäfte sowie Versicherungsmakler-, Finanzanlage-, Darlehensvermittler-, oder Immobilienmaklergeschäfte betreiben oder als Immobilienverwalter, Immobilienprojektentwickler oder Assekuradeur tätig sind sowie die Beratung, die Entwicklung und den Vertrieb von Dienstleistungen aller Art betreiben, insbesondere in den in Absatz 1 genannten Geschäftsfeldern und bezüglich digitaler Produkte oder anderweitiger technologiebasierter Systeme im Bereich der vorgenannten Dienstleistungen einschließlich des Betriebs solcher Systeme. Sie ist jedoch selbst nicht berechtigt, Bankgeschäfte
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April 12, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)