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DGAP-News: MLP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MLP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in
Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-12 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MLP SE Wiesloch ISIN DE0006569908 Die Aktionäre unserer
Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen
Hauptversammlung am Mittwoch, den 29. Mai 2019, um
10.00 Uhr in Wiesloch, Palatin Kongress- und
Kulturzentrum
Ringstraße 17-19
69168 Wiesloch. Tagesordnung
1. *Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß
§§ 176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 des
Aktiengesetzes**
Der Vorstand macht gemäß §§ 176 Abs. 1
Satz 1, 175 Abs. 2 des Aktiengesetzes (AktG)
der Hauptversammlung die folgenden Vorlagen
sowie den erläuternden Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs.
1 des Handelsgesetzbuchs zugänglich:
* den festgestellten Jahresabschluss der MLP
SE zum 31. Dezember 2018,
* den gebilligten Konzernabschluss zum 31.
Dezember 2018,
* den zusammengefassten Lagebericht für die
MLP SE und den Konzern zum 31. Dezember
2018,
* den Bericht des Aufsichtsrats sowie
* den Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns.
Diese Unterlagen sind über die Internetadresse
http://www.mlp-hauptversammlung.de
zugänglich. Während der Hauptversammlung
liegen sie auch zur Einsichtnahme aus bzw.
sind über entsprechende, von der MLP SE
bereitgestellte Terminals online einsehbar.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172
Satz 1 AktG am 13. März 2019 gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Zugleich hat der Aufsichtsrat den
Konzernabschluss gebilligt. Einer Feststellung
des Jahresabschlusses oder einer Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
nach § 173 AktG bedarf es deshalb nicht. Auch
die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung lediglich zugänglich zu
machen, ohne dass es - abgesehen von der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns - einer Beschlussfassung hierzu
bedarf.
* Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in
Deutschland maßgeblichen Vorschriften,
insbesondere des Handelsgesetzbuches und des
Aktiengesetzes, finden auf die MLP SE aufgrund
der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
(SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus
spezielleren Vorschriften der SE-Verordnung
nichts anderes ergibt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn von Euro 21.866.937,20 wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,20 je
Stückaktie auf 109.334.300
dividendenberechtigte Stückaktien.
Ausschüttung: Euro 21.866.860,00
Einstellung in die Euro 0,00
Gewinnrücklagen:
Gewinnvortrag: Euro 77,20
Bilanzgewinn: Euro 21.866.937,20
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf
der Annahme eines dividendenberechtigten
Grundkapitals in Höhe von Euro 109.334.300,00,
eingeteilt in 109.334.300 Stückaktien. Sollte
sich die tatsächliche Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien - und damit die
Dividendensumme - bis zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns verändern, wird von Vorstand und
Aufsichtsrat ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung
unterbreitet, der unverändert eine
Ausschüttung von Euro 0,20 je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern
sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien und damit die Dividendensumme
vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag
entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme erhöht, vermindert sich der
Gewinnvortrag entsprechend.
Die Auszahlung der Dividende soll am 4. Juni
2019 erfolgen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der MLP SE für das
Geschäftsjahr 2018*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des
Vorstands der MLP SE für diesen Zeitraum zu
entlasten.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der MLP SE für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats der MLP SE für diesen Zeitraum
zu entlasten.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine
entsprechende Empfehlung des
Bilanzprüfungsausschusses, vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 bestellt.
6. *Beschlussfassung über die Billigung des
Systems zur Vergütung der Mitglieder des
Vorstands*
Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2011 hat
letztmalig das System zur Vergütung der
Mitglieder des Vorstands mit großer
Mehrheit gebilligt. An dem System zur
Vergütung der Mitglieder des Vorstands haben
sich seitdem keine strukturellen Veränderungen
ergeben. Das aktuelle Vergütungssystem für den
Vorstand soll nun der Hauptversammlung zur
Billigung vorgelegt werden.
Das Vergütungssystem für den Vorstand ist
ausführlich unter der Überschrift
'Vergütungspolitik' im Vergütungsbericht im
Geschäftsbericht 2018 des MLP Konzerns, dort
als Bestandteil des zusammengefassten
Lageberichts, beschrieben. Auf diese
Darstellung wird für die Beschlussfassung
Bezug genommen. Der Geschäftsbericht mit dem
Vergütungsbericht ist über die Internetadresse
http://www.mlp-hauptversammlung.de
zugänglich. Des Weiteren wird der
Vergütungsbericht in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu
beschließen:
Die Hauptversammlung billigt das System zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder, wie es im
Vergütungsbericht als Bestandteil des
Geschäftsberichts 2018 des MLP Konzerns, dort
als Bestandteil des zusammengefassten
Lageberichts, unter der Überschrift
'Vergütungspolitik' beschrieben ist.
7. *Beschlussfassung über Änderung des
Unternehmensgegenstandes und eine
entsprechende Änderung der Satzung*
Als wachstumsorientiertes Unternehmen ist die
MLP SE ständig bestrebt, kontinuierlich neue
Geschäftsfelder zu erschließen und
auszubauen. Vor dem Hintergrund weiterhin
steigender Nachfrage nach sachwertorientierten
Investments plant MLP die Ausweitung ihres
diesbezüglichen Angebots. Dazu zählen die
Möglichkeiten, in der Unternehmensgruppe
bislang nur vermittelte Immobilien auch zu
entwickeln und die Vermittlung von
Beteiligungen auszubauen. Diesem Umstand soll
durch eine entsprechende Ergänzung des
Unternehmensgegenstands der MLP SE Rechnung
getragen werden. Im Übrigen soll die
Satzung aufgrund von regulatorischen und
technischen Weiterentwicklungen angepasst
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
zu beschließen:
§ 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)
wird geändert wie folgt neu gefasst:
'*Gegenstand des Unternehmens*
(1) Gegenstand der Gesellschaft ist die
Leitung einer Gruppe von Unternehmen,
die in den Bereichen der Entwicklung,
Verwaltung, Beratung und Vermittlung von
Dienstleistungen auf den Gebieten von
Bank- und Finanzdienstleistungen aller
Art, Versicherungen, Kapital- und
Vermögensanlagen, Immobilien, Private
Equity- und sonstige
Unternehmensbeteiligungen sowie
ähnlichen Dienstleistungen aller Art
tätig sind.
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich zu
dem in Abs. 1 beschriebenen Zweck
insbesondere an solchen Gesellschaften
zu beteiligen, die Vermögensverwaltung,
Kapitalanlage- und Bankgeschäfte sowie
Versicherungsmakler-, Finanzanlage-,
Darlehensvermittler-, oder
Immobilienmaklergeschäfte betreiben oder
als Immobilienverwalter,
Immobilienprojektentwickler oder
Assekuradeur tätig sind sowie die
Beratung, die Entwicklung und den
Vertrieb von Dienstleistungen aller Art
betreiben, insbesondere in den in Absatz
1 genannten Geschäftsfeldern und
bezüglich digitaler Produkte oder
anderweitiger technologiebasierter
Systeme im Bereich der vorgenannten
Dienstleistungen einschließlich des
Betriebs solcher Systeme. Sie ist jedoch
selbst nicht berechtigt, Bankgeschäfte
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April 12, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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