Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Leimen (pta023/12.04.2019/15:45) - - REALTECH AG Walldorf
Wertpapier-Kenn-Nr.: 700 890 ISIN DE-000 700 8906
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 23. Mai 2019, um 10 Uhr, im Best Western Palatin Kongresshotel GmbH, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
A. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.realtech.com/de/unternehmen/investor_relations.cfm
(Menüpunkt: "Hauptversammlung") eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den, vom Vorstand aufgestellten, Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.
2. Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum die Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat
Zum 30. Juni, bzw. zum 11. Juli 2018 haben die damaligen Mitglieder des Aufsichtsrats, die Herren Dr. Wolfgang Erlebach, Torsten Steinhaus und Franz-Josef Appel ihre Ämter im Zuge der Umorganisation der REALTECH-Gruppe und der Neubesetzung des Vorstands niedergelegt. Durch Beschlüsse des Amtsgerichts Mannheim vom 4. Juli 2018, bzw. vom 1. Oktober 2018 sind die Herren Dr. Martin Bürmann, Winfried Rothermel und Matthias Blatz zu Mitgliedern des Aufsichtsrats für eine Amtszeit bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft bestellt worden. Es muss daher eine Neuwahl aller Mitglieder des Aufsichtsrats stattfinden.
Dies vorausgeschickt, schlägt der Aufsichtsrat vor, die Herren
a) Dr. Martin Bürmann, Weinheim, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Rittershaus Rechtsanwälte, b) Winfried Rothermel, Östringen, Unternehmer, Gründer und Gesellschafter der abc-Mediengruppe, und c) Matthias Blatz, Heidelberg, Unternehmer, Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter der Heidelberg iT Management GmbH & Co. KG,
als Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2019 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbare Mandate in in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen liegen wie folgt vor:
Dr. Martin Bürmann - Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitz, MAS Consult AG, Eppelheim - Mitglied des Aufsichtsrats, APOGENIX AG, Heidelberg
Winfried Rothermel - Mitglied des Aufsichtsrats, MAS Consult AG, Eppelheim - Mitglied des Aufsichtsrats, Go7 AG, Mannheim
Bei seinem Wahlvorschlag hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand für ihr Aufsichtsratsmandat aufbringen können. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle vorgeschlagenen Kandidaten unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Es ist vorgesehen, die Wahl gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl durchzuführen. Herr Dr. Martin Bürmann qualifiziert sich aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit als unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. Herr Dr. Bürmann beabsichtigt für den Fall seiner Wahl, für den Vorsitz im Aufsichtsrat zu kandidieren.
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance Kodex:
Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zu dem Unternehmen, dessen Organen oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Die Lebensläufe der Kandidaten mit Informationen über ihre relevanten Kenntnisse und Erfahrungen stehen unter Internetadresse
https://www.realtech.com/de/unternehmen/investor_relations.cfm
(Menüpunkt: "Hauptversammlung") zur Einsicht zur Verfügung.
5. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung (Vergütung des Aufsichtsrats)
Die Vergütung des Aufsichtsrats soll abgesenkt und die Satzung der Gesellschaft in Ziffern 11.1 und 11.2 dementsprechend geändert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Ziffer 11.1 der Satzung wird mit Wirkung ab 1. Januar 2019 wie folgt neu gefasst
"Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von 10.000,00 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von 15.000,00 EUR. "
Ziffer 11.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,00 EUR."
Diese Regelungen gelten für die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder mit ihrer Zustimmung seit dem Datum des jeweiligen Amtseintritts zum 04. Juli bzw. 01. Oktober 2018 und soll nunmehr auch satzungsmäßig mit Rückwirkung für das laufende Geschäftsjahr 2019 verankert werden.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ GmbH, Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
B. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen; das ist Donnerstag, der 02. Mai 2019, 00.00 Uhr (sog. "Nachweisstichtag").
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am Donnerstag, den 16. Mai 2019, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
REALTECH AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035/H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 D-70173 Stuttgart Telefax: 0711-127-79256 E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Wir empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
C Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
D Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 12, 2019 09:45 ET (13:45 GMT)
Leimen (pta023/12.04.2019/15:45) - - REALTECH AG Walldorf
Wertpapier-Kenn-Nr.: 700 890 ISIN DE-000 700 8906
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 23. Mai 2019, um 10 Uhr, im Best Western Palatin Kongresshotel GmbH, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
A. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.realtech.com/de/unternehmen/investor_relations.cfm
(Menüpunkt: "Hauptversammlung") eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den, vom Vorstand aufgestellten, Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.
2. Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum die Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat
Zum 30. Juni, bzw. zum 11. Juli 2018 haben die damaligen Mitglieder des Aufsichtsrats, die Herren Dr. Wolfgang Erlebach, Torsten Steinhaus und Franz-Josef Appel ihre Ämter im Zuge der Umorganisation der REALTECH-Gruppe und der Neubesetzung des Vorstands niedergelegt. Durch Beschlüsse des Amtsgerichts Mannheim vom 4. Juli 2018, bzw. vom 1. Oktober 2018 sind die Herren Dr. Martin Bürmann, Winfried Rothermel und Matthias Blatz zu Mitgliedern des Aufsichtsrats für eine Amtszeit bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft bestellt worden. Es muss daher eine Neuwahl aller Mitglieder des Aufsichtsrats stattfinden.
Dies vorausgeschickt, schlägt der Aufsichtsrat vor, die Herren
a) Dr. Martin Bürmann, Weinheim, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Rittershaus Rechtsanwälte, b) Winfried Rothermel, Östringen, Unternehmer, Gründer und Gesellschafter der abc-Mediengruppe, und c) Matthias Blatz, Heidelberg, Unternehmer, Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter der Heidelberg iT Management GmbH & Co. KG,
als Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2019 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbare Mandate in in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen liegen wie folgt vor:
Dr. Martin Bürmann - Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitz, MAS Consult AG, Eppelheim - Mitglied des Aufsichtsrats, APOGENIX AG, Heidelberg
Winfried Rothermel - Mitglied des Aufsichtsrats, MAS Consult AG, Eppelheim - Mitglied des Aufsichtsrats, Go7 AG, Mannheim
Bei seinem Wahlvorschlag hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand für ihr Aufsichtsratsmandat aufbringen können. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle vorgeschlagenen Kandidaten unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Es ist vorgesehen, die Wahl gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex als Einzelwahl durchzuführen. Herr Dr. Martin Bürmann qualifiziert sich aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit als unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. Herr Dr. Bürmann beabsichtigt für den Fall seiner Wahl, für den Vorsitz im Aufsichtsrat zu kandidieren.
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance Kodex:
Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zu dem Unternehmen, dessen Organen oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Die Lebensläufe der Kandidaten mit Informationen über ihre relevanten Kenntnisse und Erfahrungen stehen unter Internetadresse
https://www.realtech.com/de/unternehmen/investor_relations.cfm
(Menüpunkt: "Hauptversammlung") zur Einsicht zur Verfügung.
5. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung (Vergütung des Aufsichtsrats)
Die Vergütung des Aufsichtsrats soll abgesenkt und die Satzung der Gesellschaft in Ziffern 11.1 und 11.2 dementsprechend geändert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Ziffer 11.1 der Satzung wird mit Wirkung ab 1. Januar 2019 wie folgt neu gefasst
"Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von 10.000,00 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von 15.000,00 EUR. "
Ziffer 11.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,00 EUR."
Diese Regelungen gelten für die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder mit ihrer Zustimmung seit dem Datum des jeweiligen Amtseintritts zum 04. Juli bzw. 01. Oktober 2018 und soll nunmehr auch satzungsmäßig mit Rückwirkung für das laufende Geschäftsjahr 2019 verankert werden.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MOORE STEPHENS TREUHAND KURPFALZ GmbH, Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
B. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen; das ist Donnerstag, der 02. Mai 2019, 00.00 Uhr (sog. "Nachweisstichtag").
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am Donnerstag, den 16. Mai 2019, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
REALTECH AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035/H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 D-70173 Stuttgart Telefax: 0711-127-79256 E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Wir empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
C Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
D Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 12, 2019 09:45 ET (13:45 GMT)