Die Lufthansa
Es ging um Millionen, die bereits vor Jahren geflossen sind. Die
Lufthansa ging von einem unfairen Wettbewerb aus und klagte gegen
die EU-Kommission wegen eines Brüsseler Beschlusses von 2014.
Demnach hat die Kommission Zahlungen des Frankfurter
Flughafenbetreibers Fraport
Laut dem Beschluss der EU-Kommission von 2014 waren Unterstützungen des Flughafens Hahn entweder keine staatlichen Beihilfen - oder sie waren mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Außerdem hätten frühere Verträge mit Ryanair sowie Regelungen zu Flughafenentgelten keine staatlichen Beihilfen enthalten.
Das Urteil ist laut Gerichtssprecher Hartmut Ost nicht rechtskräftig. Lufthansa-Sprecher Helmut Tolksdorf teilte mit: "Wir bedauern, dass das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt ist, und werden jetzt die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen."
Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) begrüßte das Urteil: "Die Landesregierung sieht sich mit dieser Entscheidung des Gerichts in ihrem Vorgehen zur weiteren Entwicklung des Flughafens bestätigt." Christoph Goetzmann, Mitglied der Hahn-Geschäftsführung, sagte, er habe das Urteil so erwartet: "Wir nehmen das durchaus freudig auf."
Lufthansa-Sprecher Tolksdorf ergänzte: "Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass bestimmte Zuwendungen an den Flughafen Hahn sowie Verträge des Flughafens mit Ryanair nicht mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind, und werden uns weiter für faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb einsetzen."
Die Lufthansa betreibe noch zwei andere Verfahren am Europäischen Gericht sowie ein zusätzliches am Oberlandesgericht Koblenz, mit denen sie sich gegen weitere staatliche Unterstützungen zugunsten des Flughafens sowie Ryanair wende. Tolksdorf ergänzte, die EU-Kommission habe mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht bestimmte weitere Zahlungen an Hahn und Ryanair rechtswidrige staatliche Beihilfen gewesen seien und daher nun vertieft geprüft würden./jaa/DP/fba
ISIN IE00BYTBXV33 DE0008232125 DE0005773303
AXC0231 2019-04-12/17:35