Halle (ots) - Es wird selbst in Brandenburg niemand gezwungen, sein Kind gegen die eigene innere Überzeugung impfen zu lassen. Das wird - diese Prognose sei gewagt - wohl auch nie geschehen. Wer dort aber sein Kind in einer Kita unterbringen will, wird künftig seine persönliche Einstellung der Fürsorgepflicht des Landes respektive Staates und einer Mehrheitsmeinung der Eltern unterordnen müssen. Wenn Behörden das verbriefte Recht auf körperliche Unversehrtheit auf diese Art durchsetzen, bleibt den Eltern immer noch die Freiheit, sich anders zu entscheiden - für eine Betreuung ohne Kita. Damit stehen die Rechte ungeimpfter Kinder nicht unter den der geimpften.
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