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DGAP-News: Bechtle Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Bechtle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 28.05.2019 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-15 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bechtle Aktiengesellschaft Neckarsulm
Wertpapierkennnummer: 515870
ISIN: DE0005158703 Wir laden hiermit unsere Aktionäre
zu der am Dienstag, 28. Mai 2019, um 10.00 Uhr im
Konzert- und Kongresszentrum Harmonie, Allee 28, 74072
Heilbronn, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2018, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a
Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das am
31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr
2018*
Die genannten Unterlagen liegen ab
Einberufung der Hauptversammlung und bis zu
deren Ablauf in den Geschäftsräumen der
Bechtle Aktiengesellschaft, Bechtle Platz 1,
74172 Neckarsulm, aus, ebenso wie der
zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle
Bericht für die Gesellschaft und den Konzern
sowie der Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns, und können dort
und im Internet unter
www.bechtle.com/hv2019
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Anfrage unverzüglich und kostenlos
zugesandt. Auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.bechtle.com/hv2019
befinden sich auch Erläuterungen, warum zu
diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss
gefasst werden soll.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im festgestellten Jahresabschluss der Bechtle
Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn
des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe von EUR
55.705.180,58 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer EUR
Dividende in Höhe von 42.000.000,0
EUR 1,00 je 0
dividendenberechtigter
Stückaktie (ISIN:
DE0005158703) auf
42.000.000 Stückaktien
- Gewinnvortrag EUR
13.705.180,5
8
Bilanzgewinn EUR
55.705.180,5
8
Soweit die Gesellschaft am Tag der
Hauptversammlung eigene Aktien hält, wird in
der Hauptversammlung ein dahingehend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, bei unveränderter Ausschüttung von
EUR 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie
den entsprechend höheren verbleibenden Betrag
auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 3. Juni 2019,
zur Auszahlung fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands, die im
Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 sowie des Prüfers für die etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzinformationen*
Gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, schlägt der Aufsichtsrat
vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn,
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 sowie zum Prüfer für die etwaige
prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019
enthaltenen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen im Sinne
von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine
solche prüferische Durchsicht vor der
nächsten Hauptversammlung erfolgt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende
Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und
zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission) auferlegt wurde.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden
("Anmeldung") und der Gesellschaft die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachweisen ("Nachweis"). Die Anmeldung
bedarf der Textform.
Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz
erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung,
mithin auf den Beginn des 7. Mai 2019 (d.h. 7. Mai
2019, 0.00 Uhr) beziehen ("Nachweiszeitpunkt"). Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung sowie für die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw.
zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Dies
bedeutet, dass Aktionäre, die ihre sämtlichen Aktien
erst nach dem Nachweiszeitpunkt erworben haben, weder
an der Hauptversammlung teilnehmen können noch
Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Die
Anmeldung und der Nachweiszeitpunkt haben keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt
veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger
Anmeldung und Vorlage des Nachweises - im Verhältnis
zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt. Der Nachweiszeitpunkt ist für die
Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft
spätestens am
*Dienstag, 21. Mai 2019, 24.00 Uhr,*
unter folgender Adresse zugehen:
Bechtle Aktiengesellschaft
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
oder Telefax: +49 621 718592-40
oder E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de
Die Vorlage der Eintrittskarte an der Eingangskontrolle
zur Hauptversammlung ist nicht Teilnahmevoraussetzung,
sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs.
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
a) Aktionäre, die nicht selbst an der
Hauptversammlung teilnehmen können oder
wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen
Aktionärsrechte unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte,
auch durch eine Vereinigung von Aktionären,
ausüben lassen. Auch im Fall der
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
sind eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung
und der Widerruf der Vollmacht bedürfen der
Textform. Die Vollmacht kann entweder durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder
durch Erklärung gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt
die Erklärung gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden, bedarf es eines
Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber
der Gesellschaft in Textform. Aktionäre
und/oder ihre Bevollmächtigten können den
Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der
Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung
erbringen oder den Nachweis der Gesellschaft
vor der Hauptversammlung unter der folgenden
Adresse übermitteln:
Bechtle Aktiengesellschaft
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
oder Telefax: +49 621 718592-40
oder E-Mail: vollmacht@hv-management.de
Diese Adresse steht von der Einberufung der
Hauptversammlung an auch für die
Vollmachtserteilung gegenüber der
Gesellschaft sowie für den Widerruf von
Vollmachten zur Verfügung.
Ein Formular, von dem bei der
Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden
kann, wird den Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung
übermittelt. Darüber hinaus kann ein Formular
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April 15, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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