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DGAP-HV: Bechtle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Bechtle Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Bechtle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.05.2019 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-15 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Bechtle Aktiengesellschaft Neckarsulm 
Wertpapierkennnummer: 515870 
ISIN: DE0005158703 Wir laden hiermit unsere Aktionäre 
zu der am Dienstag, 28. Mai 2019, um 10.00 Uhr im 
Konzert- und Kongresszentrum Harmonie, Allee 28, 74072 
Heilbronn, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2018, des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das am 
   31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Die genannten Unterlagen liegen ab 
   Einberufung der Hauptversammlung und bis zu 
   deren Ablauf in den Geschäftsräumen der 
   Bechtle Aktiengesellschaft, Bechtle Platz 1, 
   74172 Neckarsulm, aus, ebenso wie der 
   zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle 
   Bericht für die Gesellschaft und den Konzern 
   sowie der Vorschlag des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns, und können dort 
   und im Internet unter 
 
   www.bechtle.com/hv2019 
 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Anfrage unverzüglich und kostenlos 
   zugesandt. Auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.bechtle.com/hv2019 
 
   befinden sich auch Erläuterungen, warum zu 
   diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss 
   gefasst werden soll. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im festgestellten Jahresabschluss der Bechtle 
   Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn 
   des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe von EUR 
   55.705.180,58 wie folgt zu verwenden: 
 
   -        Ausschüttung einer     EUR 
            Dividende in Höhe von  42.000.000,0 
            EUR 1,00 je            0 
            dividendenberechtigter 
            Stückaktie (ISIN: 
            DE0005158703) auf 
            42.000.000 Stückaktien 
   -        Gewinnvortrag          EUR 
                                   13.705.180,5 
                                   8 
   Bilanzgewinn                    EUR 
                                   55.705.180,5 
                                   8 
 
   Soweit die Gesellschaft am Tag der 
   Hauptversammlung eigene Aktien hält, wird in 
   der Hauptversammlung ein dahingehend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, bei unveränderter Ausschüttung von 
   EUR 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   den entsprechend höheren verbleibenden Betrag 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 3. Juni 2019, 
   zur Auszahlung fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands, die im 
   Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
   Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Prüfers für die etwaige 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses, schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, 
   zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie zum Prüfer für die etwaige 
   prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019 
   enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen im Sinne 
   von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine 
   solche prüferische Durchsicht vor der 
   nächsten Hauptversammlung erfolgt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
   Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und 
   zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission) auferlegt wurde. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden 
("Anmeldung") und der Gesellschaft die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweisen ("Nachweis"). Die Anmeldung 
bedarf der Textform. 
 
Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder 
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz 
erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 
mithin auf den Beginn des 7. Mai 2019 (d.h. 7. Mai 
2019, 0.00 Uhr) beziehen ("Nachweiszeitpunkt"). Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung sowie für die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. 
zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Dies 
bedeutet, dass Aktionäre, die ihre sämtlichen Aktien 
erst nach dem Nachweiszeitpunkt erworben haben, weder 
an der Hauptversammlung teilnehmen können noch 
Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Die 
Anmeldung und der Nachweiszeitpunkt haben keine 
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. 
Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt 
veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger 
Anmeldung und Vorlage des Nachweises - im Verhältnis 
zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt. Der Nachweiszeitpunkt ist für die 
Dividendenberechtigung ohne Bedeutung. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
spätestens am 
 
*Dienstag, 21. Mai 2019, 24.00 Uhr,* 
 
unter folgender Adresse zugehen: 
 
Bechtle Aktiengesellschaft 
c/o HV-Management GmbH 
Pirnaer Straße 8 
68309 Mannheim 
 
oder Telefax: +49 621 718592-40 
oder E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de 
 
Die Vorlage der Eintrittskarte an der Eingangskontrolle 
zur Hauptversammlung ist nicht Teilnahmevoraussetzung, 
sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
a) Aktionäre, die nicht selbst an der 
   Hauptversammlung teilnehmen können oder 
   wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen 
   Aktionärsrechte unter entsprechender 
   Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, 
   auch durch eine Vereinigung von Aktionären, 
   ausüben lassen. Auch im Fall der 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
   sind eine fristgerechte Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und ein Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung 
   und der Widerruf der Vollmacht bedürfen der 
   Textform. Die Vollmacht kann entweder durch 
   Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder 
   durch Erklärung gegenüber dem zu 
   Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt 
   die Erklärung gegenüber dem zu 
   Bevollmächtigenden, bedarf es eines 
   Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber 
   der Gesellschaft in Textform. Aktionäre 
   und/oder ihre Bevollmächtigten können den 
   Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der 
   Hauptversammlung an der Ein- und 
   Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung 
   erbringen oder den Nachweis der Gesellschaft 
   vor der Hauptversammlung unter der folgenden 
   Adresse übermitteln: 
 
   Bechtle Aktiengesellschaft 
   c/o HV-Management GmbH 
   Pirnaer Straße 8 
   68309 Mannheim 
 
   oder Telefax: +49 621 718592-40 
   oder E-Mail: vollmacht@hv-management.de 
 
   Diese Adresse steht von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auch für die 
   Vollmachtserteilung gegenüber der 
   Gesellschaft sowie für den Widerruf von 
   Vollmachten zur Verfügung. 
 
   Ein Formular, von dem bei der 
   Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden 
   kann, wird den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
   übermittelt. Darüber hinaus kann ein Formular 

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April 15, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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