DJ DGAP-HV: Bechtle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Bechtle Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Bechtle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 28.05.2019 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-15 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bechtle Aktiengesellschaft Neckarsulm
Wertpapierkennnummer: 515870
ISIN: DE0005158703 Wir laden hiermit unsere Aktionäre
zu der am Dienstag, 28. Mai 2019, um 10.00 Uhr im
Konzert- und Kongresszentrum Harmonie, Allee 28, 74072
Heilbronn, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2018, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a
Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das am
31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr
2018*
Die genannten Unterlagen liegen ab
Einberufung der Hauptversammlung und bis zu
deren Ablauf in den Geschäftsräumen der
Bechtle Aktiengesellschaft, Bechtle Platz 1,
74172 Neckarsulm, aus, ebenso wie der
zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle
Bericht für die Gesellschaft und den Konzern
sowie der Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns, und können dort
und im Internet unter
www.bechtle.com/hv2019
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Anfrage unverzüglich und kostenlos
zugesandt. Auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.bechtle.com/hv2019
befinden sich auch Erläuterungen, warum zu
diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss
gefasst werden soll.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im festgestellten Jahresabschluss der Bechtle
Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn
des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe von EUR
55.705.180,58 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer EUR
Dividende in Höhe von 42.000.000,0
EUR 1,00 je 0
dividendenberechtigter
Stückaktie (ISIN:
DE0005158703) auf
42.000.000 Stückaktien
- Gewinnvortrag EUR
13.705.180,5
8
Bilanzgewinn EUR
55.705.180,5
8
Soweit die Gesellschaft am Tag der
Hauptversammlung eigene Aktien hält, wird in
der Hauptversammlung ein dahingehend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, bei unveränderter Ausschüttung von
EUR 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie
den entsprechend höheren verbleibenden Betrag
auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 3. Juni 2019,
zur Auszahlung fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands, die im
Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019 sowie des Prüfers für die etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzinformationen*
Gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, schlägt der Aufsichtsrat
vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn,
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 sowie zum Prüfer für die etwaige
prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019
enthaltenen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen im Sinne
von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine
solche prüferische Durchsicht vor der
nächsten Hauptversammlung erfolgt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende
Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und
zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission) auferlegt wurde.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden
("Anmeldung") und der Gesellschaft die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachweisen ("Nachweis"). Die Anmeldung
bedarf der Textform.
Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz
erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung,
mithin auf den Beginn des 7. Mai 2019 (d.h. 7. Mai
2019, 0.00 Uhr) beziehen ("Nachweiszeitpunkt"). Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung sowie für die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw.
zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Dies
bedeutet, dass Aktionäre, die ihre sämtlichen Aktien
erst nach dem Nachweiszeitpunkt erworben haben, weder
an der Hauptversammlung teilnehmen können noch
Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Die
Anmeldung und der Nachweiszeitpunkt haben keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt
veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger
Anmeldung und Vorlage des Nachweises - im Verhältnis
zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt. Der Nachweiszeitpunkt ist für die
Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft
spätestens am
*Dienstag, 21. Mai 2019, 24.00 Uhr,*
unter folgender Adresse zugehen:
Bechtle Aktiengesellschaft
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
oder Telefax: +49 621 718592-40
oder E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de
Die Vorlage der Eintrittskarte an der Eingangskontrolle
zur Hauptversammlung ist nicht Teilnahmevoraussetzung,
sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs.
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
a) Aktionäre, die nicht selbst an der
Hauptversammlung teilnehmen können oder
wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen
Aktionärsrechte unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte,
auch durch eine Vereinigung von Aktionären,
ausüben lassen. Auch im Fall der
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
sind eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung
und der Widerruf der Vollmacht bedürfen der
Textform. Die Vollmacht kann entweder durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder
durch Erklärung gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt
die Erklärung gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden, bedarf es eines
Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber
der Gesellschaft in Textform. Aktionäre
und/oder ihre Bevollmächtigten können den
Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der
Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung
erbringen oder den Nachweis der Gesellschaft
vor der Hauptversammlung unter der folgenden
Adresse übermitteln:
Bechtle Aktiengesellschaft
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
oder Telefax: +49 621 718592-40
oder E-Mail: vollmacht@hv-management.de
Diese Adresse steht von der Einberufung der
Hauptversammlung an auch für die
Vollmachtserteilung gegenüber der
Gesellschaft sowie für den Widerruf von
Vollmachten zur Verfügung.
Ein Formular, von dem bei der
Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden
kann, wird den Aktionären zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung
übermittelt. Darüber hinaus kann ein Formular
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 15, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
auch im Internet unter www.bechtle.com/hv2019 abgerufen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: Bechtle Aktiengesellschaft c/o HV-Management GmbH Pirnaer Straße 8 68309 Mannheim oder Telefax: +49 621 718592-40 oder E-Mail: vollmacht@hv-management.de Vollmachtserteilungen sind auch noch während der Hauptversammlung möglich. Dafür können die Formulare verwendet werden, die den an die Aktionäre ausgegebenen Stimmkarten beigefügt sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. b) Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Sie sind zur Stimmrechtsausübung nur dann befugt, wenn konkrete Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung vorliegen. Die Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular für die Vollmachts- und Weisungserteilung und weitere Informationen werden den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Erteilung von Weisungen, Änderungen von Weisungen und ein etwaiger Widerruf der Vollmacht müssen - sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung erteilt oder widerrufen oder die Weisungen während der Hauptversammlung geändert werden - der Gesellschaft in Textform bis spätestens 27. Mai 2019, 18.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen: Bechtle Aktiengesellschaft c/o HV-Management GmbH Pirnaer Straße 8 68309 Mannheim oder Telefax: +49 621 718592-40 oder E-Mail: vollmacht@hv-management.de Am Tag der Hauptversammlung können die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, Änderungen von Weisungen und ein etwaiger Widerruf der Vollmacht in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen. *Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* a) Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 2.100.000 Aktien der Bechtle Aktiengesellschaft) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Samstag, 27. April 2019, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen schriftlich an Bechtle Aktiengesellschaft Investor Relations Bechtle Platz 1 74172 Neckarsulm oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des oder der verlangenden Aktionäre mit qualifizierter elektronischer Signatur an ir@bechtle.com zu übersenden. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge, die den gesetzlichen Anforderungen genügen, werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bechtle.com/hv2019 bekannt gemacht. b) Aktionäre können zudem gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind jeweils ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: Bechtle Aktiengesellschaft Investor Relations Bechtle Platz 1 74172 Neckarsulm oder Telefax: +49 7132 981 4116 oder E-Mail: ir@bechtle.com Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse spätestens am Montag, 13. Mai 2019, 24.00 Uhr, zugegangen sind, werden nach Maßgabe von §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, einer zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite www.bechtle.com/hv2019 zugänglich gemacht. Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen, wenn die Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegen. Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie im Fall von Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person (§ 124 Abs. 3 Satz 4 AktG) sowie im Fall von Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten. c) In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft zu verweigern. Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bechtle.com/hv2019 zur Verfügung. *Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen* Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bechtle.com/hv2019 *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 42.000.000,00 und ist in 42.000.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 42.000.000. *Ausliegende und abrufbare Unterlagen* In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bechtle Platz 1, 74172 Neckarsulm, liegen ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, der Lagebericht, der Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht für die Gesellschaft und den Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2018, sowie der Vorschlag des Vorstands
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