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Dow Jones News
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DGAP-HV: Bechtle Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Bechtle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Bechtle Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Bechtle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.05.2019 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-15 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Bechtle Aktiengesellschaft Neckarsulm 
Wertpapierkennnummer: 515870 
ISIN: DE0005158703 Wir laden hiermit unsere Aktionäre 
zu der am Dienstag, 28. Mai 2019, um 10.00 Uhr im 
Konzert- und Kongresszentrum Harmonie, Allee 28, 74072 
Heilbronn, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2018, des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a 
   Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das am 
   31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Die genannten Unterlagen liegen ab 
   Einberufung der Hauptversammlung und bis zu 
   deren Ablauf in den Geschäftsräumen der 
   Bechtle Aktiengesellschaft, Bechtle Platz 1, 
   74172 Neckarsulm, aus, ebenso wie der 
   zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle 
   Bericht für die Gesellschaft und den Konzern 
   sowie der Vorschlag des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns, und können dort 
   und im Internet unter 
 
   www.bechtle.com/hv2019 
 
   eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
   auf Anfrage unverzüglich und kostenlos 
   zugesandt. Auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.bechtle.com/hv2019 
 
   befinden sich auch Erläuterungen, warum zu 
   diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss 
   gefasst werden soll. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im festgestellten Jahresabschluss der Bechtle 
   Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn 
   des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe von EUR 
   55.705.180,58 wie folgt zu verwenden: 
 
   -        Ausschüttung einer     EUR 
            Dividende in Höhe von  42.000.000,0 
            EUR 1,00 je            0 
            dividendenberechtigter 
            Stückaktie (ISIN: 
            DE0005158703) auf 
            42.000.000 Stückaktien 
   -        Gewinnvortrag          EUR 
                                   13.705.180,5 
                                   8 
   Bilanzgewinn                    EUR 
                                   55.705.180,5 
                                   8 
 
   Soweit die Gesellschaft am Tag der 
   Hauptversammlung eigene Aktien hält, wird in 
   der Hauptversammlung ein dahingehend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, bei unveränderter Ausschüttung von 
   EUR 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   den entsprechend höheren verbleibenden Betrag 
   auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 3. Juni 2019, 
   zur Auszahlung fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands, die im 
   Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
   Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Prüfers für die etwaige 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses, schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, 
   zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie zum Prüfer für die etwaige 
   prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019 
   enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen im Sinne 
   von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine 
   solche prüferische Durchsicht vor der 
   nächsten Hauptversammlung erfolgt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
   Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und 
   zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission) auferlegt wurde. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden 
("Anmeldung") und der Gesellschaft die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweisen ("Nachweis"). Die Anmeldung 
bedarf der Textform. 
 
Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder 
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz 
erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 
mithin auf den Beginn des 7. Mai 2019 (d.h. 7. Mai 
2019, 0.00 Uhr) beziehen ("Nachweiszeitpunkt"). Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung sowie für die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. 
zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Dies 
bedeutet, dass Aktionäre, die ihre sämtlichen Aktien 
erst nach dem Nachweiszeitpunkt erworben haben, weder 
an der Hauptversammlung teilnehmen können noch 
Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Die 
Anmeldung und der Nachweiszeitpunkt haben keine 
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. 
Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt 
veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger 
Anmeldung und Vorlage des Nachweises - im Verhältnis 
zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt. Der Nachweiszeitpunkt ist für die 
Dividendenberechtigung ohne Bedeutung. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
spätestens am 
 
*Dienstag, 21. Mai 2019, 24.00 Uhr,* 
 
unter folgender Adresse zugehen: 
 
Bechtle Aktiengesellschaft 
c/o HV-Management GmbH 
Pirnaer Straße 8 
68309 Mannheim 
 
oder Telefax: +49 621 718592-40 
oder E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de 
 
Die Vorlage der Eintrittskarte an der Eingangskontrolle 
zur Hauptversammlung ist nicht Teilnahmevoraussetzung, 
sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
a) Aktionäre, die nicht selbst an der 
   Hauptversammlung teilnehmen können oder 
   wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen 
   Aktionärsrechte unter entsprechender 
   Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, 
   auch durch eine Vereinigung von Aktionären, 
   ausüben lassen. Auch im Fall der 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
   sind eine fristgerechte Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und ein Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung 
   und der Widerruf der Vollmacht bedürfen der 
   Textform. Die Vollmacht kann entweder durch 
   Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder 
   durch Erklärung gegenüber dem zu 
   Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt 
   die Erklärung gegenüber dem zu 
   Bevollmächtigenden, bedarf es eines 
   Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber 
   der Gesellschaft in Textform. Aktionäre 
   und/oder ihre Bevollmächtigten können den 
   Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der 
   Hauptversammlung an der Ein- und 
   Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung 
   erbringen oder den Nachweis der Gesellschaft 
   vor der Hauptversammlung unter der folgenden 
   Adresse übermitteln: 
 
   Bechtle Aktiengesellschaft 
   c/o HV-Management GmbH 
   Pirnaer Straße 8 
   68309 Mannheim 
 
   oder Telefax: +49 621 718592-40 
   oder E-Mail: vollmacht@hv-management.de 
 
   Diese Adresse steht von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auch für die 
   Vollmachtserteilung gegenüber der 
   Gesellschaft sowie für den Widerruf von 
   Vollmachten zur Verfügung. 
 
   Ein Formular, von dem bei der 
   Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden 
   kann, wird den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
   übermittelt. Darüber hinaus kann ein Formular 

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April 15, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

auch im Internet unter 
 
   www.bechtle.com/hv2019 
 
   abgerufen werden und wird auf Verlangen auch 
   jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
   übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: 
 
   Bechtle Aktiengesellschaft 
   c/o HV-Management GmbH 
   Pirnaer Straße 8 
   68309 Mannheim 
   oder Telefax: +49 621 718592-40 
   oder E-Mail: vollmacht@hv-management.de 
 
   Vollmachtserteilungen sind auch noch während 
   der Hauptversammlung möglich. Dafür können 
   die Formulare verwendet werden, die den an 
   die Aktionäre ausgegebenen Stimmkarten 
   beigefügt sind. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
   Person, kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in 
   § 135 AktG diesen gleichgestellter 
   Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, 
   besteht - in Ausnahme zu vorstehendem 
   Grundsatz - ein Textformerfordernis weder 
   nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
   Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, 
   dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder die diesen 
   gleichgestellten Rechtsträger, die 
   bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise 
   eine besondere Form der Vollmacht verlangen, 
   weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
   nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder einen anderen der in § 135 AktG diesen 
   gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen 
   möchten, sollten sich deshalb mit diesen über 
   ein mögliches Formerfordernis für die 
   Vollmacht abstimmen. 
b) Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als 
   Service an, von der Gesellschaft benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu 
   bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind 
   eine fristgerechte Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und ein Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erforderlich. Die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   üben das Stimmrecht ausschließlich auf 
   der Grundlage der vom Aktionär erteilten 
   Weisungen aus. Sie sind zur 
   Stimmrechtsausübung nur dann befugt, wenn 
   konkrete Weisungen zu den einzelnen 
   Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung 
   vorliegen. Die Erteilung einer Vollmacht an 
   die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die 
   Erteilung von Weisungen bedürfen der 
   Textform. Ein Formular für die Vollmachts- 
   und Weisungserteilung und weitere 
   Informationen werden den Aktionären zusammen 
   mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
   übermittelt. 
 
   Vollmachten an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter unter 
   Erteilung von Weisungen, Änderungen von 
   Weisungen und ein etwaiger Widerruf der 
   Vollmacht müssen - sofern die Vollmachten 
   nicht während der Hauptversammlung erteilt 
   oder widerrufen oder die Weisungen während 
   der Hauptversammlung geändert werden - der 
   Gesellschaft in Textform bis spätestens 27. 
   Mai 2019, 18.00 Uhr, unter der folgenden 
   Adresse zugehen: 
 
   Bechtle Aktiengesellschaft 
   c/o HV-Management GmbH 
   Pirnaer Straße 8 
   68309 Mannheim 
   oder Telefax: +49 621 718592-40 
   oder E-Mail: vollmacht@hv-management.de 
 
   Am Tag der Hauptversammlung können die 
   Erteilung von Vollmachten und Weisungen an 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, 
   Änderungen von Weisungen und ein 
   etwaiger Widerruf der Vollmacht in Textform 
   auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur 
   Hauptversammlung erfolgen. 
 
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
127, 131 Abs. 1 AktG* 
 
a) Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies 
   entspricht 2.100.000 Aktien der Bechtle 
   Aktiengesellschaft) oder den anteiligen 
   Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich an 
   den Vorstand gerichtet werden und bei der 
   Gesellschaft spätestens am Samstag, 27. April 
   2019, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, 
   derartige Verlangen schriftlich an 
 
   Bechtle Aktiengesellschaft 
   Investor Relations 
   Bechtle Platz 1 
   74172 Neckarsulm 
 
   oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens 
   des oder der verlangenden Aktionäre mit 
   qualifizierter elektronischer Signatur an 
 
   ir@bechtle.com 
 
   zu übersenden. 
 
   Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge, die 
   den gesetzlichen Anforderungen genügen, 
   werden - soweit sie nicht bereits mit der 
   Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
   Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen 
   Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
   denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
   die Information in der gesamten Europäischen 
   Union verbreiten. Sie werden außerdem 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.bechtle.com/hv2019 
 
   bekannt gemacht. 
b) Aktionäre können zudem gemäß § 126 Abs. 
   1 AktG Gegenanträge gegen Vorschläge von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten 
   Punkten der Tagesordnung stellen sowie 
   Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG 
   übersenden. Gegenanträge müssen mit einer 
   Begründung versehen sein; Wahlvorschläge 
   bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge von Aktionären zur 
   Hauptversammlung sind jeweils 
   ausschließlich an die folgende Adresse 
   zu richten: 
 
   Bechtle Aktiengesellschaft 
   Investor Relations 
   Bechtle Platz 1 
   74172 Neckarsulm 
 
   oder Telefax: +49 7132 981 4116 
   oder E-Mail: ir@bechtle.com 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich 
   gemacht werden. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären, die der Gesellschaft unter der 
   vorstehend angegebenen Adresse spätestens am 
   Montag, 13. Mai 2019, 24.00 Uhr, zugegangen 
   sind, werden nach Maßgabe von §§ 126, 
   127 AktG einschließlich des Namens des 
   Aktionärs, einer zugänglich zu machenden 
   Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
   der Verwaltung unverzüglich über die 
   Internetseite 
 
   www.bechtle.com/hv2019 
 
   zugänglich gemacht. 
 
   Die Gesellschaft kann von einer 
   Zugänglichmachung eines Gegenantrags und 
   seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags 
   absehen, wenn die Voraussetzungen des § 126 
   Abs. 2 AktG vorliegen. Wahlvorschläge werden 
   zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie im 
   Fall von Vorschlägen zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder 
   Abschlussprüfern den Namen, den ausgeübten 
   Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen 
   Person (§ 124 Abs. 3 Satz 4 AktG) sowie im 
   Fall von Vorschlägen zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 
   Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten. 
c) In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
   der Gesellschaft verlangen, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das 
   Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung 
   ausgeübt werden, ohne dass es einer 
   vorherigen Ankündigung oder sonstigen 
   Mitteilung bedürfte. Auskunftsverlangen sind 
   in der Hauptversammlung grundsätzlich 
   mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. 
   Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, 
   in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die 
   Auskunft zu verweigern. 
 
   Nähere Erläuterungen und Informationen zu den 
   Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 
   Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den 
   Aktionären auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.bechtle.com/hv2019 
 
   zur Verfügung. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die 
dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen* 
 
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung 
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.bechtle.com/hv2019 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
42.000.000,00 und ist in 42.000.000 Stückaktien 
eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der 
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien 
und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt damit 42.000.000. 
 
*Ausliegende und abrufbare Unterlagen* 
 
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bechtle Platz 
1, 74172 Neckarsulm, liegen ab Einberufung der 
Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf der 
festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte 
Konzernabschluss, der Lagebericht, der 
Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats, der 
erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, der zusammengefasste 
gesonderte nichtfinanzielle Bericht für die 
Gesellschaft und den Konzern, jeweils für das 
Geschäftsjahr 2018, sowie der Vorschlag des Vorstands 

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