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DGAP-HV: QSC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Gürzenich Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: QSC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
QSC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in 
Gürzenich Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-04-15 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
QSC AG Köln Wertpapier-Kenn-Nummer 513700 / ISIN 
DE0005137004 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am *Mittwoch, den 29. 
Mai 2019, um 10:00 Uhr (MESZ) im Gürzenich in Köln 
(Martinstraße 29-37, 50667 Köln)* stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
I. *TAGESORDNUNG* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der QSC AG zum 31. Dezember 2018 mit dem 
   Lagebericht für die Gesellschaft und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018 mit dem Lagebericht für den 
   Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018 in Gesellschaft und 
   Konzern und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 HGB 
 
   Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
   Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   QSC AG unter 
 
   www.qsc.de/hv 
 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch 
   in der Hauptversammlung zugänglich sein und 
   mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach 
   §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist daher keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 von 
   3.953.783,64 Euro wird wie folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer          = 3.725.174,61 
   Dividende von 0,03 Euro je  Euro 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung   = 228.609,03 
                               Euro 
 
   Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung 
   vorzutragende Betrag in vorstehendem 
   Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung 
   basieren auf dem am 20. März 2019 
   dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe 
   von 124.172.487,00 Euro, eingeteilt in 
   124.172.487 Stückaktien. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 
   kann sich bis zum Zeitpunkt der 
   Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von 
   Vorstand und Aufsichtsrat der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung 
   unterbreitet, der unverändert eine 
   Ausschüttung von 0,03 Euro je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
   Die Anpassung wird dabei wie folgt 
   durchgeführt: Sofern sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien und damit die 
   Dividendensumme vermindert, erhöht sich der 
   auf neue Rechnung vorzutragende Betrag 
   entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien und damit die 
   Dividendensumme erhöht, vermindert sich der 
   auf neue Rechnung vorzutragende Betrag 
   entsprechend. 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am 4. Juni 
   2019 fällig. 

3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den Mitgliedern des Vorstands wird für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für 
   das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Berlin und Niederlassung in Köln zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 
   zu wählen. 
II. *WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
1. *Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung* 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 
   124.172.487,00 Euro und ist in 124.172.487 
   auf den Namen lautende Stückaktien ohne 
   Nennbetrag eingeteilt. Jede Aktie gewährt in 
   der Hauptversammlung eine Stimme, sodass die 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 124.172.487 beträgt. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung keine eigenen Aktien. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 
   der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die im Aktienregister eingetragen sind und 
   sich spätestens am 22. Mai 2019, 24:00 Uhr 
   (MESZ), (maßgeblich ist der Eingang der 
   Anmeldung), schriftlich, per Telefax oder auf 
   dem nachfolgend bezeichneten elektronischen 
   Weg bei der nachfolgend bezeichneten Stelle 
   angemeldet haben. 
 
   Alle spätestens zu Beginn des 14. Tages vor 
   der Hauptversammlung (also am 15. Mai 2019, 
   0:00 Uhr (MESZ)) im Aktienregister 
   eingetragenen Aktionäre erhalten von der 
   Gesellschaft auf dem Postweg eine persönliche 
   Einladung nebst einem Anmeldeformular mit 
   portofreiem, adressiertem Rückumschlag. 
   Richten Sie Ihre Anmeldungen bitte an 
   folgende Adresse: 
 
   postalisch:  QSC AG, Aktionärsservice 
                Postfach 1460 
                61365 Friedrichsdorf 
   per Telefax: +49 69 2222 342 93 
                oder 
   per E-Mail:  qsc.hv@linkmarketservices.de 
 
   Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer 
   Anmeldung, wenn Sie dafür die Ihnen 
   übersandten Anmeldeformulare und nach 
   Möglichkeit den Postweg wählen. 
 
   Für Aktionäre, die später als am 15. Mai 
   2019, 0:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister 
   eingetragen werden, ist der rechtzeitige 
   Versand einer persönlichen Einladung durch 
   die Gesellschaft nicht mehr gewährleistet. 
   Sie haben die Möglichkeit, ihre Anmeldung 
   selbst zu formulieren und schriftlich, per 
   Telefax oder auf elektronischem Weg an die 
   oben genannte Adresse, Telefaxnummer bzw. 
   E-Mail-Adresse zu richten. 
 
   Die Anmeldung muss die Identität des 
   Aktionärs zweifelsfrei erkennen lassen, sie 
   sollte daher den vollständigen Namen des 
   Aktionärs, seine Anschrift und seine 
   Aktionärsnummer enthalten. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 
   Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als 
   solcher im Aktienregister eingetragen ist. 
   Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl 
   der einem Teilnahmeberechtigten in der 
   Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist 
   demgemäß der Eintragungsstand des 
   Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung 
   maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass aus 
   arbeitstechnischen Gründen im Zeitraum vom 
   Ablauf des 22. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) 
   (sogenannter Technical Record Date), bis zum 
   Schluss der Hauptversammlung keine 
   Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen 
   werden (sogenannter Umschreibestopp). Der 
   Stand des Aktienregisters am Tag der 
   Hauptversammlung entspricht deshalb dem Stand 
   nach der letzten Umschreibung am 22. Mai 
   2019, 24:00 Uhr (MESZ). Aktionäre können 
   trotz des Umschreibestopps über ihre Aktien 
   verfügen. Jedoch können Erwerber von Aktien, 
   deren Umschreibungsanträge nach dem 22. Mai 
   2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft 
   eingehen, Teilnahmerechte und Stimmrechte in 
   der Hauptversammlung aus diesen Aktien nur 
   dann ausüben, wenn sie sich insoweit von dem 
   noch im Aktienregister eingetragenen Aktionär 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber von 
   Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im 
   Aktienregister eingetragen sind, werden daher 
   gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie 
   möglich zu stellen. Eintragungen im 
   Aktienregister können über die jeweilige 
   Depotbank bewirkt werden. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen 
   sind und nicht selbst an der Hauptversammlung 
   teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in 
   der Hauptversammlung auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
   Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl 
   ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine 
   fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 
   135 AktG gleich gestellte Person oder 
   Institution bevollmächtigt wird, ist die 

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