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DGAP-News: QSC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
QSC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in
Gürzenich Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2019-04-15 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
QSC AG Köln Wertpapier-Kenn-Nummer 513700 / ISIN
DE0005137004 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionäre zu der am *Mittwoch, den 29.
Mai 2019, um 10:00 Uhr (MESZ) im Gürzenich in Köln
(Martinstraße 29-37, 50667 Köln)* stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. *TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der QSC AG zum 31. Dezember 2018 mit dem
Lagebericht für die Gesellschaft und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018 mit dem Lagebericht für den
Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018 in Gesellschaft und
Konzern und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten
Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der
QSC AG unter
www.qsc.de/hv
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch
in der Hauptversammlung zugänglich sein und
mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat
hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach
§§ 171, 172 AktG gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist daher keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung
vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 von
3.953.783,64 Euro wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer = 3.725.174,61
Dividende von 0,03 Euro je Euro
dividendenberechtigter
Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung = 228.609,03
Euro
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung
vorzutragende Betrag in vorstehendem
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung
basieren auf dem am 20. März 2019
dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe
von 124.172.487,00 Euro, eingeteilt in
124.172.487 Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien
kann sich bis zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von
Vorstand und Aufsichtsrat der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung
unterbreitet, der unverändert eine
Ausschüttung von 0,03 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Die Anpassung wird dabei wie folgt
durchgeführt: Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der
auf neue Rechnung vorzutragende Betrag
entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme erhöht, vermindert sich der
auf neue Rechnung vorzutragende Betrag
entsprechend.
Der Anspruch auf die Dividende ist am 4. Juni
2019 fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands wird für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für
das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Berlin und Niederlassung in Köln zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019
zu wählen.
II. *WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG*
1. *Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
124.172.487,00 Euro und ist in 124.172.487
auf den Namen lautende Stückaktien ohne
Nennbetrag eingeteilt. Jede Aktie gewährt in
der Hauptversammlung eine Stimme, sodass die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 124.172.487 beträgt. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18
der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
die im Aktienregister eingetragen sind und
sich spätestens am 22. Mai 2019, 24:00 Uhr
(MESZ), (maßgeblich ist der Eingang der
Anmeldung), schriftlich, per Telefax oder auf
dem nachfolgend bezeichneten elektronischen
Weg bei der nachfolgend bezeichneten Stelle
angemeldet haben.
Alle spätestens zu Beginn des 14. Tages vor
der Hauptversammlung (also am 15. Mai 2019,
0:00 Uhr (MESZ)) im Aktienregister
eingetragenen Aktionäre erhalten von der
Gesellschaft auf dem Postweg eine persönliche
Einladung nebst einem Anmeldeformular mit
portofreiem, adressiertem Rückumschlag.
Richten Sie Ihre Anmeldungen bitte an
folgende Adresse:
postalisch: QSC AG, Aktionärsservice
Postfach 1460
61365 Friedrichsdorf
per Telefax: +49 69 2222 342 93
oder
per E-Mail: qsc.hv@linkmarketservices.de
Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer
Anmeldung, wenn Sie dafür die Ihnen
übersandten Anmeldeformulare und nach
Möglichkeit den Postweg wählen.
Für Aktionäre, die später als am 15. Mai
2019, 0:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister
eingetragen werden, ist der rechtzeitige
Versand einer persönlichen Einladung durch
die Gesellschaft nicht mehr gewährleistet.
Sie haben die Möglichkeit, ihre Anmeldung
selbst zu formulieren und schriftlich, per
Telefax oder auf elektronischem Weg an die
oben genannte Adresse, Telefaxnummer bzw.
E-Mail-Adresse zu richten.
Die Anmeldung muss die Identität des
Aktionärs zweifelsfrei erkennen lassen, sie
sollte daher den vollständigen Namen des
Aktionärs, seine Anschrift und seine
Aktionärsnummer enthalten.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67
Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als
solcher im Aktienregister eingetragen ist.
Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl
der einem Teilnahmeberechtigten in der
Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist
demgemäß der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung
maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass aus
arbeitstechnischen Gründen im Zeitraum vom
Ablauf des 22. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ)
(sogenannter Technical Record Date), bis zum
Schluss der Hauptversammlung keine
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen
werden (sogenannter Umschreibestopp). Der
Stand des Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung entspricht deshalb dem Stand
nach der letzten Umschreibung am 22. Mai
2019, 24:00 Uhr (MESZ). Aktionäre können
trotz des Umschreibestopps über ihre Aktien
verfügen. Jedoch können Erwerber von Aktien,
deren Umschreibungsanträge nach dem 22. Mai
2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft
eingehen, Teilnahmerechte und Stimmrechte in
der Hauptversammlung aus diesen Aktien nur
dann ausüben, wenn sie sich insoweit von dem
noch im Aktienregister eingetragenen Aktionär
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber von
Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im
Aktienregister eingetragen sind, werden daher
gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie
möglich zu stellen. Eintragungen im
Aktienregister können über die jeweilige
Depotbank bewirkt werden.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen
sind und nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in
der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine
fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach §
135 AktG gleich gestellte Person oder
Institution bevollmächtigt wird, ist die
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April 15, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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