Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Mainova Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Mainova Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 29.05.2019 in Gesellschaftshaus des Palmengartens der
Stadt Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-15 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am Main - ISIN
DE0006553464 -
- WKN 655 346 - - ISIN DE0006553407 -
- WKN 655 340 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung am Mittwoch, den 29. Mai 2019,
um 10:00 Uhr
(Einlass ab 09:00 Uhr), im Gesellschaftshaus
des Palmengartens der Stadt Frankfurt am Main,
Palmengartenstraße 11,
60325 Frankfurt am Main
Tagesordnung
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten
Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts der Mainova
Aktiengesellschaft und des Konzerns
einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1
und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB)
sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils
für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung
keine Beschlussfassung.
Die vorgenannten Unterlagen werden auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.mainova.de/hauptversammlung
veröffentlicht und in der Hauptversammlung
ausgelegt und näher erläutert.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Jahresabschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses
vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Jahresabschluss- und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu wählen.
Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss
hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte
gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der
EU-Verordnung Nr. 537/2014 vom 16. April 2014
ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Absatz
6 der Verordnung genannten Art auferlegt wurde.
5. *Neuwahl des Aufsichtsrats*
Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der
Anteilseigner endet mit Ablauf der
Hauptversammlung am 29. Mai 2019, so dass eine
Neuwahl durch die Hauptversammlung erforderlich
ist.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), § 7
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Satz 2
und Abs. 2 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes
(MitbestG) und § 8 Abs. 1 der Satzung aus
zwanzig Mitgliedern, und zwar aus zehn
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung
gewählt werden (Anteilseignervertreter), und
zehn Mitgliedern, deren Wahl sich nach den
Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes richtet
(Arbeitnehmervertreter).
Zudem muss sich der Aufsichtsrat nach § 96 Abs.
2 Satz 1 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen
(also mindestens sechs) und zu mindestens 30 %
aus Männern (also mindestens sechs)
zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Die
Anteilseignervertreter haben aufgrund eines mit
Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber dem
Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung
gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG
widersprochen, so dass der Mindestanteil für
diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und
der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen
ist. Von den jeweils zehn Sitzen der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer im
Aufsichtsrat müssen daher jeweils mindestens
drei mit Frauen und mindestens drei mit Männern
besetzt sein. Mit der Nominierung von drei
Frauen und sieben Männern genügt der
nachfolgende Beschlussvorschlag dem
Mindestanteilsgebot von § 96 Abs. 2 Satz 1
AktG.
Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der
Satzung, soweit die Hauptversammlung nicht bei
der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden
Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat
einen kürzeren Zeitraum beschließt, bis
zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das Jahr, in
welchem die Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet wird. Eine Wiederwahl ist
statthaft.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
unter a) bis j) genannten Personen jeweils für
die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 29.
Mai 2019 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, als
Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu
wählen:
(a) *Frau Gabriele Aplenz*, Prokuristin und
Leiterin der Hauptabteilung
Gesellschaftsrecht und Gremien der Thüga
Aktiengesellschaft, München,
(b) *Herrn Uwe Becker*, Bürgermeister und
Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am
Main, Frankfurt am Main,
(c) *Frau Prof. Dr. Daniela Birkenfeld*,
Stadträtin der Stadt Frankfurt am Main,
Frankfurt am Main,
(d) *Herrn Dr. Matthias Cord*,
Stellvertretender Vorsitzender des
Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft,
München,
(e) *Herrn Peter Feldmann*,
Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am
Main, Frankfurt am Main,
(f) *Herrn Markus Frank*, Stadtrat der Stadt
Frankfurt am Main, Frankfurt am Main,
(g) *Frau Rosemarie Heilig*, Stadträtin der
Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am
Main,
(h) *Herrn Claus Möbius*, Stadtrat der Stadt
Frankfurt am Main, Frankfurt am Main,
(i) *Herrn Eugenio Muñoz del Rio*, Stadtrat
der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt
am Main,
(j) *Herrn Roger Podstatny*,
Stadtverordneter der Stadt Frankfurt am
Main, Frankfurt am Main.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer
5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 bei
allen Kandidaten versichert, dass diese das
erforderliche zeitliche Engagement, welches mit
der Tätigkeit im Aufsichtsrat der Mainova
Aktiengesellschaft verbunden ist, aufbringen
können.
Frau Gabriele Aplenz, Herr Uwe Becker, Frau
Prof. Dr. Daniela Birkenfeld, Herr Dr. Matthias
Cord, Herr Markus Frank und Frau Rosemarie
Heilig sind bereits gegenwärtig Mitglieder des
Aufsichtsrats der Mainova Aktiengesellschaft.
Herr Uwe Becker, Herr Peter Feldmann und Herr
Claus Möbius sind Mitglieder des Aufsichtsrats
der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH,
Frankfurt am Main, die mit 75,2 % an der
Mainova Aktiengesellschaft beteiligt ist und
mit dieser einen Gewinnabführungsvertrag
abgeschlossen hat.
Herr Uwe Becker ist Bürgermeister und
Stadtkämmerer, Herr Peter Feldmann
Oberbürgermeister, Frau Prof. Dr. Daniela
Birkenfeld, Herr Markus Frank, Frau Rosemarie
Heilig, Herr Claus Möbius sowie Herr Eugenio
Muñoz del Rio sind Stadträte und Herr Roger
Podstatny ist Stadtverordneter der Stadt
Frankfurt am Main, die 100 % an der Stadtwerke
Frankfurt am Main Holding GmbH hält, die
wiederum mit 75,2 % an der Mainova
Aktiengesellschaft beteiligt ist und mit dieser
einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen
hat.
Herr Dr. Matthias Cord ist Stellvertretender
Vorsitzender des Vorstands und Frau Gabriele
Aplenz ist Prokuristin und Leiterin der
Hauptabteilung Gesellschaftsrecht und Gremien
der Thüga Aktiengesellschaft, München, die mit
24,5 % am Grundkapital der Mainova
Aktiengesellschaft beteiligt ist.
Im Übrigen stehen die vorgeschlagenen
Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats
in keinen nach der Empfehlung der Ziffer 5.4.1
Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zu der Mainova
Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen,
den Organen der Mainova Aktiengesellschaft oder
einem wesentlich an der Mainova
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Herr
Uwe Becker Vorsitzender und Herr Peter Feldmann
Mitglied des Aufsichtsrats der Gas-Union GmbH,
Frankfurt am Main, an deren Stammkapital die
Mainova Aktiengesellschaft mit 34,27 %
beteiligt ist, ist.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 15, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
© 2019 Dow Jones News