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DGAP-News: Mainova Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Mainova Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Gesellschaftshaus des Palmengartens der Stadt Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-15 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am Main - ISIN DE0006553464 - - WKN 655 346 - - ISIN DE0006553407 - - WKN 655 340 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 29. Mai 2019, um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr), im Gesellschaftshaus des Palmengartens der Stadt Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main Tagesordnung 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. Die vorgenannten Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung veröffentlicht und in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Jahresabschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Verordnung Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Absatz 6 der Verordnung genannten Art auferlegt wurde. 5. *Neuwahl des Aufsichtsrats* Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 29. Mai 2019, so dass eine Neuwahl durch die Hauptversammlung erforderlich ist. Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Satz 2 und Abs. 2 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) und § 8 Abs. 1 der Satzung aus zwanzig Mitgliedern, und zwar aus zehn Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden (Anteilseignervertreter), und zehn Mitgliedern, deren Wahl sich nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes richtet (Arbeitnehmervertreter). Zudem muss sich der Aufsichtsrat nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30 % aus Männern (also mindestens sechs) zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Die Anteilseignervertreter haben aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen, so dass der Mindestanteil für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen ist. Von den jeweils zehn Sitzen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat müssen daher jeweils mindestens drei mit Frauen und mindestens drei mit Männern besetzt sein. Mit der Nominierung von drei Frauen und sieben Männern genügt der nachfolgende Beschlussvorschlag dem Mindestanteilsgebot von § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung, soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Eine Wiederwahl ist statthaft. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) bis j) genannten Personen jeweils für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen: (a) *Frau Gabriele Aplenz*, Prokuristin und Leiterin der Hauptabteilung Gesellschaftsrecht und Gremien der Thüga Aktiengesellschaft, München, (b) *Herrn Uwe Becker*, Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, (c) *Frau Prof. Dr. Daniela Birkenfeld*, Stadträtin der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, (d) *Herrn Dr. Matthias Cord*, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München, (e) *Herrn Peter Feldmann*, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, (f) *Herrn Markus Frank*, Stadtrat der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, (g) *Frau Rosemarie Heilig*, Stadträtin der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, (h) *Herrn Claus Möbius*, Stadtrat der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, (i) *Herrn Eugenio Muñoz del Rio*, Stadtrat der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, (j) *Herrn Roger Podstatny*, Stadtverordneter der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 bei allen Kandidaten versichert, dass diese das erforderliche zeitliche Engagement, welches mit der Tätigkeit im Aufsichtsrat der Mainova Aktiengesellschaft verbunden ist, aufbringen können. Frau Gabriele Aplenz, Herr Uwe Becker, Frau Prof. Dr. Daniela Birkenfeld, Herr Dr. Matthias Cord, Herr Markus Frank und Frau Rosemarie Heilig sind bereits gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats der Mainova Aktiengesellschaft. Herr Uwe Becker, Herr Peter Feldmann und Herr Claus Möbius sind Mitglieder des Aufsichtsrats der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, Frankfurt am Main, die mit 75,2 % an der Mainova Aktiengesellschaft beteiligt ist und mit dieser einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen hat. Herr Uwe Becker ist Bürgermeister und Stadtkämmerer, Herr Peter Feldmann Oberbürgermeister, Frau Prof. Dr. Daniela Birkenfeld, Herr Markus Frank, Frau Rosemarie Heilig, Herr Claus Möbius sowie Herr Eugenio Muñoz del Rio sind Stadträte und Herr Roger Podstatny ist Stadtverordneter der Stadt Frankfurt am Main, die 100 % an der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH hält, die wiederum mit 75,2 % an der Mainova Aktiengesellschaft beteiligt ist und mit dieser einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen hat. Herr Dr. Matthias Cord ist Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands und Frau Gabriele Aplenz ist Prokuristin und Leiterin der Hauptabteilung Gesellschaftsrecht und Gremien der Thüga Aktiengesellschaft, München, die mit 24,5 % am Grundkapital der Mainova Aktiengesellschaft beteiligt ist. Im Übrigen stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen nach der Empfehlung der Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu der Mainova Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Mainova Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Mainova Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Herr Uwe Becker Vorsitzender und Herr Peter Feldmann Mitglied des Aufsichtsrats der Gas-Union GmbH, Frankfurt am Main, an deren Stammkapital die Mainova Aktiengesellschaft mit 34,27 % beteiligt ist, ist.
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