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DGAP-News: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Bad Vilbel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-15 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. STADA Arzneimittel AG Bad Vilbel WKN 725180 ISIN DE0007251803 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2019 um 10.00 Uhr (MESZ) im Kultur- und Sportforum Dortelweil (Halle) Dortelweiler Platz 1, 61118 Bad Vilbel, ein. Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STADA Arzneimittel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die STADA Arzneimittel AG und den Konzern, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die STADA Arzneimittel AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 und § 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 13. März 2019 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden den Aktionären ab der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.stada.com/de/hv2019 zugänglich gemacht. Ferner werden sie in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort näher erläutert werden. Tagesordnungspunkt 2 *Beschlussfassung über die Entlastung von Mitgliedern des Vorstands für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 sowie Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Matthias Wiedenfels für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Matthias Wiedenfels für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Helmut Kraft für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Helmut Kraft für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Claudio Albrecht für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Barthold Piening für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. g) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Peter Goldschmidt für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. h) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Mark Keatley für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. i) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Miguel Pagan Fernandez für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über Tagesordnungspunkt 2 lit. a) bis lit. i) einzeln abstimmen zu lassen. Tagesordnungspunkt 3 *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 4 *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 162.090.344,00; es ist eingeteilt in 62.342.440 Stück Namensaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 84.273 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beläuft sich auf 62.258.167 Stück. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und ihre Teilnahme bei der Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum 22. Mai 2019, 24.00 Uhr (MESZ), unter nachstehender Adresse STADA Arzneimittel AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0) 89 / 21027288 zugegangen ist. Die Anmeldung kann bis spätestens 22. Mai 2019, 24.00 Uhr (MESZ), auch auf elektronischem Weg unter Verwendung des von der Gesellschaft unter www.stada.com/de/hv2019 angebotenen Internetformulars oder per E-Mail an hv2019@stada.de erfolgen. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars werden den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 23. Mai 2019, 0.00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 29. Mai 2019, 24.00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Teilnahme- und Stimmrechte zur Hauptversammlung maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am 22. Mai 2019, 24.00 Uhr (MESZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. 'Technical Record Date') ist daher der Ablauf des 22. Mai 2019. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung jederzeit frei verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 22. Mai 2019, 24.00 Uhr (MESZ), gestellt werden, können daher Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung wird eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt und den Aktionären übersandt. Die Eintrittskarte dient der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung. Die Einberufung zur Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung sowie die Unterlagen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft allen Aktionären unaufgefordert übersenden, die spätestens zu Beginn des 14. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie sonstige diesen gemäß § 135 Absatz 8 oder § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich in § 135 AktG. Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl sowie durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. *Bevollmächtigung eines Dritten* Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3
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April 15, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)