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DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Bad Vilbel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.05.2019 in Bad Vilbel mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-15 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
STADA Arzneimittel AG Bad Vilbel WKN 725180 
ISIN DE0007251803 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 29. 
Mai 2019 um 10.00 Uhr (MESZ) im Kultur- und Sportforum 
Dortelweil (Halle) 
Dortelweiler Platz 1, 
61118 Bad Vilbel, ein. Tagesordnung 
 
Tagesordnungspunkt 1 
 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STADA 
Arzneimittel AG und des gebilligten Konzernabschlusses 
zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten 
Lageberichts für die STADA Arzneimittel AG und den 
Konzern, des zusammengefassten gesonderten 
nichtfinanziellen Berichts für die STADA Arzneimittel 
AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des 
Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 und § 
315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
für das Geschäftsjahr 2018 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 13. März 
2019 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss nach § 
172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher 
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht 
vorgesehen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 
werden den Aktionären ab der Einberufung der 
Hauptversammlung im Internet unter 
 
www.stada.com/de/hv2019 
 
zugänglich gemacht. Ferner werden sie in der 
Hauptversammlung zugänglich sein und dort näher 
erläutert werden. 
 
Tagesordnungspunkt 2 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung von Mitgliedern 
des Vorstands für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 
sowie Beschlussfassung über die Entlastung der 
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
   Dr. Matthias Wiedenfels für seine Amtszeit 
   als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2016 
   Entlastung zu erteilen. 
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
   Dr. Matthias Wiedenfels für seine Amtszeit 
   als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
   Helmut Kraft für seine Amtszeit als 
   Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2016 
   Entlastung zu erteilen. 
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
   Helmut Kraft für seine Amtszeit als 
   Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2017 
   Entlastung zu erteilen. 
e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
   Dr. Claudio Albrecht für seine Amtszeit als 
   Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
   Dr. Barthold Piening für seine Amtszeit als 
   Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
g) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
   Peter Goldschmidt für seine Amtszeit als 
   Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
h) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
   Mark Keatley für seine Amtszeit als 
   Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
i) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
   Miguel Pagan Fernandez für seine Amtszeit als 
   Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
 
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
Tagesordnungspunkt 2 lit. a) bis lit. i) einzeln 
abstimmen zu lassen. 
 
Tagesordnungspunkt 3 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 
Entlastung zu erteilen. 
 
Tagesordnungspunkt 4 
 
*Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 
162.090.344,00; es ist eingeteilt in 62.342.440 Stück 
Namensaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen 
Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 je Aktie. Jede 
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im 
Zeitpunkt der Einberufung 84.273 eigene Aktien. Die 
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
beläuft sich auf 62.258.167 Stück. 
 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen sind und ihre Teilnahme bei der 
Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der 
Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum 22. Mai 
2019, 24.00 Uhr (MESZ), unter nachstehender Adresse 
 
STADA Arzneimittel AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21027288 
 
zugegangen ist. 
 
Die Anmeldung kann bis spätestens 22. Mai 2019, 24.00 
Uhr (MESZ), auch auf elektronischem Weg unter 
Verwendung des von der Gesellschaft unter 
 
www.stada.com/de/hv2019 
 
angebotenen Internetformulars oder per E-Mail an 
 
hv2019@stada.de 
 
erfolgen. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung 
des passwortgeschützten Internetformulars werden den 
Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung übersandt. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 
Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im 
Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von 
Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand 
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung 
maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen 
werden in der Zeit vom 23. Mai 2019, 0.00 Uhr (MESZ), 
bis einschließlich 29. Mai 2019, 24.00 Uhr (MESZ), 
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. 
Daher wird der für die Ausübung der Teilnahme- und 
Stimmrechte zur Hauptversammlung maßgebliche 
Eintragungsstand des Aktienregisters dem 
Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am 22. Mai 2019, 
24.00 Uhr (MESZ), entsprechen. Technischer 
Bestandsstichtag (sog. 'Technical Record Date') ist 
daher der Ablauf des 22. Mai 2019. Mit der Anmeldung 
zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; 
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
erfolgter Anmeldung jederzeit frei verfügen. Erwerber 
von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 22. Mai 
2019, 24.00 Uhr (MESZ), gestellt werden, können daher 
Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht 
ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In 
solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis 
zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister 
eingetragenen Aktionär. 
 
Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung wird eine 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt und den 
Aktionären übersandt. Die Eintrittskarte dient der 
Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für 
den Zugang zur Hauptversammlung. Die Einberufung zur 
Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung 
sowie die Unterlagen zur Anmeldung bzw. 
Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft allen 
Aktionären unaufgefordert übersenden, die spätestens zu 
Beginn des 14. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung 
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. 
 
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie 
sonstige diesen gemäß § 135 Absatz 8 oder § 135 
Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte 
Personen, Institute oder Unternehmen dürfen das 
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen 
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden 
sich in § 135 AktG. 
 
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf 
dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung. 
 
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl 
sowie durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere 
von ihnen zurückweisen. Auch im Fall einer 
Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung 
erforderlich. 
 
*Bevollmächtigung eines Dritten* 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 

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April 15, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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