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DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Altes Rathaus Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Viscom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 
in Altes Rathaus Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-15 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Viscom AG Hannover ISIN DE0007846867 
WKN 784 686 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
2019 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 28. 
Mai 2019, um 10.00 Uhr, im Alten Rathaus, 
Karmarschstraße 42, 30159 Hannover, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung 2019 der Viscom AG ein. 
 
Tagesordnung 
und Vorschläge zur Beschlussfassung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Viscom AG und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018 sowie der Lageberichte der 
   Viscom AG und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2018, des Berichts des 
   Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 HGB 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG 
   am 15. März 2019 gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. Der Vorstand und, soweit der 
   Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der 
   Aufsichtsrat werden die zugänglich zu 
   machenden Unterlagen im Rahmen der 
   Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre 
   haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu 
   zu stellen. Der Beschluss über die Verwendung 
   des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der 
   Tagesordnung gefasst. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der Viscom AG 
   zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von 8.546.793,72 EUR wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          3.998.277,00 EUR 
   Dividende von 0,45 EUR je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag               4.548.516,72 EUR 
   Bilanzgewinn                8.546.793,72 EUR 
 
   Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt 
   der Einberufung vorhandenen Stück 134.940 
   eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt 
   sind. Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von 0,45 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am 3. Juni 
   2019 fällig und wird ab diesem Tag ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist vorgesehen, über diesen 
   Tagesordnungspunkt im Wege der 
   Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung 
   Hannover, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung 
   Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   endet mit der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   abgelaufene Geschäftsjahr 2018 
   beschließt. Der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft ist daher neu zu wählen. Der 
   Aufsichtsrat der Viscom AG besteht gemäß 
   § 11 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 95 Satz 1 
   bis 4, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung ohne 
   Bindung an Wahlvorschläge zu wählen sind. § 1 
   Abs. 1 DrittelbG findet keine Anwendung. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   unter Ziffer 1) bis 3) genannten Personen mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   2019 zu wählen. Die Bestellung erfolgt für 
   eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
   2023 zu beschließen hat. 
 
   (1) *Frau Prof. Dr. Michèle Morner, 
       *Deimern, Deutschland, 
 
       _Univ.-Professorin, Inhaberin des 
       Lehrstuhls für Personal, Entwicklung und 
       Entscheidung im öffentlichen Sektor an 
       der Deutschen Universität für 
       Verwaltungswissenschaften Speyer_ 
   (2) *Herr Dipl.-Ing. Volker Pape*, Hannover, 
       Deutschland, 
 
       _Gesellschafter-Geschäftsführer der HPC 
       Vermögensverwaltung GmbH, Hannover_ 
   (3) *Herr Prof Dr.-Ing. Ludger Overmeyer*, 
       Wunstorf, Deutschland, 
 
       _Univ.-Professor und Leiter des 
       Instituts für Transport- und 
       Automatisierungstechnik der Leibniz 
       Universität Hannover, Garbsen_ 
 
       _Vorstandsmitglied am HOT, Hannoversches 
       Zentrum für optische Technologien, 
       Hannover_ 
 
       _Geschäftsführender Gesellschafter im 
       IPH, Institut für Integrierte Produktion 
       gGmbH, Hannover_ 
 
       _Vorsitzender des wissenschaftlichen 
       Direktoriums im Laser Zentrum Hannover 
       e.V., Hannover_ 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils 
   folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   *Frau Prof. Dr. Michèle Morner* 
 
   - Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung 
     DPR e.V., Mitglied des 
     Nominierungsausschusses 
 
   *Herr Dipl.-Ing. Volker Pape* 
 
   - Keine Mandate 
 
   *Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer* 
 
   - Keine Mandate 
 
   Die vorgenannten Vorschläge werden auf der 
   Grundlage der Empfehlungen des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex abgegeben und 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das 
   für das Gesamtgremium beschlossene 
   Kompetenzprofil. 
 
   Die Kandidatur von Herrn Dipl.-Ing. Volker 
   Pape erfolgt gem. § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG 
   auf Vorschlag der Aktionärin HPC 
   Vermögensverwaltung GmbH, Hannover, die mehr 
   als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft 
   hält. Der Aufsichtsrat hat sich diesem 
   Wahlvorschlag angeschlossen. Die Empfehlung 
   von Ziffer 5.4.2 Satz 3 Deutscher Corporate 
   Governance Kodex, wonach dem Aufsichtsrat 
   nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des 
   Vorstands angehören sollen, wird im Falle 
   einer Wahl von Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape 
   eingehalten, da dem Aufsichtsrat der Viscom AG 
   keine weiteren ehemaligen Vorstandsmitglieder 
   angehören. 
 
   Von den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   qualifiziert sich Frau Prof. Dr. Michèle 
   Morner aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung 
   und Praxis als Finanzexpertin im Sinne des § 
   100 Abs. 5 AktG. 
 
   Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher 
   Corporate Governance Kodex hat sich der 
   Aufsichtsrat bei den zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratsmitgliedern vergewissert, dass 
   sie den jeweils zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
 
   Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 
   Deutscher Corporate Governance Kodex lässt der 
   Aufsichtsrat vorsorglich mitteilen: 
 
   - Frau Prof. Dr. Michèle Morner und die 
     Herren Dipl.-Ing. Volker Pape und Prof. 
     Dr. Ludger Overmeyer sind Mitglieder des 
     Aufsichtsrats der Viscom AG und stehen 
     damit in einer geschäftlichen Beziehung 
     zum Unternehmen. 
   - Zwischen Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape und 
     der Gesellschaft besteht seit dem 1. Juli 
     2018 ein langfristiger und zu 
     marktüblichen Konditionen geschlossener 
     Beratervertrag, der über die von Herrn 
     Dipl.-Ing. Volker Pape bereits Kraft 
     seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der 
     Gesellschaft zu erbringenden Beratungs- 
     und Überwachungsaufgaben hinaus geht 
     und daher gesondert vergütet wird. Im 
     Geschäftsjahr 2018 der Gesellschaft betrug 
     das an Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape 
     gezahlte Beraterhonorar insgesamt 60 TEUR 
     ohne Nebenleistungen. Ziel des 
     Beratervertrags ist es, die Erfahrungen 
     und Kenntnisse des Auftragnehmers nach 

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April 15, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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