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DGAP-News: Viscom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019
in Altes Rathaus Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-15 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Viscom AG Hannover ISIN DE0007846867
WKN 784 686 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
2019
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 28.
Mai 2019, um 10.00 Uhr, im Alten Rathaus,
Karmarschstraße 42, 30159 Hannover, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2019 der Viscom AG ein.
Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Viscom AG und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018 sowie der Lageberichte der
Viscom AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2018, des Berichts des
Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG
am 15. März 2019 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Der Vorstand und, soweit der
Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der
Aufsichtsrat werden die zugänglich zu
machenden Unterlagen im Rahmen der
Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre
haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres
Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu
zu stellen. Der Beschluss über die Verwendung
des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der
Tagesordnung gefasst.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der Viscom AG
zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von 8.546.793,72 EUR wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer 3.998.277,00 EUR
Dividende von 0,45 EUR je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Gewinnvortrag 4.548.516,72 EUR
Bilanzgewinn 8.546.793,72 EUR
Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt
der Einberufung vorhandenen Stück 134.940
eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt
sind. Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von 0,45 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.
Der Anspruch auf die Dividende ist am 3. Juni
2019 fällig und wird ab diesem Tag ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
Es ist vorgesehen, über diesen
Tagesordnungspunkt im Wege der
Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung
Hannover, zum Abschluss- und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung
Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
6. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum
Aufsichtsrat*
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats
endet mit der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das
abgelaufene Geschäftsjahr 2018
beschließt. Der Aufsichtsrat der
Gesellschaft ist daher neu zu wählen. Der
Aufsichtsrat der Viscom AG besteht gemäß
§ 11 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 95 Satz 1
bis 4, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung ohne
Bindung an Wahlvorschläge zu wählen sind. § 1
Abs. 1 DrittelbG findet keine Anwendung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
unter Ziffer 1) bis 3) genannten Personen mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
2019 zu wählen. Die Bestellung erfolgt für
eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr
2023 zu beschließen hat.
(1) *Frau Prof. Dr. Michèle Morner,
*Deimern, Deutschland,
_Univ.-Professorin, Inhaberin des
Lehrstuhls für Personal, Entwicklung und
Entscheidung im öffentlichen Sektor an
der Deutschen Universität für
Verwaltungswissenschaften Speyer_
(2) *Herr Dipl.-Ing. Volker Pape*, Hannover,
Deutschland,
_Gesellschafter-Geschäftsführer der HPC
Vermögensverwaltung GmbH, Hannover_
(3) *Herr Prof Dr.-Ing. Ludger Overmeyer*,
Wunstorf, Deutschland,
_Univ.-Professor und Leiter des
Instituts für Transport- und
Automatisierungstechnik der Leibniz
Universität Hannover, Garbsen_
_Vorstandsmitglied am HOT, Hannoversches
Zentrum für optische Technologien,
Hannover_
_Geschäftsführender Gesellschafter im
IPH, Institut für Integrierte Produktion
gGmbH, Hannover_
_Vorsitzender des wissenschaftlichen
Direktoriums im Laser Zentrum Hannover
e.V., Hannover_
Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils
folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
*Frau Prof. Dr. Michèle Morner*
- Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
DPR e.V., Mitglied des
Nominierungsausschusses
*Herr Dipl.-Ing. Volker Pape*
- Keine Mandate
*Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer*
- Keine Mandate
Die vorgenannten Vorschläge werden auf der
Grundlage der Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex abgegeben und
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das
für das Gesamtgremium beschlossene
Kompetenzprofil.
Die Kandidatur von Herrn Dipl.-Ing. Volker
Pape erfolgt gem. § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG
auf Vorschlag der Aktionärin HPC
Vermögensverwaltung GmbH, Hannover, die mehr
als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft
hält. Der Aufsichtsrat hat sich diesem
Wahlvorschlag angeschlossen. Die Empfehlung
von Ziffer 5.4.2 Satz 3 Deutscher Corporate
Governance Kodex, wonach dem Aufsichtsrat
nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des
Vorstands angehören sollen, wird im Falle
einer Wahl von Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape
eingehalten, da dem Aufsichtsrat der Viscom AG
keine weiteren ehemaligen Vorstandsmitglieder
angehören.
Von den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
qualifiziert sich Frau Prof. Dr. Michèle
Morner aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung
und Praxis als Finanzexpertin im Sinne des §
100 Abs. 5 AktG.
Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher
Corporate Governance Kodex hat sich der
Aufsichtsrat bei den zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitgliedern vergewissert, dass
sie den jeweils zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen können.
Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8
Deutscher Corporate Governance Kodex lässt der
Aufsichtsrat vorsorglich mitteilen:
- Frau Prof. Dr. Michèle Morner und die
Herren Dipl.-Ing. Volker Pape und Prof.
Dr. Ludger Overmeyer sind Mitglieder des
Aufsichtsrats der Viscom AG und stehen
damit in einer geschäftlichen Beziehung
zum Unternehmen.
- Zwischen Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape und
der Gesellschaft besteht seit dem 1. Juli
2018 ein langfristiger und zu
marktüblichen Konditionen geschlossener
Beratervertrag, der über die von Herrn
Dipl.-Ing. Volker Pape bereits Kraft
seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu erbringenden Beratungs-
und Überwachungsaufgaben hinaus geht
und daher gesondert vergütet wird. Im
Geschäftsjahr 2018 der Gesellschaft betrug
das an Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape
gezahlte Beraterhonorar insgesamt 60 TEUR
ohne Nebenleistungen. Ziel des
Beratervertrags ist es, die Erfahrungen
und Kenntnisse des Auftragnehmers nach
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April 15, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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