DJ DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Altes Rathaus Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Viscom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019
in Altes Rathaus Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-15 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Viscom AG Hannover ISIN DE0007846867
WKN 784 686 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
2019
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 28.
Mai 2019, um 10.00 Uhr, im Alten Rathaus,
Karmarschstraße 42, 30159 Hannover, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2019 der Viscom AG ein.
Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Viscom AG und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018 sowie der Lageberichte der
Viscom AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2018, des Berichts des
Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG
am 15. März 2019 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Der Vorstand und, soweit der
Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der
Aufsichtsrat werden die zugänglich zu
machenden Unterlagen im Rahmen der
Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre
haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres
Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu
zu stellen. Der Beschluss über die Verwendung
des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der
Tagesordnung gefasst.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der Viscom AG
zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von 8.546.793,72 EUR wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer 3.998.277,00 EUR
Dividende von 0,45 EUR je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Gewinnvortrag 4.548.516,72 EUR
Bilanzgewinn 8.546.793,72 EUR
Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt
der Einberufung vorhandenen Stück 134.940
eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt
sind. Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von 0,45 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.
Der Anspruch auf die Dividende ist am 3. Juni
2019 fällig und wird ab diesem Tag ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
Es ist vorgesehen, über diesen
Tagesordnungspunkt im Wege der
Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung
Hannover, zum Abschluss- und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung
Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
6. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum
Aufsichtsrat*
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats
endet mit der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das
abgelaufene Geschäftsjahr 2018
beschließt. Der Aufsichtsrat der
Gesellschaft ist daher neu zu wählen. Der
Aufsichtsrat der Viscom AG besteht gemäß
§ 11 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 95 Satz 1
bis 4, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung ohne
Bindung an Wahlvorschläge zu wählen sind. § 1
Abs. 1 DrittelbG findet keine Anwendung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
unter Ziffer 1) bis 3) genannten Personen mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
2019 zu wählen. Die Bestellung erfolgt für
eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr
2023 zu beschließen hat.
(1) *Frau Prof. Dr. Michèle Morner,
*Deimern, Deutschland,
_Univ.-Professorin, Inhaberin des
Lehrstuhls für Personal, Entwicklung und
Entscheidung im öffentlichen Sektor an
der Deutschen Universität für
Verwaltungswissenschaften Speyer_
(2) *Herr Dipl.-Ing. Volker Pape*, Hannover,
Deutschland,
_Gesellschafter-Geschäftsführer der HPC
Vermögensverwaltung GmbH, Hannover_
(3) *Herr Prof Dr.-Ing. Ludger Overmeyer*,
Wunstorf, Deutschland,
_Univ.-Professor und Leiter des
Instituts für Transport- und
Automatisierungstechnik der Leibniz
Universität Hannover, Garbsen_
_Vorstandsmitglied am HOT, Hannoversches
Zentrum für optische Technologien,
Hannover_
_Geschäftsführender Gesellschafter im
IPH, Institut für Integrierte Produktion
gGmbH, Hannover_
_Vorsitzender des wissenschaftlichen
Direktoriums im Laser Zentrum Hannover
e.V., Hannover_
Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils
folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
*Frau Prof. Dr. Michèle Morner*
- Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
DPR e.V., Mitglied des
Nominierungsausschusses
*Herr Dipl.-Ing. Volker Pape*
- Keine Mandate
*Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer*
- Keine Mandate
Die vorgenannten Vorschläge werden auf der
Grundlage der Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex abgegeben und
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das
für das Gesamtgremium beschlossene
Kompetenzprofil.
Die Kandidatur von Herrn Dipl.-Ing. Volker
Pape erfolgt gem. § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG
auf Vorschlag der Aktionärin HPC
Vermögensverwaltung GmbH, Hannover, die mehr
als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft
hält. Der Aufsichtsrat hat sich diesem
Wahlvorschlag angeschlossen. Die Empfehlung
von Ziffer 5.4.2 Satz 3 Deutscher Corporate
Governance Kodex, wonach dem Aufsichtsrat
nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des
Vorstands angehören sollen, wird im Falle
einer Wahl von Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape
eingehalten, da dem Aufsichtsrat der Viscom AG
keine weiteren ehemaligen Vorstandsmitglieder
angehören.
Von den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
qualifiziert sich Frau Prof. Dr. Michèle
Morner aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung
und Praxis als Finanzexpertin im Sinne des §
100 Abs. 5 AktG.
Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher
Corporate Governance Kodex hat sich der
Aufsichtsrat bei den zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitgliedern vergewissert, dass
sie den jeweils zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen können.
Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8
Deutscher Corporate Governance Kodex lässt der
Aufsichtsrat vorsorglich mitteilen:
- Frau Prof. Dr. Michèle Morner und die
Herren Dipl.-Ing. Volker Pape und Prof.
Dr. Ludger Overmeyer sind Mitglieder des
Aufsichtsrats der Viscom AG und stehen
damit in einer geschäftlichen Beziehung
zum Unternehmen.
- Zwischen Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape und
der Gesellschaft besteht seit dem 1. Juli
2018 ein langfristiger und zu
marktüblichen Konditionen geschlossener
Beratervertrag, der über die von Herrn
Dipl.-Ing. Volker Pape bereits Kraft
seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu erbringenden Beratungs-
und Überwachungsaufgaben hinaus geht
und daher gesondert vergütet wird. Im
Geschäftsjahr 2018 der Gesellschaft betrug
das an Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape
gezahlte Beraterhonorar insgesamt 60 TEUR
ohne Nebenleistungen. Ziel des
Beratervertrags ist es, die Erfahrungen
und Kenntnisse des Auftragnehmers nach
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 15, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der -2-
seiner langjährigen und erfolgreichen
operativen Tätigkeit für das Unternehmen
zur Wahrung der Kontinuität und zur
Unterstützung der alten und neuen
Vorstandsmitglieder weiterhin zu nutzen
und den Auftragnehmer langfristig als
Berater zu binden.
- Herr Dipl.-Ing. Volker Pape ist
Gesellschafter-Geschäftsführer der HPC
Vermögensverwaltung GmbH, Hannover. Die
HPC Vermögensverwaltung ist mit insgesamt
Stück 4.869.085 Aktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital in
Höhe von 1,00 EUR je Aktie am insgesamt
9.020.000,00 EUR betragenden Grundkapital
der Viscom AG mit Sitz in Hannover (AG
Hannover HRB 59696) entsprechend einem
Stimmrechtsanteil von rund 53,98 %
beteiligt. Zwischen der Viscom AG und der
HPC Vermögensverwaltung GmbH bestehen
Verträge betreffend Miet- und
Leasingverhältnisse sowie
Dienstleistungsverträge. Sämtliche
Verträge wurden zu aus Sicht der
Gesellschaft marktkonformen Konditionen
abgeschlossen. Auf die
Geschäftsbeziehungen mit der HPC
Vermögensverwaltung GmbH entfielen im
Geschäftsjahr 2018 der Gesellschaft
Aufwendungen in Höhe von 1.735 TEUR. Zum
Stichtag bestanden Verbindlichkeiten in
Höhe von 13 TEUR. Ein wirtschaftliches
Abhängigkeitsverhältnis besteht nicht. Die
Viscom AG und die HPC Vermögensverwaltung
GmbH stehen aufgrund der unterschiedlichen
Unternehmensgegenstände, Produkt- und
Dienstleistungsangebote darüber hinaus in
keinem relevanten Wettbewerbsverhältnis
zueinander.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
keine Umstände, die ein objektiv urteilender
Aktionär für seine Wahlentscheidung als
maßgebend ansehen würde.
Die Lebensläufe der Kandidaten mit Angaben zu
ihren jeweiligen relevanten Kenntnissen,
Fähigkeiten und Erfahrungen als auch die
Übersicht über die wesentlichen
Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat
finden Sie in der Anlage zu dieser Einladung
sowie im Internet unter
www.viscom.com/de/europe
unter der Rubrik 'Investor
Relations/Hauptversammlung'.
Die Wahl soll gemäß Ziffer 5.4.3
Deutscher Corporate Governance Kodex als
Einzelwahl durchgeführt werden.
Der Aufsichtsrat in seiner aktuellen
Zusammensetzung beabsichtigt, Frau Prof. Dr.
Michèle Morner im Falle ihrer Wahl in den
Aufsichtsrat zur Wahl als Vorsitzende des
Aufsichtsrats erneut vorzuschlagen.
*Vorlagen an die Aktionäre*
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an
liegen in den Geschäftsräumen der Viscom AG,
Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455 Hannover, folgende
Unterlagen zur Einsichtnahme der Aktionäre während der
üblichen Geschäftszeiten aus:
* die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen.
Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen
Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung
übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der
gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung
auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan
ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen
Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. Die
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen und sind im Internet unter
www.viscom.com/de/europe
unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung'
zugänglich.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat
die Gesellschaft insgesamt Stück 9.020.000 nennwertlose
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten ausgegeben.
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit
9.020.000. Es bestehen keine unterschiedlichen
Gattungen von Aktien.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 134.940 eigene Aktien. Hieraus stehen
ihr keine Stimmrechte zu.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 22 der Satzung der
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft
anmelden und die ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch
einen besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut nachweisen.
Die Anmeldung und der besondere Nachweis des
Anteilsbesitzes bedürfen jeweils der Textform (§ 126b
BGB), haben in deutscher Sprache zu erfolgen und müssen
der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse (die
_Anmeldeadresse_) spätestens bis zum *21. Mai 2019,
24.00 Uhr MESZ*, zugehen:
*Viscom AG*
*c/o Computershare Operations Center*
*80249 München*
*Telefax: +49 89 30903-74675*
*E-Mail: anmeldestelle@computershare.de*
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich
auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der
Hauptversammlung, demnach auf den *7. Mai 2019, 00.00
Uhr MESZ* (_Nachweisstichtag_), beziehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären
von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern. Eintrittskarten sind reine
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.
h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem
Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, die
Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135
AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und
etwaigen Weisungen das Formular zu verwenden, welches
die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den
ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit
der Eintrittskarte zugesendet.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag
der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung
des Nachweises per Post oder Telefax an die
Gesellschaft verwenden Aktionäre bzw.
Aktionärsvertreter bitte die folgende Adresse: Viscom
AG, HV-Vollmacht 2019, Carl-Buderus-Straße 9-15,
30455 Hannover, oder per Telefax an +49 511 94996-555.
Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die
Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung an
folgende E-Mail-Adresse zu übersenden:
HV-Vollmacht2019@viscom.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 15, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der -3-
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Wir bieten unseren Aktionären, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet haben, an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform erteilt werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. Für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann ebenfalls das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum *24. Mai 2019* (Eingang bei der Gesellschaft) an Viscom AG, HV-Vollmacht 2019, Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455 Hannover, oder per Telefax an +49 511 94996-555 bzw. per E-Mail an HV-Vollmacht2019@viscom.de zu übermitteln. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. *Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG* _Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG_ Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (entsprechend 451.000,00 EUR oder Stück 451.000 Aktien) erreichen (die _Mindestbeteiligung_), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben ferner nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten (vgl. §§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG). Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Das Verlangen ist schriftlich an die durch den Vorstand vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Ergänzungsverlangen kann auch auf einen beschlusslosen Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft spätestens bis zum *27. April 2019, 24.00 Uhr MESZ*, zugehen. Wir bitten, ein derartiges Verlangen ausschließlich an folgende Adresse zu richten: *Viscom AG* *Vorstand* *Carl-Buderus-Straße 9-15* *30455 Hannover* Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viscom.com/de/europe unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. _Gegenanträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG_ Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Etwaige Gegenanträge müssen der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder per E-Mail spätestens bis zum *13. Mai 2019, 24.00 Uhr MESZ*, mit Begründung ausschließlich unter der folgenden Adresse zugegangen sein: *Viscom AG* *Investor Relations* *Carl-Buderus-Straße 9-15* *30455 Hannover* *Telefax: +49 511 94996-555* *E-Mail: investor.relations@viscom.de* Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.viscom.com/de/europe unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. _Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG_ Aktionäre sind ferner berechtigt, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu unterbreiten. Für sie gilt die vorstehende Regelung zu Gegenanträgen von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden braucht. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht der Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort (bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Sitz) der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder bzw. des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers enthält und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht die Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt ist. _Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG_ In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Nach § 24 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung jedoch ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der Vorstand berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Absatz 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. *Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viscom.com/de/europe unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung'. *Information zum Datenschutz für Aktionäre und deren Vertreter* Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir unsere Aktionäre sowie die Aktionärsvertreter (nachfolgend jeweils auch 'Sie') über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und über ihre Datenschutzrechte im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung. Für sonstige Datenverarbeitungen durch die Viscom AG gelten die jeweils gesondert erteilten Datenschutzhinweise. *1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten* Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die: *Viscom AG* *Vorstand* *Carl-Buderus-Straße 9-15* *30455 Hannover* *Telefax: +49 511 94996-555* *E-Mail: investor.relations@viscom.de* Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt: *Viscom AG* *Herrn Thomas Krause (Datenschutzbeauftragter)* *Carl-Buderus-Straße 9-15* *30455 Hannover* *Telefax: +49 511 94996-900* *E-Mail: Datenschutz@viscom.de* *2. Gegenstand des Datenschutzes* Gegenstand des Datenschutzes sind 'personenbezogene Daten'. Dies sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (sog. betroffene Person) beziehen. Von unseren Aktionären und Aktionärsvertretern verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten - Name und Vorname - Anschrift - E-Mail-Adresse (soweit von dem Aktionär freiwillig angegeben) - Aktienanzahl (nur der Aktionäre) - Besitzart der Aktien (nur der Aktionäre) - Aktiengattung - Nummer der Eintrittskarte *3. Art und Zweck von deren Verarbeitung* Nachfolgend gewähren wir unseren Aktionären und Aktionärsvertretern einen Überblick über Art und
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 15, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
Zwecke sowie Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten durch uns.
*3.1 Vorbereitung und Durchführung des Vertrages*
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit
dies für die Durchführung des Vertrages und ggf. die
Vorbereitung eines Vertragsverhältnisses mit Ihnen
erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt
insbesondere, um den Aktionären und Aktionärsvertretern
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung
erfolgt auf Basis des Artikels 6 Absatz 1 lit. b)
DSGVO. Wir verarbeiten insofern diejenigen
personenbezogenen Daten, die für die Durchführung des
Vertrages und ggf. die Vorbereitung des
Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
*3.2 Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen*
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auch, um
gesetzliche Verpflichtungen, denen wir unterliegen,
einzuhalten. Die Verpflichtungen können sich z.B. aus
dem Aktien-, dem Handels-, dem Steuer-, dem
Geldwäsche-, oder dem Strafrecht ergeben. Die Zwecke
der Verarbeitung ergeben sich dabei aus der jeweiligen
gesetzlichen Verpflichtung; die Verarbeitung dient in
der Regel dem Zweck, staatlichen Kontroll- und
Auskunftspflichten nachzukommen. Die Datenverarbeitung
erfolgt auf Basis des Artikels 6 Absatz 1 lit. c)
DSGVO. Wenn wir aufgrund einer rechtlichen
Verpflichtung Daten erheben, verarbeiten wir dabei
diejenigen personenbezogenen Daten, die für die
Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung erforderlich
sind.
*3.3 Wahrung berechtigter Interessen*
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auch zur
Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten.
Dies ist beschränkt auf den Fall der Verarbeitung der
Daten der Aktionärsvertreter, mit denen keine direkte
Vertragsbeziehung besteht. Diese Daten verarbeiten wir
nur zur Durchführung des Vertrages mit dem Aktionär.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis des Artikels 6
Absatz 1 lit. f) DSGVO.
*3.4 Einwilligung*
Sollten Sie eine Einwilligung für bestimmte Zwecke
erteilt haben, so ergeben sich die Zwecke aus dem
jeweils abgegebenen Inhalt dieser Einwilligung. Die
Datenverarbeitung erfolgt auf Basis des Artikels 6
Absatz 1 lit. a) DSGVO. Eine Einwilligung können Sie
jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit
der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf
erfolgten Verarbeitung berührt wird.
*4. Dauer der Speicherung*
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur solange,
wie dies für die Erfüllung der oben genannten Zwecke
erforderlich ist oder - im Falle einer Einwilligung -
solange Sie die Einwilligung nicht widerrufen haben
(und keine anderweitige Rechtsgrundlage eingreift). Im
Falle eines berechtigten Widerspruchs löschen wir Ihre
personenbezogenen Daten, es sei denn, ihre
Weiterverarbeitung ist nach den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Wir löschen Ihre
personenbezogenen Daten auch dann, wenn wir hierzu aus
gesetzlichen Gründen verpflichtet sind.
*5. Weitergabe von Daten*
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nur an Dritte
(Empfänger) weiter, wenn:
- Sie nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO Ihre
ausdrückliche Einwilligung für einen oder
mehrere bestimmte Zwecke erteilt haben,
- die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f
DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich
ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass
Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse
an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
- für den Fall, dass für die Weitergabe nach
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine
gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
- dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs.
1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von
Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich
ist.
- wir die Daten unter Einhaltung von Art. 28
DSGVO im Auftrag verarbeiten lassen.
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in
sog. Drittländer oder an internationale Organisationen
findet nicht statt.
*6. Zweckänderung*
Wir weisen Sie gemäß Art. 13 Abs. 3 DSGVO auf
Folgendes hin:
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu
anderen als den oben aufgeführten Zwecken findet
grundsätzlich nicht statt. Falls wir beabsichtigen,
Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck
weiterzuverarbeiten als den, für den Ihre
personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellen wir
Ihnen vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über
diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen
Informationen gemäß Art. 13 Abs. 2 DSGVO zur
Verfügung.
*7. Betroffenenrechte*
Sie haben das Recht:
- auf *Auskunft*, also gemäß Art. 15 DSGVO
Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten
personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere
können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die
Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien
von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt
wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das
Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das
Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer
Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie
über das Bestehen einer automatisierten
Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und
ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren
Einzelheiten verlangen;
- auf *Berichtigung*, also gemäß Art. 16 DSGVO
unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder
Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen;
- auf *Löschung*, also gemäß Art. 17 DSGVO die
Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen
Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur
Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und
Information, zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses
oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- auf *Einschränkung der Verarbeitung*, also gemäß
Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die
Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die
Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren
Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr
benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch
gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
- auf *Datenportabilität*, also gemäß Art. 20
DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns
bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen
und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die
Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu
verlangen;
- auf *Widerruf*, also gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO
Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber
uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die
Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte,
für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
- auf *Beschwerde*, also gemäß Art. 77 DSGVO sich
bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel
können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres
üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder
unseres Firmensitzes wenden.
*8. Widerspruchsrecht*
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von
berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1
lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht,
gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen,
soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer
besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch
gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben
Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe
einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht
Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an
Datenschutz@viscom.de
*9. Quellen und Datenkategorien bei Dritterhebung*
Wir verarbeiten nicht nur personenbezogene Daten, die
wir direkt von Ihnen erhalten. Manche personenbezogenen
Daten erhalten wir von Dritten.
Soweit die oben genannten personenbezogenen Daten nicht
von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur
Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr
Depot führende Bank deren personenbezogenen Daten an
die Viscom AG.
*10. Weitere Hinweise*
Wir weisen Sie gemäß Art. 13 Abs. 2 lit. e) DSGVO
auf Folgendes hin:
Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist für
Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend
erforderlich.
Wir weisen Sie gemäß Art. 13 Abs. 2 lit. f) DSGVO
auf Folgendes hin:
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nicht für
die Zwecke einer automatisierten Entscheidungsfindung.
Hannover, im April 2019
*Viscom AG*
_Der Vorstand_
*Anlagen*
Lebensläufe der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
*Prof. Dr. Michèle Morner, *Deimern, Deutschland
*Persönliche Daten:*
Geburtsdatum: 22. Februar 1967
Geburtsort: Hamburg
*Ausbildung:*
Diplom in Betriebswirtschaftslehre an der
Ludwig-Maximilians-Universität München
Promotion zum Dr. rer. pol. (summa cum laude) und
Habilitation an der Katholischen Universität
Eichstätt-Ingolstadt
*Beruflicher Werdegang:*
2000 - 2003: Geschäftsführende
Gesellschafterin Ynnor Systems
GmbH
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 15, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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