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DGAP-HV: InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: InVision Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.05.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-15 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
InVision Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN: 
DE0005859698 
WKN: 585969 Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 
2019 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir 
laden Sie hiermit ein zur Ordentlichen Hauptversammlung 
der InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, am 
Dienstag, den 28. Mai 2019, 10:00 Uhr, in unserem Hause 
InVision AG 
Speditionstraße 5 
40221 Düsseldorf 
 
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen 
aus Kostengründen *keine Bewirtung* bereit stellt und 
dass *Fahrt- und Parkkosten nicht erstattet* werden 
können. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts mit dem Bericht des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 und 
   dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an stehen die vorgenannten 
   Unterlagen unter 
 
   www.ivx.com/investors/shareholder-meetings 
 
   zum Download zur Verfügung. Die vorgenannten 
   Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und den 
   Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 in 
   seiner Sitzung am 27. März 2019 gebilligt; 
   der Jahresabschluss ist damit gemäß § 
   172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 
   entfällt daher, entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im festgestellten Jahresabschluss der 
   InVision AG zum 31. Dezember 2018 
   ausgewiesenen und zur Verfügung stehenden 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.131.351,22 auf 
   neue Rechnung vorzutragen und den folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   _'Der zur Verfügung stehende Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 
   3.131.351,22 wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen.'_ 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   3.1. _'Dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
        Vorstand Peter Bollenbeck wird für 
        diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 
   3.2. _'Dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
        Vorstand Armand Zohari wird für diesen 
        Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   4.1. _'Dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
        Aufsichtsrat Dr. Thomas Hermes wird für 
        diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 
   4.2. _ 'Dem im Geschäftsjahr 2018 
        amtierenden Aufsichtsrat Matthias 
        Schroer wird für diesen Zeitraum 
        Entlastung erteilt.'_ 
   4.3. _'Dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
        Aufsichtsrat Prof. Dr. Wilhelm Mülder 
        wird für diesen Zeitraum Entlastung 
        erteilt.'_ 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   _'Die RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und 
   Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, wird 
   zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie für die prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 
   des Geschäftsjahres 2019, soweit diese 
   erfolgen sollte, bestellt."_ 
 
*Angaben gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
EUR 2.235.000,00 und ist eingeteilt in 2.235.000 auf 
den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag. Jede 
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien 
und die Stimmrechte zum Zeitpunkt der Bekanntmachung 
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
beträgt dementsprechend 2.235.000. Aus von der 
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine 
Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die 
Gesellschaft keine eigenen Aktien_._ 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung der 
InVision AG, Düsseldorf, nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 
Dienstag, den 21. Mai 2019 (24:00 Uhr), in Textform (§ 
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei 
unten genannter Adresse angemeldet haben. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat bis zum Ablauf 
des 21. Mai 2019 (24:00 Uhr) durch Vorlage eines in 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache oder 
englischer Sprache erstellten Nachweises des 
depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz zu 
Beginn des 07. Mai 2019 (00:00 Uhr; Nachweisstichtag) 
zu geschehen. 
 
Die erforderlichen Anmeldungen der Aktionäre sowie die 
Bestätigung des depotführenden Instituts müssen der 
Gesellschaft unter der von ihr benannten Stelle: 
 
*InVision AG* 
*c/o Link Market Services GmbH* 
*Landshuter Allee 10* 
*80637 München* 
*oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289* 
*oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de* 
 
bis zum Ablauf des 21. Mai 2019 (24:00 Uhr) zugehen. 
 
Die Gesellschaft wird gegen Vorlage der Anmeldung und 
des Nachweises Eintrittskarten ausstellen, die den 
Aktionären zugesandt werden. Um den rechtzeitigen 
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte 
bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. 
h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Wir weisen die Aktionäre darauf hin, dass sie ihr 
Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, insbesondere 
auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein 
Kreditinstitut, ausüben lassen können, wenn sie nicht 
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen der Textform. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
unter anderem dadurch geführt werden, dass der 
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder auch 
durch Übermittlung des Nachweises per Post, per 
Telefax oder per E-Mail an die folgende Adresse, 
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse: 
 
*InVision AG* 
*c/o Link Market Services GmbH* 
*Landshuter Allee 10* 
*80637 München* 
*oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289* 
*oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de* 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der 
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den 
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Wenn die Vollmacht weder einem Kreditinstitut oder 
einer Vereinigung von Aktionären oder einem anderen, 
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG 
in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten, 
Vollmachtnehmer erteilt wird, ist die Vollmacht 
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu erteilen. 
Hierfür kann das Formular zur Vollmachtserteilung 

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April 15, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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