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DGAP-News: EYEMAXX Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
EYEMAXX Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2019 in
München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-15 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
EYEMAXX Real Estate AG Aschaffenburg ISIN DE000A0V9L94 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 03. Juni 2019, um 13.00 Uhr, im
Münchner Künstlerhaus der Münchner Künstlerhaus-Stiftung, Lenbachplatz 8, 80333
München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EYEMAXX Real Estate AG zum
31. Oktober 2018 und des gebilligten Jahresabschlusses zum 31. Oktober 2018
sowie der Lageberichte für die EYEMAXX Real Estate AG und den EYEMAXX-Konzern
(einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und
315a Abs. 1 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der EYEMAXX Real Estate
AG für das Geschäftsjahr 2017/2018
Die genannten Unterlagen sind auf unserer Website unter
http://eyemaxx.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptver
sammlung-2019
zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der
EYEMAXX Real Estate AG, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg, zur
Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf Verlangen auch
unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift zugesandt. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine
Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses
durch die Hauptversammlung entfallen somit.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des am 31. Oktober
2018 endenden Geschäftsjahres in Höhe von EUR 4.972.703,59 wie folgt zu
verwenden:
a) Zahlung einer Dividende von EUR 0,20 je
dividendenberechtigter Stückaktie: EUR
1.069.261,00
b) Vortrag des verbleibenden Gewinns auf
neue Rechnung: EUR 3.903.442,59
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die
Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, d.h. am
06. Juni 2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom
01. November 2017 bis zum 31. Oktober 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017/2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr vom 01. November 2017 bis zum 31. Oktober 2018 Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma der
Gesellschaft)*
Die derzeitige Firmierung "EYEMAXX Real Estate AG" weist eine unterschiedliche
Groß- und Kleinschreibung auf. Die Firma der Gesellschaft soll künftig
einheitlich geschrieben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt
neu zu fassen:
"1. Die Firma der Gesellschaft lautet:
Eyemaxx Real Estate AG."
6. *Beschlussfasssung über die Bestellung des Abschluss- und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01. November 2018 bis zum
31. Oktober 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
Niederlassung Bonn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr vom 01. November 2018 bis zum 31. Oktober 2019 zu wählen.
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §
21 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes anmelden. Der Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut zu erbringen. Er hat sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Versammlung, das ist der Beginn des 13. Mai 2019 (0.00 Uhr), zu beziehen
("Nachweisstichtag"). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai 2019 (24.00 Uhr) unter der
folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
EYEMAXX Real Estate AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den
Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder
partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für
die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt
für Aktien, die nach dem Nachweisstichtag erworben werden. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie
sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein
Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine
Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende
Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu
bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus und haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung
von Weisungen der Textform. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche
oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme
enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im
Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Gegen- oder
Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten sowie
das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Es
steht auch unter
http://eyemaxx.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptversammlu
ng-2019
zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle
vorweist. Ferner können der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten und
das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
EYEMAXX Real Estate AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: eyemaxx@better-orange.de
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft
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April 15, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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