Anzeige
Mehr »
Login
Sonntag, 05.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 685 internationalen Medien
InnoCan Pharma: Multi-Milliarden-Wert in diesem Pennystock?!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
298 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: EYEMAXX Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: EYEMAXX Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
EYEMAXX Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2019 in 
München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-15 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
EYEMAXX Real Estate AG Aschaffenburg ISIN DE000A0V9L94 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 03. Juni 2019, um 13.00 Uhr, im 
Münchner Künstlerhaus der Münchner Künstlerhaus-Stiftung, Lenbachplatz 8, 80333 
München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung: 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EYEMAXX Real Estate AG zum 
   31. Oktober 2018 und des gebilligten Jahresabschlusses zum 31. Oktober 2018 
   sowie der Lageberichte für die EYEMAXX Real Estate AG und den EYEMAXX-Konzern 
   (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 
   315a Abs. 1 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der EYEMAXX Real Estate 
   AG für das Geschäftsjahr 2017/2018 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf unserer Website unter 
 
   http://eyemaxx.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptver 
   sammlung-2019 
 
   zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der 
   EYEMAXX Real Estate AG, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg, zur 
   Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf Verlangen auch 
   unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift zugesandt. Ferner werden die 
   Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 
   keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat 
   den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernabschlusses 
   durch die Hauptversammlung entfallen somit. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des am 31. Oktober 
   2018 endenden Geschäftsjahres in Höhe von EUR 4.972.703,59 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   a) Zahlung einer Dividende von EUR 0,20 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 
      1.069.261,00 
   b) Vortrag des verbleibenden Gewinns auf 
      neue Rechnung: EUR 3.903.442,59 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ist der Anspruch auf die 
   Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, d.h. am 
   06. Juni 2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 
   01. November 2017 bis zum 31. Oktober 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr vom 01. November 2017 bis zum 31. Oktober 2018 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma der 
   Gesellschaft)* 
 
   Die derzeitige Firmierung "EYEMAXX Real Estate AG" weist eine unterschiedliche 
   Groß- und Kleinschreibung auf. Die Firma der Gesellschaft soll künftig 
   einheitlich geschrieben werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 1 Abs. 1 der Satzung wie folgt 
   neu zu fassen: 
 
   "1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 
 
       Eyemaxx Real Estate AG." 
6. *Beschlussfasssung über die Bestellung des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01. November 2018 bis zum 
   31. Oktober 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, 
   Niederlassung Bonn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr vom 01. November 2018 bis zum 31. Oktober 2019 zu wählen. 
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 
21 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes anmelden. Der Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
das depotführende Institut zu erbringen. Er hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Versammlung, das ist der Beginn des 13. Mai 2019 (0.00 Uhr), zu beziehen 
("Nachweisstichtag"). Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der 
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai 2019 (24.00 Uhr) unter der 
folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
EYEMAXX Real Estate AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den 
Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für 
die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 
für Aktien, die nach dem Nachweisstichtag erworben werden. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind 
für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie 
sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der 
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Stimmrechtsvertretung 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein 
Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende 
Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten 
Weisungen aus und haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung 
von Weisungen der Textform. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche 
oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme 
enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im 
Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Gegen- oder 
Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten sowie 
das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Es 
steht auch unter 
 
http://eyemaxx.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptversammlu 
ng-2019 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der 
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle 
vorweist. Ferner können der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten und 
das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auf einem der folgenden Wege übermittelt werden: 
 
EYEMAXX Real Estate AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
E-Mail: eyemaxx@better-orange.de 
 
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 15, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

Kupfer - Jetzt! So gelingt der Einstieg in den Rohstoff-Trend!
In diesem kostenfreien Report schaut sich Carsten Stork den Kupfer-Trend im Detail an und gibt konkrete Produkte zum Einstieg an die Hand.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.