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DGAP-News: MAN SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-15 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. MAN SE München International Securities Identification Numbers (ISIN): Stammaktien DE0005937007 Vorzugsaktien ohne DE0005937031 Stimmrecht Einladung zur 139. ordentlichen Hauptversammlung der Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft am Mittwoch, dem 22. Mai 2019, um 10.00 Uhr in München Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die Vorschläge der Verwaltung zur Beschlussfassung sind im Bundesanzeiger vom 15. April 2019 wie folgt veröffentlicht: Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, dem 22. Mai 2019, um 10.00 Uhr, im MAN Truck Forum der MAN Truck & Bus SE, Dachauer Straße 570, 80995 München, stattfindenden 139. ordentlichen Hauptversammlung der MAN SE ein. *Tagesordnung* und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 139. ordentliche Hauptversammlung der MAN SE am Mittwoch, dem 22. Mai 2019: 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie des für die MAN SE und den MAN Konzern zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate-Governance-Berichts* Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht, den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB und den Bericht nach § 289 Abs. 4 HGB. Die Unterlagen sind im Internet unter www.corporate.man.eu/hauptversammlung zugänglich. Zudem werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am 19. Februar 2019 gebilligt hat. 2. *Entlastung des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 3. *Entlastung des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat* Herr Matthias Gründler legte mit Wirkung zum 17. Mai 2018 sein Mandat als Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der MAN SE nieder. Gemäß § 104 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Ziff. 2 AktG bestellte das Amtsgericht München mit Beschluss vom 5. November 2018 Frau Annette Danielski ergänzend und mit sofortiger Wirkung als Anteilseignervertreterin zum Mitglied des Aufsichtsrats der MAN SE. Diese ergänzende gerichtliche Bestellung wird nun durch die Wahl eines Vertreters der Anteilseigner zum Mitglied im Aufsichtsrat der MAN SE ersetzt. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, § 15.1 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der MAN SE vom 18. Februar 2009 sowie § 7 Abs. (1) der Satzung der MAN SE aus 16 Mitgliedern zusammen, und zwar aus acht Anteilseigner- und acht Arbeitnehmervertretern. Die acht Anteilseignervertreter sind gemäß § 7 Abs. (3) Satz 1 der Satzung der MAN SE von der Hauptversammlung zu wählen. Die acht Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden gemäß § 7 Abs. (3) Satz 2 der Satzung der MAN SE nach den Bestimmungen der nach dem SE-Beteiligungsgesetz geschlossenen Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE vom 18. Februar 2009 in den Aufsichtsrat berufen. Gemäß § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz muss sich der Aufsichtsrat bei einer börsennotierten SE, deren Aufsichtsrat aus derselben Anzahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besteht, aus mindestens 30 Prozent Frauen und mindestens 30 Prozent Männern zusammensetzen. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung widersprochen. Folglich ist der Aufsichtsrat sowohl auf Anteilseignerseite als auch auf Arbeitnehmerseite jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen. Der nachfolgende Beschlussvorschlag genügt somit dem Mindestanteilsgebot des § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz. Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats, den Zielen, die sich der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung gegeben hat, und dem Diversitätskonzept des Aufsichtsrats. Dementsprechend schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, Frau Annette Danielski Leinfelden-Echterdingen geb. 10. Mai 1965 in Witzenhausen Leiterin Group Finance der TRATON SE Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: MAN Truck & Bus SE Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Keine für die restliche Amtszeit der in der Hauptversammlung der MAN SE am 15. Juni 2016 für fünf Jahre, das Jahr gerechnet vom Ende einer ordentlichen Hauptversammlung bis zum Ende der nächsten, gewählten Anteilseignervertreter zum Mitglied des Aufsichtsrats der MAN SE zu wählen. Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagene Aufsichtsratskandidatin sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 5. *Zustimmung zum Vergleich zwischen der Allianz Global Corporate & Specialty AG, der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, der AIG Europe Ltd., der HDI Global SE, der CNA Insurance Company Limited, der Chubb European Group PLC und der MAN SE vom 27. August/6. September/9. November 2018* Die MAN SE war vom 31.12.2008, 12:00 Uhr mittags, bis 31.12.2009, 12:00 Uhr mittags, Versicherungsnehmerin einer 'D&O-Versicherung', die aus einem Grundvertrag über EUR 25.000.000,00 sowie zwei Exzedentenverträgen über EUR 35.000.000,00 und EUR 90.000.000,00 bestand. Durch den Deckungsvergleich zum Compliance-Fall ISAR wurden die gesamte Deckungsstrecke des Grundvertrags sowie EUR 17.500.000,00 aus der Deckungsstrecke des ersten Exzedentenvertrags verbraucht, so dass noch eine Deckungsstrecke von insgesamt EUR 107.500.000,00 zur Verfügung steht. Die MAN SE hat am 27. August/6. September/9. November 2018 mit der Allianz Global Corporate & Specialty AG als führendem Versicherer des ersten Exzedentenvertrages und der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland als führendem Versicherer des zweiten Exzedentenvertrags eine einvernehmliche Regelung über haftungs- und deckungsrechtliche Ansprüche in Bezug auf den Komplex Ferrostaal/IPIC (siehe den nachstehenden, gemeinsamen Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 5 der Tagesordnung) für die Versicherungsperiode vom 31. Dezember 2008, 12:00 Uhr mittags, bis 31. Dezember 2009, 12:00 Uhr mittags, getroffen ('D&O-Vergleich Ferrostaal/IPIC'). Der D&O-Vergleich Ferrostaal/IPIC sieht vor, dass die Allianz Global Corporate & Specialty AG, die Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, die AIG Europe Ltd., die HDI Global SE, die CNA Insurance Company Limited und die Chubb European Group PLC als die am ersten und/oder zweiten Exzedentenvertrag beteiligten D&O-Versicherer an die MAN SE zur Regulierung von etwaig entstandenen Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Komplex Ferrostaal/IPIC als Teilschuldner eine Zahlung in Höhe von insgesamt EUR 19.493.750,00 leisten. Der vollständige Wortlaut des D&O-Vergleichs Ferrostaal/IPIC ist in Anlage 1 zu dieser Einladung wiedergegeben. Anlage 1 ist Bestandteil dieser Einladung. Der D&O-Vergleich Ferrostaal/IPIC bedarf hinsichtlich des darin enthaltenen Verzichts auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen (frühere) Vorstandsmitglieder zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der MAN SE. Nähere Erläuterungen zum D&O-Vergleich Ferrostaal/IPIC finden sich in dem gemeinsamen Bericht von Aufsichtsrat und Vorstand zum Tagesordnungspunkt 5, der als Bestandteil dieser Einladung im Anschluss an die Tagesordnungspunkte aufgeführt und von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite www.corporate.man.eu/hauptversammlung zugänglich ist. Alle zu veröffentlichenden Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
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April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)