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DGAP-HV: MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: MAN SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in 
München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-15 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
MAN SE München 
 
 International Securities Identification 
 Numbers (ISIN): 
 Stammaktien             DE0005937007 
 Vorzugsaktien ohne      DE0005937031 
 Stimmrecht 
 
Einladung zur 139. ordentlichen Hauptversammlung der 
Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre 
unserer Gesellschaft am Mittwoch, dem 22. Mai 2019, um 
10.00 Uhr in München 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung 
und die Vorschläge der Verwaltung zur Beschlussfassung 
sind im Bundesanzeiger vom 15. April 2019 wie folgt 
veröffentlicht: 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, dem 22. Mai 
2019, um 10.00 Uhr, im MAN Truck Forum der MAN Truck & 
Bus SE, Dachauer Straße 570, 80995 München, 
stattfindenden 139. ordentlichen Hauptversammlung der 
MAN SE ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 139. 
ordentliche Hauptversammlung der MAN SE am Mittwoch, 
dem 22. Mai 2019: 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der MAN SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie 
   des für die MAN SE und den MAN Konzern 
   zusammengefassten Lageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2018 einschließlich des 
   Berichts des Aufsichtsrats und des 
   Corporate-Governance-Berichts* 
 
   Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen enthalten auch den 
   Vergütungsbericht, den erläuternden Bericht zu 
   den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 
   HGB und den Bericht nach § 289 Abs. 4 HGB. Die 
   Unterlagen sind im Internet unter 
 
   www.corporate.man.eu/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Zudem werden diese Unterlagen in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Zu dem Tagesordnungspunkt 1 
   ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahres- und Konzernabschluss gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen am 19. Februar 2019 
   gebilligt hat. 
2. *Entlastung des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
3. *Entlastung des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
4. *Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Matthias Gründler legte mit Wirkung zum 
   17. Mai 2018 sein Mandat als Vertreter der 
   Anteilseigner im Aufsichtsrat der MAN SE 
   nieder. Gemäß § 104 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 
   Ziff. 2 AktG bestellte das Amtsgericht München 
   mit Beschluss vom 5. November 2018 Frau 
   Annette Danielski ergänzend und mit sofortiger 
   Wirkung als Anteilseignervertreterin zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats der MAN SE. Diese 
   ergänzende gerichtliche Bestellung wird nun 
   durch die Wahl eines Vertreters der 
   Anteilseigner zum Mitglied im Aufsichtsrat der 
   MAN SE ersetzt. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 
   Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über 
   das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), 
   § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 
   SE-Beteiligungsgesetz, § 15.1 der Vereinbarung 
   über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der 
   MAN SE vom 18. Februar 2009 sowie § 7 Abs. (1) 
   der Satzung der MAN SE aus 16 Mitgliedern 
   zusammen, und zwar aus acht Anteilseigner- und 
   acht Arbeitnehmervertretern. Die acht 
   Anteilseignervertreter sind gemäß § 7 
   Abs. (3) Satz 1 der Satzung der MAN SE von der 
   Hauptversammlung zu wählen. Die acht 
   Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden 
   gemäß § 7 Abs. (3) Satz 2 der Satzung der 
   MAN SE nach den Bestimmungen der nach dem 
   SE-Beteiligungsgesetz geschlossenen 
   Vereinbarung über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer in der SE vom 18. Februar 2009 in 
   den Aufsichtsrat berufen. 
 
   Gemäß § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz 
   muss sich der Aufsichtsrat bei einer 
   börsennotierten SE, deren Aufsichtsrat aus 
   derselben Anzahl von Anteilseigner- und 
   Arbeitnehmervertretern besteht, aus mindestens 
   30 Prozent Frauen und mindestens 30 Prozent 
   Männern zusammensetzen. Die 
   Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben 
   gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der 
   Gesamterfüllung widersprochen. Folglich ist 
   der Aufsichtsrat sowohl auf Anteilseignerseite 
   als auch auf Arbeitnehmerseite jeweils mit 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männern zu besetzen. Der nachfolgende 
   Beschlussvorschlag genügt somit dem 
   Mindestanteilsgebot des § 17 Abs. 2 
   SE-Ausführungsgesetz. 
 
   Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit dem 
   Kompetenzprofil des Aufsichtsrats, den Zielen, 
   die sich der Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung gegeben hat, und dem 
   Diversitätskonzept des Aufsichtsrats. 
 
   Dementsprechend schlägt der Aufsichtsrat auf 
   Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, 
 
    Frau Annette Danielski 
    Leinfelden-Echterdingen 
    geb. 10. Mai 1965 in Witzenhausen 
    Leiterin Group Finance der TRATON SE 
    Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
    inländischen Aufsichtsräten: 
    MAN Truck & Bus SE 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
    Keine 
 
   für die restliche Amtszeit der in der 
   Hauptversammlung der MAN SE am 15. Juni 2016 
   für fünf Jahre, das Jahr gerechnet vom Ende 
   einer ordentlichen Hauptversammlung bis zum 
   Ende der nächsten, gewählten 
   Anteilseignervertreter zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats der MAN SE zu wählen. 
 
   Weitere Angaben über die zur Wahl 
   vorgeschlagene Aufsichtsratskandidatin sind im 
   Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 
5. *Zustimmung zum Vergleich zwischen der Allianz 
   Global Corporate & Specialty AG, der Zurich 
   Insurance plc Niederlassung für Deutschland, 
   der AIG Europe Ltd., der HDI Global SE, der 
   CNA Insurance Company Limited, der Chubb 
   European Group PLC und der MAN SE vom 27. 
   August/6. September/9. November 2018* 
 
   Die MAN SE war vom 31.12.2008, 12:00 Uhr 
   mittags, bis 31.12.2009, 12:00 Uhr mittags, 
   Versicherungsnehmerin einer 
   'D&O-Versicherung', die aus einem Grundvertrag 
   über EUR 25.000.000,00 sowie zwei 
   Exzedentenverträgen über EUR 35.000.000,00 und 
   EUR 90.000.000,00 bestand. Durch den 
   Deckungsvergleich zum Compliance-Fall ISAR 
   wurden die gesamte Deckungsstrecke des 
   Grundvertrags sowie EUR 17.500.000,00 aus der 
   Deckungsstrecke des ersten Exzedentenvertrags 
   verbraucht, so dass noch eine Deckungsstrecke 
   von insgesamt EUR 107.500.000,00 zur Verfügung 
   steht. 
 
   Die MAN SE hat am 27. August/6. September/9. 
   November 2018 mit der Allianz Global Corporate 
   & Specialty AG als führendem Versicherer des 
   ersten Exzedentenvertrages und der Zurich 
   Insurance plc Niederlassung für Deutschland 
   als führendem Versicherer des zweiten 
   Exzedentenvertrags eine einvernehmliche 
   Regelung über haftungs- und deckungsrechtliche 
   Ansprüche in Bezug auf den Komplex 
   Ferrostaal/IPIC (siehe den nachstehenden, 
   gemeinsamen Bericht von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu Punkt 5 der Tagesordnung) für 
   die Versicherungsperiode vom 31. Dezember 
   2008, 12:00 Uhr mittags, bis 31. Dezember 
   2009, 12:00 Uhr mittags, getroffen 
   ('D&O-Vergleich Ferrostaal/IPIC'). 
 
   Der D&O-Vergleich Ferrostaal/IPIC sieht vor, 
   dass die Allianz Global Corporate & Specialty 
   AG, die Zurich Insurance plc Niederlassung für 
   Deutschland, die AIG Europe Ltd., die HDI 
   Global SE, die CNA Insurance Company Limited 
   und die Chubb European Group PLC als die am 
   ersten und/oder zweiten Exzedentenvertrag 
   beteiligten D&O-Versicherer an die MAN SE zur 
   Regulierung von etwaig entstandenen Schäden 
   aus oder im Zusammenhang mit dem Komplex 
   Ferrostaal/IPIC als Teilschuldner eine Zahlung 
   in Höhe von insgesamt EUR 19.493.750,00 
   leisten. 
 
   Der vollständige Wortlaut des D&O-Vergleichs 
   Ferrostaal/IPIC ist in Anlage 1 zu dieser 
   Einladung wiedergegeben. Anlage 1 ist 
   Bestandteil dieser Einladung. 
 
   Der D&O-Vergleich Ferrostaal/IPIC bedarf 
   hinsichtlich des darin enthaltenen Verzichts 
   auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen 
   (frühere) Vorstandsmitglieder zu seiner 
   Wirksamkeit der Zustimmung der 
   Hauptversammlung der MAN SE. Nähere 
   Erläuterungen zum D&O-Vergleich 
   Ferrostaal/IPIC finden sich in dem gemeinsamen 
   Bericht von Aufsichtsrat und Vorstand zum 
   Tagesordnungspunkt 5, der als Bestandteil 
   dieser Einladung im Anschluss an die 
   Tagesordnungspunkte aufgeführt und von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite 
 
   www.corporate.man.eu/hauptversammlung 
 
   zugänglich ist. Alle zu veröffentlichenden 
   Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
   zugänglich gemacht. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 

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April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

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