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DGAP-News: MAN SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2019 in
München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-15 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MAN SE München
International Securities Identification
Numbers (ISIN):
Stammaktien DE0005937007
Vorzugsaktien ohne DE0005937031
Stimmrecht
Einladung zur 139. ordentlichen Hauptversammlung der
Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre
unserer Gesellschaft am Mittwoch, dem 22. Mai 2019, um
10.00 Uhr in München
Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung
und die Vorschläge der Verwaltung zur Beschlussfassung
sind im Bundesanzeiger vom 15. April 2019 wie folgt
veröffentlicht:
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, dem 22. Mai
2019, um 10.00 Uhr, im MAN Truck Forum der MAN Truck &
Bus SE, Dachauer Straße 570, 80995 München,
stattfindenden 139. ordentlichen Hauptversammlung der
MAN SE ein.
*Tagesordnung*
und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 139.
ordentliche Hauptversammlung der MAN SE am Mittwoch,
dem 22. Mai 2019:
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der MAN SE und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie
des für die MAN SE und den MAN Konzern
zusammengefassten Lageberichts für das
Geschäftsjahr 2018 einschließlich des
Berichts des Aufsichtsrats und des
Corporate-Governance-Berichts*
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen enthalten auch den
Vergütungsbericht, den erläuternden Bericht zu
den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1
HGB und den Bericht nach § 289 Abs. 4 HGB. Die
Unterlagen sind im Internet unter
www.corporate.man.eu/hauptversammlung
zugänglich. Zudem werden diese Unterlagen in
der Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden. Zu dem Tagesordnungspunkt 1
ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahres- und Konzernabschluss gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen am 19. Februar 2019
gebilligt hat.
2. *Entlastung des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu
erteilen.
3. *Entlastung des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
4. *Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat*
Herr Matthias Gründler legte mit Wirkung zum
17. Mai 2018 sein Mandat als Vertreter der
Anteilseigner im Aufsichtsrat der MAN SE
nieder. Gemäß § 104 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3
Ziff. 2 AktG bestellte das Amtsgericht München
mit Beschluss vom 5. November 2018 Frau
Annette Danielski ergänzend und mit sofortiger
Wirkung als Anteilseignervertreterin zum
Mitglied des Aufsichtsrats der MAN SE. Diese
ergänzende gerichtliche Bestellung wird nun
durch die Wahl eines Vertreters der
Anteilseigner zum Mitglied im Aufsichtsrat der
MAN SE ersetzt.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40
Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE),
§ 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3
SE-Beteiligungsgesetz, § 15.1 der Vereinbarung
über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der
MAN SE vom 18. Februar 2009 sowie § 7 Abs. (1)
der Satzung der MAN SE aus 16 Mitgliedern
zusammen, und zwar aus acht Anteilseigner- und
acht Arbeitnehmervertretern. Die acht
Anteilseignervertreter sind gemäß § 7
Abs. (3) Satz 1 der Satzung der MAN SE von der
Hauptversammlung zu wählen. Die acht
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden
gemäß § 7 Abs. (3) Satz 2 der Satzung der
MAN SE nach den Bestimmungen der nach dem
SE-Beteiligungsgesetz geschlossenen
Vereinbarung über die Beteiligung der
Arbeitnehmer in der SE vom 18. Februar 2009 in
den Aufsichtsrat berufen.
Gemäß § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz
muss sich der Aufsichtsrat bei einer
börsennotierten SE, deren Aufsichtsrat aus
derselben Anzahl von Anteilseigner- und
Arbeitnehmervertretern besteht, aus mindestens
30 Prozent Frauen und mindestens 30 Prozent
Männern zusammensetzen. Die
Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben
gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der
Gesamterfüllung widersprochen. Folglich ist
der Aufsichtsrat sowohl auf Anteilseignerseite
als auch auf Arbeitnehmerseite jeweils mit
mindestens zwei Frauen und mindestens zwei
Männern zu besetzen. Der nachfolgende
Beschlussvorschlag genügt somit dem
Mindestanteilsgebot des § 17 Abs. 2
SE-Ausführungsgesetz.
Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit dem
Kompetenzprofil des Aufsichtsrats, den Zielen,
die sich der Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung gegeben hat, und dem
Diversitätskonzept des Aufsichtsrats.
Dementsprechend schlägt der Aufsichtsrat auf
Empfehlung des Nominierungsausschusses vor,
Frau Annette Danielski
Leinfelden-Echterdingen
geb. 10. Mai 1965 in Witzenhausen
Leiterin Group Finance der TRATON SE
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten:
MAN Truck & Bus SE
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Keine
für die restliche Amtszeit der in der
Hauptversammlung der MAN SE am 15. Juni 2016
für fünf Jahre, das Jahr gerechnet vom Ende
einer ordentlichen Hauptversammlung bis zum
Ende der nächsten, gewählten
Anteilseignervertreter zum Mitglied des
Aufsichtsrats der MAN SE zu wählen.
Weitere Angaben über die zur Wahl
vorgeschlagene Aufsichtsratskandidatin sind im
Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
5. *Zustimmung zum Vergleich zwischen der Allianz
Global Corporate & Specialty AG, der Zurich
Insurance plc Niederlassung für Deutschland,
der AIG Europe Ltd., der HDI Global SE, der
CNA Insurance Company Limited, der Chubb
European Group PLC und der MAN SE vom 27.
August/6. September/9. November 2018*
Die MAN SE war vom 31.12.2008, 12:00 Uhr
mittags, bis 31.12.2009, 12:00 Uhr mittags,
Versicherungsnehmerin einer
'D&O-Versicherung', die aus einem Grundvertrag
über EUR 25.000.000,00 sowie zwei
Exzedentenverträgen über EUR 35.000.000,00 und
EUR 90.000.000,00 bestand. Durch den
Deckungsvergleich zum Compliance-Fall ISAR
wurden die gesamte Deckungsstrecke des
Grundvertrags sowie EUR 17.500.000,00 aus der
Deckungsstrecke des ersten Exzedentenvertrags
verbraucht, so dass noch eine Deckungsstrecke
von insgesamt EUR 107.500.000,00 zur Verfügung
steht.
Die MAN SE hat am 27. August/6. September/9.
November 2018 mit der Allianz Global Corporate
& Specialty AG als führendem Versicherer des
ersten Exzedentenvertrages und der Zurich
Insurance plc Niederlassung für Deutschland
als führendem Versicherer des zweiten
Exzedentenvertrags eine einvernehmliche
Regelung über haftungs- und deckungsrechtliche
Ansprüche in Bezug auf den Komplex
Ferrostaal/IPIC (siehe den nachstehenden,
gemeinsamen Bericht von Vorstand und
Aufsichtsrat zu Punkt 5 der Tagesordnung) für
die Versicherungsperiode vom 31. Dezember
2008, 12:00 Uhr mittags, bis 31. Dezember
2009, 12:00 Uhr mittags, getroffen
('D&O-Vergleich Ferrostaal/IPIC').
Der D&O-Vergleich Ferrostaal/IPIC sieht vor,
dass die Allianz Global Corporate & Specialty
AG, die Zurich Insurance plc Niederlassung für
Deutschland, die AIG Europe Ltd., die HDI
Global SE, die CNA Insurance Company Limited
und die Chubb European Group PLC als die am
ersten und/oder zweiten Exzedentenvertrag
beteiligten D&O-Versicherer an die MAN SE zur
Regulierung von etwaig entstandenen Schäden
aus oder im Zusammenhang mit dem Komplex
Ferrostaal/IPIC als Teilschuldner eine Zahlung
in Höhe von insgesamt EUR 19.493.750,00
leisten.
Der vollständige Wortlaut des D&O-Vergleichs
Ferrostaal/IPIC ist in Anlage 1 zu dieser
Einladung wiedergegeben. Anlage 1 ist
Bestandteil dieser Einladung.
Der D&O-Vergleich Ferrostaal/IPIC bedarf
hinsichtlich des darin enthaltenen Verzichts
auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen
(frühere) Vorstandsmitglieder zu seiner
Wirksamkeit der Zustimmung der
Hauptversammlung der MAN SE. Nähere
Erläuterungen zum D&O-Vergleich
Ferrostaal/IPIC finden sich in dem gemeinsamen
Bericht von Aufsichtsrat und Vorstand zum
Tagesordnungspunkt 5, der als Bestandteil
dieser Einladung im Anschluss an die
Tagesordnungspunkte aufgeführt und von der
Einberufung der Hauptversammlung an über die
Internetseite
www.corporate.man.eu/hauptversammlung
zugänglich ist. Alle zu veröffentlichenden
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
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April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
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