DJ DGAP-HV: DFV Deutsche Familienversicherung AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.04.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: DFV Deutsche Familienversicherung AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
DFV Deutsche Familienversicherung AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.04.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-15 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
DFV Deutsche Familienversicherung AG Frankfurt am Main ISIN:
DE000A2NBVD5
WKN: A2NBVD Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Wir
laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung
der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, ein,
die am Donnerstag, den 23. Mai 2019, um 10:00 Uhr,
im Instituto Cervantes, Staufenstraße 1, 60323 Frankfurt am
Main, stattfindet.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der DFV Deutsche Familienversicherung AG und
des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils
zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts der
DFV Deutsche Familienversicherung AG und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 sowie des
Berichts des Aufsichtsrats*
Die vorstehend genannten Unterlagen werden vom
Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in
den Geschäftsräumen der DFV Deutsche
Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323
Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der
Aktionäre ausliegen und auch im Internet unter
www.deutsche-familienversicherung.de
im Bereich 'IR' unter der Rubrik
'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Sie
werden auch in der Hauptversammlung selbst zur
Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt. Damit ist
der Jahresabschluss nach § 172 AktG
festgestellt. Die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind
der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es
einer Beschlussfassung der Hauptversammlung
bedarf.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Über die Entlastung der im Geschäftsjahr
2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands soll
im Wege der Einzelentlastung abgestimmt
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Herrn Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender)
für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen,
b) Herrn Georg Jüngling für seine Amtszeit
im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen,
c) Herrn Michael Morgenstern für seine
Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung
zu erteilen,
d) Herrn Stephan Schinnenburg für seine
Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung
zu erteilen und
e) Herrn Marcus Wollny für seine Amtszeit im
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Über die Entlastung der im Geschäftsjahr
2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
soll ebenfalls im Wege der Einzelentlastung
abgestimmt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) für
seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen,
b) Georg Glatzel für seine Amtszeit im
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen,
c) Luca Pesarini für seine Amtszeit im
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen
und
d) Herbert Pfennig für seine Amtszeit im
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds*
Gemäß §§ 95 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft besteht der
Aufsichtsrat der Gesellschaft aus fünf
Mitgliedern. Aktuell sind nur vier
Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Die
Aufsichtsratsmitglieder werden nach §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 2 der
Satzung der Gesellschaft ohne Bindung an
Wahlvorschläge von der Hauptversammlung
gewählt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Ulrich Gauß,
Dipl.-Mathematiker und
Vorstandsvorsitzender der VPV Allgemeine
Versicherungs-AG, der VPV
Lebensversicherungs-AG und der Vereinigte
Postversicherung VVaG,
wohnhaft in Weil der Stadt,
für die Zeit bis zur Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2022
beschließt, in den Aufsichtsrat zu
wählen.
Der zur Wahl vorgeschlagene Kandidat ist bei
den nachfolgend unter (i) aufgeführten
Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter
(ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied
eines vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremiums eines
Wirtschaftsunternehmens:
(i) Vorsitzender des Aufsichtsrats der
Vereinigte Post. Die Makler-AG, Köln
(ii) keine
Der vorgeschlagene Kandidat ist
Vorstandsvorsitzender der VPV
Lebensversicherungs-AG, die mehr als 15 % der
stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft
hält. Daneben steht der vorgeschlagene
Kandidat nach Einschätzung des Aufsichtsrats
in keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder
deren Konzernunternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass
der vorgeschlagene Kandidat den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
In Abschnitt II dieser Einladung ('Angaben
über den unter Tagesordnungspunkt 4 zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten') ist
zu diesem Wahlvorschlag ein aktueller
Lebenslauf abgedruckt, der über relevante
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen des
vorgeschlagenen Kandidaten Auskunft gibt.
5. *Beschlussfassung über die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr
2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Aufsichtsratsvergütung gemäß § 15 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft für das Jahr 2019
auf EUR 30.000,00 je Aufsichtsratsmitglied und
auf EUR 60.000,00 für den
Aufsichtsratsvorsitzenden jeweils zuzüglich
Umsatzsteuer, soweit sie tatsächlich anfällt,
und zuzüglich der Erstattung tatsächlich im
Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit
anfallender Reisekosten festzulegen.
*II. Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 4 zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten*
*Lebenslauf*
*Dr. Ulrich Gauß *
wohnhaft in geboren am 1. Januar 1963
in Konstanz
71263 Weil der Stadt verheiratet
Studium
10/1982 - 03/1988 Studium der Mathematik mit
Nebenfach Physik an der
Universität zu Köln
04/1988 - 11/1990 Promotionsstudium der
Mathematik an der Universität
zu Köln
Beruflicher Werdegang
*01/1991 *Mitarbeiter der Allianz Lebensversicherungs-AG
- in Stuttgart *
06/2007
*
01/1991 Referent im Rechnungswesen, Referat
- Versicherungstechnische Projektionen
03/1998
04/1998 Referent im Finanzcontrolling, Referat Asset
- Liability Management
10/2001
11/2001 Leiter Asset Liability Management im
- Fachbereich Finanzcontrolling
06/2007
*07/2007 *Bereichsleiter Mathematik/Produktentwicklung
- der VPV Versicherungen in Stuttgart und
12/2014 Verantwortlicher Aktuar der Vereinigten
* Postversicherung VVaG, VPV
Lebensversicherungs-AG und VPV Allgemeine
Versicherungs-AG *
*Seit *Mitglied des Aufsichtsrats der Vereinigte
07/2010 Post. Die Makler AG*
*
*Seit *Mitglied der Vorstände der VPV Versicherungen*
01/2015
*
*Seit *Vorstandsvorsitzender der VPV Versicherungen *
01/2017
*
Bereiche:
Aktuariat und Produktentwicklung Leben
Tarifentwicklung Komposit
Kapitalanlagemanagement
Aufgaben:
Unternehmensstrategie/Unternehmenskommunikation
Unternehmenssteuerung (inkl.
Ergebnisverantwortung Versicherungstechnik
Nicht-Leben)
Digitalisierung
*III. Weitere Angaben und Hinweise*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR
26.523.240,00 und ist eingeteilt in 13.261.620
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,00
je Aktie. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen
Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte somit auf
13.261.620.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung unserer
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet und ihren
Aktienbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des
Aktienbesitzes ist durch Vorlage eines besonderen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: DFV Deutsche Familienversicherung AG: -2-
Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende
Institut zu erbringen. Der besondere Nachweis über den
Anteilsbesitz hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung (wobei der Tag des Zugangs und der
Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind), d. h.
auf den Beginn des 2. Mai 2019 (0:00 Uhr)
(Nachweisstichtag), zu beziehen. Die Anmeldung und der
Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter
der Adresse
DFV Deutsche Familienversicherung AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0)89/21027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
bis spätestens zum Ablauf des 16. Mai 2019 (24:00 Uhr)
zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes unter der oben genannten
Adresse werden den teilnahmeberechtigten Aktionären
Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung
übersandt. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung
sind die Eintrittskarten lediglich organisatorische
Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie
der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen
direkt durch das depotführende Institut vorgenommen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem
depotführenden Institut angefordert haben, brauchen daher
nichts weiter zu veranlassen.
Der Versammlungsleiter bestimmt die Form, das Verfahren
und die weiteren Einzelheiten der Abstimmung. Es ist
beabsichtigt, im elektronischen Verfahren abstimmen zu
lassen.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann ist
eine fristgemäße Anmeldung des jeweiligen
Anteilsbesitzes mit dem entsprechenden Nachweis
erforderlich. Vollmachten können jederzeit - auch noch
während der Hauptversammlung - erteilt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für die
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen die
für die Anmeldung genannte Adresse, Faxnummer und
E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder
Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die
besonderen Vorschriften des § 135 AktG, die unter anderem
verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten
ist. Hier können daher Ausnahmen von dem allgemeinen
Textformerfordernis gelten. Die betreffenden
Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen
besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung
fest. Die Aktionäre werden deshalb gebeten, sich ggf. mit
den betreffenden Vollmachtsempfängern rechtzeitig über
die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung
abzustimmen.
Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind
jeder Eintrittskarte beigefügt sowie auf der
Internetseite der DFV Deutsche Familienversicherung AG
unter
www.deutsche-familienversicherung.de
im Bereich 'IR' unter der Rubrik 'Hauptversammlung'
zugänglich. Sie werden zudem auf Verlangen jeder
stimmberechtigten Person in Textform übermittelt. Die
Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch
die Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
erfolgen.
Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren
Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Vollmachten an den
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). In diesem Fall müssen
mit der Vollmacht Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Weisungen an ihn für die
Ausübung des Stimmrechts bedürfen ebenfalls der Textform;
ohne diese Weisungen kann der Stimmrechtsvertreter die
Vollmacht nicht ausüben. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die
Beauftragung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter zur Widerspruchserklärung sowie zur
Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Für die
Erteilung von Vollmachten und Weisungen in
Hauptversammlung bereitgehalten wird.
4. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG*
*a. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122
Abs. 2 AktG*
Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
Teil des Grundkapitals (dies entspricht 2.652.324 Aktien)
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies
entspricht 250.000 Aktien) erreichen, können gemäß §
122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft schriftlich bis zum 22. April 2019 (24:00
Uhr) zugegangen sein. Bitte richten Sie ein
entsprechendes Verlangen an:
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Der Vorstand
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht
mitzurechnen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass
sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem auf der
Internetseite der DFV Deutsche Familienversicherung AG
unter
www.deutsche-familienversicherung.de
im Bereich 'IR" unter der Rubrik 'Hauptversammlung"
veröffentlicht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz
3 AktG mitgeteilt.
*b. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG*
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den
Beschlussvorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand zu den
Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu
übersenden. Solche Anträge (nebst etwaiger Begründung)
und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten
an:
DFV Deutsche Familienversicherung AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0)89/21027-298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die
spätestens bis zum 8. Mai 2019 (24:00 Uhr) bei der
Gesellschaft eingehen, werden nach den gesetzlichen
Regeln im Internet unter
www.deutsche-familienversicherung.de
im Bereich 'IR" unter der Rubrik 'Hauptversammlung"
unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung zu den Gegenanträgen und Wahlvorschlägen
werden ebenfalls im Internet unter der Internetadresse
www.deutsche-familienversicherung.de
im Bereich 'IR" unter der Rubrik 'Hauptversammlung"
veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und
Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab
fristgerecht übermittelt worden sind, in der
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort
mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht
eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge oder Wahlvorschläge (sofern dies Gegenstand
der Tagesordnung ist) auch ohne vorherige
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
*c. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1
AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen.
Der Vorstand darf die Auskunft nur aus den in § 131 Abs.
3 AktG aufgeführten Gründen verweigern.
*d. Weitergehende Erläuterungen*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs.
1 AktG sind auf der Internetseite der DFV Deutsche
Familienversicherung AG unter der Internetadresse
www.deutsche-familienversicherung.de
im Bereich 'IR" unter der Rubrik 'Hauptversammlung"
zugänglich gemacht.
5. *Information zum Datenschutz für Aktionäre*
Die DFV Deutsche Familienversicherung AG verarbeitet
personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Teilnahme an
der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für
Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend
erforderlich. Für die Verarbeitung ist die DFV Deutsche
Familienversicherung AG die verantwortliche Stelle.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1
Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung.
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt die DFV Deutsche Familienversicherung AG
verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der DFV
Deutsche Familienversicherung AG nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die
Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich
nach Weisung der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Im
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und
Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über
das Teilnehmerverzeichnis. Ihre Daten werden nicht an ein
Drittland übermittelt. Die personenbezogenen Daten werden
im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und
anschließend gelöscht.
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach
Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung ein
jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können
Sie gegenüber der DFV Deutsche Familienversicherung AG
unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
datenschutz@deutsche-familienversicherung.de
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Reuterweg 47
60323 Frankfurt am Main
Rufnummer 069 95 86 968
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 der
Datenschutz-Grundverordnung zu.
Sie erreichen unseren betrieblichen
Datenschutzbeauftragten unter:
datenschutz@deutsche-familienversicherung.de
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der
Internetseite der DFV Deutsche Familienversicherung AG
unter
https://www.deutsche-familienversicherung.de/datenschutz/
zu finden.
6. *Internetseite, über welche die Informationen gemäß
§ 124a AktG zugänglich sind*
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und
weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung sind ab der Einberufung der
Hauptversammlung über die Internetseite der DFV Deutsche
Familienversicherung AG unter der Internetadresse
www.deutsche-familienversicherung.de
im Bereich 'IR" unter der Rubrik 'Hauptversammlung"
abrufbar.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch in den
Geschäftsräumen der DFV Deutsche Familienversicherung AG,
Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme
der Aktionäre ausliegen und auch während der
Hauptversammlung am 23. Mai 2019 zugänglich sein.
Etwaige bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG
eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären
werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite
zugänglich gemacht werden. Dort werden nach der
Hauptversammlung auch die festgestellten
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Frankfurt, im April 2019
*DFV Deutsche Familienversicherung AG*
_Der Vorstand_
2019-04-15 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: DFV Deutsche Familienversicherung AG
Reuterweg 47
60323 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: lutz.kiesewetter@deutsche-familienversicherung.de
Internet: http://www.deutsche-familienversicherung.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
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