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Dow Jones News
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DGAP-HV: DFV Deutsche Familienversicherung AG: -3-

DJ DGAP-HV: DFV Deutsche Familienversicherung AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.04.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: DFV Deutsche Familienversicherung AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
DFV Deutsche Familienversicherung AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.04.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-15 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
DFV Deutsche Familienversicherung AG Frankfurt am Main ISIN: 
DE000A2NBVD5 
WKN: A2NBVD Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 Wir 
laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, ein, 
die am Donnerstag, den 23. Mai 2019, um 10:00 Uhr, 
im Instituto Cervantes, Staufenstraße 1, 60323 Frankfurt am 
Main, stattfindet. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der DFV Deutsche Familienversicherung AG und 
   des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils 
   zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts der 
   DFV Deutsche Familienversicherung AG und des 
   Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats* 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen werden vom 
   Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in 
   den Geschäftsräumen der DFV Deutsche 
   Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323 
   Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der 
   Aktionäre ausliegen und auch im Internet unter 
 
   www.deutsche-familienversicherung.de 
 
   im Bereich 'IR' unter der Rubrik 
   'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Sie 
   werden auch in der Hauptversammlung selbst zur 
   Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt. Damit ist 
   der Jahresabschluss nach § 172 AktG 
   festgestellt. Die unter diesem 
   Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind 
   der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es 
   einer Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands soll 
   im Wege der Einzelentlastung abgestimmt 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   a) Herrn Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender) 
      für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 
      Entlastung zu erteilen, 
   b) Herrn Georg Jüngling für seine Amtszeit 
      im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen, 
   c) Herrn Michael Morgenstern für seine 
      Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung 
      zu erteilen, 
   d) Herrn Stephan Schinnenburg für seine 
      Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung 
      zu erteilen und 
   e) Herrn Marcus Wollny für seine Amtszeit im 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Über die Entlastung der im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats 
   soll ebenfalls im Wege der Einzelentlastung 
   abgestimmt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   a) Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender) für 
      seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 
      Entlastung zu erteilen, 
   b) Georg Glatzel für seine Amtszeit im 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen, 
   c) Luca Pesarini für seine Amtszeit im 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen 
      und 
   d) Herbert Pfennig für seine Amtszeit im 
      Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu 
      erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Gemäß §§ 95 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft besteht der 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft aus fünf 
   Mitgliedern. Aktuell sind nur vier 
   Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Die 
   Aufsichtsratsmitglieder werden nach §§ 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 2 der 
   Satzung der Gesellschaft ohne Bindung an 
   Wahlvorschläge von der Hauptversammlung 
   gewählt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Dr. Ulrich Gauß, 
    Dipl.-Mathematiker und 
    Vorstandsvorsitzender der VPV Allgemeine 
    Versicherungs-AG, der VPV 
    Lebensversicherungs-AG und der Vereinigte 
    Postversicherung VVaG, 
    wohnhaft in Weil der Stadt, 
 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 
   beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
   wählen. 
 
   Der zur Wahl vorgeschlagene Kandidat ist bei 
   den nachfolgend unter (i) aufgeführten 
   Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter 
   (ii) aufgeführten Gesellschaften Mitglied 
   eines vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremiums eines 
   Wirtschaftsunternehmens: 
 
   (i)  Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
        Vereinigte Post. Die Makler-AG, Köln 
   (ii) keine 
 
   Der vorgeschlagene Kandidat ist 
   Vorstandsvorsitzender der VPV 
   Lebensversicherungs-AG, die mehr als 15 % der 
   stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft 
   hält. Daneben steht der vorgeschlagene 
   Kandidat nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
   in keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder 
   deren Konzernunternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass 
   der vorgeschlagene Kandidat den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   In Abschnitt II dieser Einladung ('Angaben 
   über den unter Tagesordnungspunkt 4 zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten') ist 
   zu diesem Wahlvorschlag ein aktueller 
   Lebenslauf abgedruckt, der über relevante 
   Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen des 
   vorgeschlagenen Kandidaten Auskunft gibt. 
5. *Beschlussfassung über die Vergütung der 
   Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Aufsichtsratsvergütung gemäß § 15 Abs. 1 
   der Satzung der Gesellschaft für das Jahr 2019 
   auf EUR 30.000,00 je Aufsichtsratsmitglied und 
   auf EUR 60.000,00 für den 
   Aufsichtsratsvorsitzenden jeweils zuzüglich 
   Umsatzsteuer, soweit sie tatsächlich anfällt, 
   und zuzüglich der Erstattung tatsächlich im 
   Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit 
   anfallender Reisekosten festzulegen. 
 
*II. Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 4 zur Wahl 
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten* 
 
*Lebenslauf* 
 
*Dr. Ulrich Gauß * 
 
wohnhaft in          geboren am 1. Januar 1963 
                     in Konstanz 
71263 Weil der Stadt verheiratet 
 
Studium 
 
10/1982 - 03/1988 Studium der Mathematik mit 
                  Nebenfach Physik an der 
                  Universität zu Köln 
04/1988 - 11/1990 Promotionsstudium der 
                  Mathematik an der Universität 
                  zu Köln 
 
Beruflicher Werdegang 
 
*01/1991 *Mitarbeiter der Allianz Lebensversicherungs-AG 
-        in Stuttgart * 
06/2007 
* 
01/1991  Referent im Rechnungswesen, Referat 
-        Versicherungstechnische Projektionen 
03/1998 
04/1998  Referent im Finanzcontrolling, Referat Asset 
-        Liability Management 
10/2001 
11/2001  Leiter Asset Liability Management im 
-        Fachbereich Finanzcontrolling 
06/2007 
*07/2007 *Bereichsleiter Mathematik/Produktentwicklung 
-        der VPV Versicherungen in Stuttgart und 
12/2014  Verantwortlicher Aktuar der Vereinigten 
*        Postversicherung VVaG, VPV 
         Lebensversicherungs-AG und VPV Allgemeine 
         Versicherungs-AG * 
*Seit    *Mitglied des Aufsichtsrats der Vereinigte 
07/2010  Post. Die Makler AG* 
* 
*Seit    *Mitglied der Vorstände der VPV Versicherungen* 
01/2015 
* 
*Seit    *Vorstandsvorsitzender der VPV Versicherungen * 
01/2017 
* 
         Bereiche: 
         Aktuariat und Produktentwicklung Leben 
         Tarifentwicklung Komposit 
         Kapitalanlagemanagement 
         Aufgaben: 
         Unternehmensstrategie/Unternehmenskommunikation 
         Unternehmenssteuerung (inkl. 
         Ergebnisverantwortung Versicherungstechnik 
         Nicht-Leben) 
         Digitalisierung 
 
*III. Weitere Angaben und Hinweise* 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
   26.523.240,00 und ist eingeteilt in 13.261.620 
   nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
   einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,00 
   je Aktie. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen 
   Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte somit auf 
   13.261.620. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung unserer 
   Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet und ihren 
   Aktienbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
   Aktienbesitzes ist durch Vorlage eines besonderen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: DFV Deutsche Familienversicherung AG: -2-

Nachweises über den Anteilsbesitz durch das depotführende 
   Institut zu erbringen. Der besondere Nachweis über den 
   Anteilsbesitz hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
   der Hauptversammlung (wobei der Tag des Zugangs und der 
   Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind), d. h. 
   auf den Beginn des 2. Mai 2019 (0:00 Uhr) 
   (Nachweisstichtag), zu beziehen. Die Anmeldung und der 
   Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter 
   der Adresse 
 
    DFV Deutsche Familienversicherung AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    Telefax: +49 (0)89/21027-289 
    E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
   bis spätestens zum Ablauf des 16. Mai 2019 (24:00 Uhr) 
   zugehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen 
   der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder 
   englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
   Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
   Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
   dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
   geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen 
   oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
   dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
   des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, 
   sind nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen 
   lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
   Nachweises des Anteilsbesitzes unter der oben genannten 
   Adresse werden den teilnahmeberechtigten Aktionären 
   Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
   übersandt. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung 
   sind die Eintrittskarten lediglich organisatorische 
   Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts. 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
   frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
   Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie 
   der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen 
   direkt durch das depotführende Institut vorgenommen. 
   Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem 
   depotführenden Institut angefordert haben, brauchen daher 
   nichts weiter zu veranlassen. 
 
   Der Versammlungsleiter bestimmt die Form, das Verfahren 
   und die weiteren Einzelheiten der Abstimmung. Es ist 
   beabsichtigt, im elektronischen Verfahren abstimmen zu 
   lassen. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein 
   Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine 
   andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann ist 
   eine fristgemäße Anmeldung des jeweiligen 
   Anteilsbesitzes mit dem entsprechenden Nachweis 
   erforderlich. Vollmachten können jederzeit - auch noch 
   während der Hauptversammlung - erteilt werden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für die 
   Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
   Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu 
   Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen die 
   für die Anmeldung genannte Adresse, Faxnummer und 
   E-Mail-Adresse zur Verfügung. 
 
   Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder 
   Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die 
   besonderen Vorschriften des § 135 AktG, die unter anderem 
   verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten 
   ist. Hier können daher Ausnahmen von dem allgemeinen 
   Textformerfordernis gelten. Die betreffenden 
   Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen 
   besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung 
   fest. Die Aktionäre werden deshalb gebeten, sich ggf. mit 
   den betreffenden Vollmachtsempfängern rechtzeitig über 
   die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung 
   abzustimmen. 
 
   Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind 
   jeder Eintrittskarte beigefügt sowie auf der 
   Internetseite der DFV Deutsche Familienversicherung AG 
   unter 
 
   www.deutsche-familienversicherung.de 
 
   im Bereich 'IR' unter der Rubrik 'Hauptversammlung' 
   zugänglich. Sie werden zudem auf Verlangen jeder 
   stimmberechtigten Person in Textform übermittelt. Die 
   Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch 
   die Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
   erfolgen. 
 
   Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren 
   Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Vollmachten an den 
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bedürfen der Textform (§ 126b BGB). In diesem Fall müssen 
   mit der Vollmacht Weisungen für die Ausübung des 
   Stimmrechts erteilt werden. Weisungen an ihn für die 
   Ausübung des Stimmrechts bedürfen ebenfalls der Textform; 
   ohne diese Weisungen kann der Stimmrechtsvertreter die 
   Vollmacht nicht ausüben. Die Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die 
   Beauftragung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter zur Widerspruchserklärung sowie zur 
   Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
   angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
   Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der 
   Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Für die 
   Erteilung von Vollmachten und Weisungen in 
   Hauptversammlung bereitgehalten wird. 
4. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 
   Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
   *a. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 
   Abs. 2 AktG* 
 
   Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten 
   Teil des Grundkapitals (dies entspricht 2.652.324 Aktien) 
   oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies 
   entspricht 250.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 
   122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem 
   neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der 
   Gesellschaft schriftlich bis zum 22. April 2019 (24:00 
   Uhr) zugegangen sein. Bitte richten Sie ein 
   entsprechendes Verlangen an: 
 
    DFV Deutsche Familienversicherung AG 
    Der Vorstand 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
   mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
   Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
   Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
   halten. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht 
   mitzurechnen. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
   bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass 
   sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. Sie werden außerdem auf der 
   Internetseite der DFV Deutsche Familienversicherung AG 
   unter 
 
   www.deutsche-familienversicherung.de 
 
   im Bereich 'IR" unter der Rubrik 'Hauptversammlung" 
   veröffentlicht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 
   3 AktG mitgeteilt. 
 
   *b. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG* 
 
   Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den 
   Beschlussvorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand zu den 
   Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu 
   übersenden. Solche Anträge (nebst etwaiger Begründung) 
   und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten 
   an: 
 
    DFV Deutsche Familienversicherung AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    Telefax: +49 (0)89/21027-298 
    E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die 
   spätestens bis zum 8. Mai 2019 (24:00 Uhr) bei der 
   Gesellschaft eingehen, werden nach den gesetzlichen 
   Regeln im Internet unter 
 
   www.deutsche-familienversicherung.de 
 
   im Bereich 'IR" unter der Rubrik 'Hauptversammlung" 
   unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen 
   der Verwaltung zu den Gegenanträgen und Wahlvorschlägen 
   werden ebenfalls im Internet unter der Internetadresse 
 
   www.deutsche-familienversicherung.de 
 
   im Bereich 'IR" unter der Rubrik 'Hauptversammlung" 
   veröffentlicht. 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab 
   fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
   Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort 
   mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht 
   eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge oder Wahlvorschläge (sofern dies Gegenstand 
   der Tagesordnung ist) auch ohne vorherige 
   Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. 
 
   *c. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 
   AktG* 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
   Aktionärsvertreter gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
   verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
   des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
   und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns 
   und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
   grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
   stellen. 
 
   Der Vorstand darf die Auskunft nur aus den in § 131 Abs. 
   3 AktG aufgeführten Gründen verweigern. 
 
   *d. Weitergehende Erläuterungen* 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
   gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 
   1 AktG sind auf der Internetseite der DFV Deutsche 
   Familienversicherung AG unter der Internetadresse 
 
   www.deutsche-familienversicherung.de 
 
   im Bereich 'IR" unter der Rubrik 'Hauptversammlung" 
   zugänglich gemacht. 
5. *Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
   Die DFV Deutsche Familienversicherung AG verarbeitet 
   personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden 
   Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im 
   Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
   Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für 
   Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend 
   erforderlich. Für die Verarbeitung ist die DFV Deutsche 
   Familienversicherung AG die verantwortliche Stelle. 
   Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 
   Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung. 
 
   Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung 
   beauftragt die DFV Deutsche Familienversicherung AG 
   verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der DFV 
   Deutsche Familienversicherung AG nur solche 
   personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der 
   beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die 
   Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich 
   nach Weisung der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Im 
   Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der 
   gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
   Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der 
   Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über 
   das Teilnehmerverzeichnis. Ihre Daten werden nicht an ein 
   Drittland übermittelt. Die personenbezogenen Daten werden 
   im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und 
   anschließend gelöscht. 
 
   Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach 
   Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung ein 
   jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
   Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht 
   bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten 
   sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können 
   Sie gegenüber der DFV Deutsche Familienversicherung AG 
   unentgeltlich über die E-Mail-Adresse 
 
   datenschutz@deutsche-familienversicherung.de 
 
   oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
    DFV Deutsche Familienversicherung AG 
    Reuterweg 47 
    60323 Frankfurt am Main 
    Rufnummer 069 95 86 968 
 
   Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
   Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 der 
   Datenschutz-Grundverordnung zu. 
 
   Sie erreichen unseren betrieblichen 
   Datenschutzbeauftragten unter: 
 
   datenschutz@deutsche-familienversicherung.de 
 
   Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der 
   Internetseite der DFV Deutsche Familienversicherung AG 
   unter 
 
   https://www.deutsche-familienversicherung.de/datenschutz/ 
 
   zu finden. 
6. *Internetseite, über welche die Informationen gemäß 
   § 124a AktG zugänglich sind* 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
   weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
   Hauptversammlung sind ab der Einberufung der 
   Hauptversammlung über die Internetseite der DFV Deutsche 
   Familienversicherung AG unter der Internetadresse 
 
   www.deutsche-familienversicherung.de 
 
   im Bereich 'IR" unter der Rubrik 'Hauptversammlung" 
   abrufbar. 
 
   Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch in den 
   Geschäftsräumen der DFV Deutsche Familienversicherung AG, 
   Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme 
   der Aktionäre ausliegen und auch während der 
   Hauptversammlung am 23. Mai 2019 zugänglich sein. 
 
   Etwaige bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG 
   eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, 
   Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären 
   werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite 
   zugänglich gemacht werden. Dort werden nach der 
   Hauptversammlung auch die festgestellten 
   Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
Frankfurt, im April 2019 
 
*DFV Deutsche Familienversicherung AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-15 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: DFV Deutsche Familienversicherung AG 
             Reuterweg 47 
             60323 Frankfurt am Main 
             Deutschland 
E-Mail:      lutz.kiesewetter@deutsche-familienversicherung.de 
Internet:    http://www.deutsche-familienversicherung.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
800145 2019-04-15 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

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