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DGAP-HV: AUDI Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Neckarsulm mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: AUDI Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
AUDI Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 23.05.2019 in Neckarsulm mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-04-15 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
AUDI AKTIENGESELLSCHAFT INGOLSTADT 130. ORDENTLICHE 
HAUPTVERSAMMLUNG DER AUDI AG Am Donnerstag, den 23. Mai 
2019 findet um 10.00 Uhr im Audi Forum Neckarsulm, 
NSU-Straße 1, 74172 Neckarsulm, die 130. 
Ordentliche Hauptversammlung der AUDI AG statt. Hierzu 
laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich 
ein. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
*1 /* *Vorlage des festgestellten 
      Jahresabschlusses, des gebilligten 
      Konzernabschlusses sowie des 
      zusammengefassten Lageberichts des Audi 
      Konzerns und der AUDI AG für das 
      Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. 
      Dezember 2018 mit dem Bericht des 
      Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
      Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 
      §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 
      Handelsgesetzbuch* 
 
      Die genannten Unterlagen können im 
      Internet unter 
 
      audi.com/hauptversammlung 
 
      eingesehen werden. Ferner werden die 
      Unterlagen während der Hauptversammlung 
      zugänglich sein und näher erläutert 
      werden. 
 
      Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
      (§§ 172, 173 Aktiengesetz) ist zum 
      Tagesordnungspunkt 1 keine 
      Beschlussfassung vorgesehen, da der 
      Aufsichtsrat den vom Vorstand 
      aufgestellten Jahresabschluss und den 
      Konzernabschluss gebilligt hat. Der 
      Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
 
*2 /* *Beschlussfassung über die Entlastung der 
      Mitglieder des Vorstands* 
 
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
      die Entlastung des im Geschäftsjahr 2018 
      amtierenden Mitglieds des Vorstands Herrn 
      Rupert Stadler wegen der noch andauernden 
      Untersuchungen zur Dieselthematik für das 
      Geschäftsjahr 2018 zu vertagen und allen 
      übrigen im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
      Mitgliedern des Vorstands für das 
      Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu 
      erteilen. 
 
*3 /* *Beschlussfassung über die Entlastung der 
      Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
      den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
      Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
      Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu 
      erteilen. 
 
*4 /* *Beschlussfassung über die Billigung des 
      Systems zur Vergütung der Mitglieder des 
      Vorstands* 
 
      Der Aufsichtsrat der AUDI AG hat 
      beschlossen, das Vorstandsvergütungssystem 
      anzupassen. Bei der Anpassung wurde der 
      Aufsichtsrat von renommierten, 
      unabhängigen externen Vergütungs- und 
      Rechtsberatern unterstützt. 
 
      Das neue System zur Vergütung der 
      Mitglieder des Vorstands ist unter 
      'Weitere Angaben und Hinweise' im 
      Anschluss an die Tagesordnung dargestellt. 
 
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
      das neue System zur Vergütung der 
      Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
*5 /* *Wahl des Abschlussprüfers und 
      Konzernabschlussprüfers für das 
      Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für 
      die prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Konzernabschlusses und 
      Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 
      2019* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf 
      die Empfehlung des Prüfungsausschusses - 
      vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
      zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die 
      prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Konzernabschlusses und des 
      Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 
      2019 zu bestellen. 
 
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT 
DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 
auf 43.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
ebenfalls 43.000.000. 
 
*VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 16. 
Mai 2019 angemeldet haben. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus bis zum Ablauf des 
16. Mai 2019 auch ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachzuweisen. 
 
Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom 
depotführenden Institut auf den Nachweisstichtag 
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes jeweils in 
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher 
oder englischer Sprache der nachfolgend angegebenen 
Adresse zugehen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag), das ist der 2. Mai 2019, zu 
beziehen. 
 
Anmeldestelle: 
 
per Post:    AUDI AG 
             c/o Computershare Operations Center 
             80249 München 
per Telefax: + 49 89 30903-74675 
per E-Mail:  anmeldestelle@computershare.de 
 
_/ Bedeutung des Nachweisstichtages_ 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für 
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, 
können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern. 
 
*VERFAHREN DER STIMMABGABE DURCH EINEN 
BEVOLLMÄCHTIGTEN* 
 
Das Stimmrecht auf der Hauptversammlung kann durch 
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt 
werden. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 
126b Bürgerliches Gesetzbuch). 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft können per Post, per Telefax oder 
elektronisch an die nachfolgend genannte Adresse 
übermittelt werden. 
 
Ausnahmen können für Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 125 und 
135 Aktiengesetz. Daher bitten wir unsere Aktionäre, 
sofern sie Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen 
bevollmächtigen wollen, sich bezüglich der Form der 
Vollmacht mit diesen abzustimmen. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der 
Hauptversammlung vertreten lassen können. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu beachten, 
dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur 
entsprechend den ihnen erteilten Weisungen des 
jeweiligen Aktionärs ausüben; liegen ihnen zu Punkten 
der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu 
diesen Punkten keine Stimme ab. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beschränken sich 
auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; 
deshalb nehmen sie zum Beispiel keine Aufträge zu 
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Unterstützung von 
Anträgen (zum Beispiel Quorenbildung) entgegen. 
 
Aktionäre, die von der Möglichkeit Gebrauch machen 
wollen, sich durch Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu 
lassen, können hierzu das auf der Eintrittskarte 
abgedruckte Formular verwenden. Wir bitten, das 
Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen 
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgefüllt 
an folgende Anschrift zu senden: 
 
per Post:    AUDI AG 
             c/o Computershare Operations Center 
             80249 München 
per Telefax: + 49 89 30903-74675 
per E-Mail:  vollmacht.hv2019@audi.de 
 
Die Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft muss spätestens bis zum Ablauf des 21. 
Mai 2019 dort zugegangen sein. 
 
Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von 
Vollmachten und Weisungen bzw. für deren Widerruf oder 
die Änderung von Weisungen unter 
 
audi.com/hauptversammlung 
 
auch ein internetbasiertes System an. Für die Nutzung 
dieses Systems sind die Daten erforderlich, welche die 
Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der 
Eintrittskarte erhalten. In diesem internetbasierten 
System ist die Erteilung von Vollmachten und Weisungen 
bzw. deren Widerruf oder die Änderung von 
Weisungen im Unterschied zu den sonstigen 
Übermittlungswegen bis zum Ende der Generaldebatte 
in der Hauptversammlung möglich. 
 

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April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

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