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DGAP-News: AUDI Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung AUDI Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Neckarsulm mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-15 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. AUDI AKTIENGESELLSCHAFT INGOLSTADT 130. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG DER AUDI AG Am Donnerstag, den 23. Mai 2019 findet um 10.00 Uhr im Audi Forum Neckarsulm, NSU-Straße 1, 74172 Neckarsulm, die 130. Ordentliche Hauptversammlung der AUDI AG statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein. *TAGESORDNUNG* *1 /* *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts des Audi Konzerns und der AUDI AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch* Die genannten Unterlagen können im Internet unter audi.com/hauptversammlung eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172, 173 Aktiengesetz) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. *2 /* *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung des im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieds des Vorstands Herrn Rupert Stadler wegen der noch andauernden Untersuchungen zur Dieselthematik für das Geschäftsjahr 2018 zu vertagen und allen übrigen im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu erteilen. *3 /* *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu erteilen. *4 /* *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands* Der Aufsichtsrat der AUDI AG hat beschlossen, das Vorstandsvergütungssystem anzupassen. Bei der Anpassung wurde der Aufsichtsrat von renommierten, unabhängigen externen Vergütungs- und Rechtsberatern unterstützt. Das neue System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist unter 'Weitere Angaben und Hinweise' im Anschluss an die Tagesordnung dargestellt. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das neue System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. *5 /* *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2019* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und des Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2019 zu bestellen. *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG* Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 43.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt ebenfalls 43.000.000. *VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 16. Mai 2019 angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus bis zum Ablauf des 16. Mai 2019 auch ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes jeweils in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache der nachfolgend angegebenen Adresse zugehen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 2. Mai 2019, zu beziehen. Anmeldestelle: per Post: AUDI AG c/o Computershare Operations Center 80249 München per Telefax: + 49 89 30903-74675 per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de _/ Bedeutung des Nachweisstichtages_ Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. *VERFAHREN DER STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN* Das Stimmrecht auf der Hauptversammlung kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können per Post, per Telefax oder elektronisch an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt werden. Ausnahmen können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 125 und 135 Aktiengesetz. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sofern sie Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigen wollen, sich bezüglich der Form der Vollmacht mit diesen abzustimmen. Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur entsprechend den ihnen erteilten Weisungen des jeweiligen Aktionärs ausüben; liegen ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beschränken sich auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; deshalb nehmen sie zum Beispiel keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Unterstützung von Anträgen (zum Beispiel Quorenbildung) entgegen. Aktionäre, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen, können hierzu das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwenden. Wir bitten, das Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgefüllt an folgende Anschrift zu senden: per Post: AUDI AG c/o Computershare Operations Center 80249 München per Telefax: + 49 89 30903-74675 per E-Mail: vollmacht.hv2019@audi.de Die Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft muss spätestens bis zum Ablauf des 21. Mai 2019 dort zugegangen sein. Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen bzw. für deren Widerruf oder die Änderung von Weisungen unter audi.com/hauptversammlung auch ein internetbasiertes System an. Für die Nutzung dieses Systems sind die Daten erforderlich, welche die Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der Eintrittskarte erhalten. In diesem internetbasierten System ist die Erteilung von Vollmachten und Weisungen bzw. deren Widerruf oder die Änderung von Weisungen im Unterschied zu den sonstigen Übermittlungswegen bis zum Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung möglich.
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April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
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