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DGAP-News: AUDI Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
AUDI Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 23.05.2019 in Neckarsulm mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-04-15 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AUDI AKTIENGESELLSCHAFT INGOLSTADT 130. ORDENTLICHE
HAUPTVERSAMMLUNG DER AUDI AG Am Donnerstag, den 23. Mai
2019 findet um 10.00 Uhr im Audi Forum Neckarsulm,
NSU-Straße 1, 74172 Neckarsulm, die 130.
Ordentliche Hauptversammlung der AUDI AG statt. Hierzu
laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich
ein.
*TAGESORDNUNG*
*1 /* *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts des Audi
Konzerns und der AUDI AG für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2018 mit dem Bericht des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1
Handelsgesetzbuch*
Die genannten Unterlagen können im
Internet unter
audi.com/hauptversammlung
eingesehen werden. Ferner werden die
Unterlagen während der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert
werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
(§§ 172, 173 Aktiengesetz) ist zum
Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt hat. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
*2 /* *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
die Entlastung des im Geschäftsjahr 2018
amtierenden Mitglieds des Vorstands Herrn
Rupert Stadler wegen der noch andauernden
Untersuchungen zur Dieselthematik für das
Geschäftsjahr 2018 zu vertagen und allen
übrigen im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu
erteilen.
*3 /* *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu
erteilen.
*4 /* *Beschlussfassung über die Billigung des
Systems zur Vergütung der Mitglieder des
Vorstands*
Der Aufsichtsrat der AUDI AG hat
beschlossen, das Vorstandsvergütungssystem
anzupassen. Bei der Anpassung wurde der
Aufsichtsrat von renommierten,
unabhängigen externen Vergütungs- und
Rechtsberatern unterstützt.
Das neue System zur Vergütung der
Mitglieder des Vorstands ist unter
'Weitere Angaben und Hinweise' im
Anschluss an die Tagesordnung dargestellt.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
das neue System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder zu billigen.
*5 /* *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für
die prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernabschlusses und
Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf
die Empfehlung des Prüfungsausschusses -
vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernabschlusses und des
Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres
2019 zu bestellen.
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT
DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft
auf 43.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
ebenfalls 43.000.000.
*VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 16.
Mai 2019 angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus bis zum Ablauf des
16. Mai 2019 auch ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachzuweisen.
Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom
depotführenden Institut auf den Nachweisstichtag
erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes jeweils in
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher
oder englischer Sprache der nachfolgend angegebenen
Adresse zugehen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), das ist der 2. Mai 2019, zu
beziehen.
Anmeldestelle:
per Post: AUDI AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
per Telefax: + 49 89 30903-74675
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
_/ Bedeutung des Nachweisstichtages_
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben,
können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußern.
*VERFAHREN DER STIMMABGABE DURCH EINEN
BEVOLLMÄCHTIGTEN*
Das Stimmrecht auf der Hauptversammlung kann durch
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt
werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§
126b Bürgerliches Gesetzbuch).
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft können per Post, per Telefax oder
elektronisch an die nachfolgend genannte Adresse
übermittelt werden.
Ausnahmen können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen bestehen, vgl. §§ 125 und
135 Aktiengesetz. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
sofern sie Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
bevollmächtigen wollen, sich bezüglich der Form der
Vollmacht mit diesen abzustimmen.
Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der
Hauptversammlung vertreten lassen können. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu beachten,
dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur
entsprechend den ihnen erteilten Weisungen des
jeweiligen Aktionärs ausüben; liegen ihnen zu Punkten
der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu
diesen Punkten keine Stimme ab. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beschränken sich
auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen;
deshalb nehmen sie zum Beispiel keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zur Unterstützung von
Anträgen (zum Beispiel Quorenbildung) entgegen.
Aktionäre, die von der Möglichkeit Gebrauch machen
wollen, sich durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu
lassen, können hierzu das auf der Eintrittskarte
abgedruckte Formular verwenden. Wir bitten, das
Formular zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgefüllt
an folgende Anschrift zu senden:
per Post: AUDI AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
per Telefax: + 49 89 30903-74675
per E-Mail: vollmacht.hv2019@audi.de
Die Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft muss spätestens bis zum Ablauf des 21.
Mai 2019 dort zugegangen sein.
Die Gesellschaft bietet für die Erteilung von
Vollmachten und Weisungen bzw. für deren Widerruf oder
die Änderung von Weisungen unter
audi.com/hauptversammlung
auch ein internetbasiertes System an. Für die Nutzung
dieses Systems sind die Daten erforderlich, welche die
Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der
Eintrittskarte erhalten. In diesem internetbasierten
System ist die Erteilung von Vollmachten und Weisungen
bzw. deren Widerruf oder die Änderung von
Weisungen im Unterschied zu den sonstigen
Übermittlungswegen bis zum Ende der Generaldebatte
in der Hauptversammlung möglich.
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April 15, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
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