DJ DGAP-HV: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-15 / 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft Berlin
Wertpapier-Kenn-Nr.: 576 790
ISIN: DE0005767909 Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der am Montag, dem 27. Mai 2019, um 10.00 Uhr im Estrel
Convention Center, Sonnenallee 225, 12057
Berlin-Neukölln, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2018 mit dem Lagebericht, des
Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung
des Bilanzgewinns sowie des Berichts des
Aufsichtsrats*
Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tage der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.fhw-neukoelln.de
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik
Hauptversammlung abrufbar. Die Unterlagen sowie
ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach §
289a Abs. 1 HGB liegen während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme für die
Aktionäre aus.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von 3.680.000,00 EUR zur Zahlung einer
Dividende von 1,60 EUR je nennwertloser
Stückaktie auf das in 2.300.000 Stückaktien
eingeteilte Grundkapital zu verwenden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Neuwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern*
Zwei Vertreter der Anteilseigner, Herr Gunther
Müller und Herr Alf Geßner, legten ihre
Mandate zum 31.12.2018 nieder. Auf Antrag des
Vorstands wurden Frau Dr. Tanja Wielgoß
und Herr Uwe Scharnweber gerichtlich zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Ihre
Amtszeit als gerichtlich bestellte Mitglieder
des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung am 27.05.2019.
Mit Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 27.05.2019 endet
turnusmäßig auch die Amtszeit von Herrn
Stefan Preidt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 4 Abs. 1
des Drittelbeteiligungsgesetzes in Verbindung
mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus vier
Mitgliedern der Anteilseigner und zwei
Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die vier
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sind
von der Hauptversammlung zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der
Anteilseigner für die satzungsgemäße
Amtszeit, also bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2023 beschließt,
folgende Personen zu wählen:
a) *Stefan Preidt, Wandlitz*
Leiter des Bereichs Vertrieb Berlin der
Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin
Lebenslauf
Jahrgang 1965
Abschluss Diplom-Ingenieur
Technische Universität Berlin
Beruflicher Werdegang
1994 - Berliner Kraft- und Licht
1999 (Bewag)-AG, Berlin
Mitarbeiter in den Bereichen
'Dienstleistungen - Konzepte'
und 'Dienstleistungen -
Geschäftskunden'
1999 - Berliner Kraft- und Licht
2000 (Bewag)-AG, Berlin
Leiter des Bereichs
'Dienstleistungen im
Geschäftskundenvertrieb'
2000 - Berliner Kraft- und Licht
2004 (Bewag)-AG, Berlin
Leiter des Bereichs
'Abwicklung und
Bilanzkreismanagement' im
Geschäftskundenvertrieb
2004 - Vattenfall Europe Berlin AG &
2008 Co. KG, Berlin
Leiter des Bereichs
'Energiebeschaffung und
-bepreisung'
standortübergreifend Berlin /
Hamburg
2008 - Vattenfall Europe Sales GmbH,
2010 Berlin
Leiter des Bereichs 'Prozess-
und Qualitätsmanagement'
standortübergreifend Berlin /
Hamburg
2010 - Vattenfall Europe Wärme AG,
2013 Berlin
(nunmehr: Vattenfall Wärme
Berlin AG, Berlin)
Leiter der Abteilung
'Vertriebssteuerung'
standortübergreifend Berlin /
Hamburg
Handlungsbevollmächtigter
seit Vattenfall Europe Wärme AG,
01/2014 Berlin
(nunmehr: Vattenfall Wärme
Berlin AG, Berlin)
Leiter des Bereichs Vertrieb
Berlin
Prokurist
Herr Preidt ist seit Februar 2014 Mitglied
des Aufsichtsrats der Fernheizwerk
Neukölln AG.
b) *Uwe Scharnweber, Wandlitz*
Mitglied der Geschäftsführung der
Vattenfall Europe New Energy GmbH, Berlin
Leiter des Bereichs Fernwärmesystem der
Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin
Lebenslauf
Jahrgang 1968
Abschluss Diplom-Kaufmann
Technische Universität Berlin
Beruflicher Werdegang
1997 - 2002 VEAG Vereinigte
Energiewerke AG, Berlin
Trainee/Controller im
Bereich
Controlling/Finanzen
2002 - 2006 Vattenfall Europe AG,
Berlin
(nunmehr: Vattenfall GmbH,
Berlin)
Strategischer Controller
2006 - 2010 Vattenfall Europe Wärme AG,
Berlin
(nunmehr: Vattenfall Wärme
Berlin AG, Berlin)
Leiter Controlling Wärme
standortübergreifend Berlin
/ Hamburg
2011 - 2013 Vattenfall Europe Wärme AG,
Berlin
(nunmehr: Vattenfall Wärme
Berlin AG, Berlin)
Head of Generation and
Germany Controlling Heat
standortübergreifend /
international
Prokurist
2014 - 2018 Vattenfall Wärme Berlin AG,
Berlin
Head of Business Control BU
Heat Berlin
Prokurist
Seit 04/2012 Vattenfall Europe New
Energy GmbH, Berlin
Mitglied der
Geschäftsführung
Seit 01/2019 Vattenfall Wärme Berlin AG,
Berlin
Leiter des Bereichs
Fernwärmesystem
Prokurist
Herr Scharnweber ist seit Januar 2019
Mitglied des Aufsichtsrats der
Fernheizwerk Neukölln AG.
Herr Scharnweber ist Mitglied des
Aufsichtsrats/Kontrollgremiums folgender
Gesellschaft:
Bewag Pensionskasse, Berlin (Mitglied des
Aufsichtsrats)
c) *Dr. Tanja Wielgoß, Berlin*
Vorsitzende des Vorstands der Vattenfall
Wärme Berlin AG, Berlin
Lebenslauf
Jahrgang 1972
Abschluss Dr. phil. and Docteur des
lettres
Universität Friedrich
Schiller, Jena
Université de la Sorbonne
Nouvelle, Paris
Beruflicher Werdegang
2001 - 2005 Roland Berger Strategy
Consultants, Hamburg
Competence Centres
Transportation and Public
Services
Project Manager
2005 - 2008 BDF - Bundesverband der
Deutschen
Fluggesellschaften, Berlin
(German Airlines'
Association)
Geschäftsführerin
2008 - 2014 A. T. Kearney Strategy
Consulting, Berlin
Transportation, Travel,
Infrastructure Practice
(TTI)
Partner and Managing
Director
Head of Aviation EMEA
(Europe, Middle East,
Africa)
Coordinator Transformation
& People Strategy (Germany,
Austria, Switzerland)
Chair EMEA Women Consultant
Network (EWN)
2014 - 2018 Berliner
Stadtreinigungsbetriebe
AöR, Berlin
Vorsitzende des Vorstands
Seit 03/2019 Vattenfall Wärme Berlin AG,
Berlin
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 15, 2019 09:07 ET (13:07 GMT)
DJ DGAP-HV: Fernheizwerk Neukölln -2-
Vorsitzende des Vorstands
Frau Dr. Wielgoß ist seit März 2019
Mitglied des Aufsichtsrats der
Fernheizwerk Neukölln AG.
Im Falle ihrer Wahl in den Aufsichtsrat
wird Frau Dr. Wielgoß für den
Aufsichtsratsvorsitz kandidieren.
Frau Dr. Wielgoß ist Mitglied des
Aufsichtsrats/Kontrollgremiums folgender
Gesellschaft:
Lufthansa Cargo AG, Frankfurt am Main
(Mitglied des Aufsichtsrats)
Die Vattenfall Wärme Berlin AG ist mit einem
Anteilsbesitz von 80,80 % Hauptaktionärin der
Gesellschaft.
Gemäß der Empfehlung des Deutschen
Corporate Governance Kodex (Ziff. 5.4.3 Satz 1)
soll die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder im
Wege der Einzelwahl durchgeführt werden.
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019
zu wählen.
II. *Teilnahmevoraussetzungen*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der
Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB)
anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen
der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also
bis zum Ablauf des 20. Mai 2019 (hier und bei
nachfolgenden Angaben zu Fristen und Terminen ist immer
die Ortszeit am Sitz der Gesellschaft maßgeblich)
unter folgender Adresse zugehen:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
c/o ODDO BHF Aktiengesellschaft
vertreten durch
Deutsche WertpapierService Bank AG
DSHVG
Landsberger Straße 187
80687 München
Fax: +49 (0) 69/5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch einen in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu
erbringen und hat sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages ('Record Date') vor der
Hauptversammlung, also auf den Beginn des 6. Mai 2019,
zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise
erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem
Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine
Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen
Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu
tragen.
III. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.
B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem
Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch
den Aktionär. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135
AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt
werden, müssen in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erteilt werden.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Ein Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch
Vertreter verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre
direkt zusammen mit der Eintrittskarte. Darüber hinaus
wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein
Vollmachtsformular zugesandt. Dieses Formular ist
außerdem im Internet unter
www.fhw-neukoelln.de
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik
Hauptversammlung abrufbar.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber
der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die
Übermittlung des Nachweises über die Bestellung
eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen
Bevollmächtigung, stehen nachfolgend genannte
Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische
Übermittlung, zur Verfügung:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
- Vorstandsbüro -
Weigandufer 49
12059 Berlin
Fax: +49 (0) 30 / 687 80 43
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären
an, sich durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten
zu lassen. Ein von der Gesellschaft benannter
Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom
Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten
Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung
muss sich ein von der Gesellschaft benannter
Stimmrechtsvertreter zu dem betreffenden
Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform (§ 126b BGB). Zur Bevollmächtigung kann
das Formular verwendet werden, das den Aktionären
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Dieses
kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail),
indem z. B. das zugesandte Eintritts- und
Vollmachts-/Weisungsformular als eingescannte Datei,
beispielsweise im PDF-Format, per E-Mail an die
nachstehend genannte Adresse übersendet wird. Vollmacht
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft müssen aus organisatorischen Gründen bis
spätestens zum Ablauf des 23. Mai 2019 bei den
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft bei der
folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
eingehen:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
- Vorstandsbüro -
Weigandufer 49
12059 Berlin
Fax: +49 (0) 30 / 687 80 43
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de
Eine Übergabe der Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter ist auch noch während der
Hauptversammlung möglich.
IV. *Rechte der Aktionäre*
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §
122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs.
1 AktG; weitergehende Erläuterungen zu den
Rechten der Aktionäre nach den genannten
aktienrechtlichen Regelungen sind im
Internet unter*
*www.fhw-neukoelln.de*
*im Bereich Investor Relations unter der
Rubrik Hauptversammlung abrufbar.*
*Erweiterung der Tagesordnung, Gegenanträge*
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß §
122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also bis
spätestens
26. April 2019, 24.00 Uhr,
unter folgender Adresse zugehen:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
- Vorstandsbüro -
Weigandufer 49
12059 Berlin
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über den
Antrag halten.
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem
Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
sowie Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern und zur Wahl von
Abschlussprüfern übersenden. Solche Anträge und
Wahlvorschläge sind unter Angabe des Namens des
Aktionärs an folgende Adresse zu richten:
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
- Vorstandsbüro -
Weigandufer 49
12059 Berlin
Fax: +49 (0) 30 / 687 80 43
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de
Die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der
Tag des Zugangs ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG
nicht mitzurechnen), also bis spätestens
12. Mai 2019, 24.00 Uhr,
unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge,
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April 15, 2019 09:07 ET (13:07 GMT)
Wahlvorschläge und eine etwaige Stellungnahme der
Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter
www.fhw-neukoelln.de im Bereich Investor Relations
unter der Rubrik Hauptversammlung nach den gesetzlichen
Regelungen zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG).
*Auskunftsrecht*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131
Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch
auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen; auch
hier ist aber Voraussetzung, dass die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung
erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen.
V. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 5.980.000,00
EUR und ist eingeteilt in 2.300.000
Inhaber-Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit
2.300.000 Stimmrechte.
VI. *Veröffentlichungen auf der Internetseite
der Gesellschaft gemäß § 124a AktG*
Folgende Informationen sind alsbald nach der
Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.fhw-neukoelln.de
zugänglich:
1. Der Inhalt dieser Einberufung
2. Eine Erläuterung, falls zu einem Gegenstand
der Tagesordnung kein Beschluss gefasst
werden soll
3. Die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen
4. Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung
5. Rechteerläuterung für die Aktionäre
Ein nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der
Gesellschaft eingehendes Verlangen von Aktionären im
Sinne des § 122 Abs. 2 AktG wird unverzüglich nach
seinem Eingang bei der Gesellschaft in gleicher Weise
ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.fhw-neukoelln.de
zugänglich gemacht.
VII. *Hinweise zum Datenschutz*
Die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
verarbeitet im Zusammenhang mit der Durchführung der
Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre
und/oder ihrer Bevollmächtigten. Die Verarbeitung
erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung und die Teilnahme
an der Hauptversammlung abzuwickeln und den Aktionären
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung, einschließlich der Erteilung und
des Widerrufs von Vollmachten und Weisungen, zu
ermöglichen. Die Verarbeitung ist für die Teilnahme an
der Hauptversammlung zwingend erforderlich.
Die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
verarbeitet personenbezogene Daten als verantwortliche
Stelle. Zum Zwecke der Durchführung der
Hauptversammlung beauftragt die Fernheizwerk Neukölln
Aktiengesellschaft verschiedene Dienstleister. Die
Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen
der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie aller
weiteren maßgeblichen Bestimmungen.
Ausführliche Informationen zum Umgang mit
personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung und zu Ihren Rechten gemäß der
DS-GVO hat die Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
auf der Internetseite der Gesellschaft übersichtlich an
einer Stelle zusammengefasst. Die Informationen zum
Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter stehen
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.fhw-neukoelln.de
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik
Hauptversammlung unter Informationen zum Datenschutz
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Berlin, im April 2019
*Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2019-04-15 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Weigandufer 49
12059 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 6889040
Fax: +49 30 6878043
E-Mail: simsch.katrin@fhw-neukoelln.de
Internet: http://www.fhw-neukoelln.de
ISIN: DE0005767909
WKN: 576790
Börsen: Auslandsbörse(n) Berlin
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
800153 2019-04-15
(END) Dow Jones Newswires
April 15, 2019 09:07 ET (13:07 GMT)
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