Halle (ots) - Überdies räumt das Ministerium indirekt ein, dass es auch Daten über unter 14-Jährige speichert, verschweigt aber die Zahl. Die zu ermitteln, so heißt es, sei innerhalb der Beantwortungsfrist "technisch nicht möglich". Das klingt nicht glaubwürdig. Und es klingt so, als habe der Verfassungsschutz etwas zu verbergen: Tatsächlich darf der Verfassungsschutz bereits jetzt Daten von Kindern unter 14 Jahren erfassen, wenn der Verdacht auf schwere Straftaten besteht. Wozu ist dann die Gesetzesänderung eigentlich nötig?
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