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Dow Jones News
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DGAP-HV: BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in ICM-Internationales Congress Center, Am Messesee 6, 81829 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BayWa AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 
in ICM-Internationales Congress Center, Am Messesee 6, 81829 München mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-16 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
BayWa AG München - WKN 519406, 519400, A2LQU9 - 
- ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A2LQU96 - 
Einladung zur 96. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 
den 28. Mai 2019 um 10:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr) 
stattfindenden 96. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagungsort: 
ICM - Internationales Congress Center München 
Am Messesee 6 
81829 München 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
  und des Lageberichts der BayWa 
  Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018, 
  des gebilligten Konzernabschlusses und des 
  Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
  2018, einschließlich des erläuternden 
  Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
  315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, sowie des 
  Berichts des Aufsichtsrats* 
 
  Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
  der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 
  München, und im Internet unter 
 
  www.baywa.com 
 
  auf der Seite 'Investor Relations / 
  Hauptversammlung / Hauptversammlung 2019' 
  eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, 
  dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der 
  Zugänglichmachung auf der Internetseite der 
  Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen 
  werden den Aktionären auf Anfrage einmalig mit 
  einfacher Post zugesandt. Ferner werden die 
  Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
  sein und näher erläutert werden. Entsprechend 
  den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem 
  Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
  vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
  und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns 2018* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 von 
  31.511.525,40 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
  - Ausschüttung einer Dividende von 0,90 Euro 
  je dividendenberechtigter Stückaktie = 
  31.493.975,40 Euro 
 
  - Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 
  17.550,00 Euro 
 
  Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
  die zum Zeitpunkt der Einberufung 125.342 
  Aktien, die im Rahmen des 
  Mitarbeiteraktienprogramms 2018 ausgegeben 
  worden sind und für das Geschäftsjahr 2018 
  nicht dividendenberechtigt sind, sowie die von 
  der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung 
  unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
  Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz 
  nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
  Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
  dividendenberechtigten Aktien verändern. In 
  diesem Fall wird bei unveränderter 
  Ausschüttung von 0,90 Euro je 
  dividendenberechtigter Stückaktie der 
  Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
  Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
  unterbreitet werden. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
  2018* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
  Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
  erteilen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2018* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
  Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
  zu erteilen. 
5 *Wahl des Abschlussprüfers für das 
  Geschäftsjahr 2019* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
  Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
  Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
  das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
*Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre* 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 23 der Satzung der 
BayWa AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im 
Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet 
sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung muss spätestens bis zum Ablauf des 
Dienstags, 21. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) bei der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 889 69 06 - 33 
 oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de 
 
eingegangen oder elektronisch unter Nutzung des 
passwortgeschützten Internetportals, gemäß des von 
der Gesellschaft festgelegten Verfahrens, unter der 
Internetadresse 
 
www.baywa.com 
 
auf der Seite 'Investor Relations / Hauptversammlung / 
Hauptversammlung 2019' beauftragt sein. 
 
Zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und der Beendigung 
der Hauptversammlung können aus arbeitstechnischen 
Gründen Umschreibungen im Aktienregister nur dann 
vorgenommen werden, wenn der Umschreibungsantrag bis 
zum Ablauf des Dienstags, 21. Mai 2019, 24:00 Uhr 
(MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen ist. Später 
eingehende Umschreibungsanträge können erst nach der 
Hauptversammlung bearbeitet werden, sodass der Erwerber 
Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien 
faktisch nicht ausüben kann (Umschreibungsstopp bzw. 
'Technical Record Date'). In solchen Fällen bleiben 
Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei 
dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche 
Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im 
Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, 
Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
Zur Erleichterung des Anmeldeablaufs erhalten die 
Aktionäre mit der persönlichen Einladung zur 
Hauptversammlung ein Anmeldeformular sowie Zugangsdaten 
mit Aktionärsnummer und zugehörigem Zugangspasswort zur 
Nutzung des passwortgeschützten Internetportals. Den 
zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder 
Bevollmächtigten werden nach Eingang der Anmeldung als 
Organisationsmittel Eintrittskarten zugesandt bzw. am 
Versammlungsort hinterlegt. Wir weisen darauf hin, dass 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts ausschließlich die 
Teilnahmebedingungen nach Gesetz und Satzung der BayWa 
AG maßgeblich sind. 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die BayWa AG 35.138.148 Aktien ausgegeben, die jeweils 
eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
beträgt 35.138.148. Hiervon hält die Gesellschaft zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 19.500 
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. 
 
*Vertretung und Bevollmächtigung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch 
Bevollmächtigte ausüben lassen, z.B. durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, durch die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall 
bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den 
Aktionär oder den Bevollmächtigten. Ein 
Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit dem 
Anmeldeformular und der Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Bitte beachten Sie, dass die 
Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer 
Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder 
mehrere von diesen zurückzuweisen. 
 
Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 
Aktiengesetz i.V.m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz 
gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt 
werden, so bitten wir darum, mit der zu 
bevollmächtigenden Person bzw. Institution die 
erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig 
abzustimmen, da diese möglicherweise eine besondere 
Form der Vollmacht verlangt. Eines gesonderten 
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedarf es insofern nicht. 
 
Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs. 
8, 135 Abs. 10 Aktiengesetz i.V.m. § 125 Abs. 5 
Aktiengesetz gleichgestellte Personen bzw. 
Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht und ihr 
Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft 
unter der Adresse 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 889 69 06 - 33 
 oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de 
 
oder über Eintragung im passwortgeschützten 
Internetportal unter der Internetadresse 
 
www.baywa.com 
 
auf der Seite 'Investor Relations / Hauptversammlung / 
Hauptversammlung 2019' oder gegenüber dem 
Bevollmächtigten erteilt werden. 
 
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten 
erteilt, so bedarf es eines Nachweises der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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