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Dow Jones News
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(1)

DGAP-HV: BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in ICM-Internationales Congress Center, Am Messesee 6, 81829 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: BayWa AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 
in ICM-Internationales Congress Center, Am Messesee 6, 81829 München mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-16 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
BayWa AG München - WKN 519406, 519400, A2LQU9 - 
- ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A2LQU96 - 
Einladung zur 96. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 
den 28. Mai 2019 um 10:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr) 
stattfindenden 96. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagungsort: 
ICM - Internationales Congress Center München 
Am Messesee 6 
81829 München 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
  und des Lageberichts der BayWa 
  Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018, 
  des gebilligten Konzernabschlusses und des 
  Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
  2018, einschließlich des erläuternden 
  Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
  315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, sowie des 
  Berichts des Aufsichtsrats* 
 
  Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
  der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 
  München, und im Internet unter 
 
  www.baywa.com 
 
  auf der Seite 'Investor Relations / 
  Hauptversammlung / Hauptversammlung 2019' 
  eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, 
  dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der 
  Zugänglichmachung auf der Internetseite der 
  Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen 
  werden den Aktionären auf Anfrage einmalig mit 
  einfacher Post zugesandt. Ferner werden die 
  Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
  sein und näher erläutert werden. Entsprechend 
  den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem 
  Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
  vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
  und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns 2018* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 von 
  31.511.525,40 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
  - Ausschüttung einer Dividende von 0,90 Euro 
  je dividendenberechtigter Stückaktie = 
  31.493.975,40 Euro 
 
  - Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 
  17.550,00 Euro 
 
  Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
  die zum Zeitpunkt der Einberufung 125.342 
  Aktien, die im Rahmen des 
  Mitarbeiteraktienprogramms 2018 ausgegeben 
  worden sind und für das Geschäftsjahr 2018 
  nicht dividendenberechtigt sind, sowie die von 
  der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung 
  unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
  Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz 
  nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
  Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
  dividendenberechtigten Aktien verändern. In 
  diesem Fall wird bei unveränderter 
  Ausschüttung von 0,90 Euro je 
  dividendenberechtigter Stückaktie der 
  Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
  Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
  unterbreitet werden. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
  2018* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
  Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
  erteilen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2018* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
  Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
  zu erteilen. 
5 *Wahl des Abschlussprüfers für das 
  Geschäftsjahr 2019* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
  Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
  Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
  das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
*Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre* 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 23 der Satzung der 
BayWa AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im 
Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet 
sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung muss spätestens bis zum Ablauf des 
Dienstags, 21. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ) bei der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 889 69 06 - 33 
 oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de 
 
eingegangen oder elektronisch unter Nutzung des 
passwortgeschützten Internetportals, gemäß des von 
der Gesellschaft festgelegten Verfahrens, unter der 
Internetadresse 
 
www.baywa.com 
 
auf der Seite 'Investor Relations / Hauptversammlung / 
Hauptversammlung 2019' beauftragt sein. 
 
Zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und der Beendigung 
der Hauptversammlung können aus arbeitstechnischen 
Gründen Umschreibungen im Aktienregister nur dann 
vorgenommen werden, wenn der Umschreibungsantrag bis 
zum Ablauf des Dienstags, 21. Mai 2019, 24:00 Uhr 
(MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen ist. Später 
eingehende Umschreibungsanträge können erst nach der 
Hauptversammlung bearbeitet werden, sodass der Erwerber 
Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien 
faktisch nicht ausüben kann (Umschreibungsstopp bzw. 
'Technical Record Date'). In solchen Fällen bleiben 
Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei 
dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche 
Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im 
Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, 
Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
Zur Erleichterung des Anmeldeablaufs erhalten die 
Aktionäre mit der persönlichen Einladung zur 
Hauptversammlung ein Anmeldeformular sowie Zugangsdaten 
mit Aktionärsnummer und zugehörigem Zugangspasswort zur 
Nutzung des passwortgeschützten Internetportals. Den 
zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder 
Bevollmächtigten werden nach Eingang der Anmeldung als 
Organisationsmittel Eintrittskarten zugesandt bzw. am 
Versammlungsort hinterlegt. Wir weisen darauf hin, dass 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts ausschließlich die 
Teilnahmebedingungen nach Gesetz und Satzung der BayWa 
AG maßgeblich sind. 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die BayWa AG 35.138.148 Aktien ausgegeben, die jeweils 
eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
beträgt 35.138.148. Hiervon hält die Gesellschaft zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 19.500 
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. 
 
*Vertretung und Bevollmächtigung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch 
Bevollmächtigte ausüben lassen, z.B. durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, durch die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall 
bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den 
Aktionär oder den Bevollmächtigten. Ein 
Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit dem 
Anmeldeformular und der Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Bitte beachten Sie, dass die 
Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer 
Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder 
mehrere von diesen zurückzuweisen. 
 
Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 
Aktiengesetz i.V.m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz 
gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt 
werden, so bitten wir darum, mit der zu 
bevollmächtigenden Person bzw. Institution die 
erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig 
abzustimmen, da diese möglicherweise eine besondere 
Form der Vollmacht verlangt. Eines gesonderten 
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedarf es insofern nicht. 
 
Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs. 
8, 135 Abs. 10 Aktiengesetz i.V.m. § 125 Abs. 5 
Aktiengesetz gleichgestellte Personen bzw. 
Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht und ihr 
Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft 
unter der Adresse 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 889 69 06 - 33 
 oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de 
 
oder über Eintragung im passwortgeschützten 
Internetportal unter der Internetadresse 
 
www.baywa.com 
 
auf der Seite 'Investor Relations / Hauptversammlung / 
Hauptversammlung 2019' oder gegenüber dem 
Bevollmächtigten erteilt werden. 
 
Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten 
erteilt, so bedarf es eines Nachweises der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

Textform. Dieser kann der Gesellschaft an die 
vorstehend genannte Adresse oder über das 
passwortgeschützte Internetportal unter der 
Internetadresse 
 
www.baywa.com 
 
auf der Seite 'Investor Relations / Hauptversammlung / 
Hauptversammlung 2019' übermittelt werden. Zudem kann 
der Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der 
Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. 
 
Soweit die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, 
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, 
dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine 
Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts, zur Stellung von Anträgen und zur 
Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei 
Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, 
stets der Stimme enthalten werden. 
 
Vollmachten und Weisungen zugunsten der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können (i) 
in Textform unter der nachstehenden Adresse oder (ii) 
im passwortgeschützten Internetportal unter der 
Internetadresse 
 
www.baywa.com 
 
auf der Seite 'Investor Relations / Hauptversammlung / 
Hauptversammlung 2019' jeweils bis zum Montag, 27. Mai 
2019, 12:00 Uhr (MESZ) erteilt, geändert oder 
widerrufen werden: 
 
 BayWa Aktiengesellschaft 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 889 69 06 - 33 
 oder per E-Mail an: baywa@better-orange.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung kann die Bevollmächtigung 
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine 
Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
bzw. ein Widerruf oder eine Änderung der Vollmacht 
oder einer Weisung in Textform bei der Ein- und 
Ausgangskontrolle erteilt werden. 
 
Nähere Einzelheiten zu Vollmachts- und 
Weisungserteilung werden unseren Aktionären zusammen 
mit den Unterlagen zur Hauptversammlung zugesandt. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 
2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz* 
 
 *Verlangen nach Ergänzung der Tagesordnung (§ 
 122 Abs. 2 Aktiengesetz)* 
 Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
 zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
 anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
 dies entspricht rechnerisch 195.313 Aktien, 
 können verlangen, dass Gegenstände auf die 
 Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
 Die Antragsteller haben dabei nachzuweisen, 
 dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag 
 des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien 
 sind und die Aktien bis zur Entscheidung des 
 Vorstands über den Antrag halten. Jedem neuen 
 Gegenstand für die Tagesordnung muss eine 
 Begründung oder eine Beschlussvorlage 
 beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den 
 Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss 
 der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
 Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs 
 und der Tag der Hauptversammlung sind nicht 
 mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist 
 also Samstag, 27. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ). 
 Wir bitten entsprechende Verlangen an folgende 
 Adresse zu richten: 
 
  BayWa Aktiengesellschaft 
  Corporate Legal 
  Arabellastraße 4 
  81925 München 
  Deutschland 
 
 Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung 
 werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens 
 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen 
 Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
 denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
 die Information in der gesamten Europäischen 
 Union verbreiten. Sie werden außerdem 
 unter der Internetadresse 
 
 www.baywa.com 
 auf der Seite 'Investor Relations / 
 Hauptversammlung / Hauptversammlung 2019' 
 bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 
 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz)* 
 Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
 Hauptversammlung auch ohne vorherige 
 Übermittlung an die Gesellschaft 
 Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand 
 und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
 Tagesordnung zu stellen. Sie können in der 
 Hauptversammlung auch Wahlvorschläge zur Wahl 
 von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
 Abschlussprüfern machen. 
 Darüber hinaus können Aktionäre der 
 Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung 
 Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand 
 und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
 Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von 
 Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
 Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge 
 müssen mit einer Begründung versehen sein. 
 Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 zur Hauptversammlung sind ausschließlich 
 zu richten an: 
 
  BayWa Aktiengesellschaft 
  Corporate Legal 
  Arabellastraße 4 
  81925 München 
  Deutschland 
  Telefax-Nr. +49 89 9222-3486 
  oder per E-Mail an: 
  hauptversammlung@baywa.de 
 
 Die bis zum Montag, 13. Mai 2019, 24:00 Uhr 
 (MESZ) bei der vorstehend angegebenen Adresse 
 eingegangenen und zugänglich zu machenden 
 Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den 
 anderen Aktionären auf der Internetseite der 
 Gesellschaft unter 
 
 www.baywa.com 
 auf der Seite 'Investor Relations / 
 Hauptversammlung / Hauptversammlung 2019' in 
 der gesetzlich vorgeschriebenen Form und 
 gegebenenfalls mit den nach § 127 Satz 4 
 Aktiengesetz zu ergänzenden Inhalten zugänglich 
 gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung 
 werden ebenfalls auf dieser Internetseite 
 veröffentlicht. Die Gesellschaft weist darauf 
 hin, dass auch vor der Hauptversammlung an die 
 Gesellschaft übersandte Gegenanträge und 
 Wahlvorschläge, sofern über diese abgestimmt 
 werden soll, in der Hauptversammlung gestellt 
 werden müssen. 
 Ein Gegenantrag und seine Begründung sowie ein 
 Wahlvorschlag brauchen unter den 
 Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 Satz 1 
 Aktiengesetz nicht zugänglich gemacht zu 
 werden, die Begründung eines Gegenantrags 
 gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz 
 nicht, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
 Zeichen beträgt. 
 *Auskunftsrecht (§ 131 Aktiengesetz)* 
 Gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz ist jedem 
 Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung 
 vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
 Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
 sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
 der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
 Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
 rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
 Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen 
 sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
 Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der 
 Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 
 Abs. 3 Aktiengesetz aufgeführten Gründen 
 verweigern, insbesondere soweit die Auskunft 
 auf der Internetseite der Gesellschaft über 
 mindestens sieben Tage vor Beginn und in der 
 Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 
1 Aktiengesetz finden sich unter der Internetadresse 
 
www.baywa.com 
 
auf der Seite 'Investor Relations / Hauptversammlung / 
Hauptversammlung 2019'. 
 
*Angabe der Internetseite, über die 
hauptversammlungsrelevante Informationen zugänglich 
sind* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich 
zu machenden Unterlagen und Anträge der Aktionäre sowie 
weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.baywa.com 
 
auf der Seite 'Investor Relations / Hauptversammlung / 
Hauptversammlung 2019' zur Verfügung. 
 
*Informationen für Aktionäre zum Datenschutz* 
 
Bei der Anmeldung zur, der Teilnahme an der 
Hauptversammlung und der Erteilung von 
Stimmrechtsvollmachten, erhebt die BayWa AG 
personenbezogene Daten über die sich anmeldenden 
Aktionäre und/oder die bevollmächtigte Person. Die 
Datenerhebung erfolgt zu dem Zweck, den Aktionären die 
Ausübung ihrer Rechte in der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Die BayWa AG verarbeitet die 
personenbezogenen Daten als Verantwortliche gemäß 
den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung 
('DS-GVO') und des Bundesdatenschutzgesetzes. 
Einzelheiten zur Verarbeitung der personenbezogenen 
Daten und den Rechten der Betroffenen gemäß der 
DS-GVO finden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.baywa.com 
 
auf der Seite 'Investor Relations / Hauptversammlung / 
Hauptversammlung 2019'. 
 
München, im April 2019 
 
*BayWa Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-16 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: BayWa AG 
             Arabellastr. 4 
             81925 München 
             Deutschland 
E-Mail:      hauptversammlung@baywa.de 
Internet:    http://www.baywa.com 
ISIN:        DE0005194062, DE0005194005, DE000A2LQU96 
WKN:         519406, 519400, A2LQU9 
Börsen:      Auslandsbörse(n) München, Frankfurt, XETRA 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
800737 2019-04-16 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 16, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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