DJ DGAP-HV: voxeljet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Sofitel Munich Bayerpost, Bayerstraße 12, 80335 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: voxeljet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
voxeljet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
29.05.2019 in Sofitel Munich Bayerpost, Bayerstraße 12, 80335 München
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-16 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
voxeljet AG Augsburg ISIN DE000A1X3WJ5 / WKN A1X3WJ (Aktien)
ISIN US92912L1070 / WKN A1W556 (_American Depositary
Shares_)
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 29. Mai
2019 um 10:00 Uhr (MESZ)
im Sofitel Hotel München Bayerpost, Konferenzraum
"Bogenhausen 1",
Bayerstraße 12, 80335 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
1. 31. Dezember 2018, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 und des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018*
Die genannten Unterlagen sind über unsere
Internetseite unter
*http://investor.voxeljet.com/*
zugänglich und werden den Aktionären auf Anfrage
auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert
werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands*
2.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
3. Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
TOP *Neuwahlen zum Aufsichtsrat*
4.
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder
endet mit Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 29. Mai 2019, so dass eine
Neuwahl erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der
Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung zu wählen sind.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im
Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. Der
nachfolgende Wahlvorschlag beruht auf einer
Empfehlung des Vergütungs- und
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
1) *Peter G. Nietzer*, wohnhaft in München,
Diplom-Kaufmann und
Gesellschafter-Geschäftsführer der KITES
Industriebeteiligungen GmbH
2) *Dr. Stefan Söhn*, wohnhaft in Augsburg,
Volljurist und Vorstandsmitglied der
Andreas Schmid Logistik AG
3) *Eberhard Weiblen*, wohnhaft in
Stuttgart, Unternehmensberater und
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Porsche Consulting GmbH
mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung 2019 als Mitglieder des
Aufsichtsrats zu wählen, und zwar für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2023 beschließt.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes
hingewiesen: Im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat
soll Herr Peter G. Nietzer als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex weist der Aufsichtsrat
auf Folgendes hin: Der Aufsichtsrat hat sich bei den
zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert,
dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
können.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6-8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex weist der Aufsichtsrat
auf Folgendes hin: Herr Dr. Söhn ist seit 2018
Mitglied des Vorstands der Andreas Schmid Logistik
AG, Gersthofen. Die Gesellschaft steht mit voxeljet
in geschäftlicher Beziehung. Im Übrigen
bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine
für die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden
Aktionärs maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen einem der
vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und der
Gesellschaft, ihren Tochtergesellschaften, den
Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder
indirekt mit mehr als 10 Prozent der
stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär andererseits.
Im Hinblick auf die Mitgliedschaft der zur Wahl
vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen werden folgende Angaben
gemacht:
Herr Peter G. Nietzer ist kein Mitglied in einem
nach deutschem Recht zu bildenden Aufsichtsrat. Er
ist ferner kein Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Herr Dr. Stefan Söhn ist kein Mitglied in einem nach
deutschem Recht zu bildenden Aufsichtsrat. Er ist
ferner kein Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Herr Eberhard Weiblen ist kein Mitglied in einem
nach deutschem Recht zu bildenden Aufsichtsrat. Herr
Weiblen ist hingegen Mitglied der folgenden
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
- Porsche Consulting S.r.l, Mailand,
Italien, Präsident des Verwaltungsrats;
- Porsche Consulting Inc., Atlanta, USA,
Vorsitzender des
Gesellschafterausschusses;
- Porsche Consulting Ltd., Schanghai, China,
Vorsitzender des
Gesellschafterausschusses.
Die Lebensläufe der Kandidaten, finden Sie im
Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sowie auf
der Internetseite unserer Gesellschaft unter
*https://www.voxeljet.com/unternehmen/aufsichtsrat/*
TOP *Beschlussfassung über die Bestellung des
5. Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Ganghoferstraße 29, 80339 München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.
TOP *Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten
6. Kapitals (Genehmigtes Kapital 2018) sowie die
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
(Genehmigtes Kapital 2019) mit Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss; Satzungsänderung*
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.2018
wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29.05.2023
gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals
um insgesamt bis zu EUR 1.860.000,00 zu erhöhen,
wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen
werden kann (Genehmigtes Kapital 2018).
Die Gesellschaft hat im Rahmen einer
Kapitalerhöhungstransaktion im Oktober/November 2018
neue American Depositary Shares ("ADSs") emittiert.
Aufgrund der Kapitalerhöhung, die am 18.10.2018
(Haupttranche) und am 7.11.2018 (Greenshoe-Tranche)
in das Handelsregister eingetragen worden ist, wurde
das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausnutzung
des Genehmigten Kapitals 2018 um insgesamt EUR
1.116.000,00 durch Ausgabe von insgesamt 1.116.000
neuen Aktien erhöht. Damit steht der Gesellschaft
gegenwärtig nur noch ein genehmigtes Kapital in Höhe
von EUR 744.000,00 zur Verfügung.
Um der Gesellschaft eine möglichst umfassende
Flexibilität bei ihrer Unternehmensfinanzierung
einzuräumen, soll das der Gesellschaft insgesamt zur
Verfügung stehende genehmigte Kapital auf 50% des
derzeit bestehenden Grundkapitals aufgestockt und
die Laufzeit verlängert werden.
Die vorgeschlagene Aufhebung des Genehmigten
Kapitals 2018 soll nur wirksam werden, wenn das
Genehmigte Kapital 2019 wirksam an dessen Stelle
tritt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
a) *Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018*
Das genehmigte Kapital 2018 gemäß
bisherigem § 5 der Satzung wird mit Wirkung
zum Zeitpunkt der Eintragung des gemäß
lit. b) und c) beschlossenen Genehmigten
Kapitals 2019 im Handelsregister aufgehoben.
b) *Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
2019*
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 28. Mai 2024 einmalig
oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR
2.418.000,00 (in Worten: zwei Millionen
vierhundertachtzehntausend Euro) durch
Ausgabe von bis zu 2.418.000 (in Worten: zwei
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 16, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
DJ DGAP-HV: voxeljet AG: Bekanntmachung der -2-
Millionen vierhundertachtzehntausend) neuen
auf den Namen lautenden Stammaktien
(Stückaktien) gegen Bareinlagen und/oder
Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital
2019). Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen
ausgenutzt werden.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein
Bezugsrecht einzuräumen. Das gesetzliche
Bezugsrecht kann auch in der Weise gewährt
werden, indem die neuen Aktien von einem
Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1
Satz 1 oder nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder
Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen
tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie den Aktionären
mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum
Bezug anzubieten.
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht
der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen
Bareinlagen auszuschließen, wenn dies
zum Zwecke der Ausgabe von Aktien erfolgt,
die mittels American Depositary Receipts
("ADRs" oder im Folgenden auch "ADS") am
US-Kapitalmarkt bzw. mittels ADRs bei
institutionellen und/oder privaten Investoren
platziert werden sollen, und in diesem
Zusammenhang auch zur Deckung einer den
Emissionsbanken eingeräumten
Mehrzuteilungsoption, soweit die nach der
vorstehenden Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien
insgesamt 30% des Grundkapitals nicht
überschreiten und der Ausgabepreis der neuen
Aktien den Börsenpreis der bereits an der
Börse gehandelten Aktien gleicher Gattung und
Ausstattung im Zeitpunkt der endgültigen
Festlegung des Ausgabebetrags nicht
wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2,
186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Als
Börsenpreis gilt auch der Preis einer an der
New Yorker Börse (New York Stock Exchange,
NYSE) notierten ADS, multipliziert mit der
Anzahl der ADSs, die eine Aktie
repräsentieren.
Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt,
das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit
Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder
mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des
Genehmigten Kapitals auszuschließen,
(i) um Spitzenbeträge, die sich
aufgrund des Bezugsverhältnisses
ergeben, vom Bezugsrecht der
Aktionäre auszunehmen,
(ii) bei Sachkapitalerhöhungen,
insbesondere - aber ohne
Beschränkung hierauf - zum Erwerb
von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder
Beteiligungen an Unternehmen, oder
(iii) wenn die Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen erfolgt und der
Ausgabepreis der neuen Aktien den
Börsenpreis der bereits an der
Börse gehandelten Aktien gleicher
Gattung und Ausstattung im
Zeitpunkt der endgültigen
Festlegung des Ausgabebetrags
nicht wesentlich im Sinne der §§
203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz
4 AktG unterschreitet und der auf
die nach dieser Ziffer (iii) unter
Ausschluss des Bezugsrechts
gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4
AktG ausgegebenen neuen Aktien
entfallende anteilige Betrag des
Grundkapitals insgesamt 10% des
Grundkapitals nicht überschreitet,
und zwar weder des im Zeitpunkt
des Wirksamwerdens noch im
Zeitpunkt der Ausübung dieser
Ermächtigung vorhandenen
Grundkapitals. Als Börsenpreis
gilt auch der Preis einer an der
New Yorker Börse (New York Stock
Exchange, NYSE) notierten ADS,
multipliziert mit der Anzahl der
ADSs, die eine Aktie
repräsentieren. Auf die
Höchstgrenze von 10% des
Grundkapitals sind ferner
diejenigen neuen oder eigenen
Aktien der Gesellschaft oder ADSs
anzurechnen, die während der
Laufzeit dieses genehmigten
Kapitals auf anderer Grundlage
unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre gemäß § 71 Abs.
1 Nr. 8 Satz 5 AktG oder § 186
Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder
veräußert werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, über den
weiteren Inhalt der Aktienrechte und die
Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung
des Aufsichtsrats zu entscheiden.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung
der Satzung der Gesellschaft nach
Durchführung der Kapitalerhöhungen oder nach
Ablauf der Ermächtigungsfrist ohne Ausnutzung
des Genehmigten Kapitals zu ändern.
c) *Satzungsänderung*
§ 5 der Satzung wird geändert und wie folgt
neu gefasst:
"*§ 5*
*Genehmigtes Kapital*
(1) Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum
28. Mai 2024 einmalig oder mehrmals um
insgesamt bis zu EUR 2.418.000,00 (in
Worten: zwei Millionen
vierhundertachtzehntausend Euro) durch
Ausgabe von bis zu 2.418.000 (in
Worten: zwei Millionen
vierhundertachtzehntausend) neuen auf
den Namen lautenden Stammaktien
(Stückaktien) gegen Bareinlagen
und/oder Sacheinlagen zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2019). Die
Ermächtigung kann in Teilbeträgen
ausgenutzt werden.
(2) Den Aktionären ist grundsätzlich ein
Bezugsrecht einzuräumen. Das
gesetzliche Bezugsrecht kann auch in
der Weise gewährt werden, indem die
neuen Aktien von einem Kreditinstitut
oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder
nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7
des Gesetzes über das Kreditwesen
tätigen Unternehmen mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie
den Aktionären mittelbar im Sinne von §
186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre bei
Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen
auszuschließen, wenn dies zum
Zwecke der Ausgabe von Aktien erfolgt,
die mittels American Depositary
Receipts ("ADRs" oder "ADSs") am
US-Kapitalmarkt bzw. mittels ADRs bei
institutionellen und/oder privaten
Investoren platziert werden sollen, und
in diesem Zusammenhang auch zur Deckung
einer den Emissionsbanken eingeräumten
Mehrzuteilungsoption, soweit die nach
der vorstehenden Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen
Aktien insgesamt 30% des Grundkapitals
nicht überschreiten und der
Ausgabepreis der neuen Aktien den
Börsenpreis der bereits an der Börse
gehandelten Aktien gleicher Gattung und
Ausstattung im Zeitpunkt der
endgültigen Festlegung des
Ausgabebetrags nicht wesentlich im
Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs.
3 Satz 4 AktG unterschreitet. Als
Börsenpreis gilt auch der Preis einer
an der New Yorker Börse (New York Stock
Exchange, NYSE) notierten ADS,
multipliziert mit der Anzahl der ADSs,
die eine Aktie repräsentieren.
Der Vorstand ist darüber hinaus
ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht
der Aktionäre mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für eine oder mehrere
Kapitalerhöhungen im Rahmen des
Genehmigten Kapitals
auszuschließen,
(i) um Spitzenbeträge, die sich
aufgrund des
Bezugsverhältnisses ergeben,
vom Bezugsrecht der Aktionäre
auszunehmen,
(ii) bei Sachkapitalerhöhungen,
insbesondere - aber ohne
Beschränkung hierauf - zum
Erwerb von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder
Beteiligungen an Unternehmen,
oder
(iii) wenn die Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen erfolgt und der
Ausgabepreis der neuen Aktien
den Börsenpreis der bereits an
der Börse gehandelten Aktien
gleicher Gattung und
Ausstattung im Zeitpunkt der
endgültigen Festlegung des
Ausgabebetrags nicht wesentlich
im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und
2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
unterschreitet und der auf die
nach dieser Ziffer (iii) unter
Ausschluss des Bezugsrechts
gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4
AktG ausgegebenen neuen Aktien
entfallende anteilige Betrag
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 16, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
DJ DGAP-HV: voxeljet AG: Bekanntmachung der -3-
des Grundkapitals insgesamt 10%
des Grundkapitals nicht
überschreitet, und zwar weder
des im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens noch im
Zeitpunkt der Ausübung dieser
Ermächtigung vorhandenen
Grundkapitals. Als Börsenpreis
gilt auch der Preis einer an
der New Yorker Börse (New York
Stock Exchange, NYSE) notierten
ADS, multipliziert mit der
Anzahl der ADSs, die eine Aktie
repräsentieren. Auf die
Höchstgrenze von 10% des
Grundkapitals sind ferner
diejenigen neuen oder eigenen
Aktien der Gesellschaft oder
ADSs anzurechnen, die während
der Laufzeit dieses genehmigten
Kapitals auf anderer Grundlage
unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8
Satz 5 AktG oder § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG ausgegeben oder
veräußert werden.
(3) Der Vorstand ist ermächtigt, über den
weiteren Inhalt der Aktienrechte und
die Bedingungen der Aktienausgabe mit
Zustimmung des Aufsichtsrats zu
entscheiden.
(4) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die
Fassung der Satzung der Gesellschaft
nach Durchführung der Kapitalerhöhungen
oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist
ohne Ausnutzung des Genehmigten
Kapitals zu ändern."
WEITERE ANGABEN, HINWEISE und BERICHTE
*Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 4 zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten*
*Peter G. Nietzer, München*
* Persönliche Daten:
Geburtsdatum: 11.10.1960
Geburtsort: Heilbronn
* Ausbildung:
Studium und Abschluss als Dipl. Kfm. im Fach
Business Administration an der
Friedrich-Alexander Universität
Erlangen-Nürnberg
* Berufliche Angaben:
seit Sept. 2013 Non-Executive Director in
der Cognis Credit
Opportunities Fund Ltd.,
Cognis Credit Opportunities
Master Fund Ltd. und der
Cognis Credit Opportunities
Manager (Cayman) Ltd.;
seit Feb. 2013 Alleiniger Gesellschafter
und Geschäftsführer der
KITES Industriebeteiligungen
GmbH, einer privaten
Investment Holding
Gesellschaft;
seit 2009 Geschäftsführer der RES
LuxCo, einer
Zwischenholdinggesellschaft;
seit 2005 Gesellschafter und
Geschäftsführer der
GermanCapital GmbH, einer
Private Equity Gesellschaft
seit 2000 Gesellschafter und
Geschäftsführer der
Felicitas GmbH, einer Fonds
Management Gesellschaft
sowie der GI Erste
Beteiligungs GmbH sowie
Geschäftsführer der GI
Vermögensverwaltungs GbR
* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der voxeljet
AG, Augsburg (seit Juli 2013).
*Dr. Stefan Söhn, Augsburg*
* Persönliche Daten:
Geburtsdatum: 18.06.1954
Geburtsort: Düsseldorf
* Ausbildung:
Studium, Erstes und Zweites Juristisches
Staatsexamen und Erlangung eines Doktortitels
der Rechtswissenschaften an der Universität
Augsburg;
Studium und Erlangung eines Master of Science
in Management an der London Business School
* Berufliche Angaben:
seit 2018 Mitglied des Vorstandes der
Andreas Schmid Logistik AG,
Gersthofen
seit 2010 Gesellschafter und
Geschäftsführer der
Multitrustcapital Partners GmbH,
Augsburg
2006 - 2009 Geschäftsführer (CEO) der KUKA
Systems GmbH; Augsburg
2000 - 2006 Geschäftsführer (CFO) der KUKA
Systems GmbH, Augsburg
* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten:
Stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats der voxeljet AG, Augsburg (seit
Juli 2013).
*Eberhard Weiblen, Stuttgart*
* Persönliche Daten:
Geburtsdatum: 30.01.1964
Geburtsort: Metzingen
* Ausbildung:
Studium und Abschluss als Dipl. Kfm. im Fach
Betriebswirtschaftslehre an der Technischen
Universität Stuttgart
* Berufliche Angaben:
seit 2007 Vorsitzender der
Geschäftsführung der Porsche
Consulting GmbH, Stuttgart
1998 - 2007 Alleiniger Geschäftsführer der
Porsche Consulting GmbH,
Stuttgart
1995 - 1998 Projektleiter bei Porsche
Consulting GmbH, Stuttgart
* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten:
Mitglied des Aufsichtsrats der voxeljet AG,
Augsburg (seit Mai 2017).
* Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Präsident des Verwaltungsrats der Porsche
Consulting S.r.l, Mailand, Italien;
Vorsitzender des Gesellschafterausschusses der
Porsche Consulting Inc., Atlanta, USA;
Vorsitzender des Gesellschafterausschusses der
Porsche Consulting Ltd., Schanghai, China.
*Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu
Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. §
186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz*
Am 30. Mai 2018 hat die Hauptversammlung das genehmigte
Kapital 2018 beschlossen. Im Rahmen einer
Kapitalerhöhungstransaktion im Oktober/November 2018 hat die
Gesellschaft neue American Depositary Shares ("ADSs")
emittiert. Aufgrund der Kapitalerhöhung, die am 18.10.2018
(Haupttranche) und am 7.11.2018 (Greenshoe-Tranche) in das
Handelsregister eingetragen worden ist, wurde das
Grundkapital der Gesellschaft durch Ausnutzung des
Genehmigten Kapitals 2018 um insgesamt EUR 1.116.000,00
durch Ausgabe von insgesamt 1.116.000 neuen Aktien erhöht.
Damit steht der Gesellschaft gegenwärtig nur noch ein
genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 744.000,00 zur
Verfügung.
Um der Gesellschaft eine möglichst umfassende Flexibilität
bei ihrer Unternehmensfinanzierung einzuräumen, schlagen
Vorstand und Aufsichtsrat vor, das genehmigte Kapital 2018
aufzuheben und die Verwaltung zur Ausgabe neuer Aktien der
Gesellschaft auf Grundlage eines neuen genehmigten Kapitals
zu ermächtigen. Hierdurch soll es der Verwaltung auch
weiterhin möglich sein, jederzeit neues Eigenkapital für die
Gesellschaft zu beschaffen und unter anderem auch
Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an
Unternehmen gegen Ausgabe von Aktien zu erwerben.
Grundsätzlich haben die Aktionäre der Gesellschaft ein
Bezugsrecht auf neu auszugebene Aktien, d.h. jeder Aktionär
hat ein Recht auf den Bezug von neuen Aktien in einer
Anzahl, welche die Aufrechterhaltung seiner bisherigen
Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft ermöglicht.
Der Beschlussvorschlag sieht jedoch eine Ermächtigung zum
Ausschluss des Bezugsrechts für bestimmte, im
Beschlussgegenstand im Einzelnen aufgeführte Zwecke vor.
Nach Ansicht des Vorstands und des Aufsichtsrats ist diese
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
unter Gewichtung und Abwägung sämtlicher Umstände aus den
nachfolgenden Gründen sachlich gerechtfertigt und
angemessen.
_Platzierung von ADRs_
Der Vorstand soll ermächtigt werden, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei
Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen auszuschließen,
wenn dies zum Zwecke der Ausgabe von Aktien erfolgt, die
mittels ADRs/ADSs am US-Kapitalmarkt bzw. mittels ADRs bei
institutionellen und/oder privaten Investoren platziert
werden sollen, und in diesem Zusammenhang auch zur Deckung
einer den Emissionsbanken eingeräumten Mehrzuteilungsoption,
soweit die nach der vorstehenden Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien insgesamt 30% des
Grundkapitals nicht überschreiten und der Ausgabepreis der
neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse
gehandelten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung im
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags
nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs.
3 Satz 4 AktG unterschreitet. Als Börsenpreis gilt auch der
Preis einer an der New Yorker Börse (New York Stock
Exchange, NYSE) notierten ADS multipliziert mit der Anzahl
der ADSs, die eine Aktie repräsentieren.
Nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat ist diese
erweiterte, über 10% des Grundkapitals hinausgehende
Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss durch sachliche
Gründe gerechtfertigt. Die Gesellschaft ist zur Finanzierung
ihres weiteren geplanten Wachstums darauf angewiesen,
kurzfristig am Kapitalmarkt weitere Finanzmittel aufnehmen
zu können. Die im Handel befindlichen Wertpapiere der
Gesellschaft (American Depositary Shares) sind an einer
ausländischen Börse, der New York Stock Exchange, notiert.
Die Erweiterung der Präsenz an ausländischen Finanzmärkten
liegt im sachlichen Interesse der Gesellschaft.
Die Gesellschaft steht in einem intensiven Wettbewerb um
Investoren mit anderen in den USA gelisteten Unternehmen,
bei denen ein Ausschluss des Bezugsrechts flexibler möglich
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 16, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
DJ DGAP-HV: voxeljet AG: Bekanntmachung der -4-
ist als dies in Deutschland typischerweise der Fall ist und die aus diesem Grund und aufgrund einer deutlich geringeren rechtlichen Komplexität rascher agieren können. Internationale institutionelle Investoren bevorzugen Transaktionen mit niedrigerer rechtlicher Komplexität. Für voxeljet ist es deshalb von großer Bedeutung, diesen wesentlichen Wettbewerbsnachteil so weit wie möglich zu reduzieren. Die Ermächtigung zu einem erweiterten Bezugsrechtsausschluss dient diesem Zweck. Denn der Bezugsrechtsausschluss stellt das am besten geeignete Mittel für eine flexible Unternehmensfinanzierung bei Ausgabe von Wertpapieren an US-Börsen dar, das gleichwohl angemessen ist und im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt. Ausreichende Eigenkapitalmittel stellen die wirtschaftliche Grundlage für die Geschäftsentwicklung von voxeljet dar und ihre Verfügbarkeit hat somit erheblichen Einfluss auf die Zukunftsaussichten der Gesellschaft und die Umsetzung ihrer Geschäftsstrategie. Da nach Ansicht der Gesellschaft die derzeitige Investorenbasis außerhalb der USA nicht ausreichend ist (ein Grund, der die Gesellschaft veranlasst hat, die Aktien nicht in Deutschland zum Handel zuzulassen, sondern eine Zulassung von ADSs an der NYSE zu erwirken), erwägt die Gesellschaft die Möglichkeit weiterer ADR-Emissionen, z.B. in Form von Privatplatzierungen an neue Investoren, insbesondere in den USA. Die Erweiterung der Ermächtigung zugunsten des Vorstands, das Bezugsrecht in einem Umfang von bis zu 30% des Grundkapitals auszuschließen, schafft vor diesem Hintergrund die für die Platzierung neuer ADRs erforderliche Flexibilität. Die Möglichkeit einer Bezugsrechtsemission, die den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht erhalten würde, stellt für die Gesellschaft in dieser besonderen Konstellation kein geeignetes Mittel der Unternehmensfinanzierung dar. Die Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung weist insbesondere aufgrund der gesetzlich zwingend vorgesehenen zweiwöchigen Bezugsfrist einen höheren Grad an Komplexität und eine geringere Flexibilität auf als eine bezugsrechtsfreie Emission. Darüber hinaus gestaltet sich die Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung unter weiterer Ausgabe von ADRs abwicklungstechnisch in besonderem Maße schwierig. So ist das Bezugsverhalten der Aktionäre bzw. ADS-Inhaber ungewiss und lässt sich nur schwer prognostizieren, was ein hohes Transaktionsrisiko mit sich bringt. Hinzu kommt, dass bei einer Bezugsrechtsemission eine bezugsrechtsfreie und damit frei platzierbare Tranche nur dann geschaffen werden kann, wenn die Bezugsrechtsinhaber auf ihr Bezugsrecht verzichten. In ausreichendem Umfang wäre dies nur möglich, wenn auch die Depotbank auf das ihr als Aktionär zustehende gesetzliche Bezugsrecht verzichtet. Ein solcher Verzicht der Depotbank kann jedoch nicht ohne weiteres erfolgen, da diese zur treuhänderischen Wahrnehmung der Rechte der ADS-Inhaber verpflichtet ist und keinen Verzicht erklären kann, solange nicht sicher feststeht, dass die Bezugsrechte keinen wirtschaftlichen Wert haben. Zwar wird die Gesellschaft die Emissionsbanken immer anhalten, die ADSs nahe am Börsenkurs zu platzieren, so dass der Wert der Bezugsrechte gering ist. Ob die Depotbank einen Verzicht auf die Bezugsrechte erklären kann, ist allerdings nicht gesichert. Vor diesem Hintergrund kann die erforderliche Anzahl von ADSs daher häufig nur dann platziert werden, wenn Aktienbezugsrechte in einem Umfang von bis zu 30% durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden können. Der Vorstand wird indessen stets im Einzelfall prüfen, ob der Bezugsrechtsausschluss erforderlich ist und ob nicht doch eine Bezugsrechtsemission in Betracht kommt. Eine Kapitalerhöhung mit weitergehendem Ausschluss des Bezugsrechts würde darüber hinaus die Liquidität in den ADSs der Gesellschaft erhöhen. Eine höhere Liquidität führt typischerweise zu einer geringeren Volatilität in den ADSs, die vorteilhaft für die ADS-Inhaber ist. Darüber hinaus würden die voxeljet-ADSs eine aus Sicht der Research-Analysten erhöhte Attraktivität aufweisen. Bei der Festlegung des Platzierungspreises der neuen Aktien bzw. ADSs wird der Vorstand jeweils darauf achten, dass die Verwässerung für die bestehenden Aktionäre bzw. ADS-Inhaber möglichst gering ausfällt. _Vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG_ Ferner wird die Verwaltung bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen generell zum Ausschluss des Bezugsrechts ermächtigt, soweit der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die ausgegebenen neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals. Als Börsenpreis gilt auch der Preis einer an der New Yorker Börse (New York Stock Exchange, NYSE) notierten American Depositary Share (ADS), multipliziert mit der Anzahl der ADSs, die eine Aktie repräsentieren. Auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind ferner diejenigen neuen oder eigenen Aktien der Gesellschaft oder ADSs anzurechnen, die während der Laufzeit dieses genehmigten Kapitals auf anderer Grundlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG oder § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Gesellschaft wird durch diese Ermächtigung in die Lage versetzt, kurzfristig günstige Situationen auszunutzen und ihre Eigenkapitalbasis zu stärken. Da sich der Ausgabepreis für die unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen neuen Aktien zudem am Börsenpreis der Aktien (bzw. den repräsentierenden ADSs) zu orientieren hat und die Ermächtigung nur einen beschränkten Umfang hat, besteht zudem die Möglichkeit, über den Erwerb von ADSs über die Börse die bestehende Beteiligungsquote und den bestehenden Stimmrechtsanteil aufrecht zu erhalten. Es ist daher sichergestellt, dass in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Wertung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen bei einer Ausnutzung genehmigten Kapitals angemessen gewahrt werden, während der Gesellschaft im Interesse aller Aktionäre weitere Handlungsspielräume eröffnet werden. _Spitzenbeträge_ Die Ermächtigung, Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen, dient dazu, dass im Hinblick auf den Betrag der jeweiligen Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis dargestellt werden kann. Ohne den Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich des Spitzenbetrags würde insbesondere bei einer Kapitalerhöhung um runde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erheblich erschwert. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Vorstand und Aufsichtsrat halten aus diesen Gründen diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für sachgerecht. _Sacheinlagen_ Weiterhin soll der Vorstand die Möglichkeit erhalten, das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, insbesondere sofern dies zum Zwecke eines (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft erfolgt. Die Ausweitung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft durch Akquisitionen stellt einen wesentlichen Teil der Unternehmensstrategie dar. Hierbei liegt es häufig im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre, auch Aktien der Gesellschaft als Akquisitionswährung einzusetzen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Konsolidierung auch auf Märkten, auf denen sich die Gesellschaft bewegt, ist eine flexible Reaktionsmöglichkeit für den Vorstand besonders wichtig. Die allgemeine Praxis zeigt, dass Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für eine Veräußerung häufig die Verschaffung von Aktien verlangen, um an dem zu schaffenden Mehrwert mit partizipieren zu können. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die Möglichkeit geben, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen und Unternehmensteilen bzw. Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen wahrzunehmen, da die Kapitalerhöhung im Falle einer derartigen Akquisition in der Regel kurzfristig durchgeführt werden muss und auf die Durchführung einer Hauptversammlung in der Regel nicht gewartet werden kann. Die Verwaltung wird im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung sorgfältig prüfen, ob der Wert der neuen Aktien und der Wert der Gegenleistung, also der Wert des einzubringenden Unternehmens oder Unternehmensteils bzw. der Beteiligung an einem Unternehmen oder der Wert der zu erwerbenden sonstigen Vermögensgegenstände in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die durch einen Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitalerhöhungen bedingte Verringerung der Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der Aktionäre wird dadurch aufgewogen, dass die Geschäftsausweitung durch Dritte im Wege der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 16, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
DJ DGAP-HV: voxeljet AG: Bekanntmachung der -5-
Eigenkapitalstärkung finanziert wird und die vorhandenen
Aktionäre - mit einer zwar geringeren Quote als zuvor - an
einem Unternehmenswachstum teilhaben, das sie bei Einräumung
eines Bezugsrechts aus eigenen Mitteln finanzieren müssten.
Durch die Börsennotierung der Gesellschaft in den USA an der
NYSE ist jedem Aktionär zudem die grundsätzliche Möglichkeit
gegeben, seine Beteiligungsquote durch den Zuerwerb von ADSs
wieder zu erhöhen.
Konkrete Erwerbsvorhaben, für die von der mit der
vorgeschlagenen Ermächtigung eingeräumten Möglichkeit zu
Sachkapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss Gebrauch
gemacht werden soll, bestehen zurzeit nicht. Wenn sich die
Möglichkeit zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen,
Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen
Vermögensgegenständen konkretisieren sollte, wird der
Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von der Möglichkeit der
Ausgabe von Aktien gegen Sachleistung unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen soll. Er wird
dies nur tun, wenn dies nach pflichtgemäßer Prüfung im
wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und ihrer
Aktionäre liegt und hierbei berücksichtigen, dass der Wert
der zu erwerbenden Gegenstände dem Wert der von der
Gesellschaft als Gegenleistung auszugebenden Aktien
angemessen Rechnung tragen muss.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass der Vorstand
in jedem der in dieser Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss genannten Einzelfälle sorgfältig und
gewissenhaft prüfen wird, ob die Voraussetzungen für einen
Bezugsrechtsausschluss nach dieser Ermächtigung gegeben sind
und der Bezugsrechtsausschluss sachlich gerechtfertigt ist.
Der Vorstand wird der jeweils nächsten Hauptversammlung über
jede Ausnutzung des Genehmigten Kapitals berichten.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt
das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.836.000,00 und ist
eingeteilt in 4.836.000 auf den Namen lautende Stückaktien.
Eine Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme,
sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte 4.836.000 beträgt. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 16 Absatz 1 der Satzung
diejenigen Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig anmelden.
Die Anmeldung zur Teilnahme muss der Gesellschaft bis zum
Ablauf des
Mittwoch, 22. Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ) ("Anmeldeschluss")
unter der nachfolgend genannten Adresse in Textform (§ 126b
BGB) in deutscher oder in englischer Sprache zugehen:
*voxeljet AG*
*Vorstand*
*Am Silbermannpark 1b*
*86161 Augsburg*
*E-Mail: HV2019@voxeljet.de*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2
Satz 1 des Aktiengesetzes als Aktionär nur, wer als solcher
im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von
Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des
Aktienregisters am 22. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ,
(maßgeblicher Bestandsstichtag, auch "technical record
date" genannt) maßgeblich, weil vom 23. Mai 2019, 0:00
Uhr MESZ, bis zum Schluss der Hauptversammlung am 29. Mai
2019 keine Umschreibungen vorgenommen werden.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
nicht blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung frei
verfügen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß
§ 405 Abs. 3 Nr. 1 AktG ordnungswidrig handelt, wer Aktien
eines anderen, zu dessen Vertretung er nicht befugt ist,
ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der
Hauptversammlung benutzt. Da im Verhältnis zur Gesellschaft
für die Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Aktionär nur
gilt, wer als solcher am 22. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ, im
Aktienregister eingetragen ist, kann eine Verfügung über
Aktien Auswirkungen auf die Teilnahme- und Stimmberechtigung
haben.
Inhaber von American Depositary Shares können weitere
Informationen über den Custodian Citibank N.A. - ADS
Shareholder Services unter der Telefonnummer +1-888-250-3985
erhalten. Bitte beachten Sie, dass diese Telefonnummer nur
von 8.30 h bis 18.00 h EST (d.h. Eastern Standard Time)
erreichbar ist.
*Verfahren für die Teilnahme und die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung ordnungsgemäß
angemeldet haben, können ihr Teilnahmerecht an und ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte,
z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung
oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Abweichend davon
gelten für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen oder anderen, diesen gemäß § 135
Aktiengesetz gleichgestellten Personen die speziellen
Regelungen in § 135 Aktiengesetz; die Einzelheiten der
Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder eines
geschäftsmäßig Handelnden bitten wir mit dem jeweiligen
Bevollmächtigten abzustimmen.
Vollmachtsformulare, die für die Erteilung einer
Stimmrechtsvollmacht verwendet werden können, können bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
angefordert werden:
*voxeljet AG*
*Vorstand*
*Am Silbermannpark 1b*
*86161 Augsburg*
*Fax: +49 821 7483 111*
*E-Mail: HV2019@voxeljet.de*
Ferner können die Vollmachtsformulare im Internet unter dem
nachfolgend genannten Link abgerufen werden:
http://investor.voxeljet.com/
Insbesondere für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen und anderen, in § 135 Abs. 8 und Abs.
10 i.V.m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz gleichgestellten
Personen und Instituten können für ihre eigene
Bevollmächtigung zur Verfügung gestellte Formulare genutzt
werden.
Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten
Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die
Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der
Einlasskontrolle vorweist. Bei der Übermittlung des
Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder
auf elektronischem Wege per E-Mail bietet die Gesellschaft
die vorstehend genannte Adresse an. Auch der Widerruf der
bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten
Übermittlungsweg unmittelbar gegenüber der Gesellschaft
erklärt werden.
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122
Abs. 2 Aktiengesetz*
Aktionäre, deren Anteile zusammen oder einzeln den
anteiligen Betrag von EUR 241.800,00 (entsprechend 241.800
Aktien der Gesellschaft) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden (Ergänzungsverlangen). Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ferner
haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens
(wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist) Inhaber
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
des Vorstands über das Ergänzungsverlangen halten.
Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss ihm mindestens 30 Tage vor
der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und
der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also
spätestens bis zum Ablauf des *28. April 2019 (24:00 Uhr)
MESZ*, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende
Ergänzungsverlangen daher an folgende Adresse:
*voxeljet AG*
*Vorstand*
*Am Silbermannpark 1b*
*86161 Augsburg*
*Fax: +49 821 7483 111*
*E-Mail: HV2019@voxeljet.de*
Ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen sind, soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden,
von der Gesellschaft unverzüglich nach Zugang des
Ergänzungsverlangens in gleicher Weise wie die Einberufung
bekannt zu machen.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß
§§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz*
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten
der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge
zu machen.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären,
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
http://investor.voxeljet.com/
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor
der Versammlung, also bis zum *14. Mai 2019 (24:00 Uhr
MESZ), *der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen
einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an
nachfolgende Adresse übersandt hat:
*voxeljet AG*
*Vorstand*
*Am Silbermannpark 1b*
*86161 Augsburg*
*E-Mail: HV2019@voxeljet.de*
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG
vorliegt. Die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags
nachzuweisen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 16, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre
sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht
begründet werden. Wahlvorschläge müssen auch dann nicht
zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den
Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der
vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in
vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer
Wirtschaftsunternehmen beigefügt werden.
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 Aktiengesetz*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches
Auskunftsverweigerungsrecht (§ 131 Abs. 3 Aktiengesetz)
nicht besteht.
Gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung ist der Vorsitzende
ermächtigt, das Rede- und Fragerecht des Aktionärs zeitlich
angemessen zu beschränken.
*Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der
Internetseite der Gesellschaft, Zugänglichmachung von
Unterlagen*
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der
Internetseite
http://investor.voxeljet.com/
alle Informationen und Unterlagen nach § 124a Aktiengesetz
zugänglich sein. Nach der Hauptversammlung werden die
Abstimmungsergebnisse unter derselben Internetadresse
bekannt gegeben. Sämtliche, der Hauptversammlung gesetzlich
zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
*Hinweis zum Datenschutz*
Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 aufgrund des
Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung
neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer
personenbezogenen Daten und deren rechtskonforme
Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert.
Die in Ihrer Anmeldung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung von Ihnen angegebenen personenbezogenen
Daten verarbeiten wir, um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Detaillierte
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
finden Sie übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst in
unseren Datenschutzhinweisen. Diese stehen auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://investor.voxeljet.com
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Augsburg, im April 2019
_Der Vorstand_
2019-04-16 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: voxeljet AG
Paul-Lenz-Straße 1a
86316 Friedberg
Deutschland
Telefon: +49 821 74830
Fax: +49 821 7483111
E-Mail: kathrin.ekert@voxeljet.de
Internet: http://www.voxeljet.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
800749 2019-04-16
(END) Dow Jones Newswires
April 16, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
