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DGAP-HV: Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Wacker Neuson SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in 
München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-16 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Wacker Neuson SE München ISIN: DE000WACK012 
WKN: WACK01 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer 
Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 29. Mai 2019, 
um 10:00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 
80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Wacker Neuson 
SE mit dem Geschäftssitz in 80809 München, Preußenstraße 41, 
eingeladen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 
   einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht 
   enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 AktG(*) am 12. März 
   2019 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Ein 
   Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 AktG entfällt damit nach den 
   gesetzlichen Bestimmungen. Der Jahres- und der Konzernabschluss nebst 
   zusammengefasstem Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der 
   erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 HGB sind im Übrigen der Hauptversammlung, ohne dass 
   das Aktiengesetz eine Beschlussfassung hierzu vorsieht, zugänglich zu 
   machen. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Wacker 
   Neuson SE (Preußenstraße 41, 80809 München) sowie in der 
   Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und können auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.wackerneusongroup.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2019/ 
 
   eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich 
   und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Es wird darauf 
   hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit Zugänglichmachen 
   der Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan 
   ist. Es wird daher lediglich ein Zustellversuch mit einfacher Post 
   erfolgen. 
 
   (*) _Die Vorschriften des deutschen 
       Aktiengesetzes finden auf die Wacker 
       Neuson SE gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. 
       c) ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 
       2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
       über das Statut der Europäischen 
       Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch: 
       SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich 
       aus speziellen Vorschriften der 
       SE-Verordnung nichts anderes ergibt._ 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 
   256.373.214,75 wird wie folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer Dividende   EUR 
   von je EUR 0,60 auf insgesamt  42.084.000,0 
   70.140.000                     0 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktien, insgesamt 
   Ausschüttung einer             EUR 
   Sonderdividende von je EUR     35.070.000,0 
   0,50 auf insgesamt 70.140.000  0 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktien, insgesamt 
   Gewinnvortrag auf neue         EUR 
   Rechnung                       179.219.214, 
                                  75 
   Bilanzgewinn                   EUR 
                                  256.373.214, 
                                  75 
 
   Unter Zugrundelegung dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt auf das 
   dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 70.140.000,00 eine 
   Dividendensumme von EUR 77.154.000,00. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 AktG ist der Anspruch auf die Dividende und die 
   Sonderdividende am 4. Juni 2019 fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird 
   für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den 
   Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 und für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) 
   Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts 
   im Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG zum 
   Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
   (konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen) 
   Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2019 bestellt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 
   6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über 
   spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909 EG 
   der Kommission) auferlegt wurde. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
   Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind 
   und die sich bis spätestens Mittwoch, 22. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), 
   schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) unter einer der folgenden 
   Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft angemeldet haben: 
 
   Wacker Neuson SE 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   oder Telefax: +49 - (0)89/889 690 633 
   oder E-Mail: wackerneuson@better-orange.de 
 
   Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses 
   Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur 
   aufgrund einer Ermächtigung des betreffenden Aktionärs ausüben. 
 
   Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert, das heißt die Aktionäre können über ihre Aktien auch 
   nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht 
   ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am 
   Ende des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung 
   des Aktienregisters in der Zeit vom 23. Mai 2019 bis 
   einschließlich 29. Mai 2019 erst mit Gültigkeitsdatum 30. Mai 
   2019 verarbeitet und berücksichtigt werden (Umschreibungsstopp). 
   Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical 
   Record Date) ist daher der Ablauf des 22. Mai 2019. Erwerber von 
   Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 22. Mai 2019 bei der 
   Gesellschaft eingehen, können daher Teilnahme- und Stimmrechte aus 
   diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen 
   bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung bei dem im 
   Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien 
   der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, 
   werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. 
2. *Stimmrechtsvertretung* 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und frist- und 
   formgerecht angemeldet sind (siehe oben Abschnitt '_Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung_'), können ihre Rechte in der 
   Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen lassen; 
   bevollmächtigen kann der Aktionär eine Person seiner Wahl, auch z.B. 
   die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung. Bevollmächtigt 
   der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 

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April 16, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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