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DGAP-News: Wacker Neuson SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in
München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-16 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Wacker Neuson SE München ISIN: DE000WACK012
WKN: WACK01 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer
Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 29. Mai 2019,
um 10:00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5,
80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Wacker Neuson
SE mit dem Geschäftssitz in 80809 München, Preußenstraße 41,
eingeladen.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018,
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018
einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht
enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 AktG(*) am 12. März
2019 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Ein
Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 AktG entfällt damit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Der Jahres- und der Konzernabschluss nebst
zusammengefasstem Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der
erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 HGB sind im Übrigen der Hauptversammlung, ohne dass
das Aktiengesetz eine Beschlussfassung hierzu vorsieht, zugänglich zu
machen.
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Wacker
Neuson SE (Preußenstraße 41, 80809 München) sowie in der
Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und können auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.wackerneusongroup.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2019/
eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich
und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Es wird darauf
hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit Zugänglichmachen
der Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan
ist. Es wird daher lediglich ein Zustellversuch mit einfacher Post
erfolgen.
(*) _Die Vorschriften des deutschen
Aktiengesetzes finden auf die Wacker
Neuson SE gemäß Art. 9 Abs. 1 lit.
c) ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001
über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch:
SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich
aus speziellen Vorschriften der
SE-Verordnung nichts anderes ergibt._
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR
256.373.214,75 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende EUR
von je EUR 0,60 auf insgesamt 42.084.000,0
70.140.000 0
dividendenberechtigte
Stückaktien, insgesamt
Ausschüttung einer EUR
Sonderdividende von je EUR 35.070.000,0
0,50 auf insgesamt 70.140.000 0
dividendenberechtigte
Stückaktien, insgesamt
Gewinnvortrag auf neue EUR
Rechnung 179.219.214,
75
Bilanzgewinn EUR
256.373.214,
75
Unter Zugrundelegung dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt auf das
dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 70.140.000,00 eine
Dividendensumme von EUR 77.154.000,00.
Gemäß § 58 Abs. 4 AktG ist der Anspruch auf die Dividende und die
Sonderdividende am 4. Juni 2019 fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird
für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den
Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 und für die
prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen)
Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts
im Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende Empfehlung
seines Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 sowie gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG zum
Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten
(konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen)
Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2019 bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz
6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909 EG
der Kommission) auferlegt wurde.
II. *Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind
und die sich bis spätestens Mittwoch, 22. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ),
schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) unter einer der folgenden
Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft angemeldet haben:
Wacker Neuson SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
oder Telefax: +49 - (0)89/889 690 633
oder E-Mail: wackerneuson@better-orange.de
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses
Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur
aufgrund einer Ermächtigung des betreffenden Aktionärs ausüben.
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert, das heißt die Aktionäre können über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht
ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am
Ende des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung
des Aktienregisters in der Zeit vom 23. Mai 2019 bis
einschließlich 29. Mai 2019 erst mit Gültigkeitsdatum 30. Mai
2019 verarbeitet und berücksichtigt werden (Umschreibungsstopp).
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical
Record Date) ist daher der Ablauf des 22. Mai 2019. Erwerber von
Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 22. Mai 2019 bei der
Gesellschaft eingehen, können daher Teilnahme- und Stimmrechte aus
diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen
bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung bei dem im
Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien
der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind,
werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
2. *Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und frist- und
formgerecht angemeldet sind (siehe oben Abschnitt '_Teilnahme an der
Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung_'), können ihre Rechte in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen lassen;
bevollmächtigen kann der Aktionär eine Person seiner Wahl, auch z.B.
die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung. Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
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April 16, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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