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Dow Jones News
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DGAP-HV: CENIT Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: CENIT Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2019 in Leinfelden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: CENIT Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CENIT Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.05.2019 in Leinfelden mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-16 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
CENIT Aktiengesellschaft Stuttgart ISIN DE0005407100 
Korrekturveröffentlichung der Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2019 Die 
Gesellschaft hat am 12.4.2019 zur ordentlichen 
Hauptversammlung im Bundesanzeiger eingeladen. 
In den Teilnahmebedingungen waren zwei Fristen 
vertauscht. 
Nachfolgend wird deshalb fristgerecht die Einladung mit 
den korrekten Fristen noch einmal im vollen Wortlaut 
bekannt gemacht: Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 24. Mai 
2019, um 10 Uhr, 
in der Filderhalle Leinfelden, 
Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie 
   des Konzernlageberichtes für das 
   Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des 
   Aufsichtsrats der CENIT Aktiengesellschaft 
   sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 4, 315a Abs. 
   4 HGB für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab 
   dem Tag der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung unter 
 
   www.cenit.com/Hauptversammlung 
 
   zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen 
   der CENIT Aktiengesellschaft zur 
   Einsichtnahme aus. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 des 
   Aktiengesetzes am 21. März 2019 gebilligt und 
   den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt eine entsprechende Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 
   7.823.109,88 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 5.020.654,80 
   Dividende in Höhe von EUR 
   0,60 je 8.367.758 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktien 
   Vortrag auf neue Rechnung   EUR 2.802.455,08 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 
   2019 zu wählen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender 
Adresse mittels eines von ihrer Depotbank in Textform 
erstellten besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
anmelden, wobei der Nachweis in deutscher oder 
englischer Sprache verfasst sein muss: 
 
CENIT Aktiengesellschaft 
c/o HV-Management GmbH 
Pirnaer Straße 8 
68309 Mannheim 
Telefax: +49 (0) 621 718592-40 
E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 
3. Mai 2019, 0.00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft 
spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also 
bis 17. Mai 2019, 24.00 Uhr, unter vorgenannter Adresse 
zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden 
Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert 
haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesem Fall durch 
die Depotbank erbracht. Der Erhalt einer Eintrittskarte 
ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, 
sondern dient lediglich der leichteren 
organisatorischen Abwicklung. 
 
Aktionäre können ungeachtet der Anmeldung zur 
Hauptversammlung über ihre Aktien auch nach der 
Anmeldung weiterhin frei verfügen. Die Aktien sind 
nicht gesperrt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung 
des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. Wer zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst 
danach erwirbt, ist nicht teilnahme- oder 
stimmberechtigt. 
 
*Stimmrecht / Stimmrechtsvertreter* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch 
Bevollmächtigte, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein 
Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten ausüben 
lassen. Die CENIT Aktiengesellschaft bietet ihren 
Aktionären auch an, einen von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dieser ist 
weisungsgebunden, muss also zwingend entsprechend ihrer 
erteilten Weisung abstimmen. 
 
Wird weder ein Kreditinstitut noch eine 
Aktionärsvereinigung noch eine diesen nach § 135 AktG 
oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Person oder Institution bevollmächtigt, ist die 
Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in 
Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer 
Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 
Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). 
Aktionäre, die einen Dritten bevollmächtigen möchten, 
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das 
Formular zu verwenden, das auf der Rückseite der 
Eintrittskarte abgedruckt ist. Das Vollmachtsformular 
wird den Aktionären auch jederzeit auf schriftliches 
Verlangen zugesandt. 
 
Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine diesen nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 
Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution 
bevollmächtigt werden, enthält die Satzung keine 
besondere Regelung, so dass die gesetzlichen Regelungen 
gelten. Möglicherweise verlangen die zu 
bevollmächtigenden Institutionen oder Personen eine 
besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht 
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich 
daher rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über 
eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder durch 
den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende 
Adresse erfolgen: 
 
CENIT Aktiengesellschaft 
c/o HV-Management GmbH 
Pirnaer Straße 8 
68309 Mannheim 
Telefax: +49 (0) 621 718592-40 
E-Mail: vollmacht@hv-management.de 
 
Soll der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen Sie 
zwingend Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht 
ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender 
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der 
Stimmrechtsvertreter muss nach Maßgabe der ihm 
erteilten Weisungen abstimmen. Der Stimmrechtsvertreter 
wird ausschließlich das Stimmrecht im Rahmen der 
bekannt gemachten Tagesordnung ausüben und keine 
weitergehenden Rechte wie Frage- oder Antragsrechte 
wahrnehmen. 
 
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen 
möchten, können Sie dies am einfachsten unter 
Verwendung der kombinierten Eintritts- und Stimmkarte 
tun. Dort finden Sie nähere Einzelheiten. 
 
Die Vollmachten mit den Weisungen an den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Vorfeld der 
Hauptversammlung müssen bis spätestens 23. Mai 2019, 
18.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden 
Adresse eingegangen sein, andernfalls können sie nicht 
berücksichtigt werden. 
 
Senden Sie die Vollmachten und Weisungen bitte an: 
 
CENIT Aktiengesellschaft 
c/o HV-Management GmbH 
Pirnaer Straße 8 
68309 Mannheim 
Telefax: +49 (0) 621 71859-240 
 
Von den an der Hauptversammlung teilnehmenden 
Aktionären kann der Stimmrechtsvertreter auch noch auf 
der Hauptversammlung bevollmächtigt werden. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren 
Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals oder 
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Die Aktionäre haben 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind 
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
Vorstandes über den Antrag halten (§ 122 Abs. 2 AktG i. 
V. m. § 122 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4, § 121 Abs. 7 
AktG). Das Verlangen ist an den Vorstand zu richten und 
muss der Gesellschaft schriftlich (§ 126 BGB) 
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 
spätestens zum Ablauf des 23. April 2019, 24.00 Uhr 
MESZ, unter folgender Adresse zugehen: 
 
CENIT Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
Tanja Marinovic 
Industriestraße 52 - 54 
D-70565 Stuttgart 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen 
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche 
Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und 
einer Begründung an folgende Adresse zu richten: 
 
CENIT Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
Tanja Marinovic 
Industriestraße 52 - 54 
D-70565 Stuttgart 
Telefax.: +49 (0)711 / 78 25 44 - 4320 
t.marinovic@cenit.de 
 
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor 
dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 9. 
Mai 2019, unter der angegebenen Adresse eingehen, 
werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme 
der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter 
 
www.cenit.com/Hauptversammlung 
 
unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die 
Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung 
gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig 
adressierte Gegenanträge von Aktionären müssen 
unberücksichtigt bleiben. Für den Vorschlag eines 
Aktionärs zur Wahl des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers gelten die vorstehenden 
Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG (einschließlich 
der angegebenen Adresse) gemäß § 127 AktG 
entsprechend mit der Maßgabe, dass der 
Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß 
§ 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von 
einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand 
aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 
131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter 
 
www.cenit.com/Hauptversammlung 
 
einzusehen. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Informationen gemäß § 124a AktG werden den 
Aktionären im Internet auf der Homepage der CENIT 
Aktiengesellschaft unter 
 
www.cenit.com/Hauptversammlung 
 
im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht. 
 
*Angaben gem. § 30b Abs. 1 Ziffer 1 WpHG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
8.367.758,00 und ist eingeteilt in 8.367.758 
nennwertlose Stückaktien mit insgesamt 8.367.758 
Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen 
Aktien. 
 
*Hinweis zum Datenschutz* 
 
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder 
eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir 
personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihre(n) 
Bevollmächtigte(n). Dies geschieht, um Aktionären die 
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. 
 
Die CENIT AG verarbeitet Ihre Daten als 
Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der 
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller 
weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum 
Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten im Rahmen der 
Hauptversammlung 2019 und zu Ihren Rechten gemäß 
der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.cenit.com/Hauptversammlung 
 
Stuttgart, im März 2019 
 
*CENIT Aktiengesellschaft* 
 
_- Der Vorstand -_ 
 
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: 
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns 
beauftragte 
HV-Management GmbH, Pirnaer Straße 8, 68309 
Mannheim, 
Fax 49 (0) 621 / 71 85 92 40, 
E-Mail: versand@hv-management.de 
 
2019-04-16 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: CENIT Aktiengesellschaft 
             Industriestraße 52-54 
             70565 Stuttgart 
             Deutschland 
E-Mail:      aktie@cenit.de 
Internet:    http://www.cenit.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
800753 2019-04-16 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 16, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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