Anzeige
Mehr »
Sonntag, 06.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Surfen Sie die heißeste Edelmetall-Welle des Jahrzehnts! Dieses TOP-Unternehmen zündet nächste Wachstumsstufe!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
230 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-News: Europäisches Parlament verabschiedet europäischen Hinweisgeberschutz - EQS Group bietet mit 'EQS Integrity Line' europaweite Lösung (deutsch)

Europäisches Parlament verabschiedet europäischen Hinweisgeberschutz - EQS Group bietet mit 'EQS Integrity Line' europaweite Lösung

DGAP-News: EQS Group AG / Schlagwort(e): Strategische
Unternehmensentscheidung
Europäisches Parlament verabschiedet europäischen Hinweisgeberschutz - EQS
Group bietet mit 'EQS Integrity Line' europaweite Lösung

16.04.2019 / 16:23
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Das europäische Parlament verschärft den Schutz von Whistleblowern, auch Hinweisgeber genannt, in der EU. Die entsprechende Richtlinie wurde am heutigen Dienstag in Brüssel verabschiedet. Damit müssen Unternehmen in Zukunft interne Meldekanäle anbieten, um vertrauliche Hinweise auf Rechtsverstöße wie Steuerbetrug, Geldwäsche oder Datenschutzverletzungen zu ermöglichen. Diese Pflicht betrifft EU-weit Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Damit sind mehr als 250.000 Unternehmen künftig von dieser Pflicht betroffen. Als Anbieter von digitalen Hinweisgebersystem profitiert die EQS Group von der Brüsseler Entscheidung. Das Unternehmen hatte im Herbst 2017 entschieden, die Geschäftstätigkeiten im Bereich Governance, Risk & Compliance (GRC) auszubauen und anschließend die Schweizer Firma Integrity Line übernommen. Integrity Line gehört zu den führenden digitalen Hinweisgebersystemen und wird weltweit bereits von mehr als 150 Unternehmen mit 50 bis 200.000 Mitarbeitern eingesetzt. Kleine Unternehmen zahlen 2.000 EUR im Jahr für den sicheren Hinweisgeberkanal, Großkonzerne mit individuellen Anforderungen mehrere zehntausend Euro. EQS Integrity Line erfüllt bereits heute alle Anforderungen der neuen EU-Richtlinie. Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group, begrüßt die heutige Entscheidung: "Die neue EU-Richtlinie bestätigt uns in der Einschätzung, dass der Bedarf an geschützten Hinweisgebersystem und anderen digitalen Compliance-Lösungen weiter steigen wird. Denn nur so können Unternehmen effizient Risiken minimieren und Reputationsschäden vermeiden." Auch wenn die EU-Mitgliedsstaaten die neuen Regulierungen zum Hinweisgeberschutz erst noch in nationales Recht umzuwandeln müssen, hat Weick eine klare Empfehlung: "Anders als bei der DSGVO sollten sich Unternehmen beim Hinweisgeberschutz frühzeitig vorbereiten." Unter https://go.eqs.com/eu-gesetz informiert die EQS Group über die neuen Regulierungen und bietet Unternehmen einen Selbsttest und Handlungsempfehlungen. Über EQS Group: Die EQS Group ist ein führender internationaler Technologieanbieter für Corporate Compliance und Investor Relations. Mehrere tausend Unternehmen weltweit erfüllen mit der EQS Group komplexe nationale und internationale Publizitätspflichten, minimieren Risiken und sprechen Stakeholder gezielt an. EQS Group ist ein digitaler Komplettanbieter: Zu den Produkten und Services gehören ein globales Newswire, ein Meldepflichtenservice, Investor Targeting und Kontaktmanagement, sowie eine Insiderlistenverwaltung. Diese sind in der cloudbasierten Plattform EQS COCKPIT gebündelt, um die Arbeitsprozesse von Investor Relations-, Kommunikations- und Compliance- Verantwortlichen zu optimieren. Darüber hinaus bietet EQS Group eine innovative Whistleblowing- und Case-Management- Software, Webseiten, digitale Berichte und Webcasts an. Die EQS Group wurde im Jahr 2000 in München gegründet. Heute ist der Konzern mit mehr als 450 Mitarbeitern in den wichtigsten Finanzmetropolen der Welt vertreten. Kontakt: André Marques CFO Tel.: +49 89-21029833 Mob.: +49 175-5250009 Email.: andre.marques@eqs.com
16.04.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: EQS Group AG Karlstr. 47 80333 München Deutschland Telefon: +49(0)89 210298-0 Fax: +49(0)89 210298-49 E-Mail: info@eqs.com Internet: www.eqs.com ISIN: DE0005494165 WKN: 549416 Indizes: Scale 30 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 800821 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
800821 16.04.2019 ISIN DE0005494165 AXC0240 2019-04-16/16:23
© 2019 dpa-AFX
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

In unserem kostenlosen Spezialreport erfahren Sie, welche 3 Unternehmen jetzt im Zentrum dieser energiepolitischen Neuausrichtung stehen, und wer vom kommenden Boom der Nuklearindustrie besonders profitieren könnte.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche Aktien besonders von der Energiewende in den USA profitieren dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.