Freiburg (ots) - [...] Der Gesetzgeber hat einen weiten Einschätzungs- und Prognosespielraum. Er muss nicht warten, bis die Suizidhilfe zur normalen Dienstleistung wird. Er kann schon beim ersten Auftreten entsprechender Vereine gegensteuern. Bei ihnen ist schließlich nicht sichergestellt, dass sie nur frei verantwortliche Suizide unterstützen. Es ist auch nicht sichergestellt, dass sie die angeblich "altruistische" Selbsttötungen verhindern, zu denen eher Frauen neigen, die Angehörigen nicht mehr zur Last fallen wollen. Es genügt, wenn ein Todkranker im extremen Einzelfall einen Anspruch auf ärztlich assistierten Suizid hat und entsprechende Medikamente erhält. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht schon 2017 entschieden, es wird aber von der Politik bis heute blockiert. Würde dieses Urteil endlich umgesetzt, könnte das faktische Verbot von Suizidhilfevereinen gut bestehen bleiben. http://mehr.bz/fkah (BZ Plus)
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