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Dow Jones News
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DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: -2-

DJ DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.05.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-17 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
KHD Humboldt Wedag International AG Köln - ISIN 
DE0006578008 - EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG 2019 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu 
der am Dienstag, den 28. Mai 2019, um 10:00 Uhr MESZ, 
in unseren Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in 
51067 Köln, Deutschland, stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts der Gesellschaft, des Berichts 
   des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a und § 315a des Handelsgesetzbuches, 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres- 
   und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
   2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt 
   keine Beschlussfassung. 
 
   Vorstehende Unterlagen, einschließlich 
   dieser Einberufung, sind ab dem Zeitpunkt 
   dieser Einberufung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.khd.com 
 
   über den Link 'Investor Relations' mit 
   Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
   'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche 
   vorstehend genannten Unterlagen werden zudem 
   in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzverlusts der Gesellschaft* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzverlust der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2018 in Höhe von insgesamt EUR 
   7.833.862,27 in voller Höhe auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
 
   3 a) Gerold Keune 
   3 b) Jürgen Luckas 
   3 c) Dian Xie 
   3 d) Yizhen Zhu 
   3 e) Tao Xing 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Köln, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. 
6. *Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Abs. 
   1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95 
   Satz 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 12. 
   Oktober 2018 ist Herr Shaohua Jin an Stelle 
   von Herrn Da Hua, der vorher sein Amt 
   niedergelegt hatte, zum Aufsichtsratsmitglied 
   der Gesellschaft bestellt worden. 
 
   Um die Amtszeit des neu zu wählenden 
   Aufsichtsratsmitglieds mit den Amtszeiten der 
   anderen Aufsichtsratsmitglieder zu 
   harmonisieren, erfolgt die Bestellung für 
   eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. Demzufolge erfolgt die 
   Bestellung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   genannte Person mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft zu wählen: 
 
   Herr Shaohua Jin, Vice President der 
   International Business Division der AVIC 
   International Holding Corporation, wohnhaft 
   in Beijing, Volksrepublik China. 
 
   Die AVIC International Holding Corporation 
   ist ein an der Gesellschaft wesentlich 
   beteiligter Aktionär im Sinne der Textziffer 
   5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex. 
 
   - Mitgliedschaft von Herrn Shaohua Jin in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
   Keine. 
 
   Herr Jin ist bereits jetzt Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats, er hat sich bereit erklärt, im 
   Fall seiner Wahl für das Amt des 
   Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung zu 
   stehen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen kann. 
 
   Die Hauptversammlung ist nicht an 
   Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Weitere Angaben über den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind 
   im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft unter folgender Anschrift: 
 
 KHD Humboldt Wedag International AG 
 c/o UniCredit Bank AG 
 CBS51CA/GM 
 80311 München 
 Telefax: 49 89 5400-2519 
 E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, 
mithin bis Dienstag, 21. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ. 
 
Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur 
Stellung von Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist 
eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder 
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz 
notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf 
Dienstag, 07. Mai 2019, 00:00 Uhr MESZ 
(Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft unter 
der o.g. Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der 
Versammlung zugehen, mithin bis Dienstag, 21. Mai 2019, 
24:00 Uhr MESZ. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen 
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser 
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, 
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Anmeldung und die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine 
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
Teilnahmebedingungen dar. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des 
Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. 
Eine Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden 
Ausnahmen in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die 
Gesellschaft bietet den Aktionären neben dem 
postalischen Weg auch die elektronische 
Übermittlung des Nachweises der Vollmacht über 
folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an: 
 
Post:    KHD Humboldt Wedag International AG 
         Hauptversammlung 
         Colonia-Allee 3 
         51067 Köln 
Telefax: +49 221 6504-1209 
E-Mail:  hauptversammlung.khd@khd.com 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 
AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen, 
besteht nach Gesetz und Satzung kein 
Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass 
in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden 
Institutionen oder Personen möglicherweise eine 
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn 
Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten 
Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit 
diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über 
eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
*Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Aktionären, die nicht persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten wir an, 
sich durch die von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Aktionäre, 
die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung 
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich 
rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis 
führen. Für die Stimmrechtsvertretung und 
Weisungserteilung kann das auf der Eintrittskarte 
abgebildete Vollmachts- und Weisungsformular verwendet 
werden. Auf diesem Formular erhalten Sie weitere 
Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Die 
bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
üben das Stimmrecht ausschließlich auf der 
Grundlage der vom Aktionär erteilten Einzelweisungen 
aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich der 
Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen 
erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass 
sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen 
der Stimme enthalten werden. Wortmeldungen oder andere 
Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht 
entgegen genommen. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden 
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die 
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 
Dienstag, den 21. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ, postalisch, 
per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die 
nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln: 
 
Post:        KHD Humboldt Wedag International 
             AG 
             Hauptversammlung 
             Colonia-Allee 3 
             51067 Köln 
oder         +49 221 6504-1209 
Telefax: 
oder E-Mail: hauptversammlung.khd@khd.com 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das 
Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 49.703.573,00 und 
ist eingeteilt in 49.703.573 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien, von denen jede eine Stimme in der 
Hauptversammlung gewährt. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung beträgt somit 49.703.573. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine 
eigenen Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen. 
 
*Rechte der Aktionäre in Bezug auf die 
Hauptversammlung* 
 
Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der 
Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 
 
1. *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach 
   § 122 Absatz 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000 des 
   Grundkapitals (entsprechend 500.000 Aktien) 
   erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
   auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
   muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft 
   zu richten und muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, 
   also spätestens am Samstag, 27. April 2019, 
   24:00 Uhr MESZ, zugehen. Bitte richten Sie 
   entsprechende Verlangen an die nachfolgende 
   Adresse: 
 
   KHD Humboldt Wedag International AG 
   - Vorstand - 
   Colonia-Allee 3 
   51067 Köln. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang 
   des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die 
   Information in der gesamten Europäischen 
   Union verbreiten. Sie werden außerdem 
   unter der Internetadresse 
 
   http://www.khd.com 
 
   über den Link 'Investor Relations' mit 
   Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
   'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den 
   Aktionären mitgeteilt. 
2. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG* 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der 
   Gesellschaft Gegenanträge gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
   zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   und Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge 
   müssen mit einer Begründung versehen sein. 
   Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. 
   Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige 
   Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung 
   sind ausschließlich an die folgende 
   Adresse der Gesellschaft zu richten: 
 
   KHD Humboldt Wedag International AG 
   Hauptversammlung 
   Colonia-Allee 3 
   51067 Köln 
   oder per Telefax: +49 221 6504-1209 
   oder per E-Mail: sabine.marzola@khd.com 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich 
   gemacht werden. Zusätzlich zu den in § 126 
   Absatz 2 AktG genannten Gründen braucht ein 
   Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, 
   ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten 
   enthält. Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann 
   nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn 
   ihnen keine Angaben zur Mitgliedschaft des 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in 
   anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten im Sinn von § 125 Abs. 1 Satz 
   5 AktG beigefügt sind. 
 
   Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären einschließlich des Namens des 
   Aktionärs sowie zugänglich zu machender 
   Begründungen nach ihrem Eingang unter der 
   Internetadresse 
 
   http://www.khd.com 
 
   über den Link 'Investor Relations' mit 
   Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
   'Hauptversammlung' veröffentlichen. Dabei 
   werden mindestens 14 Tage vor der 
   Hauptversammlung, d. h. bis zum Montag, 13. 
   Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ, bei der im ersten 
   Absatz dieses Abschnittes genannten Adresse 
   eingehende zugänglich zu machende 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den 
   Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
   werden ebenfalls unter der genannten 
   Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
   Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
   verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne 
   vorherige und fristgerechte Übermittlung 
   an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. Wir weisen darauf hin, dass 
   Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab 
   fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
   Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn 
   sie dort mündlich gestellt werden. 
3. *Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG* 
 
   Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist 
   auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft, die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft 
   zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   eines Gegenstandes der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Die Auskunft hat den 
   Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen 
   Rechenschaft zu entsprechen. 
 
   Auskunftsverlangen sind in der 
   Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu 
   stellen. Von einer Beantwortung einzelner 
   Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 
   Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach 
   § 17 Absatz 4 der Satzung ist der 
   Versammlungsleiter außerdem ermächtigt, 
   das Frage- und Rederecht des Aktionärs 
   zeitlich angemessen zu beschränken. 
4. *Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
   der Aktionäre* 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten 
   der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 
   Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden sich 
   unter der Internetadresse 
 
   http://www.khd.com 
 
   über den Link 'Investor Relations' mit 
   Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
   'Hauptversammlung'. 
 
*Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG 
einschließlich dieser Einberufung, des 
Geschäftsberichts 2018 und des Konzerngeschäftsberichts 
2018 sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung im 
Internet unter 
 
http://www.khd.com 
 
über den Link 'Investor Relations' mit 
Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' 
zugänglich und stehen zum Download bereit. Sämtliche 
der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden 
Informationen liegen zudem in der Hauptversammlung zur 
Einsichtnahme aus. 
 
Die Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild 
übertragen. 
 
Köln, im April 2019 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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