DJ DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 28.05.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-17 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
KHD Humboldt Wedag International AG Köln - ISIN
DE0006578008 - EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG 2019
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der am Dienstag, den 28. Mai 2019, um 10:00 Uhr MESZ,
in unseren Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in
51067 Köln, Deutschland, stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung* ein.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts der Gesellschaft, des Berichts
des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §
289a und § 315a des Handelsgesetzbuches,
jeweils für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres-
und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung.
Vorstehende Unterlagen, einschließlich
dieser Einberufung, sind ab dem Zeitpunkt
dieser Einberufung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.khd.com
über den Link 'Investor Relations' mit
Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik
'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche
vorstehend genannten Unterlagen werden zudem
in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzverlusts der Gesellschaft*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzverlust der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2018 in Höhe von insgesamt EUR
7.833.862,27 in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
3 a) Gerold Keune
3 b) Jürgen Luckas
3 c) Dian Xie
3 d) Yizhen Zhu
3 e) Tao Xing
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Köln, zum Abschluss- und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu wählen.
6. *Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Abs.
1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95
Satz 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 12.
Oktober 2018 ist Herr Shaohua Jin an Stelle
von Herrn Da Hua, der vorher sein Amt
niedergelegt hatte, zum Aufsichtsratsmitglied
der Gesellschaft bestellt worden.
Um die Amtszeit des neu zu wählenden
Aufsichtsratsmitglieds mit den Amtszeiten der
anderen Aufsichtsratsmitglieder zu
harmonisieren, erfolgt die Bestellung für
eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet. Demzufolge erfolgt die
Bestellung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
beschließt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
genannte Person mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu wählen:
Herr Shaohua Jin, Vice President der
International Business Division der AVIC
International Holding Corporation, wohnhaft
in Beijing, Volksrepublik China.
Die AVIC International Holding Corporation
ist ein an der Gesellschaft wesentlich
beteiligter Aktionär im Sinne der Textziffer
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex.
- Mitgliedschaft von Herrn Shaohua Jin in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine.
Herr Jin ist bereits jetzt Vorsitzender des
Aufsichtsrats, er hat sich bereit erklärt, im
Fall seiner Wahl für das Amt des
Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung zu
stehen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass
er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
erbringen kann.
Die Hauptversammlung ist nicht an
Wahlvorschläge gebunden.
Weitere Angaben über den zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind
im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft unter folgender Anschrift:
KHD Humboldt Wedag International AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51CA/GM
80311 München
Telefax: 49 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen,
mithin bis Dienstag, 21. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ.
Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur
Stellung von Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist
eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des
depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz
notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf
Dienstag, 07. Mai 2019, 00:00 Uhr MESZ
(Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft unter
der o.g. Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der
Versammlung zugehen, mithin bis Dienstag, 21. Mai 2019,
24:00 Uhr MESZ.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht,
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Anmeldung und die Übersendung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
*Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem
Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des
Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.
Eine Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden
Ausnahmen in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die
Gesellschaft bietet den Aktionären neben dem
postalischen Weg auch die elektronische
Übermittlung des Nachweises der Vollmacht über
folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an:
Post: KHD Humboldt Wedag International AG
Hauptversammlung
Colonia-Allee 3
51067 Köln
Telefax: +49 221 6504-1209
E-Mail: hauptversammlung.khd@khd.com
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2
AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts,
einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in §
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April 17, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen,
besteht nach Gesetz und Satzung kein
Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass
in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn
Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten
Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit
diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über
eine mögliche Form der Vollmacht ab.
*Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft*
Aktionären, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten wir an,
sich durch die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Aktionäre,
die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich
rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis
führen. Für die Stimmrechtsvertretung und
Weisungserteilung kann das auf der Eintrittskarte
abgebildete Vollmachts- und Weisungsformular verwendet
werden. Auf diesem Formular erhalten Sie weitere
Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Die
bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
üben das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Einzelweisungen
aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich der
Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen
erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass
sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen
der Stimme enthalten werden. Wortmeldungen oder andere
Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht
entgegen genommen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum
Dienstag, den 21. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ, postalisch,
per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die
nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:
Post: KHD Humboldt Wedag International
AG
Hauptversammlung
Colonia-Allee 3
51067 Köln
oder +49 221 6504-1209
Telefax:
oder E-Mail: hauptversammlung.khd@khd.com
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das
Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 49.703.573,00 und
ist eingeteilt in 49.703.573 auf den Inhaber lautende
Stückaktien, von denen jede eine Stimme in der
Hauptversammlung gewährt. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt somit 49.703.573. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine
eigenen Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
*Rechte der Aktionäre in Bezug auf die
Hauptversammlung*
Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der
Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:
1. *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach
§ 122 Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000 des
Grundkapitals (entsprechend 500.000 Aktien)
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens am Samstag, 27. April 2019,
24:00 Uhr MESZ, zugehen. Bitte richten Sie
entsprechende Verlangen an die nachfolgende
Adresse:
KHD Humboldt Wedag International AG
- Vorstand -
Colonia-Allee 3
51067 Köln.
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie werden außerdem
unter der Internetadresse
http://www.khd.com
über den Link 'Investor Relations' mit
Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik
'Hauptversammlung' bekannt gemacht und den
Aktionären mitgeteilt.
2. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG*
Darüber hinaus können Aktionäre der
Gesellschaft Gegenanträge gegen einen
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
und Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge
müssen mit einer Begründung versehen sein.
Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige
Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung
sind ausschließlich an die folgende
Adresse der Gesellschaft zu richten:
KHD Humboldt Wedag International AG
Hauptversammlung
Colonia-Allee 3
51067 Köln
oder per Telefax: +49 221 6504-1209
oder per E-Mail: sabine.marzola@khd.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich
gemacht werden. Zusätzlich zu den in § 126
Absatz 2 AktG genannten Gründen braucht ein
Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn er nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten
enthält. Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn
ihnen keine Angaben zur Mitgliedschaft des
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in
anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten im Sinn von § 125 Abs. 1 Satz
5 AktG beigefügt sind.
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende
Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machender
Begründungen nach ihrem Eingang unter der
Internetadresse
http://www.khd.com
über den Link 'Investor Relations' mit
Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik
'Hauptversammlung' veröffentlichen. Dabei
werden mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung, d. h. bis zum Montag, 13.
Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ, bei der im ersten
Absatz dieses Abschnittes genannten Adresse
eingehende zugänglich zu machende
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den
Punkten der Tagesordnung berücksichtigt.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt. Wir weisen darauf hin, dass
Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab
fristgerecht übermittelt worden sind, in der
Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn
sie dort mündlich gestellt werden.
3. *Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG*
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist
auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstandes der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen
Rechenschaft zu entsprechen.
Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen. Von einer Beantwortung einzelner
Fragen kann der Vorstand aus den in § 131
Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach
§ 17 Absatz 4 der Satzung ist der
Versammlungsleiter außerdem ermächtigt,
das Frage- und Rederecht des Aktionärs
zeitlich angemessen zu beschränken.
4. *Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126
Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden sich
unter der Internetadresse
http://www.khd.com
über den Link 'Investor Relations' mit
Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik
'Hauptversammlung'.
*Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung*
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG
einschließlich dieser Einberufung, des
Geschäftsberichts 2018 und des Konzerngeschäftsberichts
2018 sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung im
Internet unter
http://www.khd.com
über den Link 'Investor Relations' mit
Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung'
zugänglich und stehen zum Download bereit. Sämtliche
der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden
Informationen liegen zudem in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Die Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild
übertragen.
Köln, im April 2019
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 17, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)
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