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Dow Jones News
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DGAP-HV: Rheinmetall Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Rheinmetall Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Rheinmetall Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-17 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Rheinmetall AG Düsseldorf ISIN: DE0007030009 \\ WKN: 
703000 Einladung zur Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Rheinmetall AG, Düsseldorf, die am Dienstag, dem 28. 
Mai 2019, 10.00 Uhr, im MARITIM Hotel Berlin, 
Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin, stattfindet. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts der Gesellschaft, der mit dem 
   Konzernlagebericht zusammengefasst ist, 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Absatz 
   4 und 5 und § 315 Absatz 4 HGB sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die vorstehenden Unterlagen stehen im Internet 
   unter 
 
   _www.rheinmetall.com/hauptversammlung_ 
 
   zur Verfügung. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss am 12. März 2019 entsprechend 
   §§ 172, 173 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. 
   Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. 
   Eine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung entfällt daher. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Rheinmetall AG des 
   Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 91.000.000,00 
   EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   - Ausschüttung einer     = 90.475.142,10 EUR 
     Dividende von 2,10 EUR 
     je 
     dividendenberechtigter 
     Stückaktie 
   - Einstellung in die     = 524.857,90 EUR 
     anderen 
     Gewinnrücklagen 
 
   Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. 
   Falls sich bis zur Hauptversammlung die Anzahl 
   der eigenen Aktien ändert, wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von 2,10 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, Zweigniederlassung Düsseldorf, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat der Rheinmetall AG hat in 
   Übereinstimmung mit den Vorgaben des 
   Abschlussprüfungsreformgesetzes am 11. März 
   2019 den Beginn der Ausschreibung der 
   Abschlussprüfung im elektronischen 
   Bundesanzeiger veröffentlicht, die einen 
   externen Wechsel des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020 zum Ziel hat. 
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer 
   Vergleichsvereinbarung mit ehemaligen 
   Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft nach § 
   93 Abs. 4 S. 3 AktG* 
 
   Die Rheinmetall AG hat gemeinsam mit ihrer 
   Tochtergesellschaft Rheinmetall Electronics 
   GmbH am 28. März 2019 eine 
   Vergleichsvereinbarung mit der AXA Corporate 
   Solutions Deutschland und der HDI Global SE 
   als Versicherern sowie ihren ehemaligen 
   Vorstandsmitgliedern Herrn Klaus Eberhardt, 
   Herrn Dr. Gerd Kleinert und Herrn Dr. Herbert 
   Müller geschlossen. 
 
   Die zur Erledigung etwaiger 
   Schadensersatzansprüche der Rheinmetall AG 
   gegen die früheren Vorstandsmitglieder 
   geschlossene Vergleichsvereinbarung steht 
   unter der aufschiebenden Bedingung, dass 
   gemäß § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG die 
   Hauptversammlung der Vergleichsvereinbarung 
   zustimmt und nicht eine Minderheit von 
   Aktionären, deren Anteile zusammen den zehnten 
   Teil des Grundkapitals erreichen, zur 
   Niederschrift Widerspruch erhebt. 
 
   Die Vergleichsvereinbarung vom 28. März 2019 
   ist nachfolgend - abgesehen von den Kontodaten 
   und Kontaktinformationen sowie der 
   Unterschriften - vollständig wiedergegeben: 
 
    *Vereinbarung* 
    zwischen 
    Rheinmetall AG, Rheinmetall-Platz 1, 
    40476 Düsseldorf 
    - nachfolgend 'Rheinmetall AG' - 
    und 
    Rheinmetall Electronics GmbH, Brüggeweg 
    54, 28309 Bremen 
    - nachfolgend 'RME' - 
    - Rheinmetall AG und RME nachfolgend 
    zusammen auch 'Rheinmetall' - 
    und 
    AXA Corporate Solutions Deutschland, 
    Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln 
    - nachfolgend 'AXA CS' - 
    und 
    HDI Global SE, HDI-Platz 1, 30659 
    Hannover 
    - nachfolgend 'HDI' - 
    und 
    Herrn Klaus Eberhardt 
    und 
    Herrn Dr. Gerd Kleinert 
    und 
    Herrn Dr. Herbert Müller 
    - Herr Eberhardt, Herr Dr. Kleinert und 
    Herr Dr. Müller 
    nachfolgend jeweils gemeinsam 'Ehemalige 
    Vorstandsmitglieder' 
    und einzeln 'Ehemaliges 
    Vorstandsmitglied' - 
    - Rheinmetall, RME, AXA CS, HDI und die 
    Ehemaligen Vorstandsmitglieder 
    nachfolgend zusammen auch die 'Parteien' 
    - 
 
   *Vorbemerkungen* 
 
   I. *Parteien und D&O-Versicherung* 
   1 Die Rheinmetall AG (HRB 39401, Amtsgericht 
     Düsseldorf) ist eine börsennotierte 
     Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf 
     und ist die Obergesellschaft des 
     Rheinmetall-Konzerns (Rheinmetall AG und 
     alle aktuellen Konzerngesellschaften 
     i.S.d. § 18 AktG nachfolgend zusammen: 
     'Rheinmetall-Konzern'; der 
     Rheinmetall-Konzern mit Ausnahme der 
     Rheinmetall AG und der RME nachfolgend: 
     'andere Konzerngesellschaften'). 
 
     Die RME (HRB 9659, Amtsgericht Bremen) mit 
     Sitz in Bremen ist eine 
     Tochtergesellschaft der Rheinmetall AG. 
     Die RME firmierte bis zum 16.06.2017 als 
     Rheinmetall Defence Electronics GmbH. 
   2 Die Rheinmetall AG unterhält bei der AXA 
     CS als führendem Versicherer (50 Prozent) 
     und der HDI als weiterem Versicherer (50 
     Prozent) (nachfolgend zusammen: 
     'Versicherer') unter der 
     Versicherungsschein-Nr. XDE0001160LI seit 
     dem 01.01.2002 eine 
     Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 
     für Organe und leitende Angestellte 
     (nachfolgend: 'D&O-Versicherung'). In der 
     Versicherungsperiode vom 31.12.2013 bis 
     zum 31.12.2014 (jeweils 12 Uhr mittags) 
     betrug die Versicherungssumme EUR 50 Mio. 
     je Versicherungsfall und Versicherungsjahr 
     und dem Versicherungsvertrag lagen die 
     Bedingungen zur 
     Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung 
     für Organe und leitende Angestellte der 
     Rheinmetall AG (AVB-D&O_Rheinmetall) mit 
     Anhängen 1 bis 14, die Nachträge Nr. 1 bis 
     Nr. 24 und ein Sideletter zum 
     Versicherungsschutz vom 08.07.2002 
     zugrunde. 
   II.  *Griechenland-Geschäft der RME* 
 
        Die RME (bzw. deren 
        Vorgängergesellschaft STN Atlas 
        Elektronik GmbH) hat im Rahmen ihres 
        Griechenland-Geschäfts seit dem Jahr 
        1996 mit dem Vertriebsvermittler Herrn 
        Panagiotis Efstathiou (nachfolgend: 
        'PE') zusammengearbeitet. Unter 
        Mitwirkung von PE hat die RME (bzw. 
        deren Vorgängergesellschaft STN Atlas 
        Elektronik GmbH) mit Datum vom 
        03.08.2000 mit dem griechischen 
        Verteidigungsministerium einen Vertrag 
        über die Lieferung von 54 
        Flugabwehrsystemen ASRAD abgeschlossen; 
        weitere Aufträge betrafen die Projekte 
        Intermediate Solutions und LEO 2 HEL 
        (nachfolgend: 'Geschäftsbeziehung des 
        Rheinmetall-Konzerns mit PE'). Die RME 
        hat die Geschäftsbeziehung zu PE mit 
        Abschluss eines Settlement Agreements 
        vom 23.08./08.09.2010 beendet. 
   III. *Strafverfahren* 
 
        Die Staatsanwaltschaft Bremen hat unter 
        anderem gegen die RME, ehemalige 
        Mitarbeiter der RME sowie PE ein 
        Ermittlungsverfahren mit dem 
        maßgeblichen Vorwurf eingeleitet, 
        dass es im Zusammenhang mit der 
        Geschäftstätigkeit der RME in 
        Griechenland unzulässige Zahlungen 
        durch PE an griechische Amtsträger 
        gegeben habe. Mit Bußgeldbescheid 
        vom 05.12.2014 hat die 
        Staatsanwaltschaft Bremen (Az. 301 Js 
        65478/14) unter anderem gegen die RME 
        eine Geldbuße, und zwar insgesamt 
        in Höhe von EUR 37,07 Mio. 
        (einschließlich Gewinnabschöpfung) 
        verhängt. Mit Anklageschrift vom 
        30.12.2016 sowie Anklageschrift vom 
        07.11.2017 hat die Staatsanwaltschaft 

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April 17, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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