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Dow Jones News
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DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Umweltforum - Pufendorfstraße 11 - 10249 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Francotyp-Postalia Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.05.2019 in Umweltforum - Pufendorfstraße 11 - 
10249 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-17 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Francotyp-Postalia Holding AG Berlin - 
Wertpapier-Kennnummer FPH 900 - 
ISIN: DE000FPH9000 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen 
und Aktionäre ein 
zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Francotyp-Postalia Holding AG 
am 28. Mai 2019 um 10.00 Uhr, 
Umweltforum - Pufendorfstraße 11 - 10249 Berlin 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Konzernlageberichts für die 
   Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern 
   für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des 
   Aufsichtsrates sowie des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 
   1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 
   gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Die Hauptversammlung hat 
   deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt, 
   entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, 
   keinen Beschluss zu fassen. 
 
   Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen der Francotyp-Postalia Holding AG 
   liegen vom Tag der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen 
   der Gesellschaft, Prenzlauer Promenade 28, 
   13089 Berlin, und in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme der Aktionäre aus und können 
   auch im Internet unter 
 
   www.fp-francotyp.com 
 
   über den Link 
 
   https://www.fp-francotyp.com/hauptversammlung 
 
   eingesehen werden. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Francotyp-Postalia Holding 
   AG zur Ausschüttung einer Dividende* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Francotyp-Postalia Holding 
   AG des abgelaufenen Geschäftsjahres 2018 in 
   Höhe von Euro 5.022.697,36 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende   Euro 
   von Euro 0,03 je für das       477.121,89 
   abgelaufene Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktie: 
   Gewinnvortrag:                 Euro 
                                  4.545.575,47 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
   die 397.393 im Zeitpunkt der Bekanntmachung 
   der Einberufung der Hauptversammlung im 
   Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar von 
   der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, 
   die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt sind. Die Anzahl der für 
   das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigten Aktien kann sich bis 
   zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In 
   diesem Fall wird der Hauptversammlung bei 
   unveränderter Ausschüttung von Euro 0,03 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   zur Gewinnverwendung unterbreitet. Die 
   Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern 
   sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
   Aktien und damit die Dividendensumme 
   vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung 
   vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern 
   sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
   Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, 
   vermindert sich der auf neue Rechnung 
   vorzutragende Betrag entsprechend. 
 
   Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist 
   am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 03. 
   Juni 2019. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers 
   und des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Nach der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 über spezifische Anforderungen an 
   die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission 
   ('*EU-Verordnung 537/2014*') ist die 
   Francotyp-Postalia Holding AG u.a. 
   verpflichtet, den Abschlussprüfer künftig 
   regelmäßig - spätestens alle 10 Jahre - 
   zu wechseln. Aufgrund dieser neuen 
   rechtlichen Vorgaben hat die 
   Francotyp-Postalia Holding AG für das am 31. 
   Dezember 2019 ablaufende Geschäftsjahr eine 
   Ausschreibung der Jahres- und 
   Konzernabschlussprüfung durchgeführt. Die 
   Ausschreibungsdurchführung hat der 
   Aufsichtsrat, bei dem kein Prüfungsausschuss 
   eingerichtet ist, an den Vorstand delegiert. 
   Dieser hat daraufhin eine für die 
   Ausschreibung zuständige Projektgruppe 
   gebildet, die um Mitarbeiter der 
   Fachabteilungen ergänzt wurde. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 
   vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
   des Halbjahresfinanzberichts für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Ergebnisse des gemäß Art. 16 
   EU-Verordnung 537/2014 durchgeführten 
   mehrstufigen Auswahlverfahrens. Nach Sichtung 
   und Bewertung der Angebote sowie 
   durchgeführter Präsentationen überzeugten die 
   Angebote der KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, und 
   der Rödl & Partner GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, am 
   stärksten. Der Aufsichtsrat präferiert die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin, und empfiehlt der Hauptversammlung 
   deren Wahl. 
 
   Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme Dritter ist und ihm 
   insbesondere keine Klausel auferlegt wurde, 
   die seine Auswahl auf bestimmte 
   Abschlussprüfer begrenzt hat. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der 
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
 
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss durch eine von dem 
depotführenden Institut in Textform erstellte und in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasste 
Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, also den 7. Mai 2019, 
00.00 Uhr ('*Nachweisstichtag*') beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes 
müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend 
genannten Adresse in Textform (etwa schriftlich, per 
Telefax oder per E-Mail) und in deutscher oder 
englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 21. 
Mai 2019, 24:00 Uhr zugegangen sein: 
 
*Francotyp-Postalia Holding AG* 
c/o UBJ. GmbH 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Fax: 040 - 6378 5423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
auf den Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür 
keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag ist keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien 
verbunden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch 
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die 
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. 
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, können aus eigenem 
Recht nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Der 
Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes 
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in 
diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 

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April 17, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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