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DGAP-HV: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Berlin ISIN: 
DE0005659700 
 
Sehr geehrte Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung ein. 
Diese findet am Mittwoch, dem 29. Mai 2019, um 10.30 Uhr, im Max 
Delbrück Communications Center (MDC.C) auf dem Campus Berlin-Buch, 
Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik 
   AG zum 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses 
   und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2018, des Berichts 
   des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2018 sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a 
   Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2018 
   *Vorlage des festgestellten Einzelabschlusses der Eckert & 
   Ziegler BEBIG SA zum 30. September 2018* 
 
   Die zu diesem Tagesordnungspunkt vorzulegenden Unterlagen 
   können im Internet unter 
 
   www.ezag.de 
 
   > Investoren > Hauptversammlung eingesehen werden. Sie werden 
   in der Hauptversammlung vom Vorstand - und was den Bericht des 
   Aufsichtsrats angeht - vom Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. 
   Da der Aufsichtsrat sowohl den Jahresabschluss als auch den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss 
   damit festgestellt ist, findet zu diesem Tagesordnungspunkt 
   keine Beschlussfassung statt. Gleiches gilt für den vorgelegten 
   Einzelabschluss der Eckert & Ziegler BEBIG SA zum 30. September 
   2018, die als übertragender Rechtsträger auf die Eckert & 
   Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG als aufnehmender 
   Rechtsträger wirksam verschmolzen worden ist und für dessen 
   Feststellung nach Wirksamwerden der Verschmelzung Vorstand und 
   Aufsichtsrat der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik 
   AG zuständig geworden sind. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
   Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 6.358.805,20 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 6.177.027,60 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie: Euro 1,20 
 
   Einstellung des Restbetrages in die Gewinnrücklagen: Euro 
   181.777,60 
 
   Die vorstehend genannte Dividendensumme sowie der in die 
   Gewinnrücklagen einzustellende Restbetrag basieren auf dem zum 
   Zeitpunkt der Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten 
   Grundkapital in Höhe von Euro 5.147.523,00, eingeteilt in 
   5.147.523 nennwertlose Stückaktien. Die zum Zeitpunkt der 
   Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 145.460 eigenen 
   Aktien sind dagegen nicht dividendenberechtigt. 
 
   Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum 
   Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung 
   ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der unverändert eine Dividende von Euro 1,20 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend 
   angepassten Betrag zur Einstellung in die Gewinnrücklagen 
   vorsieht. 
 
   Die Dividende ist am 3. Juni 2019 zur Auszahlung fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Katharina-Heinroth-Ufer 1, 
   10787 Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Katharina-Heinroth-Ufer 1, 
   10787 Berlin, zum Prüfer für eine etwaige Durchsicht des 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 
   des Geschäftsjahres 2019 sowie von sonstigen unterjährigen 
   (verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des unterjährigen verkürzten 
   Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Quartal 2020 
   zu wählen, wenn und soweit diese einer derartigen Durchsicht 
   unterzogen werden. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Detlev Ganten 
   endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019. Es ist 
   mithin die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG 
   ausschließlich aus von den Anteilseignern bestimmten 
   Mitgliedern zusammen. Er besteht gemäß § 9 Abs. 1 der 
   Satzung aus sechs Mitgliedern, wobei der Eckert Wagniskapital 
   und Frühphasenfinanzierung GmbH, Panketal gemäß § 9 Abs. 2 
   der Satzung solange sie Aktionärin der Gesellschaft ist, das 
   Recht eingeräumt worden ist, zwei der auf die Anteilseigner 
   entfallenden Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden 
   (Entsenderecht). 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Frank Perschmann, Unternehmer, Berlin 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum 
   Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen. Das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Herr Perschmann nimmt keine Mandate in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Perschmann nicht 
   in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehung zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär. Herr Perschmann ist nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats zudem unabhängig im Sinne von 
   Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
   Weitere Angaben zu Herrn Perschmann sind im Anschluss an die 
   Tagesordnung abgedruckt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 
 
   Paola Eckert-Palvarini, Physikerin, Berlin 
 
   zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats für den Fall zu wählen, 
   dass Herr Perschmann vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem 
   Aufsichtsrat ausscheidet. 
 
   Frau Eckert-Palvarini nimmt derzeit kein Mandat in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
   wahr. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Herr Perschmann 
   sowie Frau Eckert-Palvarini den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
7. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Verwaltungsrates der Eckert & Ziegler BEBIG SA für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrates der Eckert & 
   Ziegler BEBIG SA, deren Rechtsnachfolgerin die Eckert & Ziegler 
   Strahlen- und Medizintechnik AG geworden ist, für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
8. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines 
   Ergebnisabführungsvertrages mit der Eckert & Ziegler 
   Radiopharma GmbH* 
 
   Die Gesellschaft beabsichtigt, mit der Eckert & Ziegler 
   Radiopharma GmbH (nachfolgend EZR GmbH genannt) den am 11. 
   April 2019 aufgestellten Entwurf eines 
   Ergebnisabführungsvertrags abzuschließen. Der 
   Ergebnisabführungsvertrag hat den folgenden wesentlichen 
   Inhalt: 
 
   * Die EZR GmbH ist während der Vertragsdauer 
     verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an die 
     Gesellschaft abzuführen. Abzuführen ist in 
     entsprechender Anwendung von § 301 AktG in 
     seiner jeweils geltenden Fassung der nach 
     den maßgeblichen handelsrechtlichen 
     Vorschriften ohne die Gewinnabführung 
     entstehende Jahresüberschuss, vermindert 
     um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem 
     Vorjahr, um den Betrag, der in 
     entsprechender Anwendung von § 300 AktG in 
     die gesetzliche Rücklage einzustellen ist 

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April 17, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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