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DGAP-HV: FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: FORIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Bonn 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FORIS AG Bonn WKN: 577 580 
ISIN: DE0005775803 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am Sitz der 
Gesellschaft in Bonn 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 28. Mai 2019, um 12:00 
Uhr (Einlass ab 11:30 Uhr) in den Räumlichkeiten der FORIS AG, 
Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des Lageberichts, des 
   gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Konzernlageberichts und des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 
   2018, sowie des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 
   und 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   entfällt daher. 
 
   Der nach den Vorschriften des 
   Handelsgesetzbuches aufgestellte 
   Jahresabschluss der FORIS AG zum 31. Dezember 
   2018 weist einen Bilanzverlust aus. Daher 
   enthält die Tagesordnung der diesjährigen 
   Hauptversammlung keinen Gegenstand, der eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über 
   die Verwendung eines Bilanzgewinns vorsieht. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands wird für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Aufsichtsratsmitgliedern wird für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Holzmarkt 1, 
   50676 Köln, zur Abschlussprüferin und 
   Konzernabschlussprüferin für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts wie 
folgt nachgewiesen haben: 
 
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des 
Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts 
erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher Sprache verfasst 
sein. Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der 
Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft bzw. einem von der 
Gesellschaft benannten Empfänger unter der in der Einberufung hierfür 
mitgeteilten Adresse innerhalb der gesetzlichen Frist vor der Hauptversammlung 
zugehen. 
 
Der Nachweis hat sich daher auf den Beginn des 7. Mai 2019 (0:00 Uhr) zu 
beziehen (der Nachweisstichtag, sog. Record Date) und muss der Gesellschaft 
spätestens bis zum Ablauf des 21. Mai 2019 (24:00 Uhr) unter folgender 
Anschrift zugehen: 
 
 *Bankhaus Gebr. Martin AG* 
 *HV FORIS AG* 
 *Schlossplatz 7* 
 *73033 Göppingen* 
 *Fax: +49 71 61 - 96 93 17* 
 *E-Mail: bgross@martinbank.de* 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden 
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
 
Um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft zur oben genannten Adresse Sorge zu 
tragen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang 
und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand 
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien 
erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die den Nachweis erbracht haben, sind 
auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date 
veräußern. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr 
Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch 
das depotführende Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist der fristgerechte 
Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes - wie oben unter "Teilnahme an der 
Hauptversammlung" erläutert - erforderlich. Ein Vollmachtsformular, das die 
Aktionäre für die Erteilung der Bevollmächtigung verwenden können, erhalten 
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
nach § 135 Abs. 8 AktG gleichstehende Person bevollmächtigt werden, bedürfen 
die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Im 
Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel 
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
erfragen sind. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, 
dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, 
per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die 
folgende Adresse: 
 
FORIS AG 
Vorstand 
Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20 
53113 Bonn 
Fax: +49 2 28 - 9 57 50 27 
E-Mail: vorstand@foris.com 
 
Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft 
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die 
Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in 
Textform (§ 126b BGB) zu erteilen und muss in jedem Fall Weisungen enthalten. 
Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen 
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können Aktionäre 
das mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandte Formular verwenden. 
 
Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung des von der 
Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters per Post, per 
Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die 
obenstehende Adresse für die Übermittlung des Nachweises der 
Bevollmächtigung. 
 
Bitte beachten Sie hierbei, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung des von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters der fristgerechte Zugang des 
Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich 
ist. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das 
entspricht 232.847 Aktien der FORIS AG) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die 
verlangenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen 
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie 
die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
vor der Versammlung, also bis zum 27. April 2019 (24:00 Uhr), unter folgender 
Adresse zugehen: 
 
FORIS AG 
Vorstand 
Kurt-Schumacher-Str. 18-20 
53113 Bonn 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge* 
 
Darüber hinaus ist jeder Aktionär nach Maßgabe von §§ 126, 127 AktG 
berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu 
übersenden. Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die - bei Einhaltung der 
weiteren Voraussetzungen - nach § 126 AktG zugänglich zu machen sind, müssen 
der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen: 
 
FORIS AG 
Vorstand 

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April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

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