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Dow Jones News
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DGAP-HV: FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: FORIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Bonn 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FORIS AG Bonn WKN: 577 580 
ISIN: DE0005775803 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am Sitz der 
Gesellschaft in Bonn 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 28. Mai 2019, um 12:00 
Uhr (Einlass ab 11:30 Uhr) in den Räumlichkeiten der FORIS AG, 
Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des Lageberichts, des 
   gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Konzernlageberichts und des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 
   2018, sowie des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 
   und 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   entfällt daher. 
 
   Der nach den Vorschriften des 
   Handelsgesetzbuches aufgestellte 
   Jahresabschluss der FORIS AG zum 31. Dezember 
   2018 weist einen Bilanzverlust aus. Daher 
   enthält die Tagesordnung der diesjährigen 
   Hauptversammlung keinen Gegenstand, der eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über 
   die Verwendung eines Bilanzgewinns vorsieht. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands wird für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Aufsichtsratsmitgliedern wird für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Holzmarkt 1, 
   50676 Köln, zur Abschlussprüferin und 
   Konzernabschlussprüferin für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts wie 
folgt nachgewiesen haben: 
 
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des 
Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts 
erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher Sprache verfasst 
sein. Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der 
Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft bzw. einem von der 
Gesellschaft benannten Empfänger unter der in der Einberufung hierfür 
mitgeteilten Adresse innerhalb der gesetzlichen Frist vor der Hauptversammlung 
zugehen. 
 
Der Nachweis hat sich daher auf den Beginn des 7. Mai 2019 (0:00 Uhr) zu 
beziehen (der Nachweisstichtag, sog. Record Date) und muss der Gesellschaft 
spätestens bis zum Ablauf des 21. Mai 2019 (24:00 Uhr) unter folgender 
Anschrift zugehen: 
 
 *Bankhaus Gebr. Martin AG* 
 *HV FORIS AG* 
 *Schlossplatz 7* 
 *73033 Göppingen* 
 *Fax: +49 71 61 - 96 93 17* 
 *E-Mail: bgross@martinbank.de* 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden 
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
 
Um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft zur oben genannten Adresse Sorge zu 
tragen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang 
und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand 
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien 
erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die den Nachweis erbracht haben, sind 
auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date 
veräußern. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr 
Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch 
das depotführende Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist der fristgerechte 
Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes - wie oben unter "Teilnahme an der 
Hauptversammlung" erläutert - erforderlich. Ein Vollmachtsformular, das die 
Aktionäre für die Erteilung der Bevollmächtigung verwenden können, erhalten 
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
nach § 135 Abs. 8 AktG gleichstehende Person bevollmächtigt werden, bedürfen 
die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Im 
Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel 
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
erfragen sind. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, 
dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, 
per Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die 
folgende Adresse: 
 
FORIS AG 
Vorstand 
Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20 
53113 Bonn 
Fax: +49 2 28 - 9 57 50 27 
E-Mail: vorstand@foris.com 
 
Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft 
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die 
Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in 
Textform (§ 126b BGB) zu erteilen und muss in jedem Fall Weisungen enthalten. 
Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen 
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können Aktionäre 
das mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandte Formular verwenden. 
 
Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung des von der 
Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters per Post, per 
Fax oder per E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die 
obenstehende Adresse für die Übermittlung des Nachweises der 
Bevollmächtigung. 
 
Bitte beachten Sie hierbei, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung des von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters der fristgerechte Zugang des 
Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich 
ist. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das 
entspricht 232.847 Aktien der FORIS AG) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die 
verlangenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen 
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie 
die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
vor der Versammlung, also bis zum 27. April 2019 (24:00 Uhr), unter folgender 
Adresse zugehen: 
 
FORIS AG 
Vorstand 
Kurt-Schumacher-Str. 18-20 
53113 Bonn 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge* 
 
Darüber hinaus ist jeder Aktionär nach Maßgabe von §§ 126, 127 AktG 
berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu 
übersenden. Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die - bei Einhaltung der 
weiteren Voraussetzungen - nach § 126 AktG zugänglich zu machen sind, müssen 
der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen: 
 
FORIS AG 
Vorstand 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20 
53113 Bonn 
Fax: +49 2 28 - 9 57 50 27 
E-Mail: vorstand@foris.com 
 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer 
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter 
 
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/hauptversammlungen 
 
im Bereich 'Für Aktionäre' unter der Rubrik 'Hauptversammlungen' unverzüglich 
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, 
also bis zum 13. Mai 2019 (24:00 Uhr), der Gesellschaft einen zulässigen 
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die vorstehend genannte 
Adresse übersandt hat. 
 
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der Maßgabe 
sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. 
 
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist 
und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt 
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der FORIS AG zu 
den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in 
dem Konzernabschluss der FORIS AG einbezogenen Unternehmen. 
 
*Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den vorstehend angesprochenen Rechten der 
Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung, auf die Übersendung von 
Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen sowie auf die Erteilung von Auskunft finden 
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/hauptversammlungen 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
Grundkapital auf 4.656.933,00 EUR eingeteilt in 4.656.933 Stückaktien. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 22.159 
eigene Stückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 4.634.774. 
 
*Unterlagen, Informationen nach § 124a AktG und weitere Informationen zur 
Hauptversammlung* 
 
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind über die Internetseite 
der Gesellschaft 
 
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-pu 
blikationen.html 
 
zugänglich und liegen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20, 53113 Bonn, zur Einsicht der Aktionäre aus. Eine 
Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird den Aktionären 
auf Anfrage unverzüglich zugesandt. 
 
Die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetseite der 
Gesellschaft 
 
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/hauptversammlungen 
 
zugänglich. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter der 
Internetadresse 
 
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/hauptversammlungen 
 
bekannt gegeben. 
 
*Informationen zum Datenschutz* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze 
personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der 
Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die 
verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 
1 Satz 1 lit. c DSGVO. 
 
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft 
verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten 
Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden 
personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären 
und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung 
gestellt. 
 
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten 
gespeichert und anschließend gelöscht. 
 
Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen 
Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, 
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer 
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III 
DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die 
E-Mail-Adresse 
 
vorstand@foris.com 
 
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden: 
 
FORIS AG 
Vorstand 
Kurt-Schumacher-Str. 18-20 
53113 Bonn 
 
Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht 
bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden. 
 
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 17. April 2019 
veröffentlicht und wurde darüber hinaus am selben Tag solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
Bonn, im April 2019 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: FORIS AG 
             Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20 
             53113 Bonn 
             Deutschland 
E-Mail:      vorstand@foris.com 
Internet:    http://www.foris.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
801267 2019-04-17 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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