DJ DGAP-HV: AKASOL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2019 in Darmstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: AKASOL AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AKASOL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2019
in Darmstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-17 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AKASOL AG Darmstadt - Wertpapier-Kenn-Nummer A2JNWZ
- International Securities Identification Number
DE000A2JNWZ9 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden
hiermit herzlich zu der am Freitag, dem 24. Mai 2019,
um 10.30 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) im
Darmstadtium - Wissenschafts- und Kongresszentrum,
Schloßgraben 1, 3. Konferenzebene, 64283 Darmstadt
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts der AKASOL AG für das
Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats und des
Corporate-Governance-Berichts jeweils für das
Geschäftsjahr 2018*
Die genannten Unterlagen enthalten auch den
Vergütungsbericht und den erläuternden
Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuchs. Sie sind Bestandteil des
Geschäftsberichts 2018. Die Unterlagen sind
über unsere Internetseite
www.akasol.com/de/
unter dem Punkt _Investor Relations_, dort
unter _Hauptversammlung _zugänglich und
werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.
Ferner werden sie in der Hauptversammlung
zugänglich sein und dort auch näher erläutert
werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss bereits
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Aufgrund der Feststellung des
Jahresabschlusses durch Vorstand und
Aufsichtsrat ist eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1
nicht vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 zu bestellen.
*WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG:*
*Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf (24:00
Uhr MESZ) des *17. Mai 2019* in Textform (§126b BGB) in
deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft
unter der Adresse
AKASOL AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Faxnummer: +49 / (0) 89 / 21 027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
durch einen in Textform (§ 126b BGB) durch das
depotführende Institut erstellten besonderen Nachweis
des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer
Sprache nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn (0:00 Uhr MESZ) des *3. Mai 2019*
('Nachweisstichtag') beziehen und der Gesellschaft
ebenfalls spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ)
des *17. Mai 2019* unter der für die Anmeldung
genannten Adresse bzw. Faxnummer oder E-Mail-Adresse
zugehen. Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 5 des
Aktiengesetzes (AktG) gilt im Verhältnis zur
Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung
oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den vorgenannten Nachweis ordnungsgemäß
erbracht hat.
Für die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts, ist
mithin allein der Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag (0:00 Uhr MESZ des 3. Mai 2019)
maßgeblich. Mit dem Nachweisstichtag oder der
Anmeldung zur Hauptversammlung sind keine
Einschränkungen der Veräußerbarkeit der Aktien
verbunden. Bei Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahmeberechtigung und
den Umfang des Stimmrechts allein der Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag maßgeblich; Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben auf die
Teilnahmeberechtigung und das Stimmrecht also keine
Auswirkungen. Entsprechend sind Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben,
im Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als
Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen und als
solcher in der Hauptversammlung das Stimmrecht
auszuüben. Die Möglichkeit, z.B. als Bevollmächtigter
an der Hauptversammlung teilzunehmen und Stimmrechte
auszuüben, bleibt hiervon unberührt.
*Eintrittskarten*
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des
Nachweises des Anteilsbesitzes unter der oben genannten
Adresse werden den teilnahmeberechtigten Aktionären
Eintrittskarten für die Teilnahme an der
Hauptversammlung übersandt. Anders als die Anmeldung
zur Hauptversammlung sind die Eintrittskarten lediglich
organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei
ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die
erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen direkt durch
das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die
rechtzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem
depotführenden Institut angefordert haben, brauchen
daher nichts weiter zu veranlassen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und/oder ihre
sonstigen Rechte in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z.B. auch eine depotführende Bank,
eine Vereinigung von Aktionären oder durch eine andere
Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall
sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes, so wie unter "_Voraussetzungen für
die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts_"
beschrieben, erforderlich. Die Erteilung einer
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der
Anmeldung erfolgen. Zur Vollmachtserteilung kommen
sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.
Formulare, die zur Erteilung einer Vollmacht verwendet
werden können (jedoch nicht verwendet werden müssen),
werden den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
übersandt. Sie können auch unter der Internetadresse
www.akasol.com/de/
unter dem Punkt _Investor Relations_, dort unter
_Hauptversammlung_ abgerufen werden. In der
Hauptversammlung selbst werden ebenfalls Formulare für
die Vollmachtserteilung zur Verfügung gestellt.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die *Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis *der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für
den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht dem
Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt,
insbesondere also die Vollmacht einem Kreditinstitut,
einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen nach §
135 Abs. 8 AktG Kreditinstituten gleichgestellten
Person oder Vereinigung oder einem Kreditinstitut nach
§ 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Institut oder Unternehmen erteilt
wird, wird weder durch das Aktiengesetz noch durch die
Satzung eine besondere Form verlangt noch enthält die
Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Es
können daher abweichende Regelungen bestehen, die beim
jeweils im Sinne des § 135 AktG zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind.
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der
Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird hingegen die
Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem
Bevollmächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen
Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich
nicht - für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht
dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt - aus §
135 AktG etwas anderes ergibt. Ein Nachweis der
Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bereits vor der
Hauptversammlung übermittelt werden. Für eine
Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung
(durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten) bieten
wir gemäß § 134 Abs. 3 Satz 4 AktG folgenden Weg
elektronischer Kommunikation an: Der Nachweis über die
Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: AKASOL AG: Bekanntmachung der -2-
per E-Mail an die E-Mail-Adresse: inhaberaktien@linkmarketservices.de übermittelt werden. Die Bevollmächtigung kann auch am Tag der Hauptversammlung durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle nachgewiesen werden. Die AKASOL AG bietet ihren Aktionären an, dass sie sich auch durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter benötigen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts. Ohne diese Weisungen werden sie von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen, wenn sie nicht in der Hauptversammlung erteilt werden, bis zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ) des *23. Mai 2019* der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bzw. Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen, da sie andernfalls aus abwicklungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden können: AKASOL AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Faxnummer: +49 / (0) 89 / 21 027 289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden von einer ihnen erteilten Vollmacht insoweit keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten, als die betreffenden Aktien durch einen anderen in der Hauptversammlung Anwesenden (den Aktionär selbst oder dessen Vertreter) vertreten werden. Vollmachts- und Weisungsformulare, die für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden können, werden den Aktionären ebenfalls zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Ein solches Formular kann zudem unter der Internetadresse www.akasol.com/de/ unter dem Punkt _Investor Relations_, dort unter _Hauptversammlung_ abgerufen werden. In der Hauptversammlung selbst werden hierfür ebenfalls Vollmachts- und Weisungsformulare zur Verfügung gestellt. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG* Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (im Sinne des § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AktG) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am *23. April 2019* bis 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Es kann jedenfalls wie folgt adressiert werden: AKASOL AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Anzahl von Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag und - soweit dem Antrag nicht entsprochen wird, bis zur Entscheidung des Gerichts - halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit gilt: Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend anzuwenden. Bestimmte Aktienbesitzzeiten Dritter werden gemäß § 70 AktG angerechnet. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden - unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Etwaige nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende Tagesordnungsergänzungsverlangen werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetadresse www.akasol.com/de/ unter dem Punkt _Investor Relations_, dort unter _Hauptversammlung_ zugänglich gemacht. Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und / oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail ausschließlich an folgende Kontaktdaten zu richten: AKASOL AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Faxnummer: +49 / (0) 89 / 21 027 298 E-Mail: antraege@linkmarketservices.de Spätestens am *9. Mai 2019* (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, im Fall von Gegenanträgen einer etwaigen Begründung, sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetadresse www.akasol.com/de/ unter dem Punkt _Investor Relations_, dort unter _Hauptversammlung_ zugänglich gemacht. Eine Zugänglichmachung kann insbesondere in den in § 126 (2) AktG genannten Fällen unterbleiben. Unabhängig von den vorstehend beschriebenen Wahlvorschlägen und Gegenanträgen, die unter den näheren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG von der Gesellschaft über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen sind, können Aktionäre in der Hauptversammlung Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen auf den Antrag bzw. Wahlvorschlag bezogenen Handlung bedarf. Vorsorglich weisen wir zudem darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übersandt worden sind, in der Hauptversammlung nur berücksichtigt werden, wenn sie dort gestellt bzw. unterbreitet werden. Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf ein in der Hauptversammlung gestelltes Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen, und der Lage des Konzerns zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht im Sinne des § 131 (3) AktG besteht. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG, insbesondere Angaben zu weiteren, über die Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehenden Voraussetzungen, finden sich unter der Internetadresse www.akasol.com/de/ unter dem Punkt _Investor Relations_, dort unter _Hauptversammlung_. *Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den Informationen nach § 124a AktG* Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und die weiteren Informationen nach § 124a AktG, sowie die Formulare, die für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden können, sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung über die Internetadresse www.akasol.com/de/ unter dem Punkt _Investor Relations_, dort unter _Hauptversammlung_ zugänglich. Insbesondere sind die folgenden Unterlagen über die vorgenannte Internetadresse zugänglich: - der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein. *Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der AKASOL AG insgesamt EUR *6.061.856,00 *und ist eingeteilt in *6.061.856 *auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. *Informationen für Aktionäre zum Datenschutz im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung* Die Gesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am 24. Mai 2019 als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts personenbezogene Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl und Besitzart der Aktie, die Eintrittskartennummer, gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Gesellschaft verarbeitet außerdem solche Daten, die von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
angegeben oder für die Aktionäre aus diesem Anlass von
ihren depotführenden Banken an die Gesellschaft
übermittelt werden.
Die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne der
Datenschutzbestimmungen ist erreichbar unter folgender
Adresse:
*AKASOL AG*
Landwehrstraße 55
64293 Darmstadt
Tel.: +49 6151 800500
E-Mail: info@akasol.com
Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Vorstand,
bestehend aus den Herren Sven Schulz und Carsten
Bovenschen. Die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am 24.
Mai 2019 erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung und
Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung (z.B.
Prüfung der Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte vor und während
der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und
Widerruf von Vollmachten) zu ermöglichen.
Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der
Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden,
erhalten von der Gesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung
der Gesellschaft.
Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt werden, wird die Gesellschaft
diese Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs
bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den
aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. Ebenso
wird die Gesellschaft Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären bei Vorliegen der Voraussetzungen
gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter
Angabe des Namens des Aktionärs im Internet
veröffentlichen.
Nehmen Sie an der Hauptversammlung teil, sind wir nach
§ 129 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet, Sie unter Angabe
des Namens und des Wohnorts sowie der Zahl der
vertretenen Aktien in das Teilnehmerverzeichnis
einzutragen. Diese Daten können von anderen Aktionären
und Hauptversammlungsteilnehmern während der
Versammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach
eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG).
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) der
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,
zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der
Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) in
Verbindung mit §§ 118 ff. AktG. Für die im Zusammenhang
mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die
Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre; im
Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher
Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung kann die
Speicherdauer einen Zeitraum von drei Jahren
überschreiten. Anschließend werden die
personenbezogenen Daten gelöscht.
Aktionäre und Aktionärsvertreter können von der
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Auskunft
über ihre personenbezogenen Daten, Berichtigung ihrer
personenbezogenen Daten, Löschung ihrer
personenbezogenen Daten sowie Einschränkung der
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung können ggf. gesetzliche Pflichten der
Gesellschaft entgegenstehen. Aktionären steht darüber
hinaus ein Beschwerderecht bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu.
Mit Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten können sich Aktionäre und
Aktionärsvertreter an den Datenschutzbeauftragten der
Gesellschaft wenden:
Rechtsanwalt Lev Lexow
c/o Legaltrust GmbH
Lietzenburger Str. 94
10719 Berlin
Tel.: +49 3088727609
Fax: +49 3088727606
E-Mail: datenschutz@legaltrust.de
Darmstadt, im April 2019
*AKASOL AG*
_Der Vorstand_
2019-04-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: AKASOL AG
Landwehrstraße 55
64293 Darmstadt
Deutschland
E-Mail: ir@akasol.com
Internet: http://www.akasol.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
801271 2019-04-17
(END) Dow Jones Newswires
April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2019 Dow Jones News
