DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2019 in 70174 Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 19 im Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.05.2019 in 70174 Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 19 im
Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-17 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Müller - Die lila Logistik AG Besigheim
Wertpapier-Kenn-Nr. 621468
ISIN DE0006214687 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2019
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am Montag, 27. Mai 2019, um 11:00 Uhr
ein.
*Ort: * *Haus der Wirtschaft*
*König-Karl-Halle*
*Willi-Bleicher-Straße 19*
*70174 Stuttgart *
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Müller - Die lila Logistik AG und des
gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31.
Dezember 2018, mit den Lageberichten des
Vorstands für die Müller - Die lila Logistik AG
und für den Konzern, des Berichts des
Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1
des Handelsgesetzbuchs (HGB) für das
Geschäftsjahr 2018
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen
am Sitz der Müller - Die lila Logistik AG,
Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354
Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter
der Adresse
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlungen_
eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zur Verfügung
gestellt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von EUR 11.441.601,69 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 2.386.725,00
Basisdividende von EUR
0,30 je
dividendenberechtigter
Stückaktie, bei 7.955.750
Stückaktien sind das
Ausschüttung einer EUR 5.569.025,00
Sonderdividende von EUR
0,70 je
dividendenberechtigter
Stückaktie, bei 7.955.750
Stückaktien sind das
Gewinnvortrag EUR 3.485.851,69
Bilanzgewinn EUR 11.441.601,69
Der Anspruch auf die Dividenden ist am 31. Mai
2019 fällig.
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
eigene Aktien halten, sind diese gemäß §
71b AktG nicht dividendenberechtigt. Für diesen
Fall wird der Hauptversammlung vorgeschlagen,
bei einer Basisdividende von EUR 0,30 je
dividendenberechtigter Stückaktie und einer
Sonderdividende von EUR 0,70 je
dividendenberechtigter Stückaktie den auf nicht
dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden
Teilbetrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung und Präferenz seines
Prüfungsausschusses - vor, die Baker Tilly GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit
Sitz in Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte für das
Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein
nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 über spezifische Anforderungen an
die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005 /909/ EG der Kommission)
durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen.
Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat
unter Angabe von Gründen die Baker Tilly GmbH &
Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz
in Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, und die
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in
Stuttgart für das ausgeschriebene
Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete
Präferenz für die Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart,
mitgeteilt. Zudem hat der Prüfungsausschuss
erklärt, dass seine Empfehlung frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16
Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
auferlegt wurde.
6. *Änderung der Satzung hinsichtlich
künftiger Zusammensetzung und Größe des
Aufsichtsrats*
Derzeit ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft
gemäß § 96 Absatz 1 Alt. 4, § 101 Absatz 1
AktG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz
1, § 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz
(DrittelbG) zu zwei Dritteln aus
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und zu
einem Drittel aus Aufsichtsratsmitgliedern der
Arbeitnehmer zusammengesetzt. Die Gesellschaft
beschäftigt jedoch einschließlich der
Arbeitnehmer von Konzernunternehmen im Sinne
von § 2 Absatz 2 DrittelbG in der Regel weniger
als 500 Arbeitnehmer und ist nicht vor dem 10.
August 1994 in das Handelsregister eingetragen
worden. Die Voraussetzungen für die
Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes
liegen deshalb nicht mehr vor. Nach
Durchführung des sogenannten Statusverfahrens
gemäß den §§ 97 ff. AktG steht nunmehr
fest, dass § 96 Absatz 1 Alt. 6, § 101 Absatz 1
AktG die für die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats der Gesellschaft maßgebenden
Vorschriften sind. Hiernach setzt sich der
Aufsichtsrat nur aus Aufsichtsratsmitgliedern
der Aktionäre zusammen, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Soweit die derzeitigen Satzungsregelungen zum
Aufsichtsrat auf der Anwendbarkeit des
Drittelbeteiligungsgesetzes basieren, sind sie
entsprechend anzupassen. Dabei soll die Satzung
dahingehend angepasst werden, dass der
Aufsichtsrat künftig nicht mehr aus sechs
Mitgliedern, sondern - entsprechend dem
gesetzlichen Regelfall - aus drei Mitgliedern
besteht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor
zu beschließen:
§ 8 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft wird
wie folgt neu gefasst:
'(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei
Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.'
7. *Beschlussfassung über die Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern*
Alle derzeit amtierenden
Aufsichtsratsmitglieder wurden bis zum Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet,
bestellt. Mit dem Ablauf der Hauptversammlung
am 27. Mai 2019 endet daher die Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder.
Wie bereits zu Tagesordnungspunkt 6 ausgeführt,
liegen die Voraussetzungen für die
Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes
nicht mehr vor und wurde ein sogenanntes
Statusverfahren durchgeführt. Der Vorstand hat
dazu eine Bekanntmachung gemäß § 97 Absatz
1 AktG vorgenommen. Das zuständige Gericht
wurde innerhalb eines Monats nach dieser
Bekanntmachung nicht durch Antragsberechtigte
angerufen. Daher erlischt das Amt der
bisherigen Aufsichtsratsmitglieder auch
gemäß § 97 Absatz 2 Satz 3 AktG mit der
Beendigung der Hauptversammlung am 27. Mai 2019
und setzt sich der neu zu wählende Aufsichtsrat
künftig nach §§ 96 Absatz 1 Alt. 6, 101 Absatz
1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der
Aktionäre zusammen.
Nach §§ 95 Absatz 1, 96 Absatz 1 Alt. 6, 101
Absatz 1 AktG in Verbindung mit der unter
Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Fassung
von § 8 Absatz 1 der Satzung besteht der
Aufsichtsrat künftig aus drei Mitgliedern, die
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April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
von der Hauptversammlung gewählt werden. Diese
drei Vertreter der Anteilseigner sind von der
zum 27. Mai 2019 einberufenen Hauptversammlung
zu wählen. Zudem soll die Wahl eines
Ersatzmitgliedes gemäß § 8 Absatz 5 der
Satzung erfolgen.
Ein Nominierungsausschuss, der dem Aufsichtsrat
geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge
an die Hauptversammlung vorschlägt, besteht
nicht und ist auf Grund der Größe des
Aufsichtsrats aus Sicht von Vorstand und
Aufsichtsrat auch künftig nicht erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Müller - Die lila Logistik
AG entspricht bei seinen Wahlvorschlägen an die
Hauptversammlung für die Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder sämtlichen gesetzlichen
Vorgaben hinsichtlich der persönlichen
Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder. Im
Vordergrund der Wahlvorschläge steht -
unabhängig vom Geschlecht - die fachliche und
persönliche Kompetenz der vorgeschlagenen
Kandidaten unter besonderer Beachtung der
unternehmensspezifischen Anforderungen, damit
die Mitglieder des Aufsichtsrats im Falle der
Wahl der Vorgeschlagenen insgesamt über die zur
Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen
Erfahrungen verfügen. Unter Anwendung dieses
Kompetenzprofils und unter Berücksichtigung der
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
benannten Ziele hat der Aufsichtsrat bei der
Kandidatenauswahl die vorgeschlagenen
Kandidaten bestimmt.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge
nicht gebunden.
a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die
Amtszeit vom Ablauf der Hauptversammlung
am 27. Mai 2019 bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet,
nachstehende Vertreter der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat zu wählen:
(1) *Herrn Prof. Peter Klaus*,
D.B.A./Boston Univ., Prof. em.
an der
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg,
wohnhaft in Bamberg;
(2) *Herrn Christoph Schubert*,
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
bei der
Husemann Eickhoff Salmen & Partner
GbR, wohnhaft in Dortmund;
(3) *Herrn Per Klemm*,
Geschäftsführender Gesellschafter
der Gemini Green GmbH & Co. KG,
wohnhaft in Stuttgart;
b) Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,
(4) *Herrn Carlos Rodrigues*,
Kaufmännischer Angestellter
der Müller - Die lila Logistik
Deutschland GmbH, wohnhaft in Flein;
zum Ersatzmitglied für jedes der oben
genannten, von der Hauptversammlung
gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu
wählen.
Gemäß § 8 Absatz 5 der Satzung der
Müller - Die lila Logistik AG tritt das
gewählte Ersatzmitglied an die Stelle
eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds
des Aufsichtsrats. Die Amtszeit des in den
Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds
erlischt spätestens mit Ablauf der
Amtszeit des weggefallenen
Aufsichtsratsmitglieds.
Es ist beabsichtigt, die Neuwahlen zum
Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Die vom Aufsichtsrat zur Wahl als
Aufsichtsratsmitglieder bzw. Ersatzmitglied
vorgeschlagenen Herren gehören bereits
folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen an:
(1) *Herr Prof. Peter Klaus*, D.B.A./Boston
Univ., Prof. em.
- Mitglied im Verwaltungsrat der
Nagel-Group SE & Co. KG, Versmold
(2) *Herr Christoph Schubert*
- Mitglied im Verwaltungsrat der Kath.
St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund
gGmbH, Dortmund
- Mitglied im Aufsichtsrat der Cardiac
Research Gesellschaft
für medizinisch-biotechnologische
Forschung mbH, Dortmund
(3) *Herr Per Klemm*
- Keine weiteren Mandate
(4) *Herr Carlos Rodrigues*
- Keine weiteren Mandate
Für den Fall seiner Wahl durch die
Hauptversammlung beabsichtigt Herr Prof. Peter
Klaus, bei der anstehenden Wahl erneut für den
Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei
seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung
die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen
eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den
Organen der Müller - Die lila Logistik AG sowie
einem wesentlich an der Müller - Die lila
Logistik AG beteiligten Aktionär offen legen.
Hierzu teilt der Aufsichtsrat mit:
Die Kandidaten Herr Prof. Klaus, Herr Schubert,
Herr Klemm und Herr Rodrigues sind bereits
Mitglieder im Aufsichtsrat der Müller - Die
lila Logistik AG und werden zur Wiederwahl bzw.
zur Wahl als Ersatzmitglied vorgeschlagen. Nach
Ansicht des Aufsichtsrats bestehen bei keinem
der vorgeschlagenen Kandidaten maßgebliche
persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur
Müller - Die lila Logistik AG oder ihren
Konzernunternehmen, den Organen der Müller -
Die lila Logistik AG oder einem wesentlich an
der Müller - Die lila Logistik AG beteiligten
Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Corporate
Governance Kodex offenzulegen wären. Von dieser
Maßgabe ausgenommen ist Herr Carlos
Rodrigues, der als Arbeitnehmer bei einer 100
%igen Tochtergesellschaft der Müller - Die lila
Logistik AG angestellt ist.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
vergewissert, dass die vorgeschlagenen
Kandidaten jeweils den zu erwartenden
Zeitaufwand für die Tätigkeit im Aufsichtsrat
aufbringen können.
*Zusätzliche Informationen über die zu
Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten:*
(1) *Herr Prof. Peter Klaus*, D.B.A. Boston Univ.,
Prof. em.
*Persönliche Daten*
Geburtsjahr: 1944
Nationalität: Deutsch
Zeitpunkt Erstbestellung: 8/2000
*Expertise / Schwerpunkte*
Gründungsmitglied und langjähriges Mitglied im
Aufsichtsrat der Müller - Die lila Logistik
AG; von 2000 bis 2006 als stellvertretender
Vorsitzender, seit 2007 als Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Müller - Die lila Logistik
AG, Mitglied im Audit Committee, Mitglied im
Personalausschuss; weitreichende Kompetenzen
im wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen
Bereich, hohes Branchen-Knowhow und
weitreichende Kontakte im Bereich der
Güterverkehrswirtschaft und Logistik.
*Wesentliche Stationen im Lebenslauf*
* 1966: IHK-Abschluss als Speditionskaufmann
* 1968: Abschluss als Diplom-Kaufmann an der
Universität Erlangen-Nürnberg
* 1982: 'Doctor of Business Administration',
Graduate School of Management, Boston
University, Boston/Mass., USA
* 1982: 'Master of Science
(Transportation)', Massachusetts Institute
of Technology, Cambridge/Mass., USA
* 1982-1990: Professor für
Betriebswirtschaftslehre an der
Fachhochschule für Wirtschaft, Pforzheim
* 1990-2009: Ordinarius am Lehrstuhl für
Betriebswirtschaftslehre, insbesondere
Logistik, der Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Fakultät der
Universität Erlangen/Nürnberg
* 1995-2009: Mitgründer und Leiter der
Fraunhofer Arbeitsgruppe für Technologien
der Logistik-Dienstleistungswirtschaft
(ATL), Nürnberg
* Seit 2009: Prof. an der TU München,
Singapur und verschiedene beraterische
Tätigkeiten
(2) *Herr Christoph Schubert*
*Persönliche Daten*
Geburtsjahr: 1961
Nationalität: Deutsch
Zeitpunkt Erstbestellung: 6/2014
*Expertise / Schwerpunkte*
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; seit 2014
Mitglied im Aufsichtsrat der Müller - Die lila
Logistik AG; Vorsitzender des Audit Committee,
Mitglied im Personalausschuss; weitreichende
Kompetenzen im Wirtschafts- und
Gesellschaftsrecht, Expertise im Finanzbereich
und im Jahresabschlussbereich.
*Wesentliche Stationen im Lebenslauf*
* Studium der Betriebswirtschaftslehre in
Tübingen und Münster
* 1987: Abschluss als Diplom-Kaufmann
* 1992: Bestellung zum Steuerberater
* 1987-1994: Commerzial Treuhand GmbH,
WPG/StBG, Oldenburg
* 1994-1997: Conti Treuhand GmbH, WPG/StBG,
Oldenburg, Prokurist
* 1997: Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
* 1997-2005: Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater Sozietät Brandau & Köster,
Dortmund, Partner
* 2005-2013: Rölfs Partner AG, WPG,
Dortmund, Partner
* Seit 2013: Husemann Eickhoff Salmen &
Partner GbR, WP/StB/RA, Dortmund, Partner
(3) *Herr Per Klemm*
*Persönliche Daten*
Geburtsjahr: 1966
Nationalität: Deutsch
Zeitpunkt Erstbestellung: 6/2004
*Expertise / Schwerpunkte*
Geschäftsführender Gesellschafter der Gemini
Green GmbH & Co. KG, seit 2004 Mitglied im
Aufsichtsrat der Müller - Die lila Logistik
AG, weitreichende unternehmerische
Erfahrungen.
*Wesentliche Stationen im Lebenslauf*
* 1986-1988: Ausbildung zum Gärtner mit
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
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