DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2019 in 70174 Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 19 im Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.05.2019 in 70174 Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 19 im
Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-04-17 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Müller - Die lila Logistik AG Besigheim
Wertpapier-Kenn-Nr. 621468
ISIN DE0006214687 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2019
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am Montag, 27. Mai 2019, um 11:00 Uhr
ein.
*Ort: * *Haus der Wirtschaft*
*König-Karl-Halle*
*Willi-Bleicher-Straße 19*
*70174 Stuttgart *
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Müller - Die lila Logistik AG und des
gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31.
Dezember 2018, mit den Lageberichten des
Vorstands für die Müller - Die lila Logistik AG
und für den Konzern, des Berichts des
Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1
des Handelsgesetzbuchs (HGB) für das
Geschäftsjahr 2018
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen
am Sitz der Müller - Die lila Logistik AG,
Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354
Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter
der Adresse
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlungen_
eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zur Verfügung
gestellt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss bereits gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von EUR 11.441.601,69 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 2.386.725,00
Basisdividende von EUR
0,30 je
dividendenberechtigter
Stückaktie, bei 7.955.750
Stückaktien sind das
Ausschüttung einer EUR 5.569.025,00
Sonderdividende von EUR
0,70 je
dividendenberechtigter
Stückaktie, bei 7.955.750
Stückaktien sind das
Gewinnvortrag EUR 3.485.851,69
Bilanzgewinn EUR 11.441.601,69
Der Anspruch auf die Dividenden ist am 31. Mai
2019 fällig.
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
eigene Aktien halten, sind diese gemäß §
71b AktG nicht dividendenberechtigt. Für diesen
Fall wird der Hauptversammlung vorgeschlagen,
bei einer Basisdividende von EUR 0,30 je
dividendenberechtigter Stückaktie und einer
Sonderdividende von EUR 0,70 je
dividendenberechtigter Stückaktie den auf nicht
dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden
Teilbetrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung und Präferenz seines
Prüfungsausschusses - vor, die Baker Tilly GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit
Sitz in Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte für das
Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein
nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 über spezifische Anforderungen an
die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005 /909/ EG der Kommission)
durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen.
Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat
unter Angabe von Gründen die Baker Tilly GmbH &
Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz
in Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, und die
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in
Stuttgart für das ausgeschriebene
Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete
Präferenz für die Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in
Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart,
mitgeteilt. Zudem hat der Prüfungsausschuss
erklärt, dass seine Empfehlung frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16
Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
auferlegt wurde.
6. *Änderung der Satzung hinsichtlich
künftiger Zusammensetzung und Größe des
Aufsichtsrats*
Derzeit ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft
gemäß § 96 Absatz 1 Alt. 4, § 101 Absatz 1
AktG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz
1, § 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz
(DrittelbG) zu zwei Dritteln aus
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und zu
einem Drittel aus Aufsichtsratsmitgliedern der
Arbeitnehmer zusammengesetzt. Die Gesellschaft
beschäftigt jedoch einschließlich der
Arbeitnehmer von Konzernunternehmen im Sinne
von § 2 Absatz 2 DrittelbG in der Regel weniger
als 500 Arbeitnehmer und ist nicht vor dem 10.
August 1994 in das Handelsregister eingetragen
worden. Die Voraussetzungen für die
Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes
liegen deshalb nicht mehr vor. Nach
Durchführung des sogenannten Statusverfahrens
gemäß den §§ 97 ff. AktG steht nunmehr
fest, dass § 96 Absatz 1 Alt. 6, § 101 Absatz 1
AktG die für die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats der Gesellschaft maßgebenden
Vorschriften sind. Hiernach setzt sich der
Aufsichtsrat nur aus Aufsichtsratsmitgliedern
der Aktionäre zusammen, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Soweit die derzeitigen Satzungsregelungen zum
Aufsichtsrat auf der Anwendbarkeit des
Drittelbeteiligungsgesetzes basieren, sind sie
entsprechend anzupassen. Dabei soll die Satzung
dahingehend angepasst werden, dass der
Aufsichtsrat künftig nicht mehr aus sechs
Mitgliedern, sondern - entsprechend dem
gesetzlichen Regelfall - aus drei Mitgliedern
besteht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor
zu beschließen:
§ 8 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft wird
wie folgt neu gefasst:
'(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei
Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.'
7. *Beschlussfassung über die Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern*
Alle derzeit amtierenden
Aufsichtsratsmitglieder wurden bis zum Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet,
bestellt. Mit dem Ablauf der Hauptversammlung
am 27. Mai 2019 endet daher die Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder.
Wie bereits zu Tagesordnungspunkt 6 ausgeführt,
liegen die Voraussetzungen für die
Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes
nicht mehr vor und wurde ein sogenanntes
Statusverfahren durchgeführt. Der Vorstand hat
dazu eine Bekanntmachung gemäß § 97 Absatz
1 AktG vorgenommen. Das zuständige Gericht
wurde innerhalb eines Monats nach dieser
Bekanntmachung nicht durch Antragsberechtigte
angerufen. Daher erlischt das Amt der
bisherigen Aufsichtsratsmitglieder auch
gemäß § 97 Absatz 2 Satz 3 AktG mit der
Beendigung der Hauptversammlung am 27. Mai 2019
und setzt sich der neu zu wählende Aufsichtsrat
künftig nach §§ 96 Absatz 1 Alt. 6, 101 Absatz
1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der
Aktionäre zusammen.
Nach §§ 95 Absatz 1, 96 Absatz 1 Alt. 6, 101
Absatz 1 AktG in Verbindung mit der unter
Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Fassung
von § 8 Absatz 1 der Satzung besteht der
Aufsichtsrat künftig aus drei Mitgliedern, die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: -2-
von der Hauptversammlung gewählt werden. Diese
drei Vertreter der Anteilseigner sind von der
zum 27. Mai 2019 einberufenen Hauptversammlung
zu wählen. Zudem soll die Wahl eines
Ersatzmitgliedes gemäß § 8 Absatz 5 der
Satzung erfolgen.
Ein Nominierungsausschuss, der dem Aufsichtsrat
geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge
an die Hauptversammlung vorschlägt, besteht
nicht und ist auf Grund der Größe des
Aufsichtsrats aus Sicht von Vorstand und
Aufsichtsrat auch künftig nicht erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Müller - Die lila Logistik
AG entspricht bei seinen Wahlvorschlägen an die
Hauptversammlung für die Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder sämtlichen gesetzlichen
Vorgaben hinsichtlich der persönlichen
Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder. Im
Vordergrund der Wahlvorschläge steht -
unabhängig vom Geschlecht - die fachliche und
persönliche Kompetenz der vorgeschlagenen
Kandidaten unter besonderer Beachtung der
unternehmensspezifischen Anforderungen, damit
die Mitglieder des Aufsichtsrats im Falle der
Wahl der Vorgeschlagenen insgesamt über die zur
Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen
Erfahrungen verfügen. Unter Anwendung dieses
Kompetenzprofils und unter Berücksichtigung der
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
benannten Ziele hat der Aufsichtsrat bei der
Kandidatenauswahl die vorgeschlagenen
Kandidaten bestimmt.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge
nicht gebunden.
a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die
Amtszeit vom Ablauf der Hauptversammlung
am 27. Mai 2019 bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet,
nachstehende Vertreter der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat zu wählen:
(1) *Herrn Prof. Peter Klaus*,
D.B.A./Boston Univ., Prof. em.
an der
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg,
wohnhaft in Bamberg;
(2) *Herrn Christoph Schubert*,
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
bei der
Husemann Eickhoff Salmen & Partner
GbR, wohnhaft in Dortmund;
(3) *Herrn Per Klemm*,
Geschäftsführender Gesellschafter
der Gemini Green GmbH & Co. KG,
wohnhaft in Stuttgart;
b) Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,
(4) *Herrn Carlos Rodrigues*,
Kaufmännischer Angestellter
der Müller - Die lila Logistik
Deutschland GmbH, wohnhaft in Flein;
zum Ersatzmitglied für jedes der oben
genannten, von der Hauptversammlung
gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu
wählen.
Gemäß § 8 Absatz 5 der Satzung der
Müller - Die lila Logistik AG tritt das
gewählte Ersatzmitglied an die Stelle
eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds
des Aufsichtsrats. Die Amtszeit des in den
Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds
erlischt spätestens mit Ablauf der
Amtszeit des weggefallenen
Aufsichtsratsmitglieds.
Es ist beabsichtigt, die Neuwahlen zum
Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Die vom Aufsichtsrat zur Wahl als
Aufsichtsratsmitglieder bzw. Ersatzmitglied
vorgeschlagenen Herren gehören bereits
folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen an:
(1) *Herr Prof. Peter Klaus*, D.B.A./Boston
Univ., Prof. em.
- Mitglied im Verwaltungsrat der
Nagel-Group SE & Co. KG, Versmold
(2) *Herr Christoph Schubert*
- Mitglied im Verwaltungsrat der Kath.
St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund
gGmbH, Dortmund
- Mitglied im Aufsichtsrat der Cardiac
Research Gesellschaft
für medizinisch-biotechnologische
Forschung mbH, Dortmund
(3) *Herr Per Klemm*
- Keine weiteren Mandate
(4) *Herr Carlos Rodrigues*
- Keine weiteren Mandate
Für den Fall seiner Wahl durch die
Hauptversammlung beabsichtigt Herr Prof. Peter
Klaus, bei der anstehenden Wahl erneut für den
Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei
seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung
die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen
eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den
Organen der Müller - Die lila Logistik AG sowie
einem wesentlich an der Müller - Die lila
Logistik AG beteiligten Aktionär offen legen.
Hierzu teilt der Aufsichtsrat mit:
Die Kandidaten Herr Prof. Klaus, Herr Schubert,
Herr Klemm und Herr Rodrigues sind bereits
Mitglieder im Aufsichtsrat der Müller - Die
lila Logistik AG und werden zur Wiederwahl bzw.
zur Wahl als Ersatzmitglied vorgeschlagen. Nach
Ansicht des Aufsichtsrats bestehen bei keinem
der vorgeschlagenen Kandidaten maßgebliche
persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur
Müller - Die lila Logistik AG oder ihren
Konzernunternehmen, den Organen der Müller -
Die lila Logistik AG oder einem wesentlich an
der Müller - Die lila Logistik AG beteiligten
Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Corporate
Governance Kodex offenzulegen wären. Von dieser
Maßgabe ausgenommen ist Herr Carlos
Rodrigues, der als Arbeitnehmer bei einer 100
%igen Tochtergesellschaft der Müller - Die lila
Logistik AG angestellt ist.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
vergewissert, dass die vorgeschlagenen
Kandidaten jeweils den zu erwartenden
Zeitaufwand für die Tätigkeit im Aufsichtsrat
aufbringen können.
*Zusätzliche Informationen über die zu
Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten:*
(1) *Herr Prof. Peter Klaus*, D.B.A. Boston Univ.,
Prof. em.
*Persönliche Daten*
Geburtsjahr: 1944
Nationalität: Deutsch
Zeitpunkt Erstbestellung: 8/2000
*Expertise / Schwerpunkte*
Gründungsmitglied und langjähriges Mitglied im
Aufsichtsrat der Müller - Die lila Logistik
AG; von 2000 bis 2006 als stellvertretender
Vorsitzender, seit 2007 als Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Müller - Die lila Logistik
AG, Mitglied im Audit Committee, Mitglied im
Personalausschuss; weitreichende Kompetenzen
im wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen
Bereich, hohes Branchen-Knowhow und
weitreichende Kontakte im Bereich der
Güterverkehrswirtschaft und Logistik.
*Wesentliche Stationen im Lebenslauf*
* 1966: IHK-Abschluss als Speditionskaufmann
* 1968: Abschluss als Diplom-Kaufmann an der
Universität Erlangen-Nürnberg
* 1982: 'Doctor of Business Administration',
Graduate School of Management, Boston
University, Boston/Mass., USA
* 1982: 'Master of Science
(Transportation)', Massachusetts Institute
of Technology, Cambridge/Mass., USA
* 1982-1990: Professor für
Betriebswirtschaftslehre an der
Fachhochschule für Wirtschaft, Pforzheim
* 1990-2009: Ordinarius am Lehrstuhl für
Betriebswirtschaftslehre, insbesondere
Logistik, der Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Fakultät der
Universität Erlangen/Nürnberg
* 1995-2009: Mitgründer und Leiter der
Fraunhofer Arbeitsgruppe für Technologien
der Logistik-Dienstleistungswirtschaft
(ATL), Nürnberg
* Seit 2009: Prof. an der TU München,
Singapur und verschiedene beraterische
Tätigkeiten
(2) *Herr Christoph Schubert*
*Persönliche Daten*
Geburtsjahr: 1961
Nationalität: Deutsch
Zeitpunkt Erstbestellung: 6/2014
*Expertise / Schwerpunkte*
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; seit 2014
Mitglied im Aufsichtsrat der Müller - Die lila
Logistik AG; Vorsitzender des Audit Committee,
Mitglied im Personalausschuss; weitreichende
Kompetenzen im Wirtschafts- und
Gesellschaftsrecht, Expertise im Finanzbereich
und im Jahresabschlussbereich.
*Wesentliche Stationen im Lebenslauf*
* Studium der Betriebswirtschaftslehre in
Tübingen und Münster
* 1987: Abschluss als Diplom-Kaufmann
* 1992: Bestellung zum Steuerberater
* 1987-1994: Commerzial Treuhand GmbH,
WPG/StBG, Oldenburg
* 1994-1997: Conti Treuhand GmbH, WPG/StBG,
Oldenburg, Prokurist
* 1997: Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
* 1997-2005: Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater Sozietät Brandau & Köster,
Dortmund, Partner
* 2005-2013: Rölfs Partner AG, WPG,
Dortmund, Partner
* Seit 2013: Husemann Eickhoff Salmen &
Partner GbR, WP/StB/RA, Dortmund, Partner
(3) *Herr Per Klemm*
*Persönliche Daten*
Geburtsjahr: 1966
Nationalität: Deutsch
Zeitpunkt Erstbestellung: 6/2004
*Expertise / Schwerpunkte*
Geschäftsführender Gesellschafter der Gemini
Green GmbH & Co. KG, seit 2004 Mitglied im
Aufsichtsrat der Müller - Die lila Logistik
AG, weitreichende unternehmerische
Erfahrungen.
*Wesentliche Stationen im Lebenslauf*
* 1986-1988: Ausbildung zum Gärtner mit
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: -3-
Schwerpunkt im Zierpflanzenbau
* 1988-1991: Mehrjährige berufliche
Auslandsaufenthalte in Italien, Spanien
und Holland
* 1991-1994: Studium der Agrarwissenschaften
an der Landwirtschaftlichen Hochschule
Delft in Holland
* 1995-1999: Unterschiedliche Tätigkeiten im
Vertrieb, der Entwicklung und Produktion
* Seit 1999: Geschäftsführender
Gesellschafter der Gemini Green GmbH & Co.
KG, Stuttgart
(4) *Herr Carlos Rodrigues*
*Persönliche Daten*
Geburtsjahr: 1965
Nationalitäten: Portugiesisch und
Deutsch
Zeitpunkt 12/2004
Erstbestellung:
*Expertise / Schwerpunkte*
Seit 2004 als Arbeitnehmervertreter Mitglied
im Aufsichtsrat der Müller - Die lila Logistik
AG; weitreichende Kenntnisse im Bereich der
Güterverkehrswirtschaft und der Logistik, hohe
Branchenkenntnisse im Transportbereich,
Expertise in der Personal- und
Mitarbeiterführung.
*Wesentliche Stationen im Lebenslauf*
* 1984-1987: Ausbildung zum
Speditionskaufmann
* 1987-1991: Studium der
Betriebswirtschaftslehre an der
Fachhochschule Heilbronn, Fachrichtung
Verkehrsbetriebswirtschaft; Abschluss als
Diplom-Betriebswirt (FH)
* 1992: Berufliche Auslandsaufenthalte in
Italien
* 1993-1996: Verschiedene Tätigkeitsbereiche
bei einer Tochtergesellschaft der Pirelli
Reifenwerke GmbH, zuletzt verantwortlich
für die Niederlassung Kirchheim/Teck
* Seit 1996: Leiter des Bereichs Transport-
und Speditionslogistik in der Lila
Logistik Gruppe
Die Lebensläufe der Kandidaten sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.lila-logistik.com/de/management
sowie über die Internetseite
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlungen_
abrufbar.
8. *Weitere Änderungen der Satzung*
Im Hinblick auf die neue Zusammensetzung und
Größe des Aufsichtsrats sollen
Satzungsregelungen über die Beschlussfassung im
Aufsichtsrat angepasst bzw. ergänzt werden.
Ferner sollen Satzungsregelungen über die
Aufsichtsratsvergütung klargestellt bzw.
ergänzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) § 12 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft
wird wie folgt neu gefasst:
'(1) Der Aufsichtsrat muss mindestens
zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr
abhalten. Sitzungen des
Aufsichtsrats sollen mindestens
einmal im Kalendervierteljahr
stattfinden. Auf Verlangen jedes
Aufsichtsratsmitglieds oder des
Vorstands sind unter Angabe des
Zwecks oder der Gründe weitere
Aufsichtsratssitzungen
einzuberufen.'
b) § 12 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft
wird wie folgt neu gefasst:
'(5) Der Aufsichtsrat ist
beschlussfähig, wenn alle
Mitglieder an der Beschlussfassung
teilnehmen, wobei die schriftliche,
durch Telefax oder in
elektronischer Form (§ 126a BGB)
erfolgende Stimmabgabe als
Teilnahme an der Beschlussfassung
gilt. Ein Mitglied nimmt auch dann
an der Beschlussfassung teil, wenn
es sich der Stimme enthält.
Aufsichtsratsmitglieder können in
begründeten Ausnahmefällen auch per
Telefon- oder Videokonferenz an
einer Sitzung des Aufsichtsrats
teilnehmen. Wenn der Vorsitzende
des Aufsichtsrats oder - im Falle
seiner Verhinderung - sein
Stellvertreter dies für den
Einzelfall anordnet, können
Sitzungen auch per Telefon- oder
Videokonferenz abgehalten werden.
Die Beschlussfassung über einen
Gegenstand der Tagesordnung, der in
der Einladung nicht enthalten war,
ist nur zulässig, wenn kein
Aufsichtsratsmitglied der
Beschlussfassung widerspricht.'
c) § 12 Absatz 8 der Satzung der Gesellschaft
wird wie folgt neu gefasst:
'(8) Ein abwesendes
Aufsichtsratsmitglied kann seine
schriftliche, durch Telefax oder in
elektronischer Form (§ 126a BGB)
übermittelte Stimmabgabe durch ein
anderes Aufsichtsratsmitglied
überreichen lassen.'
d) § 12 der Satzung der Gesellschaft wird um
folgenden Absatz 9 ergänzt:
'(9) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden
in der Regel in Sitzungen gefasst.
Beschlüsse können auch
außerhalb von Sitzungen im
Wege schriftlicher, fernmündlicher,
durch Telefax oder im Wege
elektronischer
Telekommunikationsmittel
übermittelte bzw. vorgenommene
Stimmabgaben - sowie durch eine
Kombination dieser
Kommunikationsmedien - gefasst
werden, wenn der Vorsitzende des
Aufsichtsrats oder - im Falle
seiner Verhinderung - sein
Stellvertreter dies für den
Einzelfall anordnet; ein
Widerspruchsrecht der übrigen
Aufsichtsratsmitglieder hiergegen
besteht nicht. Im Übrigen
gelten die vorstehenden
Bestimmungen entsprechend. Unter
den vorstehenden Voraussetzungen
ist eine Beschlussfassung des
Aufsichtsrats auch in Kombination
von Sitzung und Beschlussfassung
außerhalb einer Sitzung
zulässig.'
e) § 14 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft
wird wie folgt neu gefasst:
'(3) Die Mitglieder des Aufsichtsrats
erhalten außerdem die ihnen
bei Wahrnehmung ihres Amtes
erwachsenen Auslagen ersetzt. Die
Gesellschaft erstattet jedem
Aufsichtsratsmitglied, soweit
anfallend, die auf seine Bezüge
entfallende gesetzliche
Umsatzsteuer.'
f) § 14 der Satzung der Gesellschaft wird um
folgende Absätze 4 und 5 ergänzt:
'(4) Aufsichtsratsmitglieder, die nur
während eines Teils des
Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat
bzw. einem Aufsichtsratsausschuss
angehört haben oder nur während
eines Teils des Geschäftsjahres den
Vorsitz oder den stellvertretenden
Vorsitz innehaben, erhalten die
Vergütung zeitanteilig.
(5) Die Gesellschaft kann auf ihre
Kosten die Mitglieder des
Aufsichtsrats gegen zivil- und
strafrechtliche Inanspruchnahme
einschließlich der Kosten der
Rechtsverteidigung im Zusammenhang
mit der Wahrnehmung ihres Amtes
versichern und eine entsprechende
Rechtsschutz- und
Vermögensschaden-Haftpflichtversiche
rung (sog. D&O-Versicherung)
abschließen.'
II. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beläuft sich die
Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf
7.955.750, die Gesamtzahl der Stimmrechte
ebenfalls auf 7.955.750.
III. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
zur Hauptversammlung angemeldet und der
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes ist durch eine von dem
depotführenden Institut in Textform
erstellte Bestätigung in deutscher oder
englischer Sprache zu erbringen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf
den Beginn des *6. Mai 2019*
('Nachweisstichtag') zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
bis spätestens zum Ablauf des *20. Mai
2019* unter folgender Adresse zugehen:
Müller - Die lila Logistik AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Deutschland
oder per E-Mail an die Adresse:
*hv-anmeldung@LBBW.de*
oder per Telefax an die Nummer: +49 (0)
711 127 79264
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur
Ausübung des Stimmrechts erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich nach dem
nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien, führt
nicht zu einer Sperre für die Verfügung
über Aktien und ist kein relevantes Datum
für eine Dividendenberechtigung. Aktien
können unabhängig vom Nachweisstichtag
erworben und veräußert werden. Im
Fall einer Veräußerung von Aktien
nach dem Nachweisstichtag ist jedoch -
ungeachtet der Veräußerung - im
Verhältnis zur Gesellschaft weiterhin der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: -4-
veräußernde Aktionär zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt - rechtzeitige
Anmeldung und Vorlage des Nachweises des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag
vorausgesetzt. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen, sind ungeachtet eines späteren
Aktienerwerbs in der Hauptversammlung
nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es
sei denn, sie haben sich von einem
teilnahmeberechtigten Aktionär
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen.
Wenn Sie beabsichtigen, selbst oder durch
einen Bevollmächtigten an der
Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir
um eine frühzeitige Anmeldung. Dadurch
erleichtern Sie uns die Organisation der
Hauptversammlung. Auch durch eine solche
frühzeitige Anmeldung werden Aktien nicht
gesperrt oder blockiert. Aktionäre können
ungeachtet der Anmeldung weiterhin über
ihre Aktien verfügen.
IV. *Verfahren für die
Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung*
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre,
die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im
Fall einer Bevollmächtigung sind eine
fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und
ein fristgerechter Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Aktionäre können für die
Vollmachtserteilung den
Vollmachtsabschnitt auf dem
Eintrittskartenformular, das sie nach der
Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist
aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte
Vollmacht in Textform ausstellen. Das auf
der Eintrittskarte vorgesehene Formular
kann auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse
*www.lila-logistik.com*
unter dem Punkt
_Investoren/Hauptversammlungen_
heruntergeladen werden. Dort finden Sie
auch weitere ergänzende Informationen zur
Bevollmächtigung eines Vertreters.
Für die Übermittlung des Nachweises
der Bevollmächtigung und den Widerruf von
Vollmachten stehen folgende Adresse,
E-Mail-Adresse und Telefax-Nummer zur
Verfügung:
Müller - Die lila Logistik AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
oder per E-Mail an die Adresse:
*Mueller-HV2019@computershare.de*
oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 89
30903-74675
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
können den Nachweis der Bevollmächtigung
aber auch am Tag der Hauptversammlung im
Rahmen der Ein- und Ausgangskontrolle zur
Hauptversammlung erbringen.
Vollmachtserteilungen bzw. deren Widerruf
sind auch während der Hauptversammlung an
der Ein- und Ausgangskontrolle möglich.
Entsprechende Formulare werden während der
Hauptversammlung vorgehalten.
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs an
der Hauptversammlung gilt automatisch als
Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten
Vollmacht.
Bei der Bevollmächtigung von
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder den Kreditinstituten nach § 135
Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG ggf. i. V. m.
§ 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten
Rechtsträgern gelten die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG.
Diese verlangen möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre,
die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen dieser
nach § 135 Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG
ggf. i. V. m. § 125 Absatz 5 AktG
gleichgestellten Rechtsträger
bevollmächtigen möchten, sollten sich
deshalb mit diesem bzw. dieser über ein
mögliches Formerfordernis für die
Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären
an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter üben das
Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus. Ohne derartige Weisungen
können die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft das Stimmrecht nicht ausüben.
Die Erteilung der Vollmacht an die von der
Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die
Erteilung von Weisungen bedürfen der
Textform. Ein Formular, von dem bei der
Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch
gemacht werden kann, befindet sich auf der
Vorderseite der Eintrittskarte und wird
unabhängig davon auf Verlangen in Textform
jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos
übermittelt. Das Verlangen ist zu richten
an:
Müller - Die lila Logistik AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
oder per E-Mail an die Adresse:
*Mueller-HV2019@computershare.de*
oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 89
30903-74675
Im Vorfeld der Hauptversammlung gelten
diese Adressen auch für die
Übermittlung der Vollmachten an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft,
ihren Widerruf und für Weisungen. Bitte
beachten Sie, dass eine so übermittelte
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter, deren
Widerruf sowie Weisungen bis spätestens
zum *24. Mai 2019 bis 14:00 Uhr (MESZ)*
zugegangen sein müssen, um berücksichtigt
werden zu können, und dass die von der
Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Einlegung von
Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum
Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennehmen. Für die Abstimmung über
Anträge, zu denen es keine mit dieser
Einladung und keine später bekannt
gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat gibt, stehen die von der
Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ebenfalls nicht zur
Verfügung.
Am Tag der Hauptversammlung können die
Vollmachts- und Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sowie deren Widerruf in Textform auch an
der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung erfolgen.
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs
oder eines bevollmächtigten Dritten an der
Hauptversammlung gilt automatisch als
Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht
an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
V. *Ergänzungsverlangen gemäß § 122
Absatz 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals
(dies entspricht - aufgerundet auf die
nächsthöhere ganze Aktienzahl - 397.788
Aktien der Gesellschaft) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden (vgl. § 122 Absatz 2 Satz 1 AktG).
Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand der Gesellschaft zu richten und
muss der Gesellschaft spätestens bis zum
Ablauf des *26. April 2019* zugehen. Die
Adresse des Vorstands lautet wie folgt:
Müller - Die lila Logistik AG
z. Hd. des Vorstands
Ferdinand-Porsche-Straße 4
74354 Besigheim-Ottmarsheim
Deutschland
Für die Übermittlung in der
elektronischen Form des § 126a
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) lautet die
Adresse:
*investor@lila-logistik.com*
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten. Auf die
Anrechnungsmöglichkeiten nach § 70 AktG
wird hingewiesen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der
Tagesordnung werden unverzüglich im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie sind
außerdem unverzüglich über die
Internetadresse
*www.lila-logistik.com*
unter dem Punkt
_Investoren/Hauptversammlungen_
zugänglich. Unter 'Erläuterungen zu den
Rechten der Aktionäre' sind dort auch
weitere Einzelheiten zu den
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
Voraussetzungen der Ausübung der Rechte
und ihren Grenzen enthalten.
VI. *Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1
AktG*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der
Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen
die Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge, die der Müller - Die lila
Logistik AG unter der nachstehend
angegebenen Adresse bis spätestens zum
Ablauf des *12. Mai 2019* zugegangen sind,
werden einschließlich einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung über die
Internetseite
*www.lila-logistik.com*
unter dem Punkt
_Investoren/Hauptversammlungen_ zugänglich
gemacht. Gegenanträge ohne Begründung
müssen nicht zugänglich gemacht werden.
In § 126 Absatz 2 AktG nennt das Gesetz
weitere Gründe, bei deren Vorliegen ein
Gegenantrag und dessen Begründung nicht
zugänglich gemacht werden müssen. Dies ist
bei einer Begründung zu einem Gegenantrag
beispielsweise der Fall, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Eine ausführliche Darstellung dieser
Gründe findet sich auf der Internetseite
*www.lila-logistik.com*
unter dem Punkt
_Investoren/Hauptversammlungen_. Unter
'Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre' sind dort auch die Einzelheiten
zu den Voraussetzungen der Ausübung des
Rechts und seinen Grenzen enthalten.
Für die Übermittlung von
Gegenanträgen ist folgende Adresse
maßgeblich:
Müller - Die lila Logistik AG
Investor Relations
Ferdinand-Porsche-Straße 4
74354 Besigheim-Ottmarsheim
Deutschland
oder per E-Mail an die Adresse:
*investor@lila-logistik.com*
oder per Telefax an die Nummer: +49 (0)
7143 810 129
Anderweitig adressierte oder nicht
rechtzeitig zugegangene Gegenanträge
müssen nicht zugänglich gemacht werden.
Aktionäre werden gebeten, ihre
Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der
Übersendung des Gegenantrags
nachzuweisen.
VII. *Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der
Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern (Tagesordnungspunkt 5
bzw. Tagesordnungspunkt 7) zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der
Müller - Die lila Logistik AG unter der
nachstehend angegebenen Adresse bis
spätestens zum Ablauf des *12. Mai 2019*
zugegangen sind, werden über die
Internetseite
*www.lila-logistik.com*
unter dem Punkt
_Investoren/Hauptversammlungen_ zugänglich
gemacht. Einer Begründung bedarf es bei
Wahlvorschlägen - anders als bei
Gegenanträgen im Sinne von § 126 AktG -
nicht (vgl. § 127 Satz 2 AktG). Der
Vorstand braucht den Wahlvorschlag eines
Aktionärs außer in den Fällen des §
126 Absatz 2 AktG auch dann nicht
zugänglich zu machen, wenn er nicht den
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der
vorgeschlagenen Person enthält. Der
Vorstand braucht einen Vorschlag zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern ferner dann
nicht zugänglich zu machen, wenn ihm keine
Angaben zur Mitgliedschaft der Kandidaten
in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten beigefügt sind.
Nach § 127 Satz 1 AktG i. V. m. § 126
Absatz 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei
deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über
die Internetseite zugänglich gemacht
werden müssen. Eine ausführliche
Darstellung dieser Gründe findet sich auf
der Internetseite
*www.lila-logistik.com*
unter dem Punkt
_Investoren/Hauptversammlungen_. Unter
'Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre' sind dort auch die Einzelheiten
zu den Voraussetzungen der Ausübung der
Rechte und ihren Grenzen enthalten. Für
die Übermittlung von Wahlvorschlägen
ist folgende Adresse maßgeblich:
Müller - Die lila Logistik AG
Investor Relations
Ferdinand-Porsche-Straße 4
74354 Besigheim-Ottmarsheim
Deutschland
oder per E-Mail an die Adresse:
*investor@lila-logistik.com*
oder per Telefax an die Nummer: +49 (0)
7143 810 129
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
Aktionäre werden gebeten, ihre
Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der
Übersendung des Wahlvorschlags
nachzuweisen.
VIII. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1
AktG*
Nach § 131 Absatz 1 AktG ist jedem
Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands
erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des
gesamten Konzerns der Müller - Die lila
Logistik AG und der in den
Konzernabschluss der Müller - Die lila
Logistik AG einbezogenen Unternehmen (vgl.
§ 131 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 AktG).
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG
näher ausgeführten Umständen darf der
Vorstand die Auskunft verweigern, z. B.
soweit die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
geeignet ist, der Gesellschaft oder einem
verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach §
20 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft
kann der Versammlungsleiter zudem im Laufe
der Hauptversammlung das Frage- und
Rederecht des Aktionärs zeitlich
angemessen beschränken. Eine ausführliche
Darstellung der Gründe, aus denen der
Vorstand die Auskunft verweigern darf,
findet sich auf der Internetseite
*www.lila-logistik.com*
unter dem Punkt
_Investoren/Hauptversammlungen_. Unter
'Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre' sind dort auch die Einzelheiten
zu den Voraussetzungen der Ausübung des
Auskunftsrechtes und seinen Grenzen
enthalten.
IX. *Informationen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Von der Einberufung der Hauptversammlung
an werden über die Internetseite
*www.lila-logistik.com*
unter dem Punkt
_Investoren/Hauptversammlungen_ die in §
124a AktG vorgesehenen Informationen und
Unterlagen zugänglich sein.
X. *Informationen zum Datenschutz*
Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung
personenbezogene Daten von Aktionären und
Aktionärsvertretern. Diese Daten umfassen
insbesondere den Namen, den Wohnort bzw.
die Anschrift, eine etwaige
E-Mail-Adresse, die Anzahl der Aktien, die
Besitzart der Aktien, die Nummer der
Eintrittskarte und die Erteilung von
etwaigen Vollmachten.
_Verantwortlicher, Rechtsgrundlage und
Zweck_
Für die Datenverarbeitung ist die Müller -
Die lila Logistik AG die verantwortliche
Stelle. Rechtsgrundlage für die
Datenverarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1
Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO). Die Bereitstellung der
personenbezogenen Daten ist gesetzlich und
nach der Satzung der Gesellschaft
vorgesehen. Zweck der Datenverarbeitung
ist es, den Aktionären und
Aktionärsvertretern die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung der
Rechte zu ermöglichen sowie die
Hauptversammlung durchzuführen. Die
Datenverarbeitung ist hierfür, abgesehen
von einer Vertretung nach Maßgabe des
§ 135 AktG unter Wahrung der Anonymität
des vertretenen Aktionärs, auch
erforderlich.
_Empfänger_
Empfänger der personenbezogenen Daten sind
neben der Gesellschaft ihre für die
Durchführung der Hauptversammlung
einbezogenen Dienstleister und Berater
sowie die Aktionäre der Gesellschaft und
deren Vertreter. Die Dienstleister und
Berater der Gesellschaft erhalten von der
Gesellschaft nur solche personenbezogenen
Daten, die für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung oder Beratung
erforderlich sind, und verarbeiten die
Daten ausschließlich nach Weisung der
Gesellschaft. Den Aktionären der
Gesellschaft und deren Vertretern werden
personenbezogene Daten nach Maßgabe
der gesetzlichen Vorschriften zur
Verfügung gestellt, insbesondere im Rahmen
der Einsichtnahme in das
Teilnehmerverzeichnis.
_Speicherungsdauer_
Die Gesellschaft speichert die
personenbezogenen Daten, solange dies
gesetzlich geboten ist oder die
Gesellschaft ein berechtigtes Interesse
hieran hat. Die personenbezogenen Daten
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April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)