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Dow Jones News
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DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: -6-

DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2019 in 70174 Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 19 im Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Müller - Die lila Logistik AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Müller - Die lila Logistik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.05.2019 in 70174 Stuttgart, Willi-Bleicher-Str. 19 im 
Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-17 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Müller - Die lila Logistik AG Besigheim 
Wertpapier-Kenn-Nr. 621468 
ISIN DE0006214687 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2019 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Montag, 27. Mai 2019, um 11:00 Uhr 
ein. 
 
*Ort: * *Haus der Wirtschaft* 
        *König-Karl-Halle* 
        *Willi-Bleicher-Straße 19* 
        *70174 Stuttgart * 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Müller - Die lila Logistik AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. 
   Dezember 2018, mit den Lageberichten des 
   Vorstands für die Müller - Die lila Logistik AG 
   und für den Konzern, des Berichts des 
   Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für 
   die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 
   des Handelsgesetzbuchs (HGB) für das 
   Geschäftsjahr 2018 
 
   Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
   am Sitz der Müller - Die lila Logistik AG, 
   Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354 
   Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter 
   der Adresse 
 
   www.lila-logistik.com 
 
   unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlungen_ 
   eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem 
   Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift dieser Unterlagen zur Verfügung 
   gestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von EUR 11.441.601,69 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 2.386.725,00 
   Basisdividende von EUR 
   0,30 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie, bei 7.955.750 
   Stückaktien sind das 
   Ausschüttung einer         EUR 5.569.025,00 
   Sonderdividende von EUR 
   0,70 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie, bei 7.955.750 
   Stückaktien sind das 
   Gewinnvortrag              EUR 3.485.851,69 
   Bilanzgewinn               EUR 11.441.601,69 
 
   Der Anspruch auf die Dividenden ist am 31. Mai 
   2019 fällig. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
   eigene Aktien halten, sind diese gemäß § 
   71b AktG nicht dividendenberechtigt. Für diesen 
   Fall wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, 
   bei einer Basisdividende von EUR 0,30 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie und einer 
   Sonderdividende von EUR 0,70 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie den auf nicht 
   dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden 
   Teilbetrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung und Präferenz seines 
   Prüfungsausschusses - vor, die Baker Tilly GmbH 
   & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit 
   Sitz in Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für 
   eine etwaige prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
 
   Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein 
   nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   (Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 über spezifische Anforderungen an 
   die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005 /909/ EG der Kommission) 
   durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen. 
   Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat 
   unter Angabe von Gründen die Baker Tilly GmbH & 
   Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz 
   in Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, und die 
   Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in 
   Stuttgart für das ausgeschriebene 
   Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete 
   Präferenz für die Baker Tilly GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, 
   mitgeteilt. Zudem hat der Prüfungsausschuss 
   erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 
   Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   auferlegt wurde. 
6. *Änderung der Satzung hinsichtlich 
   künftiger Zusammensetzung und Größe des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Derzeit ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft 
   gemäß § 96 Absatz 1 Alt. 4, § 101 Absatz 1 
   AktG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nr. 1 Satz 
   1, § 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz 
   (DrittelbG) zu zwei Dritteln aus 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und zu 
   einem Drittel aus Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Arbeitnehmer zusammengesetzt. Die Gesellschaft 
   beschäftigt jedoch einschließlich der 
   Arbeitnehmer von Konzernunternehmen im Sinne 
   von § 2 Absatz 2 DrittelbG in der Regel weniger 
   als 500 Arbeitnehmer und ist nicht vor dem 10. 
   August 1994 in das Handelsregister eingetragen 
   worden. Die Voraussetzungen für die 
   Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes 
   liegen deshalb nicht mehr vor. Nach 
   Durchführung des sogenannten Statusverfahrens 
   gemäß den §§ 97 ff. AktG steht nunmehr 
   fest, dass § 96 Absatz 1 Alt. 6, § 101 Absatz 1 
   AktG die für die Zusammensetzung des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft maßgebenden 
   Vorschriften sind. Hiernach setzt sich der 
   Aufsichtsrat nur aus Aufsichtsratsmitgliedern 
   der Aktionäre zusammen, die von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Soweit die derzeitigen Satzungsregelungen zum 
   Aufsichtsrat auf der Anwendbarkeit des 
   Drittelbeteiligungsgesetzes basieren, sind sie 
   entsprechend anzupassen. Dabei soll die Satzung 
   dahingehend angepasst werden, dass der 
   Aufsichtsrat künftig nicht mehr aus sechs 
   Mitgliedern, sondern - entsprechend dem 
   gesetzlichen Regelfall - aus drei Mitgliedern 
   besteht. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor 
   zu beschließen: 
 
   § 8 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft wird 
   wie folgt neu gefasst: 
 
    '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei 
         Mitgliedern, die von der 
         Hauptversammlung gewählt werden.' 
7. *Beschlussfassung über die Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Alle derzeit amtierenden 
   Aufsichtsratsmitglieder wurden bis zum Ablauf 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, 
   bestellt. Mit dem Ablauf der Hauptversammlung 
   am 27. Mai 2019 endet daher die Amtszeit aller 
   Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Wie bereits zu Tagesordnungspunkt 6 ausgeführt, 
   liegen die Voraussetzungen für die 
   Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes 
   nicht mehr vor und wurde ein sogenanntes 
   Statusverfahren durchgeführt. Der Vorstand hat 
   dazu eine Bekanntmachung gemäß § 97 Absatz 
   1 AktG vorgenommen. Das zuständige Gericht 
   wurde innerhalb eines Monats nach dieser 
   Bekanntmachung nicht durch Antragsberechtigte 
   angerufen. Daher erlischt das Amt der 
   bisherigen Aufsichtsratsmitglieder auch 
   gemäß § 97 Absatz 2 Satz 3 AktG mit der 
   Beendigung der Hauptversammlung am 27. Mai 2019 
   und setzt sich der neu zu wählende Aufsichtsrat 
   künftig nach §§ 96 Absatz 1 Alt. 6, 101 Absatz 
   1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Aktionäre zusammen. 
 
   Nach §§ 95 Absatz 1, 96 Absatz 1 Alt. 6, 101 
   Absatz 1 AktG in Verbindung mit der unter 
   Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Fassung 
   von § 8 Absatz 1 der Satzung besteht der 
   Aufsichtsrat künftig aus drei Mitgliedern, die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: -2-

von der Hauptversammlung gewählt werden. Diese 
   drei Vertreter der Anteilseigner sind von der 
   zum 27. Mai 2019 einberufenen Hauptversammlung 
   zu wählen. Zudem soll die Wahl eines 
   Ersatzmitgliedes gemäß § 8 Absatz 5 der 
   Satzung erfolgen. 
 
   Ein Nominierungsausschuss, der dem Aufsichtsrat 
   geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge 
   an die Hauptversammlung vorschlägt, besteht 
   nicht und ist auf Grund der Größe des 
   Aufsichtsrats aus Sicht von Vorstand und 
   Aufsichtsrat auch künftig nicht erforderlich. 
   Der Aufsichtsrat der Müller - Die lila Logistik 
   AG entspricht bei seinen Wahlvorschlägen an die 
   Hauptversammlung für die Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder sämtlichen gesetzlichen 
   Vorgaben hinsichtlich der persönlichen 
   Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder. Im 
   Vordergrund der Wahlvorschläge steht - 
   unabhängig vom Geschlecht - die fachliche und 
   persönliche Kompetenz der vorgeschlagenen 
   Kandidaten unter besonderer Beachtung der 
   unternehmensspezifischen Anforderungen, damit 
   die Mitglieder des Aufsichtsrats im Falle der 
   Wahl der Vorgeschlagenen insgesamt über die zur 
   Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen 
   Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen 
   Erfahrungen verfügen. Unter Anwendung dieses 
   Kompetenzprofils und unter Berücksichtigung der 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   benannten Ziele hat der Aufsichtsrat bei der 
   Kandidatenauswahl die vorgeschlagenen 
   Kandidaten bestimmt. 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die 
      Amtszeit vom Ablauf der Hauptversammlung 
      am 27. Mai 2019 bis zum Ablauf der 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, 
      nachstehende Vertreter der Anteilseigner 
      in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
      (1) *Herrn Prof. Peter Klaus*, 
          D.B.A./Boston Univ., Prof. em. 
          an der 
          Friedrich-Alexander-Universität 
          Erlangen-Nürnberg, 
          wohnhaft in Bamberg; 
      (2) *Herrn Christoph Schubert*, 
          Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 
          bei der 
          Husemann Eickhoff Salmen & Partner 
          GbR, wohnhaft in Dortmund; 
      (3) *Herrn Per Klemm*, 
          Geschäftsführender Gesellschafter 
          der Gemini Green GmbH & Co. KG, 
          wohnhaft in Stuttgart; 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 
 
      (4) *Herrn Carlos Rodrigues*, 
          Kaufmännischer Angestellter 
          der Müller - Die lila Logistik 
          Deutschland GmbH, wohnhaft in Flein; 
 
      zum Ersatzmitglied für jedes der oben 
      genannten, von der Hauptversammlung 
      gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu 
      wählen. 
 
      Gemäß § 8 Absatz 5 der Satzung der 
      Müller - Die lila Logistik AG tritt das 
      gewählte Ersatzmitglied an die Stelle 
      eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds 
      des Aufsichtsrats. Die Amtszeit des in den 
      Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds 
      erlischt spätestens mit Ablauf der 
      Amtszeit des weggefallenen 
      Aufsichtsratsmitglieds. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Neuwahlen zum 
   Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Die vom Aufsichtsrat zur Wahl als 
   Aufsichtsratsmitglieder bzw. Ersatzmitglied 
   vorgeschlagenen Herren gehören bereits 
   folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen an: 
 
   (1) *Herr Prof. Peter Klaus*, D.B.A./Boston 
       Univ., Prof. em. 
 
       - Mitglied im Verwaltungsrat der 
         Nagel-Group SE & Co. KG, Versmold 
   (2) *Herr Christoph Schubert* 
 
       - Mitglied im Verwaltungsrat der Kath. 
         St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund 
         gGmbH, Dortmund 
       - Mitglied im Aufsichtsrat der Cardiac 
         Research Gesellschaft 
         für medizinisch-biotechnologische 
         Forschung mbH, Dortmund 
   (3) *Herr Per Klemm* 
 
       - Keine weiteren Mandate 
   (4) *Herr Carlos Rodrigues* 
 
       - Keine weiteren Mandate 
 
   Für den Fall seiner Wahl durch die 
   Hauptversammlung beabsichtigt Herr Prof. Peter 
   Klaus, bei der anstehenden Wahl erneut für den 
   Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei 
   seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung 
   die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den 
   Organen der Müller - Die lila Logistik AG sowie 
   einem wesentlich an der Müller - Die lila 
   Logistik AG beteiligten Aktionär offen legen. 
   Hierzu teilt der Aufsichtsrat mit: 
 
   Die Kandidaten Herr Prof. Klaus, Herr Schubert, 
   Herr Klemm und Herr Rodrigues sind bereits 
   Mitglieder im Aufsichtsrat der Müller - Die 
   lila Logistik AG und werden zur Wiederwahl bzw. 
   zur Wahl als Ersatzmitglied vorgeschlagen. Nach 
   Ansicht des Aufsichtsrats bestehen bei keinem 
   der vorgeschlagenen Kandidaten maßgebliche 
   persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur 
   Müller - Die lila Logistik AG oder ihren 
   Konzernunternehmen, den Organen der Müller - 
   Die lila Logistik AG oder einem wesentlich an 
   der Müller - Die lila Logistik AG beteiligten 
   Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Corporate 
   Governance Kodex offenzulegen wären. Von dieser 
   Maßgabe ausgenommen ist Herr Carlos 
   Rodrigues, der als Arbeitnehmer bei einer 100 
   %igen Tochtergesellschaft der Müller - Die lila 
   Logistik AG angestellt ist. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
   5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vergewissert, dass die vorgeschlagenen 
   Kandidaten jeweils den zu erwartenden 
   Zeitaufwand für die Tätigkeit im Aufsichtsrat 
   aufbringen können. 
 
   *Zusätzliche Informationen über die zu 
   Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten:* 
(1) *Herr Prof. Peter Klaus*, D.B.A. Boston Univ., 
    Prof. em. 
 
    *Persönliche Daten* 
    Geburtsjahr:              1944 
    Nationalität:             Deutsch 
    Zeitpunkt Erstbestellung: 8/2000 
 
    *Expertise / Schwerpunkte* 
 
    Gründungsmitglied und langjähriges Mitglied im 
    Aufsichtsrat der Müller - Die lila Logistik 
    AG; von 2000 bis 2006 als stellvertretender 
    Vorsitzender, seit 2007 als Vorsitzender des 
    Aufsichtsrats der Müller - Die lila Logistik 
    AG, Mitglied im Audit Committee, Mitglied im 
    Personalausschuss; weitreichende Kompetenzen 
    im wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen 
    Bereich, hohes Branchen-Knowhow und 
    weitreichende Kontakte im Bereich der 
    Güterverkehrswirtschaft und Logistik. 
 
    *Wesentliche Stationen im Lebenslauf* 
 
    * 1966: IHK-Abschluss als Speditionskaufmann 
    * 1968: Abschluss als Diplom-Kaufmann an der 
      Universität Erlangen-Nürnberg 
    * 1982: 'Doctor of Business Administration', 
      Graduate School of Management, Boston 
      University, Boston/Mass., USA 
    * 1982: 'Master of Science 
      (Transportation)', Massachusetts Institute 
      of Technology, Cambridge/Mass., USA 
    * 1982-1990: Professor für 
      Betriebswirtschaftslehre an der 
      Fachhochschule für Wirtschaft, Pforzheim 
    * 1990-2009: Ordinarius am Lehrstuhl für 
      Betriebswirtschaftslehre, insbesondere 
      Logistik, der Wirtschafts- und 
      Sozialwissenschaftlichen Fakultät der 
      Universität Erlangen/Nürnberg 
    * 1995-2009: Mitgründer und Leiter der 
      Fraunhofer Arbeitsgruppe für Technologien 
      der Logistik-Dienstleistungswirtschaft 
      (ATL), Nürnberg 
    * Seit 2009: Prof. an der TU München, 
      Singapur und verschiedene beraterische 
      Tätigkeiten 
(2) *Herr Christoph Schubert* 
 
    *Persönliche Daten* 
    Geburtsjahr:              1961 
    Nationalität:             Deutsch 
    Zeitpunkt Erstbestellung: 6/2014 
 
    *Expertise / Schwerpunkte* 
 
    Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; seit 2014 
    Mitglied im Aufsichtsrat der Müller - Die lila 
    Logistik AG; Vorsitzender des Audit Committee, 
    Mitglied im Personalausschuss; weitreichende 
    Kompetenzen im Wirtschafts- und 
    Gesellschaftsrecht, Expertise im Finanzbereich 
    und im Jahresabschlussbereich. 
 
    *Wesentliche Stationen im Lebenslauf* 
 
    * Studium der Betriebswirtschaftslehre in 
      Tübingen und Münster 
    * 1987: Abschluss als Diplom-Kaufmann 
    * 1992: Bestellung zum Steuerberater 
    * 1987-1994: Commerzial Treuhand GmbH, 
      WPG/StBG, Oldenburg 
    * 1994-1997: Conti Treuhand GmbH, WPG/StBG, 
      Oldenburg, Prokurist 
    * 1997: Bestellung zum Wirtschaftsprüfer 
    * 1997-2005: Wirtschaftsprüfer und 
      Steuerberater Sozietät Brandau & Köster, 
      Dortmund, Partner 
    * 2005-2013: Rölfs Partner AG, WPG, 
      Dortmund, Partner 
    * Seit 2013: Husemann Eickhoff Salmen & 
      Partner GbR, WP/StB/RA, Dortmund, Partner 
(3) *Herr Per Klemm* 
 
    *Persönliche Daten* 
    Geburtsjahr:              1966 
    Nationalität:             Deutsch 
    Zeitpunkt Erstbestellung: 6/2004 
 
    *Expertise / Schwerpunkte* 
 
    Geschäftsführender Gesellschafter der Gemini 
    Green GmbH & Co. KG, seit 2004 Mitglied im 
    Aufsichtsrat der Müller - Die lila Logistik 
    AG, weitreichende unternehmerische 
    Erfahrungen. 
 
    *Wesentliche Stationen im Lebenslauf* 
 
    * 1986-1988: Ausbildung zum Gärtner mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: -3-

Schwerpunkt im Zierpflanzenbau 
    * 1988-1991: Mehrjährige berufliche 
      Auslandsaufenthalte in Italien, Spanien 
      und Holland 
    * 1991-1994: Studium der Agrarwissenschaften 
      an der Landwirtschaftlichen Hochschule 
      Delft in Holland 
    * 1995-1999: Unterschiedliche Tätigkeiten im 
      Vertrieb, der Entwicklung und Produktion 
    * Seit 1999: Geschäftsführender 
      Gesellschafter der Gemini Green GmbH & Co. 
      KG, Stuttgart 
(4) *Herr Carlos Rodrigues* 
 
    *Persönliche Daten* 
    Geburtsjahr:           1965 
    Nationalitäten:        Portugiesisch und 
                           Deutsch 
    Zeitpunkt              12/2004 
    Erstbestellung: 
 
    *Expertise / Schwerpunkte* 
 
    Seit 2004 als Arbeitnehmervertreter Mitglied 
    im Aufsichtsrat der Müller - Die lila Logistik 
    AG; weitreichende Kenntnisse im Bereich der 
    Güterverkehrswirtschaft und der Logistik, hohe 
    Branchenkenntnisse im Transportbereich, 
    Expertise in der Personal- und 
    Mitarbeiterführung. 
 
    *Wesentliche Stationen im Lebenslauf* 
 
    * 1984-1987: Ausbildung zum 
      Speditionskaufmann 
    * 1987-1991: Studium der 
      Betriebswirtschaftslehre an der 
      Fachhochschule Heilbronn, Fachrichtung 
      Verkehrsbetriebswirtschaft; Abschluss als 
      Diplom-Betriebswirt (FH) 
    * 1992: Berufliche Auslandsaufenthalte in 
      Italien 
    * 1993-1996: Verschiedene Tätigkeitsbereiche 
      bei einer Tochtergesellschaft der Pirelli 
      Reifenwerke GmbH, zuletzt verantwortlich 
      für die Niederlassung Kirchheim/Teck 
    * Seit 1996: Leiter des Bereichs Transport- 
      und Speditionslogistik in der Lila 
      Logistik Gruppe 
 
Die Lebensläufe der Kandidaten sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.lila-logistik.com/de/management 
 
sowie über die Internetseite 
 
www.lila-logistik.com 
 
unter dem Punkt _Investoren/Hauptversammlungen_ 
abrufbar. 
 
8. *Weitere Änderungen der Satzung* 
 
   Im Hinblick auf die neue Zusammensetzung und 
   Größe des Aufsichtsrats sollen 
   Satzungsregelungen über die Beschlussfassung im 
   Aufsichtsrat angepasst bzw. ergänzt werden. 
   Ferner sollen Satzungsregelungen über die 
   Aufsichtsratsvergütung klargestellt bzw. 
   ergänzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) § 12 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft 
      wird wie folgt neu gefasst: 
 
      '(1) Der Aufsichtsrat muss mindestens 
           zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr 
           abhalten. Sitzungen des 
           Aufsichtsrats sollen mindestens 
           einmal im Kalendervierteljahr 
           stattfinden. Auf Verlangen jedes 
           Aufsichtsratsmitglieds oder des 
           Vorstands sind unter Angabe des 
           Zwecks oder der Gründe weitere 
           Aufsichtsratssitzungen 
           einzuberufen.' 
   b) § 12 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft 
      wird wie folgt neu gefasst: 
 
      '(5) Der Aufsichtsrat ist 
           beschlussfähig, wenn alle 
           Mitglieder an der Beschlussfassung 
           teilnehmen, wobei die schriftliche, 
           durch Telefax oder in 
           elektronischer Form (§ 126a BGB) 
           erfolgende Stimmabgabe als 
           Teilnahme an der Beschlussfassung 
           gilt. Ein Mitglied nimmt auch dann 
           an der Beschlussfassung teil, wenn 
           es sich der Stimme enthält. 
           Aufsichtsratsmitglieder können in 
           begründeten Ausnahmefällen auch per 
           Telefon- oder Videokonferenz an 
           einer Sitzung des Aufsichtsrats 
           teilnehmen. Wenn der Vorsitzende 
           des Aufsichtsrats oder - im Falle 
           seiner Verhinderung - sein 
           Stellvertreter dies für den 
           Einzelfall anordnet, können 
           Sitzungen auch per Telefon- oder 
           Videokonferenz abgehalten werden. 
           Die Beschlussfassung über einen 
           Gegenstand der Tagesordnung, der in 
           der Einladung nicht enthalten war, 
           ist nur zulässig, wenn kein 
           Aufsichtsratsmitglied der 
           Beschlussfassung widerspricht.' 
   c) § 12 Absatz 8 der Satzung der Gesellschaft 
      wird wie folgt neu gefasst: 
 
      '(8) Ein abwesendes 
           Aufsichtsratsmitglied kann seine 
           schriftliche, durch Telefax oder in 
           elektronischer Form (§ 126a BGB) 
           übermittelte Stimmabgabe durch ein 
           anderes Aufsichtsratsmitglied 
           überreichen lassen.' 
   d) § 12 der Satzung der Gesellschaft wird um 
      folgenden Absatz 9 ergänzt: 
 
      '(9) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden 
           in der Regel in Sitzungen gefasst. 
           Beschlüsse können auch 
           außerhalb von Sitzungen im 
           Wege schriftlicher, fernmündlicher, 
           durch Telefax oder im Wege 
           elektronischer 
           Telekommunikationsmittel 
           übermittelte bzw. vorgenommene 
           Stimmabgaben - sowie durch eine 
           Kombination dieser 
           Kommunikationsmedien - gefasst 
           werden, wenn der Vorsitzende des 
           Aufsichtsrats oder - im Falle 
           seiner Verhinderung - sein 
           Stellvertreter dies für den 
           Einzelfall anordnet; ein 
           Widerspruchsrecht der übrigen 
           Aufsichtsratsmitglieder hiergegen 
           besteht nicht. Im Übrigen 
           gelten die vorstehenden 
           Bestimmungen entsprechend. Unter 
           den vorstehenden Voraussetzungen 
           ist eine Beschlussfassung des 
           Aufsichtsrats auch in Kombination 
           von Sitzung und Beschlussfassung 
           außerhalb einer Sitzung 
           zulässig.' 
   e) § 14 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft 
      wird wie folgt neu gefasst: 
 
      '(3) Die Mitglieder des Aufsichtsrats 
           erhalten außerdem die ihnen 
           bei Wahrnehmung ihres Amtes 
           erwachsenen Auslagen ersetzt. Die 
           Gesellschaft erstattet jedem 
           Aufsichtsratsmitglied, soweit 
           anfallend, die auf seine Bezüge 
           entfallende gesetzliche 
           Umsatzsteuer.' 
   f) § 14 der Satzung der Gesellschaft wird um 
      folgende Absätze 4 und 5 ergänzt: 
 
      '(4) Aufsichtsratsmitglieder, die nur 
           während eines Teils des 
           Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat 
           bzw. einem Aufsichtsratsausschuss 
           angehört haben oder nur während 
           eines Teils des Geschäftsjahres den 
           Vorsitz oder den stellvertretenden 
           Vorsitz innehaben, erhalten die 
           Vergütung zeitanteilig. 
      (5) Die Gesellschaft kann auf ihre 
          Kosten die Mitglieder des 
          Aufsichtsrats gegen zivil- und 
          strafrechtliche Inanspruchnahme 
          einschließlich der Kosten der 
          Rechtsverteidigung im Zusammenhang 
          mit der Wahrnehmung ihres Amtes 
          versichern und eine entsprechende 
          Rechtsschutz- und 
          Vermögensschaden-Haftpflichtversiche 
          rung (sog. D&O-Versicherung) 
          abschließen.' 
II.   *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
      Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung beläuft sich die 
      Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 
      7.955.750, die Gesamtzahl der Stimmrechte 
      ebenfalls auf 7.955.750. 
III.  *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
      Hauptversammlung und die Ausübung des 
      Stimmrechts* 
 
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
      zur Ausübung des Stimmrechts sind 
      diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
      zur Hauptversammlung angemeldet und der 
      Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
      nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
      Anteilsbesitzes ist durch eine von dem 
      depotführenden Institut in Textform 
      erstellte Bestätigung in deutscher oder 
      englischer Sprache zu erbringen. Der 
      Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf 
      den Beginn des *6. Mai 2019* 
      ('Nachweisstichtag') zu beziehen. 
 
      Die Anmeldung und der Nachweis des 
      Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
      bis spätestens zum Ablauf des *20. Mai 
      2019* unter folgender Adresse zugehen: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      c/o Landesbank Baden-Württemberg 
      4035 H Hauptversammlungen 
      Am Hauptbahnhof 2 
      70173 Stuttgart 
      Deutschland 
 
      oder per E-Mail an die Adresse: 
      *hv-anmeldung@LBBW.de* 
      oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 
      711 127 79264 
 
      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für 
      die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
      die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
      nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur 
      Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur 
      Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. 
 
      Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
      Hauptversammlung und der Umfang des 
      Stimmrechts bemessen sich nach dem 
      nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs 
      zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag 
      hat keine Auswirkungen auf die 
      Veräußerbarkeit der Aktien, führt 
      nicht zu einer Sperre für die Verfügung 
      über Aktien und ist kein relevantes Datum 
      für eine Dividendenberechtigung. Aktien 
      können unabhängig vom Nachweisstichtag 
      erworben und veräußert werden. Im 
      Fall einer Veräußerung von Aktien 
      nach dem Nachweisstichtag ist jedoch - 
      ungeachtet der Veräußerung - im 
      Verhältnis zur Gesellschaft weiterhin der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: -4-

veräußernde Aktionär zur Teilnahme an 
      der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
      Stimmrechts berechtigt - rechtzeitige 
      Anmeldung und Vorlage des Nachweises des 
      Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag 
      vorausgesetzt. Personen, die zum 
      Nachweisstichtag noch keine Aktien 
      besitzen, sind ungeachtet eines späteren 
      Aktienerwerbs in der Hauptversammlung 
      nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es 
      sei denn, sie haben sich von einem 
      teilnahmeberechtigten Aktionär 
      bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
      ermächtigen lassen. 
 
      Wenn Sie beabsichtigen, selbst oder durch 
      einen Bevollmächtigten an der 
      Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir 
      um eine frühzeitige Anmeldung. Dadurch 
      erleichtern Sie uns die Organisation der 
      Hauptversammlung. Auch durch eine solche 
      frühzeitige Anmeldung werden Aktien nicht 
      gesperrt oder blockiert. Aktionäre können 
      ungeachtet der Anmeldung weiterhin über 
      ihre Aktien verfügen. 
IV.   *Verfahren für die 
      Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung* 
 
      Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, 
      die nicht selbst an der Hauptversammlung 
      teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der 
      Hauptversammlung auch durch einen 
      Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im 
      Fall einer Bevollmächtigung sind eine 
      fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und 
      ein fristgerechter Nachweis des 
      Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
      Bestimmungen erforderlich. 
 
      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
      und der Nachweis der Bevollmächtigung 
      gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
      Textform. Aktionäre können für die 
      Vollmachtserteilung den 
      Vollmachtsabschnitt auf dem 
      Eintrittskartenformular, das sie nach der 
      Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist 
      aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte 
      Vollmacht in Textform ausstellen. Das auf 
      der Eintrittskarte vorgesehene Formular 
      kann auch auf der Internetseite der 
      Gesellschaft unter der Adresse 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlungen_ 
      heruntergeladen werden. Dort finden Sie 
      auch weitere ergänzende Informationen zur 
      Bevollmächtigung eines Vertreters. 
 
      Für die Übermittlung des Nachweises 
      der Bevollmächtigung und den Widerruf von 
      Vollmachten stehen folgende Adresse, 
      E-Mail-Adresse und Telefax-Nummer zur 
      Verfügung: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      c/o Computershare Operations Center 
      80249 München 
      Deutschland 
 
      oder per E-Mail an die Adresse: 
      *Mueller-HV2019@computershare.de* 
      oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 89 
      30903-74675 
 
      Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten 
      können den Nachweis der Bevollmächtigung 
      aber auch am Tag der Hauptversammlung im 
      Rahmen der Ein- und Ausgangskontrolle zur 
      Hauptversammlung erbringen. 
 
      Vollmachtserteilungen bzw. deren Widerruf 
      sind auch während der Hauptversammlung an 
      der Ein- und Ausgangskontrolle möglich. 
      Entsprechende Formulare werden während der 
      Hauptversammlung vorgehalten. 
 
      Die persönliche Teilnahme des Aktionärs an 
      der Hauptversammlung gilt automatisch als 
      Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten 
      Vollmacht. 
 
      Bei der Bevollmächtigung von 
      Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
      oder den Kreditinstituten nach § 135 
      Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG ggf. i. V. m. 
      § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten 
      Rechtsträgern gelten die gesetzlichen 
      Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. 
      Diese verlangen möglicherweise eine 
      besondere Form der Vollmacht, weil sie 
      gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
      nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, 
      die ein Kreditinstitut, eine 
      Aktionärsvereinigung oder einen dieser 
      nach § 135 Absatz 8 bzw. Absatz 10 AktG 
      ggf. i. V. m. § 125 Absatz 5 AktG 
      gleichgestellten Rechtsträger 
      bevollmächtigen möchten, sollten sich 
      deshalb mit diesem bzw. dieser über ein 
      mögliches Formerfordernis für die 
      Vollmacht abstimmen. 
 
      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären 
      an, von der Gesellschaft benannte 
      weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
      bereits vor der Hauptversammlung zu 
      bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
      Stimmrecht ausschließlich auf der 
      Grundlage der vom Aktionär erteilten 
      Weisungen aus. Ohne derartige Weisungen 
      können die Stimmrechtsvertreter der 
      Gesellschaft das Stimmrecht nicht ausüben. 
      Die Erteilung der Vollmacht an die von der 
      Gesellschaft benannten 
      Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die 
      Erteilung von Weisungen bedürfen der 
      Textform. Ein Formular, von dem bei der 
      Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch 
      gemacht werden kann, befindet sich auf der 
      Vorderseite der Eintrittskarte und wird 
      unabhängig davon auf Verlangen in Textform 
      jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
      übermittelt. Das Verlangen ist zu richten 
      an: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      c/o Computershare Operations Center 
      80249 München 
      Deutschland 
 
      oder per E-Mail an die Adresse: 
      *Mueller-HV2019@computershare.de* 
      oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 89 
      30903-74675 
 
      Im Vorfeld der Hauptversammlung gelten 
      diese Adressen auch für die 
      Übermittlung der Vollmachten an die 
      Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, 
      ihren Widerruf und für Weisungen. Bitte 
      beachten Sie, dass eine so übermittelte 
      Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
      benannten Stimmrechtsvertreter, deren 
      Widerruf sowie Weisungen bis spätestens 
      zum *24. Mai 2019 bis 14:00 Uhr (MESZ)* 
      zugegangen sein müssen, um berücksichtigt 
      werden zu können, und dass die von der 
      Gesellschaft benannten 
      Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu 
      Wortmeldungen, zur Einlegung von 
      Widersprüchen gegen 
      Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum 
      Stellen von Fragen oder von Anträgen 
      entgegennehmen. Für die Abstimmung über 
      Anträge, zu denen es keine mit dieser 
      Einladung und keine später bekannt 
      gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder 
      Aufsichtsrat gibt, stehen die von der 
      Gesellschaft benannten 
      Stimmrechtsvertreter ebenfalls nicht zur 
      Verfügung. 
 
      Am Tag der Hauptversammlung können die 
      Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
      Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
      sowie deren Widerruf in Textform auch an 
      der Ein- und Ausgangskontrolle der 
      Hauptversammlung erfolgen. 
 
      Die persönliche Teilnahme des Aktionärs 
      oder eines bevollmächtigten Dritten an der 
      Hauptversammlung gilt automatisch als 
      Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht 
      an die Stimmrechtsvertreter der 
      Gesellschaft. 
 
      Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
      Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
      mehrere von diesen zurückweisen. 
V.    *Ergänzungsverlangen gemäß § 122 
      Absatz 2 AktG* 
 
      Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
      zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals 
      (dies entspricht - aufgerundet auf die 
      nächsthöhere ganze Aktienzahl - 397.788 
      Aktien der Gesellschaft) erreichen, können 
      verlangen, dass Gegenstände auf die 
      Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
      werden (vgl. § 122 Absatz 2 Satz 1 AktG). 
      Jedem neuen Gegenstand muss eine 
      Begründung oder eine Beschlussvorlage 
      beiliegen. 
 
      Das Verlangen ist schriftlich an den 
      Vorstand der Gesellschaft zu richten und 
      muss der Gesellschaft spätestens bis zum 
      Ablauf des *26. April 2019* zugehen. Die 
      Adresse des Vorstands lautet wie folgt: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      z. Hd. des Vorstands 
      Ferdinand-Porsche-Straße 4 
      74354 Besigheim-Ottmarsheim 
      Deutschland 
 
      Für die Übermittlung in der 
      elektronischen Form des § 126a 
      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) lautet die 
      Adresse: 
 
      *investor@lila-logistik.com* 
 
      Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass 
      sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag 
      des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
      Aktien sind und dass sie die Aktien bis 
      zur Entscheidung des Vorstands über den 
      Antrag halten. Auf die 
      Anrechnungsmöglichkeiten nach § 70 AktG 
      wird hingewiesen. 
 
      Bekanntzumachende Ergänzungen der 
      Tagesordnung werden unverzüglich im 
      Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen 
      Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
      bei denen davon ausgegangen werden kann, 
      dass sie die Information in der gesamten 
      Europäischen Union verbreiten. Sie sind 
      außerdem unverzüglich über die 
      Internetadresse 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlungen_ 
      zugänglich. Unter 'Erläuterungen zu den 
      Rechten der Aktionäre' sind dort auch 
      weitere Einzelheiten zu den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Müller - Die lila Logistik AG: -5-

Voraussetzungen der Ausübung der Rechte 
      und ihren Grenzen enthalten. 
VI.   *Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 
      AktG* 
 
      Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
      Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen 
      die Vorschläge von Vorstand und/oder 
      Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
      Tagesordnung zu stellen. 
 
      Gegenanträge, die der Müller - Die lila 
      Logistik AG unter der nachstehend 
      angegebenen Adresse bis spätestens zum 
      Ablauf des *12. Mai 2019* zugegangen sind, 
      werden einschließlich einer etwaigen 
      Stellungnahme der Verwaltung über die 
      Internetseite 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlungen_ zugänglich 
      gemacht. Gegenanträge ohne Begründung 
      müssen nicht zugänglich gemacht werden. 
 
      In § 126 Absatz 2 AktG nennt das Gesetz 
      weitere Gründe, bei deren Vorliegen ein 
      Gegenantrag und dessen Begründung nicht 
      zugänglich gemacht werden müssen. Dies ist 
      bei einer Begründung zu einem Gegenantrag 
      beispielsweise der Fall, wenn sie 
      insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
      Eine ausführliche Darstellung dieser 
      Gründe findet sich auf der Internetseite 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlungen_. Unter 
      'Erläuterungen zu den Rechten der 
      Aktionäre' sind dort auch die Einzelheiten 
      zu den Voraussetzungen der Ausübung des 
      Rechts und seinen Grenzen enthalten. 
 
      Für die Übermittlung von 
      Gegenanträgen ist folgende Adresse 
      maßgeblich: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      Investor Relations 
      Ferdinand-Porsche-Straße 4 
      74354 Besigheim-Ottmarsheim 
      Deutschland 
 
      oder per E-Mail an die Adresse: 
      *investor@lila-logistik.com* 
      oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 
      7143 810 129 
 
      Anderweitig adressierte oder nicht 
      rechtzeitig zugegangene Gegenanträge 
      müssen nicht zugänglich gemacht werden. 
 
      Aktionäre werden gebeten, ihre 
      Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
      Übersendung des Gegenantrags 
      nachzuweisen. 
VII.  *Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG* 
 
      Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
      Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl 
      von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
      Abschlussprüfern (Tagesordnungspunkt 5 
      bzw. Tagesordnungspunkt 7) zu machen. 
 
      Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
      Müller - Die lila Logistik AG unter der 
      nachstehend angegebenen Adresse bis 
      spätestens zum Ablauf des *12. Mai 2019* 
      zugegangen sind, werden über die 
      Internetseite 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlungen_ zugänglich 
      gemacht. Einer Begründung bedarf es bei 
      Wahlvorschlägen - anders als bei 
      Gegenanträgen im Sinne von § 126 AktG - 
      nicht (vgl. § 127 Satz 2 AktG). Der 
      Vorstand braucht den Wahlvorschlag eines 
      Aktionärs außer in den Fällen des § 
      126 Absatz 2 AktG auch dann nicht 
      zugänglich zu machen, wenn er nicht den 
      Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der 
      vorgeschlagenen Person enthält. Der 
      Vorstand braucht einen Vorschlag zur Wahl 
      von Aufsichtsratsmitgliedern ferner dann 
      nicht zugänglich zu machen, wenn ihm keine 
      Angaben zur Mitgliedschaft der Kandidaten 
      in anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten beigefügt sind. 
 
      Nach § 127 Satz 1 AktG i. V. m. § 126 
      Absatz 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei 
      deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über 
      die Internetseite zugänglich gemacht 
      werden müssen. Eine ausführliche 
      Darstellung dieser Gründe findet sich auf 
      der Internetseite 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlungen_. Unter 
      'Erläuterungen zu den Rechten der 
      Aktionäre' sind dort auch die Einzelheiten 
      zu den Voraussetzungen der Ausübung der 
      Rechte und ihren Grenzen enthalten. Für 
      die Übermittlung von Wahlvorschlägen 
      ist folgende Adresse maßgeblich: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      Investor Relations 
      Ferdinand-Porsche-Straße 4 
      74354 Besigheim-Ottmarsheim 
      Deutschland 
 
      oder per E-Mail an die Adresse: 
      *investor@lila-logistik.com* 
      oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 
      7143 810 129 
 
      Anderweitig adressierte Wahlvorschläge 
      werden nicht berücksichtigt. 
 
      Aktionäre werden gebeten, ihre 
      Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
      Übersendung des Wahlvorschlags 
      nachzuweisen. 
VIII. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 
      AktG* 
 
      Nach § 131 Absatz 1 AktG ist jedem 
      Aktionär auf Verlangen in der 
      Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
      über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
      geben, soweit die Auskunft zur 
      sachgemäßen Beurteilung des 
      Gegenstands der Tagesordnung erforderlich 
      ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands 
      erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
      und geschäftlichen Beziehungen der 
      Gesellschaft zu einem verbundenen 
      Unternehmen sowie auf die Lage des 
      gesamten Konzerns der Müller - Die lila 
      Logistik AG und der in den 
      Konzernabschluss der Müller - Die lila 
      Logistik AG einbezogenen Unternehmen (vgl. 
      § 131 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 AktG). 
 
      Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG 
      näher ausgeführten Umständen darf der 
      Vorstand die Auskunft verweigern, z. B. 
      soweit die Erteilung der Auskunft nach 
      vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
      geeignet ist, der Gesellschaft oder einem 
      verbundenen Unternehmen einen nicht 
      unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 
      20 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft 
      kann der Versammlungsleiter zudem im Laufe 
      der Hauptversammlung das Frage- und 
      Rederecht des Aktionärs zeitlich 
      angemessen beschränken. Eine ausführliche 
      Darstellung der Gründe, aus denen der 
      Vorstand die Auskunft verweigern darf, 
      findet sich auf der Internetseite 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlungen_. Unter 
      'Erläuterungen zu den Rechten der 
      Aktionäre' sind dort auch die Einzelheiten 
      zu den Voraussetzungen der Ausübung des 
      Auskunftsrechtes und seinen Grenzen 
      enthalten. 
IX.   *Informationen auf der Internetseite der 
      Gesellschaft* 
 
      Von der Einberufung der Hauptversammlung 
      an werden über die Internetseite 
 
      *www.lila-logistik.com* 
 
      unter dem Punkt 
      _Investoren/Hauptversammlungen_ die in § 
      124a AktG vorgesehenen Informationen und 
      Unterlagen zugänglich sein. 
X.    *Informationen zum Datenschutz* 
 
      Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im 
      Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
      personenbezogene Daten von Aktionären und 
      Aktionärsvertretern. Diese Daten umfassen 
      insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. 
      die Anschrift, eine etwaige 
      E-Mail-Adresse, die Anzahl der Aktien, die 
      Besitzart der Aktien, die Nummer der 
      Eintrittskarte und die Erteilung von 
      etwaigen Vollmachten. 
 
      _Verantwortlicher, Rechtsgrundlage und 
      Zweck_ 
 
      Für die Datenverarbeitung ist die Müller - 
      Die lila Logistik AG die verantwortliche 
      Stelle. Rechtsgrundlage für die 
      Datenverarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 
      Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung 
      (DSGVO). Die Bereitstellung der 
      personenbezogenen Daten ist gesetzlich und 
      nach der Satzung der Gesellschaft 
      vorgesehen. Zweck der Datenverarbeitung 
      ist es, den Aktionären und 
      Aktionärsvertretern die Teilnahme an der 
      Hauptversammlung und die Ausübung der 
      Rechte zu ermöglichen sowie die 
      Hauptversammlung durchzuführen. Die 
      Datenverarbeitung ist hierfür, abgesehen 
      von einer Vertretung nach Maßgabe des 
      § 135 AktG unter Wahrung der Anonymität 
      des vertretenen Aktionärs, auch 
      erforderlich. 
 
      _Empfänger_ 
 
      Empfänger der personenbezogenen Daten sind 
      neben der Gesellschaft ihre für die 
      Durchführung der Hauptversammlung 
      einbezogenen Dienstleister und Berater 
      sowie die Aktionäre der Gesellschaft und 
      deren Vertreter. Die Dienstleister und 
      Berater der Gesellschaft erhalten von der 
      Gesellschaft nur solche personenbezogenen 
      Daten, die für die Ausführung der 
      beauftragten Dienstleistung oder Beratung 
      erforderlich sind, und verarbeiten die 
      Daten ausschließlich nach Weisung der 
      Gesellschaft. Den Aktionären der 
      Gesellschaft und deren Vertretern werden 
      personenbezogene Daten nach Maßgabe 
      der gesetzlichen Vorschriften zur 
      Verfügung gestellt, insbesondere im Rahmen 
      der Einsichtnahme in das 
      Teilnehmerverzeichnis. 
 
      _Speicherungsdauer_ 
 
      Die Gesellschaft speichert die 
      personenbezogenen Daten, solange dies 
      gesetzlich geboten ist oder die 
      Gesellschaft ein berechtigtes Interesse 
      hieran hat. Die personenbezogenen Daten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

werden gelöscht, sobald sie für ihre 
      Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich 
      sind und der Löschung keine gesetzlichen 
      Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. 
 
      _Betroffenenrechte_ 
 
      Aktionäre und Aktionärsvertreter haben 
      gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, 
      über die personenbezogenen Daten, die über 
      sie gespeichert wurden, Auskunft zu 
      erhalten, das Recht auf Berichtigung 
      unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung 
      ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem 
      keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und 
      keine sonstigen Gründe gemäß Artikel 
      17 Absatz 3 DSGVO entgegenstehen, das 
      Recht, die Einschränkung der Verarbeitung 
      von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu 
      verlangen, das Recht, aus besonderen 
      Gründen Widerspruch einzulegen, sowie das 
      Recht auf Übertragung der von ihnen 
      der Gesellschaft bereitgestellten 
      personenbezogenen Daten in einem gängigen 
      Dateiformat. Ferner steht ihnen gemäß 
      Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde 
      bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu. 
 
      Die Kontaktdaten der Gesellschaft, unter 
      denen auch der Datenschutzbeauftragte der 
      Gesellschaft erreichbar ist, lauten: 
 
      Müller - Die lila Logistik AG 
      Ferdinand-Porsche-Straße 4 
      74354 Besigheim-Ottmarsheim 
      Telefax: +49 (0) 7143 810 129 
      E-Mail: investor@lila-logistik.com 
 
Besigheim, im April 2019 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Müller - Die lila Logistik AG 
             Ferdinand-Porsche-Straße 4 
             74354 Besigheim 
             Deutschland 
Telefon:     +49 7143 810125 
Fax:         +49 7143 810129 
E-Mail:      investor@lila-logistik.com 
Internet:    https://www.lila-logistik.com 
ISIN:        DE0006214687 
WKN:         621468 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
801269 2019-04-17 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)

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