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DGAP-News: GFT Technologies SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
04.06.2019 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-17 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GFT Technologies SE Stuttgart - Wertpapier-Kenn-Nr.
580060 -
- ISIN DE0005800601 - Sehr geehrte Aktionärinnen und
Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen
Hauptversammlung
der GFT Technologies SE, die am Dienstag, 4. Juni 2019,
ab 10:00 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle
Hegel-Saal
Berliner Platz 1-3
70174 Stuttgart stattfindet. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018 und des zusammengefassten
Lageberichts für die GFT Technologies SE und
den Konzern (einschließlich des
erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu
den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz
1 HGB) sowie des Berichts des Verwaltungsrats
über das am 31. Dezember 2018 abgelaufene
Geschäftsjahr
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Verwaltungsrat den von den
geschäftsführenden Direktoren aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe
von EUR 13.946.483,79 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von EUR EUR 7.897.783,80
0,30 Dividende je
derzeit 26.325.946
dividendenberechtigter
Stückaktien:
Einstellung in die EUR 0,00
Gewinnrücklage:
Gewinnvortrag auf neue EUR 6.048.699,99
Rechnung:
*Bilanzgewinn:* *EUR* *13.946.483,79*
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den
am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
durch die geschäftsführenden Direktoren nach
Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten
Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung ändern, wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von EUR 0,30 je für
das abgelaufene Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der
auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien
entfallende Betrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG1 ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf die
Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig,
also am 7. Juni 2019.
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden
für die Gesellschaft und ihr Kapital gemäß
Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.
Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit
sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO
und des SE-Ausführungsgesetzes ('SEAG'), auf
die gesondert verwiesen wird, nichts anderes
ergibt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren der GFT
Technologies SE für das Geschäftsjahr 2018*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den
geschäftsführenden Direktoren der GFT
Technologies SE für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der geschäftsführenden Direktoren entscheiden
zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats der GFT
Technologies SE für das Geschäftsjahr 2018*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern
des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für
das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Mitglieder des Verwaltungsrats entscheiden
zu lassen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers
für die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
den Konzern für das erste Halbjahr 2019 zu
bestellen.
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem
Gewinnabführungsvertrag mit der GFT Invest
GmbH*
Die GFT Technologies SE als Obergesellschaft
und die GFT Invest GmbH als Untergesellschaft
haben am 21. März 2019 einen
Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der
Gewinnabführungsvertrag wird nur mit Zustimmung
der Hauptversammlung der GFT Technologies SE
und der Gesellschafterversammlung der GFT
Invest GmbH und erst wirksam, wenn sein
Bestehen in das Handelsregister der GFT Invest
GmbH eingetragen worden ist.
Die GFT Technologies SE ist alleinige
Gesellschafterin der GFT Invest GmbH. Deshalb
ist eine Prüfung des Gewinnabführungsvertrags
durch einen Vertragsprüfer nach § 293b AktG
nicht erforderlich. Ferner muss der
Gewinnabführungsvertrag daher weder
Ausgleichszahlungen noch Abfindungen gemäß
§§ 304, 305 AktG für außenstehende
Gesellschafter vorsehen.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Dem Gewinnabführungsvertrag vom 21. März 2019
zwischen der GFT Technologies SE und der GFT
Invest GmbH wird zugestimmt.
Der Gewinnabführungsvertrag hat folgenden
Wortlaut:
_'_ _Gewinnabführungsvertrag_
_zwischen der_
_GFT Technologies SE_
_(HRB 753709, Amtsgericht Stuttgart)_
_Schelmenwasenstraße 34_
_70567 Stuttgart_
_- nachfolgend auch 'GFT SE' genannt -_
_und der_
_GFT Invest GmbH_
_(HRB 768477, Amtsgericht Stuttgart)_
_Schelmenwasenstraße 34_
_70567 Stuttgart_
_- nachfolgend auch 'Tochtergesellschaft'
genannt -_
_- nachfolgend GFT SE und
Tochtergesellschaft zusammen auch 'Parteien'
genannt -_
_Die Parteien beabsichtigen einen
Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien,
was folgt:_
_Artikel 1_
_Finanzielle Eingliederung_
_Die GFT SE hält alle Geschäftsanteile der
Tochtergesellschaft. Dies entspricht dem
gesamten stimmberechtigten Stammkapital der
Tochtergesellschaft (finanzielle
Eingliederung). Diese finanzielle Eingliederung
der Tochtergesellschaft besteht ununterbrochen
seit dem Beginn des laufenden Geschäftsjahres
der Tochtergesellschaft._
_Artikel 2_
_Gewinnabführung_
(1) Die Tochtergesellschaft ist
verpflichtet, erstmals ab dem Beginn des
im Zeitpunkt der Eintragung dieses
Vertrages im Handelsregister laufenden
Geschäftsjahres, ihren ganzen Gewinn an
die GFT SE abzuführen. Abzuführen ist -
vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung
von Rücklagen nach Absatz 2 - der
entsprechend § 301 AktG in der jeweils
gültigen Fassung zulässige Höchstbetrag.
(2) Die Tochtergesellschaft kann mit
Zustimmung der GFT SE Beträge aus dem
Jahresüberschuss insoweit in andere
Gewinnrücklagen einstellen, als dies
handelsrechtlich zulässig und bei
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
wirtschaftlich begründet ist. Während
der Dauer dieses Vertrags gebildete
andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3
HGB sind auf Verlangen der GFT SE
aufzulösen und als Gewinn abzuführen.
Die Abführung von Beträgen aus der
Auflösung von freien, vorvertraglichen
Rücklagen und vorvertraglichen
Gewinnvorträgen ist ausgeschlossen.
(3) _Sofern der Vertrag nicht vor Ablauf des
Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft
endet, entsteht der Anspruch auf
Gewinnabführung zum Ende des
Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft.
Er ist mit Wertstellung zu diesem
Zeitpunkt fällig._
_Artikel 3_
_Verlustübernahme_
_Die Vorschriften des § 302 AktG in seiner
jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend._
_Artikel 4_
_Wirksamwerden und Vertragsdauer_
(1) Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der
Zustimmung der Hauptversammlung der GFT
SE und der Gesellschafterversammlung der
Tochtergesellschaft geschlossen. Er wird
wirksam mit der Eintragung in das
Handelsregister der Tochtergesellschaft
und gilt rückwirkend ab dem Beginn des
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April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)
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