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DGAP-News: GFT Technologies SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2019 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-17 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. GFT Technologies SE Stuttgart - Wertpapier-Kenn-Nr. 580060 - - ISIN DE0005800601 - Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der GFT Technologies SE, die am Dienstag, 4. Juni 2019, ab 10:00 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle Hegel-Saal Berliner Platz 1-3 70174 Stuttgart stattfindet. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 und des zusammengefassten Lageberichts für die GFT Technologies SE und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB) sowie des Berichts des Verwaltungsrats über das am 31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 13.946.483,79 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von EUR EUR 7.897.783,80 0,30 Dividende je derzeit 26.325.946 dividendenberechtigter Stückaktien: Einstellung in die EUR 0,00 Gewinnrücklage: Gewinnvortrag auf neue EUR 6.048.699,99 Rechnung: *Bilanzgewinn:* *EUR* *13.946.483,79* Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch die geschäftsführenden Direktoren nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,30 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG1 ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig, also am 7. Juni 2019. 1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft und ihr Kapital gemäß Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO und des SE-Ausführungsgesetzes ('SEAG'), auf die gesondert verwiesen wird, nichts anderes ergibt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2018* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren entscheiden zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2018* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats entscheiden zu lassen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr 2019 zu bestellen. 6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der GFT Invest GmbH* Die GFT Technologies SE als Obergesellschaft und die GFT Invest GmbH als Untergesellschaft haben am 21. März 2019 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Gewinnabführungsvertrag wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der GFT Technologies SE und der Gesellschafterversammlung der GFT Invest GmbH und erst wirksam, wenn sein Bestehen in das Handelsregister der GFT Invest GmbH eingetragen worden ist. Die GFT Technologies SE ist alleinige Gesellschafterin der GFT Invest GmbH. Deshalb ist eine Prüfung des Gewinnabführungsvertrags durch einen Vertragsprüfer nach § 293b AktG nicht erforderlich. Ferner muss der Gewinnabführungsvertrag daher weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen gemäß §§ 304, 305 AktG für außenstehende Gesellschafter vorsehen. Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem Gewinnabführungsvertrag vom 21. März 2019 zwischen der GFT Technologies SE und der GFT Invest GmbH wird zugestimmt. Der Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut: _'_ _Gewinnabführungsvertrag_ _zwischen der_ _GFT Technologies SE_ _(HRB 753709, Amtsgericht Stuttgart)_ _Schelmenwasenstraße 34_ _70567 Stuttgart_ _- nachfolgend auch 'GFT SE' genannt -_ _und der_ _GFT Invest GmbH_ _(HRB 768477, Amtsgericht Stuttgart)_ _Schelmenwasenstraße 34_ _70567 Stuttgart_ _- nachfolgend auch 'Tochtergesellschaft' genannt -_ _- nachfolgend GFT SE und Tochtergesellschaft zusammen auch 'Parteien' genannt -_ _Die Parteien beabsichtigen einen Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien, was folgt:_ _Artikel 1_ _Finanzielle Eingliederung_ _Die GFT SE hält alle Geschäftsanteile der Tochtergesellschaft. Dies entspricht dem gesamten stimmberechtigten Stammkapital der Tochtergesellschaft (finanzielle Eingliederung). Diese finanzielle Eingliederung der Tochtergesellschaft besteht ununterbrochen seit dem Beginn des laufenden Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft._ _Artikel 2_ _Gewinnabführung_ (1) Die Tochtergesellschaft ist verpflichtet, erstmals ab dem Beginn des im Zeitpunkt der Eintragung dieses Vertrages im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres, ihren ganzen Gewinn an die GFT SE abzuführen. Abzuführen ist - vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Absatz 2 - der entsprechend § 301 AktG in der jeweils gültigen Fassung zulässige Höchstbetrag. (2) Die Tochtergesellschaft kann mit Zustimmung der GFT SE Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der GFT SE aufzulösen und als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von freien, vorvertraglichen Rücklagen und vorvertraglichen Gewinnvorträgen ist ausgeschlossen. (3) _Sofern der Vertrag nicht vor Ablauf des Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft endet, entsteht der Anspruch auf Gewinnabführung zum Ende des Geschäftsjahres der Tochtergesellschaft. Er ist mit Wertstellung zu diesem Zeitpunkt fällig._ _Artikel 3_ _Verlustübernahme_ _Die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gelten entsprechend._ _Artikel 4_ _Wirksamwerden und Vertragsdauer_ (1) Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der GFT SE und der Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft geschlossen. Er wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der Tochtergesellschaft und gilt rückwirkend ab dem Beginn des
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April 17, 2019 09:06 ET (13:06 GMT)