Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: STRATEC SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STRATEC SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Pforzheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-17 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. STRATEC SE Birkenfeld ISIN DE000STRA555 - WKN STRA55 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der STRATEC SE am Mittwoch, 29. Mai 2019, 13.00 Uhr, im CongressCentrum Pforzheim, Mittlerer Saal, Am Waisenhausplatz 1-3, 75172 Pforzheim. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die STRATEC SE und des Konzerns zum 31. Dezember 2018, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com/hauptversammlung zugänglich. Da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat, ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der STRATEC SE zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 69.853.155,40 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 0,82 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie mit Fälligkeit am 4. Juni 2019, das heißt insgesamt 9.810.685,00 EUR und Vortrag von 60.042.470,40 EUR auf neue Rechnung. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,82 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der Abschlussprüfer nimmt auch die Prüfung oder prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019 vor, soweit diese erfolgt. 6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats* Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Mit Ausnahme von Herrn Brückner stehen die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder für eine Wiederwahl zur Verfügung. Für den ausscheidenden Herrn Brückner schlägt der Aufsichtsrat Herrn Dr. Hiller zur Wahl vor. Der Aufsichtsrat der STRATEC SE setzt sich gemäß Art. 17 SEAG und § 8 Abs. 8.1 der Satzung aus von der Hauptversammlung zu wählenden Personen zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, die folgenden Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: a) Herrn Dr.-Ing. Frank Hiller, Vorstandsvorsitzender der Deutz AG, Feldafing, Deutschland; Herr Dr. Hiller gehört derzeit keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien bei in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG an. b) Herrn Rainer Baule, Geschäftsführer der Baule GmbH, Unternehmer, Überlingen, Deutschland; Herr Baule hat derzeit folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien inne: * DITABIS Digital Biomedical Imaging Systems AG, Pforzheim, Deutschland, * Vorwerk & Co. KG, Wuppertal, Deutschland (Vorsitz), * Else Kröner-Fresenius-Stiftung, Bad Homburg, Deutschland. c) Frau Prof. Dr. Stefanie Remmele, Landshut, Professorin für Medizintechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Landshut, Deutschland. Frau Prof. Dr. Remmele gehört derzeit keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien bei in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG an. Eine Einzelwahl der Mitglieder ist vorgesehen. Ferner ist vorgesehen, Herrn Dr. Frank Hiller im Fall seiner Wahl dem Aufsichtsrat als neuen Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. Die Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats soll unmittelbar im Anschluss an diese Hauptversammlung durchgeführt werden. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen bei keinem der zur Wahl vorgeschlagenen Personen Beziehungen zu Organen der STRATEC SE oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der STRATEC SE im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten sind auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform bis 22. Mai 2019 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: STRATEC SE c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung der Person, der die Aktien gehören, ausüben. Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung. Vielmehr dient sie lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung. *Verfügungen über Aktien und Umschreibungen im Aktienregister* Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand entsprechen, der sich aufgrund der Umschreibungsanträge ergibt, die der Gesellschaft bis 22. Mai 2019 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sind. Aus abwicklungstechnischen Gründen gilt für Umschreibungsanträge, die der Gesellschaft ab diesem Zeitpunkt bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils einschließlich) zugehen, ein Umschreibungsstopp, das heißt es werden keine Ein- und Austragungen bis einschließlich 29. Mai 2019 im Aktienregister vorgenommen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* Sofern Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet sind, ihre Stimmrechte nicht persönlich in der Hauptversammlung ausüben wollen, können sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 17, 2019 09:07 ET (13:07 GMT)