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DGAP-HV: STRATEC SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in Pforzheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: STRATEC SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
STRATEC SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
29.05.2019 in Pforzheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-04-17 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
STRATEC SE Birkenfeld ISIN DE000STRA555 - WKN STRA55 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr 
geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein 
zur ordentlichen Hauptversammlung 
der STRATEC SE am Mittwoch, 29. Mai 2019, 13.00 Uhr, 
im CongressCentrum Pforzheim, Mittlerer Saal, 
Am Waisenhausplatz 1-3, 75172 Pforzheim. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts für die STRATEC SE und des 
   Konzerns zum 31. Dezember 2018, des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten 
   Unterlagen sind über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.stratec.com/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahres- und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat, ist 
   entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   keine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der STRATEC SE 
   zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von 69.853.155,40 EUR wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,82 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie mit 
   Fälligkeit am 4. Juni 2019, das heißt 
   insgesamt 9.810.685,00 EUR und Vortrag von 
   60.042.470,40 EUR auf neue Rechnung. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
   die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Einberufung unmittelbar oder mittelbar 
   gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 
   71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis 
   zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien verändern. In 
   diesem Fall wird bei unveränderter 
   Ausschüttung von 0,82 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
   unterbreitet werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der 
   Abschlussprüfer nimmt auch die Prüfung oder 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019 
   vor, soweit diese erfolgt. 
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Mit 
   Ausnahme von Herrn Brückner stehen die 
   bisherigen Aufsichtsratsmitglieder für eine 
   Wiederwahl zur Verfügung. Für den 
   ausscheidenden Herrn Brückner schlägt der 
   Aufsichtsrat Herrn Dr. Hiller zur Wahl vor. 
 
   Der Aufsichtsrat der STRATEC SE setzt sich 
   gemäß Art. 17 SEAG und § 8 Abs. 8.1 der 
   Satzung aus von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Personen zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt, die folgenden Personen zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
   a) Herrn Dr.-Ing. Frank Hiller, 
      Vorstandsvorsitzender der Deutz AG, 
      Feldafing, Deutschland; 
 
      Herr Dr. Hiller gehört derzeit keinen 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
      Kontrollgremien bei in- und ausländischen 
      Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 
      Abs. 1 Satz 3 AktG an. 
   b) Herrn Rainer Baule, Geschäftsführer der 
      Baule GmbH, Unternehmer, Überlingen, 
      Deutschland; 
 
      Herr Baule hat derzeit folgende 
      Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
      bildenden inländischen Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien inne: 
 
      * DITABIS Digital Biomedical Imaging 
        Systems AG, Pforzheim, Deutschland, 
      * Vorwerk & Co. KG, Wuppertal, 
        Deutschland (Vorsitz), 
      * Else Kröner-Fresenius-Stiftung, Bad 
        Homburg, Deutschland. 
   c) Frau Prof. Dr. Stefanie Remmele, 
      Landshut, Professorin für Medizintechnik 
      an der Hochschule für angewandte 
      Wissenschaften in Landshut, Deutschland. 
 
      Frau Prof. Dr. Remmele gehört derzeit 
      keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
      Kontrollgremien bei in- und ausländischen 
      Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 
      Abs. 1 Satz 3 AktG an. 
 
   Eine Einzelwahl der Mitglieder ist vorgesehen. 
 
   Ferner ist vorgesehen, Herrn Dr. Frank Hiller 
   im Fall seiner Wahl dem Aufsichtsrat als neuen 
   Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorzuschlagen. Die Wahl zum Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats soll unmittelbar im Anschluss an 
   diese Hauptversammlung durchgeführt werden. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   bei keinem der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Personen Beziehungen zu Organen der STRATEC SE 
   oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der 
   STRATEC SE im Sinne der Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
   Die Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten 
   sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
   zugänglich. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der 
Gesellschaft berechtigt, die im Aktienregister als 
Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich 
bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden. 
 
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform bis 22. 
Mai 2019 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden 
Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 STRATEC SE 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in 
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Personen, Institute oder Unternehmen können das 
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen 
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung der Person, der 
die Aktien gehören, ausüben. 
 
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden 
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die 
Eintrittskarte nicht Voraussetzung für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung. Vielmehr dient sie lediglich der 
Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für 
den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*Verfügungen über Aktien und Umschreibungen im 
Aktienregister* 
 
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur 
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. 
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der 
am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird 
dem Bestand entsprechen, der sich aufgrund der 
Umschreibungsanträge ergibt, die der Gesellschaft bis 
22. Mai 2019 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sind. Aus 
abwicklungstechnischen Gründen gilt für 
Umschreibungsanträge, die der Gesellschaft ab diesem 
Zeitpunkt bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils 
einschließlich) zugehen, ein Umschreibungsstopp, 
das heißt es werden keine Ein- und Austragungen 
bis einschließlich 29. Mai 2019 im Aktienregister 
vorgenommen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Sofern Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet sind, 
ihre Stimmrechte nicht persönlich in der 
Hauptversammlung ausüben wollen, können sie ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2019 09:07 ET (13:07 GMT)

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