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DGAP-News: STRATEC SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
STRATEC SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
29.05.2019 in Pforzheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-04-17 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
STRATEC SE Birkenfeld ISIN DE000STRA555 - WKN STRA55
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr
geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein
zur ordentlichen Hauptversammlung
der STRATEC SE am Mittwoch, 29. Mai 2019, 13.00 Uhr,
im CongressCentrum Pforzheim, Mittlerer Saal,
Am Waisenhausplatz 1-3, 75172 Pforzheim. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts für die STRATEC SE und des
Konzerns zum 31. Dezember 2018, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten
Unterlagen sind über die Internetseite der
Gesellschaft unter
www.stratec.com/hauptversammlung
zugänglich. Da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahres- und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat, ist
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der STRATEC SE
zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von 69.853.155,40 EUR wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,82 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie mit
Fälligkeit am 4. Juni 2019, das heißt
insgesamt 9.810.685,00 EUR und Vortrag von
60.042.470,40 EUR auf neue Rechnung.
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt
die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Einberufung unmittelbar oder mittelbar
gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß §
71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis
zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien verändern. In
diesem Fall wird bei unveränderter
Ausschüttung von 0,82 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der
Abschlussprüfer nimmt auch die Prüfung oder
prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019
vor, soweit diese erfolgt.
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von
Mitgliedern des Aufsichtsrats*
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats
endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Mit
Ausnahme von Herrn Brückner stehen die
bisherigen Aufsichtsratsmitglieder für eine
Wiederwahl zur Verfügung. Für den
ausscheidenden Herrn Brückner schlägt der
Aufsichtsrat Herrn Dr. Hiller zur Wahl vor.
Der Aufsichtsrat der STRATEC SE setzt sich
gemäß Art. 17 SEAG und § 8 Abs. 8.1 der
Satzung aus von der Hauptversammlung zu
wählenden Personen zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2023
beschließt, die folgenden Personen zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
a) Herrn Dr.-Ing. Frank Hiller,
Vorstandsvorsitzender der Deutz AG,
Feldafing, Deutschland;
Herr Dr. Hiller gehört derzeit keinen
anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren
Kontrollgremien bei in- und ausländischen
Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125
Abs. 1 Satz 3 AktG an.
b) Herrn Rainer Baule, Geschäftsführer der
Baule GmbH, Unternehmer, Überlingen,
Deutschland;
Herr Baule hat derzeit folgende
Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden inländischen Aufsichtsräten
oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien inne:
* DITABIS Digital Biomedical Imaging
Systems AG, Pforzheim, Deutschland,
* Vorwerk & Co. KG, Wuppertal,
Deutschland (Vorsitz),
* Else Kröner-Fresenius-Stiftung, Bad
Homburg, Deutschland.
c) Frau Prof. Dr. Stefanie Remmele,
Landshut, Professorin für Medizintechnik
an der Hochschule für angewandte
Wissenschaften in Landshut, Deutschland.
Frau Prof. Dr. Remmele gehört derzeit
keinen anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren
Kontrollgremien bei in- und ausländischen
Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125
Abs. 1 Satz 3 AktG an.
Eine Einzelwahl der Mitglieder ist vorgesehen.
Ferner ist vorgesehen, Herrn Dr. Frank Hiller
im Fall seiner Wahl dem Aufsichtsrat als neuen
Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz
vorzuschlagen. Die Wahl zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrats soll unmittelbar im Anschluss an
diese Hauptversammlung durchgeführt werden.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
bei keinem der zur Wahl vorgeschlagenen
Personen Beziehungen zu Organen der STRATEC SE
oder einem wesentlich beteiligten Aktionär der
STRATEC SE im Sinne der Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten
sind auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der
Gesellschaft berechtigt, die im Aktienregister als
Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich
bei der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform bis 22.
Mai 2019 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden
Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
STRATEC SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen
gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 in
Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Personen, Institute oder Unternehmen können das
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung der Person, der
die Aktien gehören, ausüben.
Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die
Eintrittskarte nicht Voraussetzung für die Teilnahme an
der Hauptversammlung. Vielmehr dient sie lediglich der
Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für
den Zugang zur Hauptversammlung.
*Verfügungen über Aktien und Umschreibungen im
Aktienregister*
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert.
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der
am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird
dem Bestand entsprechen, der sich aufgrund der
Umschreibungsanträge ergibt, die der Gesellschaft bis
22. Mai 2019 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sind. Aus
abwicklungstechnischen Gründen gilt für
Umschreibungsanträge, die der Gesellschaft ab diesem
Zeitpunkt bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils
einschließlich) zugehen, ein Umschreibungsstopp,
das heißt es werden keine Ein- und Austragungen
bis einschließlich 29. Mai 2019 im Aktienregister
vorgenommen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Sofern Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und
zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet sind,
ihre Stimmrechte nicht persönlich in der
Hauptversammlung ausüben wollen, können sie ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
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April 17, 2019 09:07 ET (13:07 GMT)
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